Wirtschaftswege

Stacy

15 Jahre Mitglied
Hallo..
hat ihr einer ne Ahnung wie das Verkehrechtlich geregelt ist auf Wirtschaftswegen die eigentlich nur für den Forst und Landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind?
Ich wäre Fußgänger mit Hund....
 
  • 18. April 2024
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Hi Stacy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tja da bin ich mir ja nicht so sicher...
es geht im konkreten Fall darum...auf diesem Wirtschaftsweg geht die ganze Nachbarschaft mit Hund Gassi..da fahren auch Trecker und dergleichen das is auch denke ich ok..
Und gestern hatte ich dann so einen kleinen Zusammenstoß mit einer Dame die meinte ich müßte sofort in den Graben hüpfen, wenn sie mit ihrem Benz da angefahren kommt..Nur leider hätte sie dabei beinahe meinen Kleinen erwischt..da bin ich etwas sauer geworden..
Nun meint sie ich hätte sie behindert und will mich anzeigen..
Ich bin aber der Meinung das sie eigentlich nicht mal daher fahren darf und wenn doch das sie schließlich auf Fußgänger und dergleichen Rücksicht nehmen muß...und evtl.sogar im Zweifelsfall anhalten muß...
Nur gut das ich den Hund an der Leine hatte....sonst weiß ich nicht was passiert wäre...denke mal da würd die auch nicht mal bremsen....
 
In dem Fall würde ich sagen, das Du im Recht bist.
Schließlich müssen Autofahrer immer auf Fußgänger achten, die sind nunmal schwächer.
Da scheint es mir egal, ob ich jemanden auf der Bundesstraße oder auf meiner Privatauffahrt ummöller.
Bin auf andere Antworten gespannt, aber so sehe ich das.
 
Na so sehe ich das auch....und wenn ich dann nicht sofort zur Seite gehe hat sie nicht das Recht uns einfach über den Haufen fahren zu wollen...
Aber Recht haben und bekommen sind ja immer 2 verschiedene Dinge...
Überlege sogar selber morgen zum OA zu gehen und Anzeige zu machen bzw. mich mal zu erkundigen wie das denn wohl aussieht..kann doch nicht sein das ich da um mein Leben und des Hundes bangen muß....
 
Ich würd mal nachfragen...

Also, meines Wissens nach ist es Fußgängern und Radfahrern nicht verboten, diese Wege zu benutzen, zumindest bei uns im Kreis nicht. Autofahrer dürfen das dagegen an sich nur, wenn sie Anlieger sind (was aber ja auf die Dame zutreffen könnte).

Aber Anzeige hin, Anzeige her - da wird nix rauskommen, weder bei dir noch bei der Frau, das ist wieder so was typisch überflüssiges, was die Welt nicht braucht.

Erinnert mich daran, wie ich eines morgens um 07:30 Richtung Hundeschule unterwegs war und mein Geld und meine Papiere vergessen hatte. Also nach dem Spaziergang Hund ins Auto und eiligst wieder nach Hause, und dabei bin ich im Tran so abgebogen, wie ich normalerweise laufen würde (was im Endeffekt sogar weiter war, weil da ein paar Poller im Weg sind) - bin also auch auf so einem Weg gelandet.

Da waren zwei Frauen mit zwei unangeleinten Hunden unterwegs, die

1) (rotes Tucht für mich) zu zweit auf einem Salatfeld tobten
und 2) das am Ortsrand, wo noch Leinenzwang gilt
und 3) so begeistert bei der Sache waren, dass sie auf Frauchen nicht hörten und mir zweimal (ich fuhr schon Schrittempo) ohne Vollbremsung vors Auto gelaufen wären.

Was macht die olle Schabracke? Klopf an mein Fenster und ruft: "Hier ist nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge!"

Jo - ich hätt jetzt anhalten können, aussteigen, und sagen: "Und hier ist auch Leinenzwang!"

Ich hab nur gesagt: "Tschuldigung, ich bin falsch abgebogen!"

Dann kam nur zurück: "Dann müssen Sie umkehren!" - Wobei es bis zur Straße in der Richtung, in der ich unterwegs war, noch 100 m waren, und in der Richtung, aus der ich kam, etwa ein Kilometer.

Ich wäre also weiter über verbotenes Gelände gefahren (wobei es an der Stelle gar keine Wendemöglichkeit gab, ich hätte 500 m rückwärts fahren müssen), wenn ich "umgekehrt" wäre, als wenn ich einfach weitergefahren wäre.

Nee, sowatt blödes. - Die blieb dann demonstrativ ziemlich mitten auf der Straße stehen und hat ihre Hunde nicht angeleint, und ich musste über den Rasen und durchs Gebüsch fahren, und hab jetzt nen Kratzer an der Tür. Boah watt war ich sauer.

Ich denke, Rücksichtnahme hat immer zwei Seiten, aber darum die Frau gleich anzeigen? Das einzige, was mich heut noch ärgert, ist, dass ich ihr nicht gesagt habe, dass Hunde nicht auf Feldern laufen dürfen und an der Stelle sowieso angeleint sein müssen. (Korinthen kacken kann ich auch! ;) )

Naja, gut, das hat nix mit dem Thema zu tun.

Ich würd mich an deiner Stelle nochmal beim Ordnungsamt erkundigen. Bei uns in Meerbusch ist es so, dass Hunde auf Wirtschaftswegen sogar abgeleint laufen dürfen (das würden die mit Sicherheit nicht erwähnen, wenn dort an sich keine Hunde spazierengehen dürften) - aber eben diese Wege nicht verlassen, also kein Feld betreten.

Autos dürfen da an sich nicht fahren. Im Moment fahr ich immer an den Rand der verbotenen Zone und stell mein Auto dann ab - da ich aber mit dem Bauern, der dort wohnt, und den meisten, dir dort arbeiten, ganz gut kann, hatte ich damit bisher keine Probleme. Was anderes wäre es wohl, wenn ich jeden Morgen zur Arbeit da durchbrettern würde.

LG,

Lektoratte
 
Du ich hab auch an sich nichts dagegen , wenn dort Leute herfahren die es ganz eng gesehen nicht mal dürften...aber ich verlange einfach ein bissel Rücksicht auf Fußgänger...
Klar in deinem Fall ist es oberdreist gewesen von der Frau.....dann hätte ich es ja noch irgendwo verstehen können das sie sich so aufführt..aber nicht halb über den HUnd fährt...
Meines Wissens nach ist es ein ganzes Stück runter den Weg außerhalb und da denke ich dürfen die HUnde laufen...(Mir wurde immer gesagt außerhalb) hier hält sich nur keiner dran..da rennen die Hunde auch innerhalb ohne und es juckt niemanden..wobei ich mich frage wo man sonst noch hier demnächst seinen Hund mal laufen lassen darf...die Wälder haben sie alle zum naturschutzgebiet erklärt..Leinenzwang...innerhalb auch...
Und dort gehen wirklich alle mit ihren Hunden...Nur ich bin wieder die die trotz angeleinten Hund Ärger bekommt...ich ziehe sowas irgendwie an....
 
Du ich hab auch an sich nichts dagegen , wenn dort Leute herfahren die es ganz eng gesehen nicht mal dürften...aber ich verlange einfach ein bissel Rücksicht auf Fußgänger...

Das hab ich schon verstanden, keine Bange. Hab mich wohl blöd ausgedrückt.

Die Frau hat ja auch dir zuerst mit Anzeige gedroht, weil du sie behindert hättest... das find ich schon total bekloppt, ganz ehrlich.
Und als Reaktion darauf denkst du nun wieder drüber nach, ob du sie nicht zuerst anzeigst, weil sie dich beinahe angefahren hätte...

Im Endeffekt läuft das, wenn es überhaupt soweit kommt, wieder auf so ein Verwaltungshickhack zu, das einfach nicht nötig gewesen wäre, wenn alle Leute (also vor allem mal die Autofahrerin) etwas netter zueinander wären. - Und es wird nichts dabei rumkommen.

Gesetzt den Fall, sie zeigt dich an, sagst du, du hättest ja von der Straße gewollt, aber sie wär so schnell gefahren, dass du keine Chance hattest. - Dann hat sie Ärger, vor allem, wenn sie wirklich nicht dort fahren durfte. Im Endeffekt wird aber das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Zeigst du sie an (hast du Namen? Adresse? - Hat sie überhaupt deinen Namen und deine Adresse? Wenn nicht, wie will sie dich dann anzeigen?) ist es aber vermutlich genauso, denn es ist ja nix passiert. na, vielleicht kriegt sie ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg... wär ihr ja eventuell zu gönnen, aber - warum denken wir Deutschen eigentlich bei jedem Pipifax an Anzeigen?

(Ist schon klar - in deinem Fall nur, weil sie dir damit gedroht hat... damit DU keinen Ärger kriegst. Aber ich denke, den kriegst du auch so nicht. Du hast schließlich auf der Straße keine Sitzblockade gemacht, oder?)

Also, was ich machen würde an deiner Stelle ist, ist:

Bei der Gemeinde anrufen und fragen, ob man auf Wirtschaftswegen mit angeleintem Hund spazierengehen darf oder nur geduldet ist, und ob man für jedes Auto in den Graben springen muss, oder dort ganz normal die StVO gilt, und wie du dich korrekterweise verhalten solltest, wenn ein Auto kommt.

Dann Fall schildern und fragen, ob es da ne Regelung gibt, von der du noch nichts weißt. (Frei nach dem Motto: Sonst geh ich da nicht mehr, das ist mir zu gefährlich!)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Frau im Recht ist und einfach durch die Gegend brettern darf, weil es ein Wirtschaftsweg ist und sie eine Wirtschaft hat - oder direkt aus derselben kommt? ;)
 
Na dann haben wir uns ja doch richtig verstanden *g*
Ja ich finde das auch mehr als bekloppt ...
Finde sowas auch nun wirklich unnötig und halte im Normalfall auch wirklich nichts davon wegen sowas zum OA zu rennen...habe da echt andere Sorgen ;)
Hihi..sie wollte ja meinen Namen wissen..aber ich sag dem doch nicht jedem :)
ich denke mal das war eh wieder heiße Luft und nichts dahinter...kann garnicht sagen wieviel Anzeigen mir schon angedroht wurden weil Listie ohne Leine und MK...
Du hast recht..so hatte ich mir das auch gedacht...erstmal beim OA auf "doof" nachfragen wie das denn so auf Wirtschaftswegen geregelt ist..und die Herren/Damen vom OA wissen dann auch genau welchen ich meine...
Mal sehen was die mir heute so erzählen ;)
 
Nichts....
ich war auf dem Polizeiposten...
Sehr netter Mann dort...
naja ich kann da laufen ...aber ich darf den Autofahrer auch nicht behindern....also nicht wirklich erquicklich...
 
Hallo Stacy,

also ich habe das noch so im Kopf,

Wirtschaftswege, die mit einem Durchfahrtsverbot gekennzeichnet sind, eventuelle Ausnahme nur für Anlieger oder landwirtschaftlichen Verkehr, dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden.

Aber auch für den Berechtigten gilt der § 1 der Verkehrsordnung " ...seine Fahrweise der jeweiligen Situation so anzupassen, das niemand gefährdet oder behindert wird.
So ( oder ähnlich ) zumindest habe ich das vor 42 Jahren gelernt.

Der Polizist hat sich m.E. die Sache zu einfach gemacht. Ich weiß von einer Anzeige gegen einen Autofahrer wegen angeblicher Nötigung, er wurde zu 3.500 € Geldstrafe verurteilt mit einem Monat Fahrverbot. Die Geldstrafe ist vom Verdienst abhängig.
Und dieser Fall war nach meiner Aufassung weniger bedrohlich.

Ich bin überzeugt dass im Fall einer Anzeige deinerseits gegen die Autofahrerin gute Aussichten bei einer eventuellen Klage bestanden hätten. Dabei ist es vor Gericht oft unerheblich wenn Aussage gegen Aussage steht, da vielfach das Gericht den Anzeigenersatter für glaubwürdig hält. Nach dem Motto wenn der sich schon die Mühe macht....

In diesem Sinne
viele Grüße
Jörg Häcker
 
Hallo..
hat ihr einer ne Ahnung wie das Verkehrechtlich geregelt ist auf Wirtschaftswegen die eigentlich nur für den Forst und Landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind?
Ich wäre Fußgänger mit Hund....

Es gibt hier zwei Arten von Wirtschaftswegen.
A) Privatwege innerhalb eines Privatgeländes. Diese werden auch vom Besitzer instandgehalten. Sie müssen für andere Verkehrsteilnehmer eindeutig mit einem Schild "Privatweg" gekennzeichnet sein. Benutzt werden dürfen sie nur von Fahrzeugen des Besitzers, bzw. mit seiner Genehmigung.
Will der Wegebesitzer auch den Fussgängerverkehr ausschliessen, so muss das ebenfalls eindeutig gekennzeichnet sein. Z.B. mit einer Wegschranke und einem Verbotsschild.

B) Wege innerhalb einer landwirtschaftlichen Gemarkung, die jedoch von einer Gemeinde, oder einem Wegeverbund unterhalten werden. Hier kann die Benutzung der Wege für "artfremde" Fahrzeuge eingeschränkt werden. Z.B. durch ein Schild "Zufahrt nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge". Fahradfahrer und Fußgänger dürfen diese Wege jedoch benutzen, sofern sie die Arbeit der Landwirte (Feldbestellung, Ernte etc) nicht beeinträchtigen.

Und nun zu Dir als Fußgänger mit Hund:
Die Wege unter B) kannst Du natürlich uneingeschränkt benutzen.
Einschränkungen:
a) Beeinträchtigungen wie oben beschrieben
b) In der Brut- und Setzzeit der Vögel nur mit angeleinten Hund
c) Dein Hund darf genaugenommen die Felder nicht betreten, da diese Privatgelände sind. Bei uns in der Gegend hat da jedoch kein Landwirt etwas dagegen. Schließlich toben auch Rehe und Hasen auf seine Feldern herum.

Kommt es nun zu Auseinandersetzungen mit anderen Hundeführern oder Spaziergängern, hat das Wegerecht damit nichts zu schaffen. Es bleibt dann eine rein private Auseinandersetzung.
Grüße Klaus
 
@Klaus : es ist ein Weg wie du unter B) beschrieben hast...
hier haben die Bauern auch soweit wohl nichts dagegen das wir da alle mit unseren Hunden laufen..und die laufen alle frei...
also mir ist sowas zumindestens noch nie zu Ohren gekommen und ich wohne schon ein paar tage länger hier ;)
Sollte ich von weitem einen Trecker sehen..die sind ja Gott sei dank nicht immer so schnell wie PKW´s dann springe ich schon freiwillig an den Wegrand ;)
@Timpe : ja er hatte mir ja noch angeboten, wenn ich das komplette Kennzeichen gewußt hätte (die Ziffern waren mir entfallen) bzw.soll ich nochmal vorbei kommen wenn ich die Damen nochmal sehe dann würde er schon mal mit ihr reden das sie da ja eigentlich nicht fahren darf...aber meistens kommt bei sowas ja nichts rum...
Und mich ärgert das langsam aber sicher wirklich...denn es gibt da auf dem Weg öfters solche Geschichten mit PKW´s/Mofa´s usw...das man da echt Angst haben muß das die einen über den haufen fahren...samt Hund...klar die dürfen theoretisch da auch mit 100 herbraten..aber muß das sein?
wobei ich weiß ja nciht...er sagte mir auch noch das ich nartürlich nciht mitten auf dem Weg laufen darf/sollte um den oder die Fahrer nicht zu behindern...

is mir auch nicht ganz schlüssig...
also ich fahre selber Auto..und wenn ich schon irgendow herfahre wo ich es eigentlich streng genommen nicht darf dann nehm ich doch echt Rücksicht...oder generell..
Ich dachte immer Fußgänger gehen vor sowie Radfahrer...
 
Aber nicht, wenn sie mitten auf der Straße laufen. Auch wenn es keinen Gehweg gibt, darfst du nicht einfach mitten auf dem Weg laufen, und das Auto muss dann rechts oder links vorbei fahren.

Das hab ich ja noch nie gehört. - Aber ich kann mich da auch irren. ;)
 
wenn ich die Damen nochmal sehe dann würde er schon mal mit ihr reden das sie da ja eigentlich nicht fahren darf...aber meistens kommt bei sowas ja nichts rum...
Das Ganze hat auch eine leichte Grauzone.
Genaugenommen sind diese Wege ja Wirtschaftswege, d.h. lediglich für Zu- und Abfahrten für die Feldbestellung frei. Natürlich darf die Bauersfrau mit ihrem Diesel-Daimler ihrem Göttergatten Mittags Essen aufs Feld bringen.
Was sie jedoch strenggenommen nicht darf: Den Feldweg als Abkürzung zum Frisörbesuch im nächsten Ort benutzen.
Doch wo kein Kläger, ist auch kein Richter. Die Landwirte tolerieren natürlich solche Fahrten, wenn sie von ihren Familienangehörigen durchgeführt werden.
Doch wehe, Du machst ähnliches.

Und mich ärgert das langsam aber sicher wirklich...denn es gibt da auf dem Weg öfters solche Geschichten mit PKW´s/Mofa´s usw...das man da echt Angst haben muß das die einen über den haufen fahren...samt Hund...klar die dürfen theoretisch da auch mit 100 herbraten..aber muß das sein?
Nein, muss nicht.
Hier ein Grundsatz aus den Planungsvorgaben für Feldwege:
"Feldwege dienen der Erschließung und der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Sie machen die Grundstücke zugänglich und schaffen die Voraussetzungen
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Sie machen die Grundstücke zugänglich und schaffen die Voraussetzung für den wirtschaftlichen für den wirtschaftlichen Einsatz der Landtechnik. Gelegentlich dienen sie auch anderen Zwecken, wie der Holzabfuhr und dem Freizeit- und Erholungswert."

Daraus läßt sich schon ableiten, dass die normale Landstraßen-Geschwindigkeit von 100km/h auf Wirtschaftswegen keine Gültigkeit hat (auch wenn das in der Praxis oft anders aussieht).

wobei ich weiß ja nciht...er sagte mir auch noch das ich nartürlich nciht mitten auf dem Weg laufen darf/sollte um den oder die Fahrer nicht zu behindern...
Schon richtig, doch kann es ein herannahender PKW-Fahrer auch nicht erwarten, dass Du eiligst in den nächsten Graben hüpfst, um ihn vorbeirasen zu lassen.
Er muss zumindest seine Geschwindigkeit erheblich reduzieren.


Grüße Klaus
 

Ich nochmal,

das habe ich gefunden. Der vollständige Text lautet;



§1 Grundregeln
quad.gif
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

quad.gif
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.




Weiterhin, was Kangalklaus geschrieben hat, bedarf keiner weiteren Erklärung.

Das Bauerngirl im Benz hat, auch wenn sie berechtigt auf dem Wirtschaftsweg fährt, sich an dieses Gebot zu halten. Nochmals, hier liegt der Tatbestand der Nötigung fast auf der Hand. Berechtigung hin oder her.

Wird so ein Vorfall seitens des Fußgängers unter diesem Punkt zur Anzeige gebracht, dann hat der Autofahrer keine Chance. Er zahlt und zwar kräftig.



Wir wohnen nun im Naturpark Nord Eifel und hier gibts Wege ohne Ende. Alle sind als sogenannte Wirtschaftswege ausgewiesen. Trotzdem gibt es genug Schnarchsäcke die mit ihren Fahrzeugen dieselben befahren. Meist aber im Schritttempo an den Fußgängern vorbei. Das ist schon ärgerlich. Aber warum sich ärgern. dazun ist das Leben zu kurz.



Viele Grüße
Jörg Häcker
 
kangalklaus schrieb:
Schon richtig, doch kann es ein herannahender PKW-Fahrer auch nicht erwarten, dass Du eiligst in den nächsten Graben hüpfst, um ihn vorbeirasen zu lassen.
Er muss zumindest seine Geschwindigkeit erheblich reduzieren.

Und da stimme ich Klaus natürlich zu. :)

Was ich meinte, war: Auch auf einem Wirtschaftsweg kann ein Fußgänger nicht erwarten, dass eventuelle andere Verkehrsteilnehmer erst ihre Geschwindigkeit reduzieren und dann hinter dem Fußgänger in dessen Tempo herzockeln, weil nicht Platz genug für beide ist, und "Fußgänger vorgehen".

Aber natürlich geht es nicht an, dass Fußgänger sich durch Hechtsprünge in den Graben vor Autofahrern retten müssen.

Idealfall: Beide Teilnehmer sehen sich, Autofahrer verlangsamt, Fußgänger macht Weg frei, Autofahrer fährt langsam vorbei. Beide grüßen einander freundlich. :)
 
Ja das Leben is zu kurz um sich über sowas zu ärgern...das is schon klar...aber wenn mein Hund nur um einen Hauch ums Anfahren rum kommt..dann werde ich schon leicht stinkig ... ;(
Jo Lektorratte so sollte es ihm Idealfall aussehen und das mache ich auch so, wenn ich ein Auto dergleich kommen sehe...aber wenn der Hund schon mal frei läuft oder oder kann es auch mal vorkommen das man nciht ganz so schnell is, wie die Herren und Damen Autofahrer das gerne hätten...
 
Also ich erwarte schon, daß ein Autofahrer abbremst, wenn er auf mich zufährt und dann mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit an mir vorbeifährt. Die Wirtschaftswege sind bei uns nicht sehr breit, da wird einem Angst und Bange wenn einer schnell und nah vorbeifährt und man versinkt im Sommer dann auch noch in einer Staubwolke.
Ich stelle mich mittlerweile auch immer zwischen Ako und das herannahende Auto, dann bremsen viele auch schon eher mal ab und fahren auch einen weiteren Bogen. Ich behindere niemanden absichtlich, aber man kann zu Recht Rücksicht vom stärkeren Verkehrsteilnehmer erwarten, auch wenn das halt wirklich mal bedeutet, daß ein Auto anhalten muß.


:hallo:Dagmar und Ako
 
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