Gibt es eine möglichkeit einen Amstaff Stafffordshire Terrier als Mischling einzutrag

Maike30

Hallo ,

ein guter Freund von mir hat einen Stafffordshire Terrier geschenkt bekommen.
Nun ist aber das Problem das er ihn nicht Anmelden kann, weil es in NRw verboten ist.
Daher die Frage ob man ihn als Mix durch gehen lassen kann.
Bitte nur ernst gemeinte Antworten.
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Maike30 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn es ein Staffordshire Terrier ist - dann muss man deine Frage übersetzen mit "wie kann ich die Behörden betrügen".
Und darauf erwartest du doch nicht wirklich eine "ernsthafte" Antwort.

Wobei ich jetzt nicht weiss, ob ein Staff in NRW wirklich verboten ist...
 
Jap, Staff geht nur aus dem Tierschutz :hallo:

Die einzige Chance wäre eventuell Hund und Halter, einfach anrufen, die Situation ehrlich erklären und wenns ne Chance geben sollte, hoffen dass das Ordnungsamt vor Ort milde gestimmt ist. :hallo:
Erster Schrit - Hund und Halter
Zweiter Schritt - erklärt Dir Hund und Halter ;)

Übrigens lesen hier bestimmt auch Ordnungsbehörden mit, deswegen wäre ich vorsichtig mit dem was ich von mir gebe...
 
Ein Staffmix ist lt. Hundegesetz nicht anders zu behandeln als ein Staff. Die Anmeldung als Mix bringt also nichts.

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.
 
Ein Staffmix ist lt. Hundegesetz nicht anders zu behandeln als ein Staff. Die Anmeldung als Mix bringt also nichts.

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.

So ist es...alle paar Monate schlägt jemand mit so einem Stuss hier auf und wer muß drunter leiden, die Hunde :(
Wie kann man überhaupt Tiere verschenken? :unsicher: Ich könnte schon wieder :sauer:
 
Ich bin zumindest nicht davon ausgegangen, dass die TE einen "Staffmix" gemeint hat. Sondern einen ganz üblichen Mischling.
 
ja die gibt es tatsächlich! Dein Freund soll mit seinem Hund zur Polizei gehen, das Problem erklären und dann die Idee erzählen. Dann wird garantiert geholfen. Die Polizei wird ja nicht umsonst dei "Freund und Helfer" genannt.
 
Ich bin zumindest nicht davon ausgegangen, dass die TE einen "Staffmix" gemeint hat. Sondern einen ganz üblichen Mischling.

Ach so, Boxermix. So kann es natürlich gemeint gewesen sein.

Das hilft aber auch nicht wirklich, denn dann greift folgender Passus:

Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

Der Phänotyp wird sich bei einem reinen Staff vermutlich zeigen ;)
und der Beweis des Gegenteils dürfte schwer sein.
 
hier mal paar gute tipps wie man seinen hund sicher beim oa durchbringt
 

Anhänge

  • Kampfhund2.jpg
    Kampfhund2.jpg
    128,9 KB · Aufrufe: 208
Ich bin zumindest nicht davon ausgegangen, dass die TE einen "Staffmix" gemeint hat. Sondern einen ganz üblichen Mischling.

Ach so, Boxermix. So kann es natürlich gemeint gewesen sein.
Erfahrungsgemäß.... ja. So war diese Frage bisher eigentlich immer gemeint.
Ob's die Frage wohl schon irgendwo zum Download gibt :gruebel:


Das hilft aber auch nicht wirklich, denn dann greift folgender Passus:

Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
Der Phänotyp wird sich bei einem reinen Staff vermutlich zeigen ;)
und der Beweis des Gegenteils dürfte schwer sein.
[/QUOTE]
Vor allem wenn man selbst schon schreibt, es sei ein "Staffordshire Terrier". Und dann noch immer wieder der, der einem guten Freund geschenkt worden ist. Die andere Version ist der Welpe, den der Bruder in den Mülltonnen gefunden hat.
Ob Brüder nie was geschenkt kriegen, wo sie doch so fleissig den Müll runtertragen :verwirrt:
Und warum können gute Freunde eigentlich nie selbst schreiben?


Bei den Behörden meint ihr?
Das wäre immerhin eine Erklärung für die Phantasielosigkeit der immer gleichen Formulierungen.
 
Übrigens lesen hier bestimmt auch Ordnungsbehörden mit, deswegen wäre ich vorsichtig mit dem was ich von mir gebe...

Ja, davon kann man ausgehen :unsicher:

Wobei, in diesem Fall kamen mir auch gleich die Ferien in den Sinn :D


Nur mal so nebenbei: warum verschenken Menschen einfach so Hunde?
Ich würde nicht mal auf die Idee kommen nen Goldfisch zu verschenken. Ich könnte nicht für jemand anderen "sein" Tier aussuchen...
 
Dazu gibt es auch eine vorgeschichte die ich nicht erwähnen wollte aber da hier so blöde antworten kommen. 1. Es ist wirklich der hund eines guten freundes.
2. Von meinem freund der sohn hat eine leichte behinderung und die eltern von meinem freund haben ihnen einen hund geholt weil sie ihm helfen wollten . Gelesen und gesehen haben wie hunde menschen mit handicap helfen.
3. Wie dem auch sei es ging nur darum das seid dem der hund da is der sohn richtig auflebt und die beiden richtig gute freunde geworden sind. Und sie einfach nur angst haben das sie ihn nicht behalten dürfen. Nicht um irgendwas zu vertuschen es war nur die frage ob es eine miglichkeit gibt das er nicht so krasse auflagen bekommt. Hundeschule und alles soll er ja machen. Vl nicht immer das schlechte sehen. Mochte auch keine antworten mehr dachte hier redet man vernunftig .
 
Die korrekte und vernünftige Antwort lautet:

1. Es gibt eigentlich in NRW keine legale Möglichkeit, den Hund von privat zu übernehmen.
Schaffst du einen Hund an, der nicht aus dem Tierschutz stammt, hast du damit bewiesen, dass du "nicht zuverlässig bist", und du darfst den Hund nicht behalten.

2. Was weiter oben gesagt wurde, stimmt: Ob ein Hund als Listenhund nach Paragraf 3 des Landeshundegesetzes eingestuft wird, entscheidet sich bei Hunden unbekannter Herkunft nach ihrem Aussehen. Und ein reinrassiger Staff sieht nunmal aus wie ein Staff. Selbst, wenn man ihn als Mix anmeldet, sieht er so aus wie ein Staff, und je nachdem wo dein Freund wohnt, ist das Risiko, vom Ordnungsamt deswegen kontrolliert zu werden, mehr oder weniger groß... dabei würde der Hund dann als Hund einer entsprechenden Rasse, oder Mix eingeschätzt, wenn er wirklich so aussieht - und dann wahrscheinlich eingezogen.

Ich schreibe das nicht, um dir eins reinzuwürgen, sondern weil die Situation hier nunmal so ist.

Ganz eventuell lässt sich etwas machen, wenn der Hund etwas von seinem Vorbesitzer verschenkt wurde, weil der ihn nicht ins TH geben wollte... aber dann wäre vermutlich fachkundige Unterstützung angesagt. Etwa durch den hier bereits erwähnten Verein "Hund und Halter", oder einen anderen Tierschutzverein.

Auf die hohen Hundesteuern hat das aber leider alles keinen Einfluss.
 
Dass dir korrekte Antworten, die die Rechtslage benennen und insofern deine Frage sachlich richtig beantworten, blöd vorkommen, kann ja nun nicht unser Problem sein.

Die korrekte Antwort ist nun mal, dass sie ihn nach Übernahme von privat nicht legal halten können, und dass es passieren kann, dass sie ihn nicht behalten dürfen, wenn sie in eine Kontrolle kommen.

Hätte dein Freund sicher gehen wollen, dass sein kleiner Sohn und der Hund zusammen aufwachsen können, hätte er sich schlicht und ergreifend einen Hund holen müssen, den er legal halten darf. Auch ein legal gehaltener Hund kann einem Menschen mit Handikap helfen, dazu braucht es keinen unterderhand gehaltenen Listenhund.
 
na böd find ich wenn man hier in einen öffentlichen forum die frage stellt wie man das oa hinders licht führen kann,und darauf ernsthaft eine befriedigende antwort erwartet.
und die auflagen in nrw scheinst du ja zukennen,wenn man wissen will wie man sie umgeht.
 
Die Eltern haben gelesen, dass ein Staff nett zu Kindern ist aber nicht, dass er zu den Hunden gehört, deren Haltung bei euch verboten ist?

klar, meine Mama käme auch als erstes auf eine Rasse mit solch einem ruf anstatt eines Labradors oder Goldies;)



Tut mir leid für den Sohn deines Freundes, der nun unter der Dummheit der Erwachsenen leiden und seinen Freund Wiede abgeben muss...:(
Aber gerade bei einem Hund, der ein behindertes Kind unterstützen soll achtet man doch auf eine gute Herkunft und die kann gar nicht gegeben sein, da ein guter Züchter den Hund nicht zu deinem Freund gegeben hätte, da er gewusst hätte, dass der Welpe im Tierheim landet.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Gibt es eine möglichkeit einen Amstaff Stafffordshire Terrier als Mischling einzutrag“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Zeus79
Bei einem frisch operierten Hund braucht man ja auch wirklich erst recht keine Fremden "die mal Hallo sagen wollen" . Wünsche eine gute Genesung für deine Maus :clover:.
Antworten
1
Aufrufe
421
Chipie
G
Danke Euch.
Antworten
3
Aufrufe
1K
Gelöschtes Mitglied 13701
G
sammy*shy
"Mit dem Zweiten sieht man besser"? Die Regelung ist wohl eher für die Ausbilder und Führer gedacht, statt nur als Mittel zum Zweck, um mit zwei Listies Gassi gehen zu können. Ich schätze auch, das sich der Aufwand für jemanden, der einen Blinden- oder Rettungshund nicht von sich aus und mit...
Antworten
21
Aufrufe
3K
Jack Dumphy
Jack Dumphy
Dunni
ui die tolle Mia, ja wenn es diese schei... gesetze nicht geben würde wäre sie schon lange in Deutschland, Interessenten gäbe es für die tolle omi bestimmt genug. Ich vermute eher das sie nicht auf der Page von der Grenzenlosen Hundehilfe ist hat wohl den Grund das sie weder nach Deutschland...
Antworten
11
Aufrufe
1K
B
L
Bist du schon fündig geworden? Hast du dir mal etwas angeschaut? LG :hallo:
Antworten
7
Aufrufe
2K
Chipie
Zurück
Oben Unten