Eckpunkte des neuen Jagdgesetzes-NRW

  • 19. April 2024
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Untersagt werden soll zudem eine intensive Fütterung von Wildtieren im Winter. Das schade dem Wald mehr als es nütze, heißt es. Wenn zugefüttert wird, darf gleichzeitig nicht mehr gejagt werden. Wildschweine sollen grundsätzlich nicht mehr gefüttert werden.

Das klingt doch für mich (als Laie) mal logisch.
 
Untersagt werden soll zudem eine intensive Fütterung von Wildtieren im Winter. Das schade dem Wald mehr als es nütze, heißt es. Wenn zugefüttert wird, darf gleichzeitig nicht mehr gejagt werden. Wildschweine sollen grundsätzlich nicht mehr gefüttert werden.

Das klingt doch für mich (als Laie) mal logisch.

Na ja, der Mensch ist zwar vernunftbegabt, aber das heiß nicht, dass er davon auch Gebrauch macht!
 
Untersagt werden soll zudem eine intensive Fütterung von Wildtieren im Winter. Das schade dem Wald mehr als es nütze, heißt es. Wenn zugefüttert wird, darf gleichzeitig nicht mehr gejagt werden. Wildschweine sollen grundsätzlich nicht mehr gefüttert werden.

Das klingt doch für mich (als Laie) mal logisch.

Rehwild /Rotwild frisst im Winter aus Hunger die jungen Triebe oder schält die Rinde. Spaziergänger stören das Wild, der Stoffwechsel wird angeregt, das Tier benötigt mehr Nahrung.

Wenn ich verhindern will, dass die Tiere den Wald durch Verbiss schädigen, muss ich zu füttern und Ruhezonen schaffen. Andernfalls sieht der Waldbauer das Wild als Schädling, der seinen Gewinn vermindert. Wohin diese Sicht führt, kann man an dem Auswilderungsprojekt der Wisente sehen.

Da Wild immer mehr als Schädling angesehen wird, der rigoros abgeknallt werden muss , (deshalb auch Verlängerung der Jagdzeit), kann man die Viecher auch im Winter verhungern lassen.
Aber das ist ja dann Natur, der Bestand reguliert sich dann von selbst-hauptsache das Tier wird nicht geschossen.
 
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