Nürnberg: Tierheim Chef soll Kampfhunde einschläfern

  • 20. April 2024
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... interessiert in Bayern keinen - schon gar keinen Politiker. Da wird erst gehandelt, dann gehofft das sich niemand wehrt/klagt und wenn die Klagen verloren gehen, wird der Hund auch nicht mehr davon lebendig.
Bayerische Logik Prozess verloren, trotzdem gewonnen, weil ein Hund weniger...
 
... interessiert in Bayern keinen - schon gar keinen Politiker. Da wird erst gehandelt, dann gehofft das sich niemand wehrt/klagt und wenn die Klagen verloren gehen, wird der Hund auch nicht mehr davon lebendig.
Bayerische Logik Prozess verloren, trotzdem gewonnen, weil ein Hund weniger...

Ja Moment, Scotty. Es kann nicht konsequenzfrei gegen geltendes Bundesgesetz verstossen werden. Irgendeine Instanz wird für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich sein.

Kann mir das einer der politikbegabten User unter uns einmal erklären?
 
Ja Moment, Scotty. Es kann nicht konsequenzfrei gegen geltendes Bundesgesetz verstossen werden. Irgendeine Instanz wird für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich sein.

Kann mir das einer der politikbegabten User unter uns einmal erklären?

Die Stadt erlässt einen Bescheid, dass der Hund beschlagnahmt wird, der kommt dann ins Tierheim, sitzt dort und wartet...

Stadt und TH Leiter suggerieren, das die Freigabe des Hundes, damit er vermittelt werden kann, das Beste für den Hund sei.

Nur wenn der Halter gegen den Bescheid des Ordnungsamtes klagt, hat er eine Chance den Hund per Gerichtsurteil wieder zu bekommen. dazu darf er aber keinesfalls den Hund zur Vermittlung frei geben.

Aber kaum einer klagt, da dies teilweise bis zu 18 Monate und länger dauert und als erstes ein schöner Patzen Geld an das Verwaltungsgericht überwiesen werden muss, damit die überhaupt die Klage zulassen.

Es haben hier zu wenige den Mut, das Durchhaltevermögen und das nötige Kleingeld um das durch zu ziehen.

Für die Hunde, Halter und das Tierheim eine sehr bescheidende Situation und ich kenne nur einen einzigen, schnellen legalen Ausweg, den Hund wieder zu bekommen - Umzug in ein Bundesland ohne Rasseliste.
 
Die Stadt erlässt einen Bescheid, dass der Hund beschlagnahmt wird, der kommt dann ins Tierheim, sitzt dort und wartet...

Stadt und TH Leiter suggerieren, das die Freigabe des Hundes, damit er vermittelt werden kann, das Beste für den Hund sei.

Nur wenn der Halter gegen den Bescheid des Ordnungsamtes klagt, hat er eine Chance den Hund per Gerichtsurteil wieder zu bekommen. dazu darf er aber keinesfalls den Hund zur Vermittlung frei geben.

Aber kaum einer klagt, da dies teilweise bis zu 18 Monate und länger dauert und als erstes ein schöner Patzen Geld an das Verwaltungsgericht überwiesen werden muss, damit die überhaupt die Klage zulassen.

Es haben hier zu wenige den Mut, das Durchhaltevermögen und das nötige Kleingeld um das durch zu ziehen.

Für die Hunde, Halter und das Tierheim eine sehr bescheidende Situation und ich kenne nur einen einzigen, schnellen legalen Ausweg, den Hund wieder zu bekommen - Umzug in ein Bundesland ohne Rasseliste.

Das von Dir beschriebene Szenario verstösst aber nicht gegen geltendes TSG (über den Unsinn der "Maßnahmen" brauchen wir uns natürlich nicht zu unterhalten!).

Mir geht es um die drohenden Einschläferungen! Ganz konkret: Aus welchem Grund und mit welcher rechtlich haltbaren Begründung soll ein einzelnes Bundesland gegen das geltende TSG der BRD verstoßen dürfen?
 
... interessiert in Bayern keinen - schon gar keinen Politiker. Da wird erst gehandelt, dann gehofft das sich niemand wehrt/klagt und wenn die Klagen verloren gehen, wird der Hund auch nicht mehr davon lebendig.
Bayerische Logik Prozess verloren, trotzdem gewonnen, weil ein Hund weniger...

Ja Moment, Scotty. Es kann nicht konsequenzfrei gegen geltendes Bundesgesetz verstossen werden. Irgendeine Instanz wird für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich sein.
man kann es aber so machen, wie bereits in schleswig-holstein von einem tierheim praktiziert, dass fingierte beißvorfälle (z.b. hat mehrmals tierpfleger ,,angegiftet,, hat nach besuchern geschnappt und hat andere hunde verletzt)
die einschläferung rechtfertigt( von amtswegen) die werden sich schon was einfallen lassen, wenn sie ihre ankündigung in die tat umsetzen wollen. natürlich nur bei listenhunden.

Kann mir das einer der politikbegabten User unter uns einmal erklären?
 
Ich habe folgenden Kommentar abgegeben und hoffe das, wenn es so weit kommen sollte, viele Hundehalter und Tierschützer in allen Bundesländern den betreffenden Verantwortlichen oder gegen Unbekannt (Amts - Tierarzt) Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft muß richtig Arbeit bekommen.

"Wenn der erste gesunde "Kampfhund" aus "Platzmangel" eingeschläfert wird, dann werde ich eine Anzeige gegen den Verantwortlichen machen, denn damit verstößt er eindeutig gegen das TS-Gesetz. Ich hoffe, dass das viele HH, nicht nur "Kampfhundehalter", auch tun werden."
 
@ Dogmaster:

Wenn es in SH so abgelaufen ist, dann sollten sich die Angestellten, aber vor allen Dingen die freiwilligen Helfer, wenn sie nichts unternommen haben, in Grund und Boden schämen. Denn es kann ja wohl nicht sein, denn in Bayern ist bis jetzt die Rede von etwa 30 Tiere (11 im Heim und 20 auf "Warteliste"), das ALLE angriffslustig sind.
 
Mir geht es um die drohenden Einschläferungen! Ganz konkret: Aus welchem Grund und mit welcher rechtlich haltbaren Begründung soll ein einzelnes Bundesland gegen das geltende TSG der BRD verstoßen dürfen?

Weil der Gesetzgeber genau aus solchen Gründen den unbestimmten Rechtsbegriff "vernünftigen Grund" in das TSG geschrieben hat. Da fällt je nach Auslegung mit Sicherheit auch mal "desolate Haushaltslage" drunter. Wenn das nicht reichen sollte, dann halt noch die wenig tiergerechte lebenslange Unterbringung im TH als ethisch vertretbare Begründung dazu.
Nein, denke nicht, daß man vom TSG als "Notbremse" hier irgendetwas erwarten kann.
Noch viel weniger erwarte ich allerdings, daß die Verantwortlichen mal die Kriterien zur Kat 1 Haltung in Bayern überdenken. Wer will sich schon freiwillig politisch ins Abseits stellen, wenn dann "doch was passieren" sollte.

Gruß Fabi.
 
Du hast es verstanden.
Die Stadt erlässt einen Bescheid über die Tötung des Hundes, nennt das ganze schlicht verwerten oder entsorgen. ( Die genaue Formulierung und Begründung müsste ich nachsehen)
Der Hund wird getötet bevor ein Gericht darüber entscheiden kann ob dies rechtens war...

und bei jeden Hund muss wieder geklagt werden...

Die Printausgabe habe ich besorgt und gelesen. Der Artikel ist aufs Wort der selbe, der online steht, bis auf eine kleine Ergänzung - ein Auszug aus der Hundeverordnung und einem zusätzlichen Bild von Dagmar Wöhrl

P.S. Auf Grund dieses Artikels hat der Spieler des 1. FCN heute seinen neuen Vertrag in Zypern unterschrieben. Er hat einen Staffordshire Terrier und war letzte Woche noch mit seinem Hund in der AZ abgebildet
 
Es fehlen immer noch drei Kommentare...

und sollte ein TH Leiter Hr. Baruch zusehen, wie Tiere euthanisiert werden, wird dies nicht so glimpflich für Ihn ausgehen wie bei seinem Gastspiel in Münchner Tierheim!

Die Printausgabe, werde ich dann holen...

War da schon mal was mit dem?
 
@ Dogmaster:

Wenn es in SH so abgelaufen ist, dann sollten sich die Angestellten, aber vor allen Dingen die freiwilligen Helfer, wenn sie nichts unternommen haben, in Grund und Boden schämen. Denn es kann ja wohl nicht sein, denn in Bayern ist bis jetzt die Rede von etwa 30 Tiere (11 im Heim und 20 auf "Warteliste"), das ALLE angriffslustig sind.
es hat zu einigen turbolenzen geführt und mit sicherheit haben sich einige mitarbeiter auch in grund und boden geschämt. die betreffende person, die den stein ins rollen brachte, hat natürlich nach bekanntwerden der vorfälle gekündigt und bis heute leider keinen neuen arbeitsplatz im tierpflegebereich bekommen. die anderen sind geblieben. neue arbeitsplätze liegen nicht so auf der strasse in der heutigen zeit. übrigens; es wurde bekannt, das in dem tierheim in sh 9 hunde davon betroffen waren.
 
Weil der Gesetzgeber genau aus solchen Gründen den unbestimmten Rechtsbegriff "vernünftigen Grund" in das TSG geschrieben hat. Da fällt je nach Auslegung mit Sicherheit auch mal "desolate Haushaltslage" drunter. Wenn das nicht reichen sollte, dann halt noch die wenig tiergerechte lebenslange Unterbringung im TH als ethisch vertretbare Begründung dazu. Nein, denke nicht, daß man vom TSG als "Notbremse" hier irgendetwas erwarten kann. Noch viel weniger erwarte ich allerdings, daß die Verantwortlichen mal die Kriterien zur Kat 1 Haltung in Bayern überdenken. Wer will sich schon freiwillig politisch ins Abseits stellen, wenn dann "doch was passieren" sollte.

Gruß Fabi.

Tut mir leid, wenn ich lästig werde ;))) aber diese Mutmaßung alleine würde mir jetzt noch nicht als "Beweis" ausreichen.

Wenn ich mich recht entsinne - und bitte korrigiert mich, wenn ich da jetzt was durcheinander schmeiße, ist schon lange her - wurden bei Einführung der LHV bundesweit (ich meine mich zu erinnern, das es in Hamburg - Stichwort "Harburger Halle" - besonders schlimm praktiziert wurde) Liste 1 Hunde mit ähnlichen "Begründungen" euthanasiert, was relativ schnell gestoppt wurde / werden musste, da diese Praxis gegen das TSG verstößt / verstoßen hat. Warum sollte das nun in Bayern anders sein?

Du hast es verstanden. Die Stadt erlässt einen Bescheid über die Tötung des Hundes, nennt das ganze schlicht verwerten oder entsorgen. ( Die genaue Formulierung und Begründung müsste ich nachsehen) Der Hund wird getötet bevor ein Gericht darüber entscheiden kann ob dies rechtens war...

Wie das genannt wird ist doch wurscht - wichtig wäre doch hier zu wissen, wie die genaue und rechtlich fundierte (!) Begründung heißt und nach welcher solch ein Bescheid erlassen wird / werden kann.

Es geht mir um folgendes: Wenn die Euthanasie eines gesunden Wirbeltieres (hier: Hund) ohne "vernünftigen Grund" in der BRD nach geltendem Recht unter Strafe verboten ist, kann ein Land, eine Kommune oder eine Einzelperson nicht "einfach so" dagegen verstoßen, ohne mit Konsequenzen in Form von Anzeigen/Klagen/etc. zu rechnen.

Oder? :verwirrt:
 
dogmaster, es wäre schön, wenn Du nicht immer IN die Zitate schreiben würdest. Danke.


Der Hund wird getötet bevor ein Gericht darüber entscheiden kann ob dies rechtens war...

Es gibt auch sowas wie Eilverfügungen, demnach etwas nicht passieren darf, bevor ein Gericht sich nicht der Klage angenommen hat. Die Möglichkeit, diese zu beantragen hätte das Tierheim doch sicher, wenn eine Einschläferung von seiten der Stadt gefordert wird.
 
Tut mir leid, wenn ich lästig werde ;))) aber diese Mutmaßung alleine würde mir jetzt noch nicht als "Beweis" ausreichen.
Kein Problem, hab ich nicht anders erwartet.

Wenn ich mich recht entsinne - und bitte korrigiert mich, wenn ich da jetzt was durcheinander schmeiße, ist schon lange her - wurden bei Einführung der LHV bundesweit (ich meine mich zu erinnern, das es in Hamburg - Stichwort "Harburger Halle" - besonders schlimm praktiziert wurde) Liste 1 Hunde mit ähnlichen "Begründungen" euthanasiert, was relativ schnell gestoppt wurde / werden musste, da diese Praxis gegen das TSG verstößt / verstoßen hat. Warum sollte das nun in Bayern anders sein?

Die ganze Diskussion (Stichwort §16a) ist ja nun schon was älter. Gibt auch hier im Forum so einige Threads zum Thema. Mir ist allerdings kein richtungsweisendes Urteil eines höheren Gerichts bekannt im Zusammenhang mit der Tötung beschlagnahmter "unvermittelbarer" Hunde. Vielleicht weiß ja jemand der hier Mitlesenden noch mehr.

Die nächste Frage ist, ob ein Urteil überhaupt rechtlich bindend ist. Imho müsste tatsächlich wie hier auch schon gemutmaßt jeder Einzelfall gerichtlich ausgefochten werden.

Gruß Fabi,

PS.: Da ich keinen Plan von Jura hab, überlasse ich "rechtlich fundierte" Aussagen denen, die sich mit sowas auskennen ;).
 
Das Eilverfahren vor den verwaltungsgerichten in Bayern dauert durchschnittlich 18 Monate! Egal ob es sich dabei um Hartz4, Abschiebehaft oder Hunde handelt...
fragt nicht wie lange der reguläre Verlauf ist...
 
Ich hoffe, dass das publik machen jetzt die Hunde zumindest erstmal rettet, wobei ich wenig Hoffnung hab das sich in Nürnberg was ändern wird.

Es gibt nämlich noch andere Möglichkeiten, was auch schon praktiziert wurde, Kat I Hunde so nach und nach ohne rechtliche Folgen loszuwerden. :(
 
Es steht deutlich in dem Artikel, das das TH die Hunde nicht einschläfern wird.
 
Was, wie würde das Tierheim handeln, wenn vom Ordnungsamt oder der vorgesetzten Behörde den Umweltschutzamt ein Beischeid käme, den Hund xy zu töten?
 
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