Damals führten die gleichen Gründe wie jetzt zu dieser Arbeitsanweisung.
Meine Meinung ist, werden diese ignoriert und von der Stadt nicht danach gehandelt, dann muss diese auch die Kosten tragen.
Frau Wöhrl ist Rechtsanwältin, sie sollte die Stadt im Auftrag des Tierheimes, auf Übernahme der Kosten verklagen. Die Aussichten auf Erfolg stehen gut, es gibt jemand , der dies schon durchgezogen und gewonnen hat.
Argumentation war sinngemäß: Wer anschafft zahlt, hier wer (ungerechtfertigt) einen Hund ins TH bringt (beschlagnahmt) trägt die Kosten, da der Schutz der Bevölkerung auch anders gewährleistet werden kann. z.B. durch Auflagen