Gültigkeit Leinen- u. Maulkorbbefreiung NRW

12_345

Hallo zusammen,

weiss zufällig jemand, wie lange die Leinen- und Maulkorbbefreiung in NRW gültig ist? Die Prüfung wurde vom Vetärinarsamt abgenommen und ist für heutige Bezeichnung "Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 (1) LHundG NRW einschließlich Kreuzungen", früher "Anlage 2"!

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Lieben Gruß
Sue
 
  • 28. März 2024
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Hi 12_345 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du müsstest doch Post vom Ordnungsamt kriegen, da die Bescheinigungen, die du dann auch bei dir führen musst, wenn du mit dem Hundi unterwegs bist, gebührenpflichtig sind. Die Befreiung für unsere Hündin ist zunächst auf 7 Jahre ausgestellt.
Gruß
 
Hi,

wir wollten wissen, ob es da für NRW eine einheitliche Regelung gibt!?

DEnn unsere wurde Rückwirkend zum Tag der Anmeldung des Hundes und nicht zum Tag der Prüfung ausgestellt!

Kennt sich da jemand aus?

LG

Kai
 
Leider gibt es da keine einheitliche Regelung.

Das Ganze ist abhängig von der einzelnen Kommune oder Stadt oder Dorf.
Kann sein, dass in Deiner Stadt die Befreiung für mehrere Jahre gegeben wird. Vielleicht möchte man auch noch 'ne Begleithundprüfung sehen... Vielleicht hast Du aber auch das Pech und Deine Stadt steht jedes Jahr auf der Matte...
Derzeit ist noch nicht mal klar, ob eine offizielle dhv/vdh-Begleithundprüfung für die Ordnungsämter ausreichend ist oder ob man dann doch zum Amtstierarzt vorgeladen wird (derzeitger Stand in Düsseldorf für einen Rottweiler mit reichlich BH's).
Am Besten machst Du Dich direkt bei Deinem Ordnungsamt schlau. Und solange es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt, die für das Landeshundegesetz NRW gelten, kann es Dir durchaus passieren, dass die Ordnungsämter nach der nicht mehr gültigen LHV regeln und richten wollen.

Viel Glück

Anette und Sarah
 
Hallo Anette und Sarah,

danke für die Antwort, aber Dein Hinweis, man soll bei Ordnungsamt nachfragen ist reichlich makabar. Die wissen doch meistens selbst nicht, was stimmt und was nicht. Die kennen nur ihre eigenen Rechte und dann hörts auch schon fast auf.
Beispiel: Ich wollte meinen Hund (gemeldet als Am. Bulldog) zum Wesenstest anmelden. Als Antwort kam, dass bräuchte ich mit ihm nicht.
Hä? Mein Hund ist "Hund bestimmter Rassen" d.h. ehemals Anlage 2. Brauch also nen Wesenstest. Soviel zum Thema Ordnungsamt/Vetärinärsamt.

Deine Antwort hat leider nicht unsere Frage beantwortet. Das letzte Posting von MadMax hast Du wahrscheinlich nicht gelesen.

Lieben Gruß
Sue
 
Hallo!
also ich habe mit meinem Dicken (Anlage 1 Hund) letztes Jahr den Test in NRW/Wuppertal gemacht und unsere Veterinärstierärztin sagte mir direkt das die Befreiung für 5 Jahre gilt. Das steht auch auf dem Ausweis drauf!

Im Klartext heißt das für uns das mein Dicker mit 12 Jahren den Test wiederholen muß. Wahrscheinlich hat er bis dahin keine Zähne mehr und könnte nichts mehr tun, auch wenn er wollte:D

Naja, vielleicht ändert sich bis 2007 auch was.... und plötzlich müssen nur Dackel, Pudel und co zum Test...grins


Liebe Grüße
 
Hallo Sue,

ich hatte gerade noch ein Gespräch mit unserem OA zu Deinem Thema.
Mir wurde gesagt, dass die OA noch immer keine Durchführungsbestimmungen zum LHG erhalten haben und sich solange an die "alten" Durchführungsbestimmungen der LHV halten sollen.
Wesensteste müßten nicht zwingend bei Veterinäramtstierarzt gemacht werden, sondern könnten auch von anderen dafür zugelassenen Stellen abgenommen werden.
Es gibt nach wie vor keine einheitliche Regelung in NRW. Jede Kommune oder Stadt kann das anders handhaben.

Hast Du die Möglichkeit, über den Am.Bulldog-Verein einen Wesenstest zu machen?
Als die Herdenschutzhunde auf der Anlage 2 standen, habe ich einen Wesenstest beim Kuvasz-Verein gemacht, der wurde von meinem OA für 1! Jahr anerkannt.

Sorry, aber vielleicht hat ja noch jemand anderes bessere Infos für Euch.

viele Grüße,
Anette und Sarah
 
Wie oben schon geschriebenm, haben wir den Wesenstest bereits bestanden. Wir fragten, ob es eine einheitliche Regelung gibt.

Sue
 
Nein Sue, die gibt es nicht. Bei welchem OA ist Dein Hund denn gemeldet? Vielleicht kenn' ich die ja sogar.

Die Befreiung für unsere Hunde ist gekoppelt mit der Haltegenehmigung und diese wiederum beginnt mit dem Datum der Meldung des Hundes (und nicht mit dem Bestehen des WT's). Befristet erteilt für 4 Jahre.

Sab.
 
Original geschrieben von Sarahsahni

Wesensteste müßten nicht zwingend bei Veterinäramtstierarzt gemacht werden, sondern könnten auch von anderen dafür zugelassenen Stellen abgenommen werden.
Das gilt aber nur für Liste 2-Hunde, WT für Liste 1-Hunde dürfen in NRW nur die AmtsVets abnehmen. Allerdings muss das nicht der für den Wohnort zuständige AmtsVet sein.
 
Wo bitte steht,dass,wenn die Haltergenehmigung abgelaufen und neu beantragt werden muß bzw. wird,dass ein WT nochmals stattfinden muß ?Ich meine NRW.
Gruß P.
 
Verwaltungsvorschriften zur alten LHV NW:

"6.4.7 Die Zulassung der Ausnahme kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Nummer 4.4.1.3 gilt entsprechend. Um bei einer Befristung die zugelassenen Ausnahmen aufrecht zu erhalten, muss der Halter der zuständigen Behörde vor Ablauf der Frist die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachweisen."

Die Verwaltungsvorschriften zum neuen LHundG NW werden das ebenso regeln. Der Text liegt seit kurzem bei den OÄ. Lt. gestrigem Telefonat mit dem "Hause Höhn" soll das aber noch der Entwurf sein.
 
Bei uns bekommt man die Befreiung für 5 Jahre. Was danach ist weiß kein Mensch. Beim OA teilte man mir mit das wenn der Hund in den 5 Jahren nicht auffällig wird, er dann die lebenslange Befreiung hat, solange nichts vorfällt. Aber sicher sind die OA Beamten da auch nicht. Nichts genaues weiß man nicht. Wie immer. Hauptsache im Moment wurde erstmal was getan. Blödmänner die.
 
Mensch, bei uns gibt es trotz bestandenem Wesenstest keine Befreiung ! Normale Hunde werden zu Anlagehunden gemacht und müssen dann - ohne etwas gemacht zu haben mit Maulkorb und an der Leine laufen !
Bei uns, wahrscheinlich nur für mich, gilt eine Haltererlaubnis lediglich für 2 Jahre !

Gruß P.

P.S.: Bevor es überhaupt eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht gibt,muß ich noch einmal eine Genehmigung anfordern,welche bei uns mal eben 90 Euro kostet! - Bitte bedenkt: Keine Anlagehunde!!! Allerdings hat die Stadt meinem Anwalt die Gebühren wieder zurück geschickt - erlassen . Mhm,sind die vielleicht selbst darauf gekommen ,,Mist" gemacht zu haben ?
 
Endlich, nach 5 Monaten, gibt es auch die Verwaltungsvorschriften für das NRW Landeshundegesetz:

Hier bei Frau Höhn zu finden (mit 'ner Menge Tippfehler plus Weiß-nicht-was-sonst-noch...:(



Ich weiß nicht, ob es weiterhilft, aber wenigstens müssen sich die OÄ jetzt nicht mehr an die "alten" Durchführungsbestimmungen der LHV NRW halten.

Viele Grüße,
Anette und Sarah
 
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