Umsatzsteuerpflicht für Vermittlungsgebühren

havelchen

10 Jahre Mitglied
Neues von ZERGportal
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Hallo liebe Tierschutzkollegen,

um anderen zu ersparen, was uns widerfahren ist, sende ich diese
Information für alle Vereine, die noch nicht der Umsatzsteuerpflicht
unterliegen:

Bitte behaltet eure Einnahmen aus Schutzgebühren im Blick!

Denn auch Vereine werden vom Finanzamt als Unternehmer betrachtet und
ein Unternehmen unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, sobald die Einnahmen
(in diesem Fall die Schutzgebühren, NICHT die Spenden) über 17.500 Euro
im Jahr liegen.

Vor über einem Jahr haben wir davon erfahren und unser Steuerbüro danach
befragt. Nein, wurde uns gesagt, wir seien doch nicht
umsatzsteuerpflichtig...

Im diesen Jahr wurde dann eine Umsatzsteuerprüfung angesetzt und wir
wurden rückwirkend ab 2007 als umsatzsteuerpflichtig eingestuft.

Natürlich hat das auch Vorteile, weil man ja die in den Ausgaben
enthaltene Vorsteuer gegenrechnen kann, auch die aus dem Ausland.
Dennoch ist natürlich ein unglaublich hoher finanzieller Schaden
entstanden und nicht nur, weil das Ausland Fristen hat, die man
einhalten muss (und die bei uns durch das Versäumnis des Steuerberaters
nicht mehr eingehalten werden konnten....), sondern auch, weil sich
jetzt dadurch natürlich unsere Einnahmen verringert haben.

Uns ist dadurch ein Schaden von rd. 11.000 Euro entstanden!

Inzwischen müssen wir also u.a. besser informiert sein als Tierärzte,
Amtsveterinäre, Rechtsanwälte und Steuerberater...dabei wollen wir doch
'nur' den Tieren helfen...

Vielleicht helfen ja unsere Erfahrungen dem einen oder anderen, vor
weiterem Unheil bewahrt zu werden - für Rückfragen stehe ich natürlich
auch gern zur Verfügung.

--
Viele Grüße,
Anja Schrader
_________________________________________________________________________________
- Spendenkonto Herztier e.V. Sparkasse Duisburg, BLZ
350 500 00 Nr. 200 037 232


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Das Tierschutzportal für Tiere in Not

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  • 19. April 2024
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Hi havelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein. Sprich die Gemeinnützigkeit ist laut Satzung gegeben und wurde auch nicht in Frage gestellt.
Dann ist für die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht die Zuordnung der Einnahme ausschlaggebend. Für die Einnahmen aus Schutzgebühren wurde vermutlich ein Zweckbetrieb unterstellt und damit gilt über 17.500€ Umsatzsteuerpflicht. Interessant wäre also die Frage, ob es nicht besser wäre die Schutzgebühr als Spenden zu deklarieren und ob sowas einer Steuerprüfung standhält, denn diese gehören zum ideelen Bereich und sind steuerfrei.
 
Einer Spende darf keine Gegenleistung (hier der Erhalt eines Tieres, aber auch der Kaffee beim Tierheimfest etc.) entgegenstehen. Wird ein Tier vermittelt, darf der Verein das erhaltene Geld nicht als Spende verbuchen. Zudem darf der "Spender" die Summe nicht von der Steuer absetzen.

Jeder sollte den obigen Text an "seinen" TSV oder Tierheim weiterleiten, denn viele wissen davon überhaupt nichts und das kann sie teuer zu stehen kommen.

Genauso wie auch private Tiervermittler Vermittlungsgebühren als Einkommen zu versteuern haben, selbst wenn diese in Gänze ins Ausland weitergeleitet werden.
Ausnahme wohl: Das Finanzamt stuft die Tierschutzarbeit als Liebhaberei ein.

Das kann für etliche Vereine noch ein böses Erwachen geben. Betroffene sollten sich unbedingt mit einem Steuerberater zusammensetzen...
 
Was zählt denn als Einnahmen? Auch Mitgliedsbeiträge und Erlöse aus Essensverkauf an Mitglieder?
 
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