havelchen
10 Jahre Mitglied
Neues von ZERGportal
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Hallo liebe Tierschutzkollegen,
um anderen zu ersparen, was uns widerfahren ist, sende ich diese
Information für alle Vereine, die noch nicht der Umsatzsteuerpflicht
unterliegen:
Bitte behaltet eure Einnahmen aus Schutzgebühren im Blick!
Denn auch Vereine werden vom Finanzamt als Unternehmer betrachtet und
ein Unternehmen unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, sobald die Einnahmen
(in diesem Fall die Schutzgebühren, NICHT die Spenden) über 17.500 Euro
im Jahr liegen.
Vor über einem Jahr haben wir davon erfahren und unser Steuerbüro danach
befragt. Nein, wurde uns gesagt, wir seien doch nicht
umsatzsteuerpflichtig...
Im diesen Jahr wurde dann eine Umsatzsteuerprüfung angesetzt und wir
wurden rückwirkend ab 2007 als umsatzsteuerpflichtig eingestuft.
Natürlich hat das auch Vorteile, weil man ja die in den Ausgaben
enthaltene Vorsteuer gegenrechnen kann, auch die aus dem Ausland.
Dennoch ist natürlich ein unglaublich hoher finanzieller Schaden
entstanden und nicht nur, weil das Ausland Fristen hat, die man
einhalten muss (und die bei uns durch das Versäumnis des Steuerberaters
nicht mehr eingehalten werden konnten....), sondern auch, weil sich
jetzt dadurch natürlich unsere Einnahmen verringert haben.
Uns ist dadurch ein Schaden von rd. 11.000 Euro entstanden!
Inzwischen müssen wir also u.a. besser informiert sein als Tierärzte,
Amtsveterinäre, Rechtsanwälte und Steuerberater...dabei wollen wir doch
'nur' den Tieren helfen...
Vielleicht helfen ja unsere Erfahrungen dem einen oder anderen, vor
weiterem Unheil bewahrt zu werden - für Rückfragen stehe ich natürlich
auch gern zur Verfügung.
--
Viele Grüße,
Anja Schrader
_________________________________________________________________________________
- Spendenkonto Herztier e.V. Sparkasse Duisburg, BLZ
350 500 00 Nr. 200 037 232
Fon: 03304 522516
Fax: 03304 522517
Mobil: 0179 2975185
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Das Tierschutzportal für Tiere in Not
Dieser Newsletter unterliegt dem Copyright und wird je nach Rubrik an über 1.760 Tierfreunde versandt. Weiterleitungen sind gewünscht und erlaubt, wenn die Nachricht nicht verfälscht und der Hinweis auf ZERGportal beibehalten wird.
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Denn auch Vereine werden vom Finanzamt als Unternehmer betrachtet und
ein Unternehmen unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, sobald die Einnahmen
(in diesem Fall die Schutzgebühren, NICHT die Spenden) über 17.500 Euro
im Jahr liegen.
Vor über einem Jahr haben wir davon erfahren und unser Steuerbüro danach
befragt. Nein, wurde uns gesagt, wir seien doch nicht
umsatzsteuerpflichtig...
Im diesen Jahr wurde dann eine Umsatzsteuerprüfung angesetzt und wir
wurden rückwirkend ab 2007 als umsatzsteuerpflichtig eingestuft.
Natürlich hat das auch Vorteile, weil man ja die in den Ausgaben
enthaltene Vorsteuer gegenrechnen kann, auch die aus dem Ausland.
Dennoch ist natürlich ein unglaublich hoher finanzieller Schaden
entstanden und nicht nur, weil das Ausland Fristen hat, die man
einhalten muss (und die bei uns durch das Versäumnis des Steuerberaters
nicht mehr eingehalten werden konnten....), sondern auch, weil sich
jetzt dadurch natürlich unsere Einnahmen verringert haben.
Uns ist dadurch ein Schaden von rd. 11.000 Euro entstanden!
Inzwischen müssen wir also u.a. besser informiert sein als Tierärzte,
Amtsveterinäre, Rechtsanwälte und Steuerberater...dabei wollen wir doch
'nur' den Tieren helfen...
Vielleicht helfen ja unsere Erfahrungen dem einen oder anderen, vor
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auch gern zur Verfügung.
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Viele Grüße,
Anja Schrader
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