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Ich würde es versuchen, jeder macht mal einen Anfang...Ruf ihn an, schildere die Situation, sag das du Azubi bist, und dann wird er dir helfen...Meiner Meinung musst du als Azubi nichts zahlen, und kannst Beihilfe beantragen, dies Macht aber der Anwalt eigentlich auch für dich. So kenne ich das...Ich wünsche dir ganz viel Glück *festdaumendrück*.
lg
Man..ich weiß jetzt gar nimmer was ich machen soll.
Ruf den Weidemann an.....wer nicht kämpft hat schon verloren....
Er kann dir helfen, mit Sicherheit auch sagen, wo du Kostenhilfe beantragen kannst.
Meld dich bei ihm, dann bist du schlauer, dann kannst du immer noch sagen: Ja, ich zieh das durch oder Nein, ich lass es...
Du kannst für das Widerspruchsverfahren Beratungshilfe beantragen.
Zwei Möglichkeiten:
1.) Der Anwalt deiner Wahl beantragt die Beratungshilfe.
Besser noch:
2.) Du gehst selbst zum Gericht ( Rechtsantragsstelle) und beantragst es selbst.
Unterlagen Einkommen ect. mitnehmen.
Erfahrung lehrt, dies ist der bessere Weg, da du dann sofort weisst, ob Du die Beratungshilfe bekommst.
Achte aber darauf, dass die Hilfe sich nicht nur auf die ERSTE Beratung beim Anwalt bezieht, sondern sage direkt, der Anwalt soll für Dich in dem Widerspruchsverfahren tätig werden.
Dies ist ein wichtiger Unterschied!!!!!
Grundsätzlich kann der Anwalt dann über Beratungshilfe abrechnen, aber von Dir eine Gebühr von 20,00 € zusätzlich verlangen.
Kommt es dann zum Prozess, wird der Anwalt für Dich Prozesskostenhilfe beantragen.
Mal zu den Kosten:
Es ist ein Verwaltungsverfahren !!!!!!, mithin findet keine Kostenerstattungspflicht statt, auch wenn Du den Prozess verlierst. Du musst auch keine Kosten verauslagen, da die hier erwähnte Vorschusspflicht sich nur auf ZIVILVERFAHREN bezieht.
Prozesskostenhilfe setzt Deine Bedürftigkeit voaraus, also geringes Einkommen und die Erfolgsaussicht.
Über die Erfolgsaussichten mache Dir mal keinen Kopp, dies kriegt Dein Anwalt hin.
Du hast Zeugen, die etwas zum Vorfall sagen können.
Dies beinhaltet schon die Erfolgsaussichten des Antrages.
Beratungshilfe uns Prozesskostenhilfe sind BUNDESgesetze, gelten also überall, auch in Bayern.
Alles klar geworden? Wenn nicht, frag nach.
Also ab sofort zum Anwalt.
Danke Peter, klasse erklärt - genauso kenne ich das auch
Ich habe vor einigen Jahren mit Anwalt und Beratungshilfe ein Pferd zurückgeholt welches per Schutzvertrag vermittelt war und dieser wurde nicht eingehalten.
Also bitte geh zum Anwalt ! Ist wichtig für Dich und Deinen Hund das dies so nicht stehen bleibt !
Viel Glück, aber die Sache ist ja recht eindeutig und ein Anwalt schafft das auch.
Danke für die super Erklärung. Ja ich geh diese Woche noch aufs Amtsgericht. Aber wen verklag ich denn jetzt? Das Ordnungsamt wegen dem Bescheid oder die tussi, die mich angezeigt hat, wegen der ich jetzt überhaupt die ganze ******** am Hals hab??
Danke für die super Erklärung. Ja ich geh diese Woche noch aufs Amtsgericht. Aber wen verklag ich denn jetzt? Das Ordnungsamt wegen dem Bescheid oder die tussi, die mich angezeigt hat, wegen der ich jetzt überhaupt die ganze ******** am Hals hab??
*seufz*
Mach am besten nix selbst, das bringt nix, laß das einen Fachmann regeln.
Ich hab dir nen Link zu Hr. Weidemann geschickt, wo ist das Problem da einfach mal anzurufen.....
Du gehst gegen die Ordnungsverfügung vor, also gegen das Amt. ( Verwaltungsrecht)
Unabhängig davon KÖNNTEST DU gegen die "Tussi" zivilrechtlich vorgehen.
Aber hier trägst Du das Kostenrisiko. Wird die Klage ABGEWIESEN, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Denn PKH ( Prozesskostenhilfe) entbindet nur vorläufig von den Gerichtskosten und den Kosten des geg. Anwaltes. Verlierst Du, hast Du die Gerichtskosten und die Kosten des geg. Anwalts zu tragen. Es wären dann nur die Kosten deines eigenen Anwaltes gedeckt.
Denke daran, gegen die Ordnungsverfügung kann nur binnen Frist von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden.
1 Monat ist die Frist, NICHT 4 Wochen, dass kann zu Unterschieden führen.
Schaue einmal in die Rechtsbelehrung. Grundsätzlich hat ein Widerspruch aufschiebende
Wirkung. Es könnte aber sein, dass der sofortige Vollzug angeordnet wurde. Bevor ich das jetzt lang erörtere, frag Deinen Anwalt.
Ich glaube ich spinne! Kann ja wohl nicht wahr sein was dir die Gemeinde da schreibt!
Der Frau würde ich was erzählen das kannst Du mir aber glauben! Kann doch nicht 45 min weg sein und dann wieder kommen und behaupten das Ihr Hund von deinem Verletzt wurde!
Wäre ja genau so wenn Du in einem Restaurant gegessen hast, Du isst das Essen auf bezahlst gehst aus dem Lokal und kommst dann nach einer Stunde wieder und sagst:
"Ach nö das essen hat mir doch nicht geschmeckt ich möchte mein Geld wieder haben"
Wo leben wir denn hier
Kann doch nicht sein das Du jetzt den ganzen Ärger an der Backe hast und auch noch die Rechnungen für TA und Unkosten für das läpische Schreiben das von der Gemeinde gekommen ist bezahlen sollst.
Ich würde mir auch einen Anwalt suchen, den Fall schildern und dann die Kosten für Anwalt/schreiben der Tusse in Rechnung stellen.
Der Gemeinde würde ich es so klipp und klar schildern das Du vier Zeugen hast die das Gegenteil bestätigen können!