Einfuhrverbot ja oder nein

SofaPaule

10 Jahre Mitglied
Hallo liebe Gemeinde,
wieder einmal muß ich mich mit einer Frage in die Runde richten. Und zwar: ich wohne in Österreich, habe mir jetzt aber aus Deutschland einen Hund geholt (Staffbull), der ja dank Listenzugehörigkeit dem generellen Einfuhrverbot nach D unterliegt. Es gibt nun die Wahl, mir ein Exportpedigree erstellen zu lassen zu seinen Papieren. Weiß jemand, ob ich dadurch bei der "Wiedereinfuhr" Probleme bekomme, so nach dem Motto "er ist aber nun ein "österreichischer Hund" etc.", oder bleibt er ein "deutscher Hund" (absurde Bürokratie)? Das ist mir wichtig, denn ich möchte nicht, daß ich bei einem eventuellen Umzug nach Deutschland meinen Hund nicht mitnehmen kann. Faktisch dürfte er ja deusch bleiben, weil er ja dort gezüchtet wurde. Hat jemand einen Meinung zu diesem ich weiß hinverbranntem Problem ?
Danke! :hallo:
PS: Bitte nicht schimpfen, wenn ich die falsche Kategorie für´s Thema gewählt habe.
 
  • 25. April 2024
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Ein deutscher Hund bleibt ein deutscher Hund - er hat ja auch nen deutschen Chip.
 
Das mit dem Chip klingt logisch. Aber Behörden sind ja nicht immer logisch. Von daher, hat vielleicht jemand direkte Erfahrung...
 
Eigentlich sollte der deutsche Stammbaum für ein eventuelle Wiedereinfuhr reichen.
Hab hier auch einen "deutschen" Hund....da wurde die vor Jahren gemachte Anfrage zur Wiedereinfuhr vom Rasse-Verband positiv beantwortet.
 
Ich kann dazu nur sagen, dass ich hier im Forum schon oft gelesen habe, dass die Wiedereinfuhr kein Problem ist, wenn der Hund nachweislich aus D kommt.
 
Oder macht es aber einen Unterschied, wenn jemand mit seinem Hund ins Ausland zieht und dann wieder zurück ziehen möchte oder aber jemand, der im Ausland lebt, einen Hund ins Ausland importiert und dann mit ihm wieder nach Deutschland ziehen will.
 
Wenn nachgewiesen werden kann, das der Hund ursprünglich aus Deutschland stammt, dann ist die Wiedereinfuhr kein Problem.
 
Das bedeutet aber trotzdem, dass sie nicht in alle Bundesländer mit ihm kann, wenn der Hund gekauft ist, oder?
Zum Beispiel nicht nach NRW, weil dort Listenhunde nur aus dem Tierheim erlaubt sind, aber nach Niedersachsen schon, weil sie dort als normaler Hund gelten und auch gekauft werden.
Stimmt das so?

...
 
Nein, denn der Hund wird ja nicht neu in NRW angeschafft sondern zieht nur um.
 
Richtig.
Nur in Bundesländer, in denen eine Rasse nicht gehalten werden darf (z.B. Pit/Staff in Brandenburg & Bayern), darf er gegebenenfalls ziehen.
 
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