Hallo liebe Gemeinde,
wieder einmal muß ich mich mit einer Frage in die Runde richten. Und zwar: ich wohne in Österreich, habe mir jetzt aber aus Deutschland einen Hund geholt (Staffbull), der ja dank Listenzugehörigkeit dem generellen Einfuhrverbot nach D unterliegt. Es gibt nun die Wahl, mir ein Exportpedigree erstellen zu lassen zu seinen Papieren. Weiß jemand, ob ich dadurch bei der "Wiedereinfuhr" Probleme bekomme, so nach dem Motto "er ist aber nun ein "österreichischer Hund" etc.", oder bleibt er ein "deutscher Hund" (absurde Bürokratie)? Das ist mir wichtig, denn ich möchte nicht, daß ich bei einem eventuellen Umzug nach Deutschland meinen Hund nicht mitnehmen kann. Faktisch dürfte er ja deusch bleiben, weil er ja dort gezüchtet wurde. Hat jemand einen Meinung zu diesem ich weiß hinverbranntem Problem ?
Danke!
PS: Bitte nicht schimpfen, wenn ich die falsche Kategorie für´s Thema gewählt habe.
wieder einmal muß ich mich mit einer Frage in die Runde richten. Und zwar: ich wohne in Österreich, habe mir jetzt aber aus Deutschland einen Hund geholt (Staffbull), der ja dank Listenzugehörigkeit dem generellen Einfuhrverbot nach D unterliegt. Es gibt nun die Wahl, mir ein Exportpedigree erstellen zu lassen zu seinen Papieren. Weiß jemand, ob ich dadurch bei der "Wiedereinfuhr" Probleme bekomme, so nach dem Motto "er ist aber nun ein "österreichischer Hund" etc.", oder bleibt er ein "deutscher Hund" (absurde Bürokratie)? Das ist mir wichtig, denn ich möchte nicht, daß ich bei einem eventuellen Umzug nach Deutschland meinen Hund nicht mitnehmen kann. Faktisch dürfte er ja deusch bleiben, weil er ja dort gezüchtet wurde. Hat jemand einen Meinung zu diesem ich weiß hinverbranntem Problem ?
Danke!
PS: Bitte nicht schimpfen, wenn ich die falsche Kategorie für´s Thema gewählt habe.