Kann der Vermieter da was machen?

Bull_Love

10 Jahre Mitglied
Hey,

ich stelle diese Frage für eine Freundin die selbst zur Zeit kein Internet hat.

Sie möchte wieder einen Hund. Ist mit Dobermännern aufgewachsen und so einer soll es werden. Vor ein paar Wochen ist sie in eine neue Wohnung gezogen. Hunde erlaubt aber keine Listenhunde.

Nun steht der Dobermann ja in Hessen nicht auf der Liste und sie hat eine (schriftliche) Genehmigung das sie einen Hund halten darf. Dort stehe keine bestimmten Rassen drauf die sie halten darf aber eben mit der Einschränkung keine Listenhunde.

Nun fragt sie sich ob sie trotzdem Ärger bekommen kann denn der Vermieter sieht alles was nicht der klassische Familienhund ist als pöööööösen Kampfhund an. Was passiert wenn ein Dobermannwelpe einzieht? Kann der Vermieter ihr die Haltung untersagen obwohl er ja nur Listenhunde ausgeschlossen hat?

Sie ist echt mega unsicher aber hat sich schon in einen Welpen von einem Züchter verliebt... :(
 
  • 20. April 2024
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Hi Bull_Love ... hast du hier schon mal geguckt?
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Er kann es zumindestens versuchen.
Gab aus Hamburg ein Urteil, wo allein der Faktor, dass ein anderer Mieter Angst vor dem Dobermann hatte, dass dieser abgeschafft werden musste. Keine Ahnung, ob der Dobermann mal in Hamburg auf der Liste stand - unbestritten ist es, dass die Leute vor einm Dobermann vermehrt Angst haben.
Wenn er besonders findig ist, könnte er - wie einige Versicherungen - auch mit der Argumentation kommen, dass der Dobermann ja in Brandenburg auf der Liste steht und somit generell ein Listenhund ist.

Ich würde deiner Freundin raten sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen mit der ausdrücklichen Erlaubnis zur Haltung eines Dobermanns, oder falls sie das Risiko einer Absage nicht eingehen will, aber auf die Haltung nicht verzichten möchte auf jeden Fall einen braunen Dobermann zu wählen. Die Braunen werden zwar auch schon häufiger als Dobermann erkannt, aber sie sind halt nicht DER Dobermann.
 
Vielen Dank für deine Antwort. Ich denke dann muss sich sich von dem Kleinen gedanklich verabschieden. Es ist ein schwarzer Rüde.

Der Vermieter wird ihr keine Genehmigung geben. Außer außer Labbi und Co ist in seinen Augen gefährlich. Ich denke das sie noch mal umziehen wird. Sie ist sehr versessen darauf das es ein schwarzer Dobermannrüde wird.
 
Vielen Dank für deine Antwort. Ich denke dann muss sich sich von dem Kleinen gedanklich verabschieden. Es ist ein schwarzer Rüde.

Der Vermieter wird ihr keine Genehmigung geben. Außer außer Labbi und Co ist in seinen Augen gefährlich. Ich denke das sie noch mal umziehen wird. Sie ist sehr versessen darauf das es ein schwarzer Dobermannrüde wird.

Sie kann es ja gerne probieren - solange sich kein anderer Mieter beschwert sollte sie gute Karten haben (die Sache mit dem Listenhund ist halt wirklich ein reines Konstrukt, auf daas ein Vermieter erst mal kommen muss und dann muss es rechtlich auch noch geprüft werden), denn der Dobermann ist bei euch kein Listenhund.

Aber was deine Freundin wirklich, wirklich bedenken sollte - eine Wohnung mit Dobermann zu finden ist fast noch schwieriger als mit einem Listenhund.Die Listis erkennt ja keiner, sind (meist) ja eher kleine und recht freundliche Gesellen, weshalb man bei einem direkten Vermietergespräch mit Vorstellung schon eher Überzeugungsarbeit leisten kann. Dobermänner und Rottweiler sind halt Rassen, die jeder kennt und die ein sauschlechtes Image haben.
 
Ok vielen Dank. Ich seh sie eh morgen eh. Dann zeige ich ihr deine Antworten. Dann kann sie selber entscheiden was sie tun möchte.
 
Ich würde mit offenen Karten spielen und den Vermieter fragen ob er was gegen Dobermänner hat und mir bei seiner Einwilligung das schriftlich geben lassen - im Interesse des Hundes - .
 
mir würde die Erlaubnis zur Hundehaltung reichen.
Dobermann ist Hund, fertig.
 
mir würde die Erlaubnis zur Hundehaltung reichen.
Dobermann ist Hund, fertig.
#

Das war ja auch meine Meinung. Bis ich ein Telefonat mit dem Vermieter live mitbekommen habe (wegen was anderem). Der Typ ist echt sehr komisch drauf. Sehr herrisch und er weiß wirklich aaaaaaaalles besser... :rolleyes:

Haben vorhin darüber geredet und sie hat sich noch nicht entschieden was sie macht. Muss aber bis spätestens morgen Abend dem Züchter entweder zu oder absagen da es noch einen anderen Interessenten für den Welpen gibt.
 
Das ein Dobermann ein Hund ist ist mal sowas von Fakt das kann er nicht besser wissen.

Die Liste der gefährlichen Hunde gibts schwarz auf weiß, Lesen dürfte der gute Mann können.
 
Hab eben mit ihr telefoniert. Sie hat den Züchter angerufen und gesagt das sie den Kleinen nimmt! Freu mich auch schon auf das Baby. In drei Wochen zieht er ein! :love:
 
Das ein Dobermann ein Hund ist ist mal sowas von Fakt das kann er nicht besser wissen.

Die Liste der gefährlichen Hunde gibts schwarz auf weiß, Lesen dürfte der gute Mann können.

Ich finde es erstaunlich, wenn man von jemanden abhängig ist (zumindest in Bezug auf die Wohnung), diesen jemand so "vor den Kopf" stoßen zu wollen. Letztendlich sitzt er am längeren Hebel und in Unfrieden leben zu wollen oder zu müssen, ist doch deutlich unbequem....

Und wenn man hundertmal im "Recht" ist, das heißt noch lange nicht, dass man auch in "Frieden" leben kann.

C
 
Das ein Dobermann ein Hund ist ist mal sowas von Fakt das kann er nicht besser wissen.

Die Liste der gefährlichen Hunde gibts schwarz auf weiß, Lesen dürfte der gute Mann können.

Ich finde es erstaunlich, wenn man von jemanden abhängig ist (zumindest in Bezug auf die Wohnung), diesen jemand so "vor den Kopf" stoßen zu wollen. Letztendlich sitzt er am längeren Hebel und in Unfrieden leben zu wollen oder zu müssen, ist doch deutlich unbequem....

Und wenn man hundertmal im "Recht" ist, das heißt noch lange nicht, dass man auch in "Frieden" leben kann.

C

Danke:)

vor allem finde ich es eben bedenklich, wenn es bei so einer Aktion auch um ein Lebewesen und eine "Existenzgrundlage" geht.
Mit normalem Hund ne Wohnung zu finden ist ja schon nicht leicht und mit bestimmten Hunden eben noch schwieriger... ich verstehe immer nicht, warum man da ein Risiko eingehen und seinen Dickkopf durchsetzen muss...
wäre ja nun kein Akt gewesen einfach mal nachzufragen und sich vielleicht das ok zu holen.
 
Es ist eigentlich so, das wenn der Vermieter Hunde ausser Listenhunde erlaubt, einen Dobi nicht verbieten kann.
Wenn er selbst der Meinung ist, das Dobis gefährlich sein sollten, so ist es Sinnvoll, sich von den Nachbarn Unterschriften zu holen, das diese keine Probleme damit haben.
Da der Vermieter ja nicht mehr grundsätzlich Hunde verbieten kann, kann er auch einen Nicht gelistetetn Hund verbieten. Zur Sicherheit die Unterschriftenliste, damit es im Nachhinein keine Probleme mit den Nachbarn gibt, weil, ein Welpe ist ja für alle erstmal süß, wo dann der ein oder andere später mit seiner Meinung umschwenken kann.
 
Es ist eigentlich so, das wenn der Vermieter Hunde ausser Listenhunde erlaubt, einen Dobi nicht verbieten kann.
Wenn er selbst der Meinung ist, das Dobis gefährlich sein sollten, so ist es Sinnvoll, sich von den Nachbarn Unterschriften zu holen, das diese keine Probleme damit haben.
Da der Vermieter ja nicht mehr grundsätzlich Hunde verbieten kann, kann er auch einen Nicht gelistetetn Hund verbieten. Zur Sicherheit die Unterschriftenliste, damit es im Nachhinein keine Probleme mit den Nachbarn gibt, weil, ein Welpe ist ja für alle erstmal süß, wo dann der ein oder andere später mit seiner Meinung umschwenken kann.

Beim Dobermann ist es eben nicht so - in so einer Vermieter-/Mieterfibel steht wie gesagt ein Urteil aus HH, wo allein die Angst vor einem Dobermann ausreichend war, die Haltung im Nachhinein zu untersagen. Ich denke mit nem Rottweiler wirst du das selbe Problem haben, wenn es hart auf hart kommt.
In den meisten Mietverträgen steht auch, dass die Haltung nur solange erlaubt ist, wie der Hund andere Mieter nicht belästigt - und wie die Urteile aus München oder anderen Städten belegen, ist die allein vom Anblick des Hundes ausgehende Angst der anderen Mieter für einige Richter Grund genug darin eine unzumutbare Belästigung sehen.

Auch den Punkt mit den Listenhunden würde ich nicht einfach so vom Tisch wischen, da man für einen Dobermann (und einer Menge anderer in irgendwelchen BLs als Kat. Hunde geführten Rassen) bei vielen Versicherungen einen "Kampfhundezuschlag" zahen darf, oder den Hund gar nicht versichert bekommt (z.B. der Züricher).
Fakt ist, in BB steht der Dobermann auf der Liste, also ist er prinzipiel ein Listenhund. Genauso, wie in NDS viele Gemeinden "Kampfhundesteuer" für manche Rassen verangen, obwohl NDS keine Rasseliste mehr hat.
 
Was ist dann mit dem Kleinen, wenn der Vermieter nach Einzug des Lütten sagt, das er diesen Hund nicht in seiner Wohnung duldet ?? Wie wird deine Freundin sich verhalten, wenn sie dann eine Frist bekommt, diesen Hund abzuschaffen und sich so schnell keine andere Wohnung findet, wo er erlaubt ist ?
Ich bin sonst einer Meinung mit Coony.

Ich frag bloß, weil ich es im Jahr 2000 mit meinem Oppa erlebt habe. Plötzlich wurde ja aus jedem normalen Hund ein pööser Kampfhund und ich bekam Post von meiner damaligen Wohnungsgesellschaft, das ich meinen Hund innerhalb von 14 Tagen abzuschaffen habe ... :unsicher: Hundehaltung war vorher ganz normal erlaubt und wurde zu diesem Zeitpunkt auch telefonisch ( hatte man so gemacht, da ja alle Hunde gleich waren) erlaubt worden.

Habe den Oppa nicht abgegeben, er lebt noch heute mit seinen 14 Jährchen bei uns :love:
 
Na, ich bin davon ausgegangen, das der Vermieter einen Dobi in den BL, wo er nicht auf der Liste steht, auch nicht verbieten kann.
Natürlich ist das Angstgefühl bei manchen Menschen dem Dobi gegenüber stärker.
Deshalb schrieb ich ja, das mit den Unterschriften der Nachbarn da keine rechtliche Handhabe ist.
Und wenn der vermieter selbst Angst hat, ist es auch nicht so leicht, da ja einige dafür sind.
Sehr oft wohnt ja der Vermieter nicht im gleichen Haus.
In meiner Gegend lebt auch ein Dobi. Zwar hatte die Verwaltung schon verlauten lassen, das er weg muss, aber so lange sich kein Nachbar beschwert, hat die Verwaltung da es schwer, den Hund zu verbieten.
Es muss tatsächlich etwas vorliegen, damit der Vermieter die Haltung untersagen kann.
Ich selbst habe bis heut auch keine Genehmigung vom Vermieter, da ich ihn damals quasi von heute auf gleich zu mir nehmen musste, sonst hätte er am nächsten Tag die Spritze gekriegt. Und damals wusste ich von den ganzen Vorschriften eigentlich nichts. Als Unwissender weiss man ja davon auch nichts und kommt nicht auf die Idee, sich explizit dazu zu informieren. Es werden schon sehr viele Jahre in unserer Siedlung Hunde gehalten. Meine Eltern hatten auch rund 40 Jahre Hunde, ohne die Genehmigung. Es wird geduldet. Und nun ist mein Hund eh schon 10 Jahre bei mir. Den jetzt zu verbieten wäre ein grober Verstoss gegen das TschG.
 
Was ist dann mit dem Kleinen, wenn der Vermieter nach Einzug des Lütten sagt, das er diesen Hund nicht in seiner Wohnung duldet ?? Wie wird deine Freundin sich verhalten, wenn sie dann eine Frist bekommt, diesen Hund abzuschaffen und sich so schnell keine andere Wohnung findet, wo er erlaubt ist ?
Ich bin sonst einer Meinung mit Coony.

Ich frag bloß, weil ich es im Jahr 2000 mit meinem Oppa erlebt habe. Plötzlich wurde ja aus jedem normalen Hund ein pööser Kampfhund und ich bekam Post von meiner damaligen Wohnungsgesellschaft, das ich meinen Hund innerhalb von 14 Tagen abzuschaffen habe ... :unsicher: Hundehaltung war vorher ganz normal erlaubt und wurde zu diesem Zeitpunkt auch telefonisch ( hatte man so gemacht, da ja alle Hunde gleich waren) erlaubt worden.

Habe den Oppa nicht abgegeben, er lebt noch heute mit seinen 14 Jährchen bei uns :love:


Du ganz ehrlich, ich weiß es nicht. Hab ich sie auch gefragt. Nehme an das sie dann vorübergehend wieder in das Haus ihrer Eltern ziehen müsste. Dann hat sie aber einen weiteren weg zur Arbeit aber sie kann in Ruhe nach einer Wohnung suchen. Das ist jetzt aber eine Vermutung von mir.
 
Hunde sind erlaubt , Punkt. Wenn sie die Mieter gleich mit dem *niedlichen* Welpen konfrontiert ,haben die den gleich lieb.
Der Vermieter hat es nicht so einfach einen Mieter wieder raus zu klagen weil er einen Hund hält und er der Meinung ist das dieser gefährlich aussieht. In den Mieterschutzbund eintreten ;)
Ich würde mich nicht derart gängeln lassen .
 
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