Haltergenehmigung abgelaufen Feb 2014; und jetzt?

lupinski

Hy
Ich heiße Sebi, bin 31 und habe einen fast 5 jährigen Dogo Argentino Rüden.

Ich habe gerade eben beim Papiere sortieren festgestellt dass meine Haltergenehmigung für meinen Hund im Februar dieses Jahres abgelaufen ist. Sie war befristet auf 3 Jahre.
Es handelt sich um einen Liste 2 Hund in Nrw mit bestandenem Wesenstest, Leinenbefreiung und herabgesetzter Steuer.

Jetzt ist mir schlecht und ich bin schon am heulen weil ich mir (natürlich) das schlimmste denke und meinen dicken schon im Tierheim sitzen sehe.

Selbstverständlich gehe ich morgen direkt zum Ordnungsamt. Aber vielleich kann mir ja hier jemand sagen ob ich mir nun sorgen machen muss meinen Dicken zu verlieren oder ob das nur eine reine Formsache ist.
Oder braucht man keine Genehmigung nach bestandenem Wesenstest?
Die Stadt hat sich bisher nicht gemeldet...

Befristet war sie (glaube ich) weil wir beim anmelden noch mitten in der Renovierung steckten und noch keinen eingezäunten Garten hatten. Daher fand noch keine Besichtigung des Zuhauses statt. Dies sollte nachgeholt werden sobald der Zaun steht was allerdings bisher noch nicht der Fall ist.

Der Hund war bisher unauffällig. An unserer Lebenssituation ect hat sich nix geändert.

Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.

Gruß
Lupinski
 
  • 19. April 2024
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Hi lupinski ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, wenn du immer noch da wohnst, wo du wohnst, und sich an euren Verhältnissen nichts geändert hat, ruf halt an, sag denen, wie es ist, erscheine überzeugend aufgelöst, und frag, was du jetzt machen sollst...

So würde ich es machen.

Damit bin ich bis jetzt - allerdings eher in "Nicht-Hunde-Angelegenheiten" bei Ämtern immer ganz gut gefahren.

Für einen "schwerwiegenden Verstoß" würde ich persönlich das nicht halten. Was der zuständige Sachbearbeiter draus macht, weiß man allerdings natürlich nicht. Allerdings hast du schon dadurch bessere Karten, dass ja du dich beim Amt meldest - und nicht die sich bei dir.

Es ist dir also zuerst aufgefallen - daraus können die schwerlich schließen, dass du unzuverlässig bist und nicht in der Lage wärst, dich zu kümmern. :hallo:
 
Hy

Ich danke dir für deine Antwort!

War heute beim Amt. Normalerweise meldet sich das Amt rechtzeitig und macht nen Termin zur erneuten Überprüfung. Ist bisher nix vorgefallen bekommt man die unbeschränkte Erlaubniss. Leider ist die zuständige Dame vom OA seit Februar krank. Hier gibt es seitdem wohl einige Halter mit abgelaufener Genehmigung. Ich soll mit keine Sorgen machen da es Def nicht meine Schuld ist. Die Vertretung bespricht sich jetzt mit ihrem Vorgesetzten da sie selber leider kaum Ahnung von solchen Angelegenheiten hat.
Jetzt bin ich erstmal beruhigt. Mache mir nur halt immer nen Kopf wenn es um meine Familie geht.

Gruß
 
Oh, gut!

Das freut mich ja.

Klar, ich würde mich erstmal auch furchtbar erschrecken, wenn mir das passiert. Aber ist zum Glück ja alles ok. :)
 
Ist nur die Frage, ob Ihr nicht innerhalb von jetzt 3,5 Jahren doch schon mal den Zaun hättet ziehen müssen?

Hatten die Euch dafür irgendeine Frist gesetzt?

Edit:
Oder hab ich das mißverstanden - Der Zaun steht, aber die Nachbesichtigung hat noch nicht stattgefunden?
 
Oder hab ich das mißverstanden - Der Zaun steht, aber die Nachbesichtigung hat noch nicht stattgefunden?

@Marion

So hatte ich das verstanden, aber stimmt - man kann es auch anders lesen.
 
Der Zaun steht nicht. Es ist aber ja auch keine Pflicht das Grundstück einzuzäunen da es ja auch nicht plicht ist einen garten zu haben. Lediglich unbeaufsichtigt vorm Haus laufenlassen darf ich ihn so nicht. So ist zumindest mein Kenntnisstand

Haben in den letzten Jahren hier 4 große Wohnungen kernsaniert. Ausserdem haben wir eine über 1000qm eingezäunte private hundewiese gegenüber vom Haus.
Da konnte der Garten leider noch nicht eingezäunt werden da hier regelmäßig Laster ect durchmüssen. Das wird auch noch bis zum Sommer so bleiben.

Ach und es fand hier noch überhaupt keine Besichtigung statt. Nur am alten Wohnort in der Nebenstadt.

Lupi
 
Eine Pflicht für einen Garten gibt es nicht, aber in manchen Bundesländer ist es Pflicht den Garten , sollte man einen haben, eben ausbruchsicher zu machen .
 
Bei uns ist vor dem Haus gepflastert. Die Steine sollen raus und dort soll Rasen / Garten hin. Aktuell ist hier also nur ein gepflasterter Vorplatz.

Die Dame vom Amt hat mir geschrieben dass die Klärung noch eine weile dauert. Bin gespannt.

Lupi
 
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