Neue Gesetzesreglung

Cira

10 Jahre Mitglied
Wusstet ihr, dass es eine neue Gesetzesreglung gibt, nach der Vermieter einen Hund nichtmehr verbieten dürfen?
Nur, wenn die anderen Mieter etwas dagegen haben, bzw. der Hund Probleme macht und es die Vermieter stört, muss man allerdings ausziehen oder den Hund abschaffen.

Wir suchen momentan wieder eine neue Wohnung, da an meinem alten Wohnort Neubauten enstehen sollen und die Angestellte einer Wohnungsgesellschaft teilte mir das mit.
Sie sagte Hundehaltung dürften sie nichtmehr verbieten, sie müssten einen Hund dulden, solange er keine Probleme macht und die anderen Mieter sich nicht beschweren.

Ich weiß gar nicht was ich davon halten soll, fühle mich da sehr unwohl bei, obwohl wir hier mit derselben Prämisse wohnen, aber das ist nur ein Zweifamilienhaus und sowas ist schwer wieder zu finden.

Eigentlich ja ein positiver Verlauf, aber wenn man den anderen Mietern ein Dorn im Auge ist, bzw. der Hund mal ein Problem verursacht....

Wie seht ihr das?

...
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Cira ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
das ist so wackelig. da bellt der hund einmal, da liegt einmal ein haufen vor der türe...

und die vermieter können ja wählen an wen sie vermieten....

bei mir gehts ab januar mit der wohnungssuche wieder los. ich werd nach den erfahrungen erstmal den hund verschweigen. und bei der besichtigung dann fragen. ist hier in schwaben leider nötig :(
 
Hi
ich weiß, dass der Thread schon was älter ist.
Da ich aktuell wieder auf der Suche bin und das alles in den letzten Jahren nicht gerade besser geworden ist, wollte ich mal nachfragen, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt. Meine Schwester meinte z.B. dass man seine Katzen dem Vermieter nicht mehr melden muss und dieser die Haltung nicht grundsätzlich verbieten dürfte.
Aus den Aussagen/ Antworten meiner Nachbarn weiß ich, dass man Schiggy weder hört noch sieht. Es sei den wir gehen mal wieder Gassi, was wir ja sehr oft täten! ;)
Also weiß jemand was Aktuelles und hat einen Link für mich?
 
Ich würde nichts verschweigen, ich finde das offene Wort immer besser als Geheimnisse zu haben. Ich habe aber früher immer in privaten Mietwohnungen gewohnt und immer guten Kontakt zu meinem Vermieter gehabt.

Nur weil man vielleicht im Recht wäre, muss das nicht unbedingt bedeuten dass das jeder so sieht.....
 
Wenn Hunde weiterhin vom Vermieter genehmigt werden müssen, dann halte ich mich selbstverständlich daran. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich aber auch keine "schlafenden Hunde" :D wecken wollen. Die Vermieter kennen mich und den Hund vorher nicht und haben dann entweder schlechte Erinnerungen oder schlimme Vorstellungen im Kopf, so dass wir kaum eine Chance haben.

Aber gesetzlich hat sich nichts getan?
 
Ich habe bis vor Kurzem eine neue Wohnung gesucht.
Die Vermittlerein einer Wohnungsgesellschaft (Wobau Dinslaken) sagte mir, dass sie Hunde aufgrund eines Gerichtsurteils nicht mehr verbieten dürfen.
Es wäre nur noch zulässig gegen einzelne Hunde vorzugehen und auch nur, wenn diese Probleme machen würden und die anderen Mieter sich darüber beschweren würden, aber ein grundsätzliches hundeverbot wäre nicht mehr zulässig.
Das gilt auch für Sokas, soweit ich weiß, aber wenn die Mieter Angst vor dem Hund haben, reicht das, als Grund, dass der Hund ausziehen muss, nach meinen Kenntnissen.
Das ist mein Stand der Dinge, einen Link oder eine schriftliche Quelle dazu habe ich allerdings nicht.

Soweit ich weiß zählen Katzen nun auch zu den Kleintieren, wogegen der Vermieter sich nicht (mehr) aussprechen kann, solange sie in der Wohnung gehalten werden.
Und auch ein kleiner Hund unter 3 kg soll dazu zählen.

...
 
Danke euch.

Ich habe jetzt bei 5 Immobilienangeboten Schiggy angegeben und erklärt, dass sie während meiner Arbeitszeit immer bei meinen Eltern untergebracht sei. Gucke mal was an Reaktionen kommt, denn eine alleinstehende, unbefristet Vollzeitberufstätige ist eigentlich was Feines für Vermieter. :gruebel:
 
Danke euch.

Ich habe jetzt bei 5 Immobilienangeboten Schiggy angegeben und erklärt, dass sie während meiner Arbeitszeit immer bei meinen Eltern untergebracht sei. Gucke mal was an Reaktionen kommt, denn eine alleinstehende, unbefristet Vollzeitberufstätige ist eigentlich was Feines für Vermieter. :gruebel:

Ohne Hund, ja. ^^

...
 
Du Mutmacherin! :p Ich habe ohne hin bald einen Termin bei meiner Anwältin, dann werde ich mal fragen was sie dazu meint.:woot:

Ja, das ist sicher eine gute Idee.
Ich wünsche Dir wirklich sehr, dass ihr in einem vernünftigen Zeitrahmen eine schöne Wohnung findet, ich weiß wie schwer das ist und das auch ohne Listi.

...
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Neue Gesetzesreglung“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...
Zurück
Oben Unten