Untersagung der Haltung meines Pitbulls

ares herrchen

Hallo,
bin verzweifelter Halter eines 10 Monate alten Pitbulls namens Ares und habe ein riesiges Problem:

Kurz zur Vorgeschichte: Es ist nicht der erste Listenhund den ich halte, meinen Sachkundenachweis nach §4 Abs.2 Ziff.2 besitze ich seid 2001 und hatte nie Probleme mit dem OA wg der Haltung meiner Hunde. Meinen ersten bekam ich 1999 als ich aus der Haft kam wg Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, meinen zweiten bekam ich 2009 und wurde 2012 wg vorsätzlicher Körperverletzung erneut verurteilt. Leider musste mein zweiter Staff aus gesundheitlichen Gründen eingeschläfert werden.

Ich habe meinen Hund, den ich seid seiner 8 Lebenswoche besitze, ordnungsgemäß angemeldet und jetzt teilte mir das Ordnungsamt mit, dass ich einen neuen Antrag auf die Erlaubnis der Haltung meines Pits stellen muss, was ich auch tat....heute wurde mir das Schreiben mit der Untersagung der Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes gemäß §§ 3,4,10,12 Hundegesetz für das Land NRW zugestellt, mit der Auflage meinen Hund innerhalb von einer Woche in ein Tierheim oder ähnliches oder an eine Person, die die Eignung für das Halten des Hundes besitzt, abzugeben.

Mein Hund ist ein reiner Familienhund, der absolut auf meine Familie geprägt ist. Ich habe einen 9 jährigen Sohn, an dem der Hund absolut hängt. Ares ist verträglich mit anderen Hunden, Katzen und auch anderen Tieren. Er begegnet anderen Menschen freundlich und aufgeschlossen. Er sollte ab dem 1. Lebensjahr den Wesenstest und die Begleithundeprüfung ablegen und anschließend wollte ich mit ihm die Ausbildung eines Rettungshundes beginnen, da er die optimalen Veranlagungen dafür mitbringt (er schwimmt, er taucht, er klettert, er sucht) und er liebt es, gefordert zu werden. Nun suche ich dringend Hilfe um eine Ausnahme für seine Haltung zu bekommen! Durch seine starke Bindung an meine Familie besteht die große Befürchtung, dass er bei der Abgabe an ein Tierheim sein großartiges, gutmütiges, soziales Wesen verlieren könnte. Ich hatte ja schon mehrere Listenhunde und ich kenne einige andere Halter, aber einen Hund mit so einem Charakter und solchen Wesenszügen habe ich vorher noch nicht gesehen! Es wäre schade, wenn diese Eigenschaften durch bürokratischen Sturheit zerstört würden!

BITTE ich brauche dringend einen guten Rat, um eine Möglichkeit zu finden um eine Ausnahmeregelung für die Erlaubnis der Haltung von Ares zu bekommen!

MfG
Karsten
 
  • 18. April 2024
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Hi ares herrchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Falls der Hund nicht über den Tierschutz kam, wird es in NRW tatsächlich fast unmöglich eine Haltegenehmigung zu bekommen.

Einzig guter Tipp:
Wende Dich schnellstens an
 
Weidemann wäre auch mein Vorschlad,ich glaub allerdings nicht ,das Deine Chancen groß sind.
Bei uns in RLP bekämst Du mit Deinen Vorstrafen sowieso keinen Listenhund,
ich wußte gar nicht das das in NRW möglich ist.

Ich kann Dir sonst nur empfehlen Pit-Staff&Co zu kontaktieren,
vielleicht können sie wenn alle Stricke reißen,
Deinem Hund wenigstens ein gutes zuhause suchen,
ansonsten wünsche ich Dir und Deinem Hund alles Gute!
 
Hm...hast du den Antrag nicht gestellt, bevor der Hund da war?!
Da hätten das OA es doch schon prüfen müssen.

Wo ist der Hunde denn her? Von privat?

Wenn du schon Listis gehalten hast dann solltes du den Auszug aus der Verordnung doch kennen:

§5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Nr. 3) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei. Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
 
Bei uns in RLP bekämst Du mit Deinen Vorstrafen sowieso keinen Listenhund,
ich wußte gar nicht das das in NRW möglich ist.

Ist es auch nicht - zumindest nicht, solange es im Führungszeugnis steht.

Die Genehmigung beantragt man, BEVOR der Hund da ist - wurde der Hund privat geholt? Was ist die Begründung der Ablehnung?
 
Ich bin ja nicht der Experte für die Gesetzgebung in Hinsicht auf die Haltung eines Staffs in NRW, aber vom zeitlichen Ablauf her würde ich deine zweite Strafe als problematisch ansehen.

Du hast geschrieben:
"Kurz zur Vorgeschichte: Es ist nicht der erste Listenhund den ich halte, meinen Sachkundenachweis nach §4 Abs.2 Ziff.2 besitze ich seid 2001 und hatte nie Probleme mit dem OA wg der Haltung meiner Hunde. Meinen ersten bekam ich 1999 als ich aus der Haft kam wg Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, meinen zweiten bekam ich 2009 und wurde 2012 wg vorsätzlicher Körperverletzung erneut verurteilt. Leider musste mein zweiter Staff aus gesundheitlichen Gründen eingeschläfert werden."

Ich weiß nicht seit wann es die Verordnung gibt, aus der nearHaeven den Paragraph 5 postete. Aber ich würde vermuten, das du mit deinem Staff 1999 Glück hattest, weil keiner nach gehakt hat oder das es die Verordnung so noch nicht gab.
Bei deinem zweiten Staff gab es auch kein Problem, weil du vorher einen gehalten hast und der genehmigt war und vermutlich keiner die Vorstrafen nach geprüft hat, oder sie vielleicht nicht mehr für relevant gehalten hat, da so lange zurück liegend(?).
Jetzt allerdings hattest du erneut eine Strafe wegen Körperverletzung und ich würde tippen, das jemand vom OA wach geworden ist und du deshalb Probleme hast.
 
Meinen ersten bekam ich 1999 als ich aus der Haft kam wg Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, meinen zweiten bekam ich 2009 und wurde 2012 wg vorsätzlicher Körperverletzung erneut verurteilt.

Ja ... äh ... mich wundert es, das Du überhaupt bis heute einen Anlagehund halten durftest. Vermutlich hast Du schlicht Glück gehabt (und einen blinden Ordnungsbeamten). Ich nehme an, Du kennst das LHG und den § und den Grund, warum das so ist.

Edit: Da waren andere schneller ...
 
Ich möchte mal eine Frage dazwischen werfen.

Wenn eine Person in einem Bundesland lebt und einen Hund hält der zwar nicht im eigenen aber dafür in einem anderen Bundesland gelistet ist wird ja keiner prüfen ob man vorbestraft ist wenn man den Hund anmeldet. Aber wenn der Hund an im eigenen Bundesland auch auf die Liste kommen sollte wäre er dann ja weg wenn man eben solche Vorstrafen hat wie der TE oder gibts da eine Ausnahmeregelung?
 
Gibt dann meistens (nicht zwingend) "Bestandsschutz", heisst das für die bereits angemeldeten Hunde dieser Rasse keine, oder nicht ganz so scharfe Regeln gelten, sondern nur für Neuanmeldungen. Wird gemacht, weil sonst die TH überlaufen. Ist aber keine Pflicht.
 
Die Verordnung gibt es seit 2003, das heißt der Hund aus 1999 fiel unter Bestandschutz. Der jetzige wird vermutlich wegen der Vorstrafe nicht genehmigt. Hätte man sich vorher überlegen sollen, ob man gegen das Gesetz verstößt.
 
Die Verordnung gibt es seit 2003, das heißt der Hund aus 1999 fiel unter Bestandschutz. Der jetzige wird vermutlich wegen der Vorstrafe nicht genehmigt. Hätte man sich vorher überlegen sollen, ob man gegen das Gesetz verstößt.

Danke für die Info!

Eigentlich hätte dann schon Hund Nr.2 im Jahr 2009 nicht mehr genehmigt werden können. Aber da hat das OA anscheinend nicht aufgemerkt. Jetzt nach der erneuten Strafe ist es wohl jemand auffallen.
 
Die Verordnung gibt es seit 2003, das heißt der Hund aus 1999 fiel unter Bestandschutz. Der jetzige wird vermutlich wegen der Vorstrafe nicht genehmigt. Hätte man sich vorher überlegen sollen, ob man gegen das Gesetz verstößt.

Danke für die Info!

Eigentlich hätte dann schon Hund Nr.2 im Jahr 2009 nicht mehr genehmigt werden können. Aber da hat das OA anscheinend nicht aufgemerkt. Jetzt nach der erneuten Strafe ist es wohl jemand auffallen.


nö wenn er 99 aus der haft entlassen worden ist und er den 2hund erst 2009 geholt hat ,wird wohl die vorstrafe von 99 gelöscht worden sein aus dem führungszeugniss,so nach 10 jahren:hallo:
 
Gibt dann meistens (nicht zwingend) "Bestandsschutz", heisst das für die bereits angemeldeten Hunde dieser Rasse keine, oder nicht ganz so scharfe Regeln gelten, sondern nur für Neuanmeldungen. Wird gemacht, weil sonst die TH überlaufen. Ist aber keine Pflicht.

Danke für die Aufklärung! :)
 
Die Verordnung gibt es seit 2003, das heißt der Hund aus 1999 fiel unter Bestandschutz. Der jetzige wird vermutlich wegen der Vorstrafe nicht genehmigt. Hätte man sich vorher überlegen sollen, ob man gegen das Gesetz verstößt.

Danke für die Info!

Eigentlich hätte dann schon Hund Nr.2 im Jahr 2009 nicht mehr genehmigt werden können. Aber da hat das OA anscheinend nicht aufgemerkt. Jetzt nach der erneuten Strafe ist es wohl jemand auffallen.


nö wenn er 99 aus der haft entlassen worden ist und er den 2hund erst 2009 geholt hat ,wird wohl die vorstrafe von 99 gelöscht worden sein aus dem führungszeugniss,so nach 10 jahren:hallo:

Richtig - nach ein paar Jahren wird der Eintrag wieder im Führungszeugnis gelöscht und deine Weste ist wieder rein. Wenn er aber 2012 erst wieder ******* gebaut hat und jetzt 2014 einen Pit Bull halten will, kann er es vergessen - der Eintrags steht noch drin, ergo keine Genehmigung. In dem Fall: dumm gelaufen, hätte man sich vorher überlegen sollen!
 
Ich denke mal er wird sich eh nicht mehr melden. Wenns ihn überhaupt wirklich gibt! *hust*
 
AW: Untersagung der Haltung meines Pitbulls

Die Verordnung gibt es seit 2003, das heißt der Hund aus 1999 fiel unter Bestandschutz. Der jetzige wird vermutlich wegen der Vorstrafe nicht genehmigt. Hätte man sich vorher überlegen sollen, ob man gegen das Gesetz verstößt.
Mein Gott, ich hab nur drauf gewartet das so ein Spruch kommt. Absolut daneben.
 
AW: Untersagung der Haltung meines Pitbulls



Danke für die Info!

Eigentlich hätte dann schon Hund Nr.2 im Jahr 2009 nicht mehr genehmigt werden können. Aber da hat das OA anscheinend nicht aufgemerkt. Jetzt nach der erneuten Strafe ist es wohl jemand auffallen.
Stimmt so nicht. Wenn die Rechtskraft des Urteils länger als 5 Jahre her ist, ist es schon nicht mehr relevant.
 
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