Schuldfrage, Frau läuft in hund, dieser schnappt

alexiel88

Hallo,
Ich hab mal ne rechtliche Frage.
Wir waren mit ner Freundin spazieren, sehr lange war schön, 2 meiner 3 liefen ohne Leine, aber beide mit maximal einem Meter Abstand weil sie auch schon müde waren.
An einer sehr engen stelle drängte sich auf einmal eine Dame an uns vorbei (die wir nicht gesehen hatten) und obwohl sie Fiffy gesehen hatte lief sie voll in Fiffy rein, diese schrie auf vor Schmerz als die Dame sogar noch nach setzte und mitm knie in ihre Hüft Region boxte. Fiffy viel hinten um und schnappte dabei.

Ist nichts weiter passiert, die Dame war aber Mega aufgebracht und beschimpfte uns wie gefährlich wir und unsere Hunde sind (alle Menschen mit Hunden wären gefährlich etc), sie müsste sich nicht bemerkbar machen usw..

Es ist alles geregelt, keine folgen, der Dame geht's gut.
Aber mich würde trotzdem interessieren wie in so einem Fall die Rechtslage wäre, wenn die Dame verletzt wäre, da sie die komplette schuld bei uns sah, ich das aber anders beurteilen würde.

Freue mich auf antworten und vielleicht hat da ja auch rechtlich schon jemand Erfahrung.
Gruss
 
  • 29. März 2024
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Hi alexiel88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich könnte mir denken das im Fall, Hund ohne Leine, immer der Hundebesitzer schuld bekommt,
aber ist nur eine Vermutung..
 
Für mich hört sich es so an, das die Frau extra in die Hunde gelaufen ist um einen zu verletzen.
Wenn dein Hund sich mit schnappen (nicht beißen) gewehrt hat sollte alles ok sein, da dein Hund trotz des Angriffs die Frau nicht verletzt hat.

Wenn du einen Zeugen hast, der bestätigt das die Hunde 1-2m max weg waren und der auch gesehen hat das die Frau zu erst angegriffen hat, würde ich meinen Anwalt fragen und die Polizei.
Wenn ich alles hab würde ich evtl sogar eine Anzeige wegen Tierquälerei machen.
 
Ich denke mal das kommt auf den Richter an.

Habe mal ein Urteil gelesen, da bekam ein HH Recht. Ein Jogger war gebissen worden als er in den Hund hereinlief. Der Richter war der Ansicht ein Jogger könne bei einem Hund auf dem Weg langsam vorbeigehen. Leider habe ich keinen Link dazu.
 
Ich habe 2 zeugen, beide haben es gesehen und beide waren der Meinung das der Vorfall provoziert war, da sie uns und meine hunde definitiv gesehen hat. Wir vermuten auch das sie auf Schmerzensgeld etc gehofft hatte, da noch Drohungen kamen.
Ich belasse es dabei, ist 3 Wochen her.. Aber mich hätte halt interessiert was dann ist. Das war das erste mal mit so nem Vorfall bei mir, war relativ geschockt. Nächstes m mal möchte ich mir sowas eigentlich nicht gefallen lassen. Musste mich dieses mal schon zusammen reißen, ihr nicht auch eine mitzugeben.

Klar hat Fiffy geschnappt, aber sie hätte die Dame ja auch erwischen können in der Situation. Klar wäre dabei maximal n blauer Fleck, Kratzer etc entstanden, da Fiffy echt nur abschnappt.. Aber man kennt ja die Leute ..

Vor allem gibt es ja hunde die auch mal nicht so nett reagieren. Denn mit einer normalen Leine wäre der Hund ja ähnlich weit weg.
 
Ich kann leider kein Fachwissen beisteuern, aber ich finde das Verhalten der Frau echt unmöglich.
Ich würde mir wünschen, dass so eine Person mal wirklich angezeigt wird und schuld bekommt, aber das ist wohl leider utopisch, selbst wenn man Zeugen hat.
Ich jedenfalls bin, was Vorfälle mit Hunden anbelangt, echt desillusioniert.
 
Also laut meines Versicherungstyps ist immer der Hund schuld. Selbst wenn sein einziges vergehen seine Anwesenheit ist.
 
Ich kann leider kein Fachwissen beisteuern, aber ich finde das Verhalten der Frau echt unmöglich.
Ich würde mir wünschen, dass so eine Person mal wirklich angezeigt wird und schuld bekommt, aber das ist wohl leider utopisch, selbst wenn man Zeugen hat.
Ich jedenfalls bin, was Vorfälle mit Hunden anbelangt, echt desillusioniert.

Genau das wünsche ich solchen Leuten auch! Denn anders lernt der Mensch in der heutigen Zeit nicht mehr! Es ist einfach eine Schande... :sauer:
 
Es gab doch vor kurzem einen Fall, da ist eine Frau über einen schlafenden Hund gestolpert..
Soweit ich mich erinnere bekam auch da der Hundehalter schuld :(
 
Es gab doch vor kurzem einen Fall, da ist eine Frau über einen schlafenden Hund gestolpert..
Soweit ich mich erinnere bekam auch da der Hundehalter schuld :(

Das beweist es in meinen Augen, wenn man einen Hund hat steht man IMMER unter Generalverdacht! Es kotzt mich so an! :sauer:
 
Das liegt daran, dass wie beim Auto beim Hund das "Gefährdungshaftungs-Prinzip" greift. Sprich: es wird jedem Hund schon darum ein gewisses Hefährdungspotenzial zuerkannt, weil er ein Hund ist. Und für dieses haftet dann in jedem Fall der Besitzer. weswegen man sich tunlichst eine Tierhalter -Haftpflicht- Versicherung zulegen sollte.
 
Es gab doch vor kurzem einen Fall, da ist eine Frau über einen schlafenden Hund gestolpert..
Soweit ich mich erinnere bekam auch da der Hundehalter schuld :(

Das beweist es in meinen Augen, wenn man einen Hund hat steht man IMMER unter Generalverdacht! Es kotzt mich so an! :sauer:

Nein, nicht "Generalverdacht", sondern Tierhalter-Haftung nach § 833 BGB....

Um mit ähnlichen Worten zu antworten: mich kotzt es so an (Wortwahl siehe oben), dass manche Hundehalter sich IMMER (Wortwahl siehe oben) diskriminiert fühlen...


C
 
Das liegt daran, dass wie beim Auto beim Hund das "Gefährdungshaftungs-Prinzip" greift. Sprich: es wird jedem Hund schon darum ein gewisses Hefährdungspotenzial zuerkannt, weil er ein Hund ist. Und für dieses haftet dann in jedem Fall der Besitzer. weswegen man sich tunlichst eine Tierhalter -Haftpflicht- Versicherung zulegen sollte.

Absolut!

Ich meinte das eher so auf der zwischenmenschlichen Ebene. Mit Hund eckt man oft an und alleine die bloße Existenz von Hund und Halter ist vielen ein Dorn im Auge...
 
Das mit der Haftpflicht ist ja nicht das Thema. Sie ist versichert.. Aber irgendwo würde ich es auch nicht einsehen jemandem Geld in Rachen zu stopfen, der so einen Vorfall provoziert.
 
Das war jetzt nicht konkret auf deinen Vorfall bezogen, sondern auf die Bemerkungen, als Hundehalter sei man ja immer der Dumme und immer irgendwie verantwortlich.

Haftungsrechtlich stimmt das eben grundsätzlich.

Im Einzelfall kann das aber dann doch wieder anders aussehen.

Und ich bin da ganz bei dir. :hallo:
 
Verstehe dich.. D.h. Man müsste auf das wohlwollen eines Richters hoffen, egal wie eindeutig die Lage ist.. Tolle Aussichten
 
Also laut meines Versicherungstyps ist immer der Hund schuld. Selbst wenn sein einziges vergehen seine Anwesenheit ist.

Ggf., wenn z.B. jemand über den gut sichtbaren Hund fällt, haftet der Tierhalter, denn die Tierhalterhafung ist eine Ausnahme von der sonst nur bei Verschulden eintretenden Haftung.
Das heißt aber auch, Hund und Halter müssen nicht schuld sein.
 
Also laut meines Versicherungstyps ist immer der Hund schuld. Selbst wenn sein einziges vergehen seine Anwesenheit ist.

Ggf., wenn z.B. jemand über den gut sichtbaren Hund fällt, haftet der Tierhalter, denn die Tierhalterhafung ist eine Ausnahme von der sonst nur bei Verschulden eintretenden Haftung.
Das heißt aber auch, Hund und Halter müssen nicht schuld sein.

Ja, aber für meine Begriffe (ich bin nun mal keine Juristin) gibt es Situationen, wo sich die Gefährdungshaftung selbst ad absurdum führt.
Im oben genannten Beispiel, wo jemand über einen schlafenden Hund fällt, z.B..
Wenn derjenige über sagen wir eine Tasche fällt, die da rumsteht, ist er vermutlich selbst schuld, denn die Tasche an sich ist ja nicht gefährlich, und er konnte ja sehen, dass die da steht. Der schlafende Hund trägt zu dem Unfall ebenso viel bei wie die herumstehende Tasche, aber die Haftung ist gegeben, weil er per se gefährlich ist.
Für mich ist das widersinnig.

Wenn ich mit dem Fahrrad gegen ein parkendes Auto fahre, über den Lenker absteige und mich verletze, haftet dann auch der Halter des Autos? Müsste er eigentlich, aus der Gefährdungshaftung, nicht wahr?
Wenn ich aber mit dem Fahrrad gegen einen Gartenzaun oder einen Laternenpfahl fahre und mich verletze, bin ich vermutlich selbst schuld.
Meine Logik versagt da.
 
Der letzte Fall ist schlicht anders geregelt.;)
Von stehenden Auto geht auch keine Betriebsgefahr aus.

Ich verstehhe es es, grob vereinfacht, so:
Prinzipell geht es bei der Gefährdungdhaftung um Erlaubtes, von das zwangsläufig zu einer gewissen Gefährdung der Umgebung führen,
Die Wiederrechtlichkeit der Handlung oder auch das jeweilige Verschulden des Schädigers werden nicht geprüft. Im Prinzip soll für in Fällen gehaftet werden, mit denen man einfach nicht rechnet.

Die Ersatzpflicht kann jedoch, wie bei der Betriebsgefahr, die von einem KFZ ausgeht, eingeschränkt seien oder auch ganz entfallen, wenn der Schädiger für den Schaden verantwortlich oder mitverantwortlich ist, weil das in Rechtsvorschriften, (BGB, StVG z.B.). so geregelt ist.


Bei der Hundehalterhaftung ist das schlich nicht vorgesehen.
Ich denke, die stammt noch aus einer Zeit, in der man Hunde für unberechenbare Wesen hielt, deren Haltung immer mit der Gefährdung verbunden ist, Hunde eine unberechbare Gefahrenquelle sind.


Bei anderen Tieren wird ggf. schon differenziert, z.B. Nutztiere.
 
Das kanns doch irgendwie nicht sein. Wenn ich also Schmerzensgeld gut gebrauchen kann, such ich mir einen Hund und stolper einmal absichtlich drüber oder wie jetzt?
 
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