Im April 07 hat mich das OA in Berlin mit meinem Miniaturbullterrier(Mädchen) angehalten weil ich mit ihr ohne MK und grüner Plakette unterwegs war. Nach der Frage was das für ein Hund ist, habe ich wahrheitsgemäß gesagt, "Das ist ein Miniaturbullterrier". Man hatte sie fotografiert und ich bin meiner Wege gegangen.
Etwa 4 Wochen später bekam ich ein Schreiben vom OA mit einer Anzeige über 322,21 € Strafe. Da ich ein Gutachten von einem vom VDH und FCI zugelassenem Rasserichter für alle Rassen habe, hatte ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Ich sollte mit meinem Hund zur Rassebestimmung zum Amtstierarzt kommen, wovon mir mein Anwalt abriet. Im Dez. 07 mußte ich zu einem vom Gericht bestellten Gutachter, der 46 cm Schulterhöhe (Bei meinem Gutachten ist sie 42 cm hoch) gemessen hat. Somit war sie in seinen Augen ein Standart Bullterrier. Ich habe sofort ein zweites Gutachten machen lassen mit dem gleichen Ergebnis wie im ersten. Die Sache ging am 14.3.08 vor Gericht wo folgendes belegt wurde:
1. Nach Prof. Dr. Juhr dürfen Tierärzte keine Rassebestimmung machen, es sei denn sie sind privat in einem Rassezuchtverein Rasserichter. Dies gilt auch für verbeamtete Tierärzte.
2. Seit 1998 ist die Größenangabe durch den VDH beim Minibulli nur noch eine Sollgröße und es gibt kein Gewichtslimit.
3. Nach einer Absprache der Innenminister der Länder ist jedes Rassegutachten und jeder Wesenstest aus anderen Bundesländern von zugelassenen Gutachtern in allen Bundesländern an zuerkennen.
Das Verfahren wurde eingestellt und damit ist mein Hund ein Miniaturbullterrier.
Fazit: Wer sich alles gefallen lässt und nur auf die Mitarbeiter des OA hört hat schon verloren.
Etwa 4 Wochen später bekam ich ein Schreiben vom OA mit einer Anzeige über 322,21 € Strafe. Da ich ein Gutachten von einem vom VDH und FCI zugelassenem Rasserichter für alle Rassen habe, hatte ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Ich sollte mit meinem Hund zur Rassebestimmung zum Amtstierarzt kommen, wovon mir mein Anwalt abriet. Im Dez. 07 mußte ich zu einem vom Gericht bestellten Gutachter, der 46 cm Schulterhöhe (Bei meinem Gutachten ist sie 42 cm hoch) gemessen hat. Somit war sie in seinen Augen ein Standart Bullterrier. Ich habe sofort ein zweites Gutachten machen lassen mit dem gleichen Ergebnis wie im ersten. Die Sache ging am 14.3.08 vor Gericht wo folgendes belegt wurde:
1. Nach Prof. Dr. Juhr dürfen Tierärzte keine Rassebestimmung machen, es sei denn sie sind privat in einem Rassezuchtverein Rasserichter. Dies gilt auch für verbeamtete Tierärzte.
2. Seit 1998 ist die Größenangabe durch den VDH beim Minibulli nur noch eine Sollgröße und es gibt kein Gewichtslimit.
3. Nach einer Absprache der Innenminister der Länder ist jedes Rassegutachten und jeder Wesenstest aus anderen Bundesländern von zugelassenen Gutachtern in allen Bundesländern an zuerkennen.
Das Verfahren wurde eingestellt und damit ist mein Hund ein Miniaturbullterrier.
Fazit: Wer sich alles gefallen lässt und nur auf die Mitarbeiter des OA hört hat schon verloren.