OA hat Prozeß verloren - Anerkenung Wesenstest

Piggy

10 Jahre Mitglied
Im April 07 hat mich das OA in Berlin mit meinem Miniaturbullterrier(Mädchen) angehalten weil ich mit ihr ohne MK und grüner Plakette unterwegs war. Nach der Frage was das für ein Hund ist, habe ich wahrheitsgemäß gesagt, "Das ist ein Miniaturbullterrier". Man hatte sie fotografiert und ich bin meiner Wege gegangen.
Etwa 4 Wochen später bekam ich ein Schreiben vom OA mit einer Anzeige über 322,21 € Strafe. Da ich ein Gutachten von einem vom VDH und FCI zugelassenem Rasserichter für alle Rassen habe, hatte ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Ich sollte mit meinem Hund zur Rassebestimmung zum Amtstierarzt kommen, wovon mir mein Anwalt abriet. Im Dez. 07 mußte ich zu einem vom Gericht bestellten Gutachter, der 46 cm Schulterhöhe (Bei meinem Gutachten ist sie 42 cm hoch) gemessen hat. Somit war sie in seinen Augen ein Standart Bullterrier. Ich habe sofort ein zweites Gutachten machen lassen mit dem gleichen Ergebnis wie im ersten. Die Sache ging am 14.3.08 vor Gericht wo folgendes belegt wurde:
1. Nach Prof. Dr. Juhr dürfen Tierärzte keine Rassebestimmung machen, es sei denn sie sind privat in einem Rassezuchtverein Rasserichter. Dies gilt auch für verbeamtete Tierärzte.
2. Seit 1998 ist die Größenangabe durch den VDH beim Minibulli nur noch eine Sollgröße und es gibt kein Gewichtslimit.
3. Nach einer Absprache der Innenminister der Länder ist jedes Rassegutachten und jeder Wesenstest aus anderen Bundesländern von zugelassenen Gutachtern in allen Bundesländern an zuerkennen.
Das Verfahren wurde eingestellt und damit ist mein Hund ein Miniaturbullterrier.

Fazit: Wer sich alles gefallen lässt und nur auf die Mitarbeiter des OA hört hat schon verloren.
 
  • 28. März 2024
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Hi Piggy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Herzlichen Glückwunsch ;)
und danke für die interessanten News
 
Herzlichen Glückwunsch, daß du zu deinem Recht gekommen bist.
Ist leider nicht selbstverständlich.

Und danke, daß du dich gewährt hast.

Michel:hallo:
 
Ich danke Dir für die Information. Insbesondere das zu den Gutachten könnte schon für einige interessant sein.

Ich werde es mir speichern.
Hast Du evtl. noch das Aktenzeichen?

LG
matty
 
:DNa dann sag ich doch mal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zum Prozessgewinn gegen die Obrigkeit und einen dicken Knuddler an den MINIBULLTERRIER:

Hast schon recht,wer sich nicht wehrt,hat schon verloren:D
 
Super , herzlichen Glückwunsch!

Verstehe ich das richtig JEDES Bundesland hat den WT von einem anderen Bundesland anzuerkennen wenn es von einem staatlich anerkannten Prüfer gemacht wurde?
 
Ich danke Dir für die Information. Insbesondere das zu den Gutachten könnte schon für einige interessant sein.

Ich werde es mir speichern.
Hast Du evtl. noch das Aktenzeichen?

LG
matty

Da der Prozeß erst eine Woche her ist habe ich noch kein Aktenzeichen oder Ähnliches. Sobald ich etwas habe werde ich es veröffentlichen.


Super , herzlichen Glückwunsch!

Verstehe ich das richtig JEDES Bundesland hat den WT von einem anderen Bundesland anzuerkennen wenn es von einem staatlich anerkannten Prüfer gemacht wurde?


Soweit wie es vor dem Amtsgericht zur Sprache kam, muß jedes Bundesland die Wt`s und die Rassegutachten von einem zugelassenen Gutachter ( das sind zB. Rasserichter für alle Hunderasse, die vom FCI oder VDH zugelassen sind) anerkennen.
 
D.h. wenn ich in Ba WÜ einen WT mache, der vom Vet Amt gemacht wird, dann MUSS der anerkannt werden? Weil das wäre echt mal was Gutes da momentan ja die Bundesländer die WTs nicht mehr anerkennen und viele Orgas die Wesentests, die ja viel Geld kosten schon gar nicht mehr machen, weil sie sagen wenn der Hund in einanderes Bundesland kommt, dann muss er den Test eh nochmals machen.

Aber wie ist das dann in den Ländern wo die Hunde mehrere Test machen müssen..? Hm interessiert mich echt.

Hast du das Urteil auchmal an Bullterrier in Not oder der Staff Hilfe weiter gegeben?
 
D.h. wenn ich in Ba WÜ einen WT mache, der vom Vet Amt gemacht wird, dann MUSS der anerkannt werden? Weil das wäre echt mal was Gutes da momentan ja die Bundesländer die WTs nicht mehr anerkennen und viele Orgas die Wesentests, die ja viel Geld kosten schon gar nicht mehr machen, weil sie sagen wenn der Hund in einanderes Bundesland kommt, dann muss er den Test eh nochmals machen.

Aber wie ist das dann in den Ländern wo die Hunde mehrere Test machen müssen..? Hm interessiert mich echt.

Hast du das Urteil auchmal an Bullterrier in Not oder der Staff Hilfe weiter gegeben?

Mit Frau Schürmann habe ich schon gesprochen.
Ich bin kein Anwalt und kann nur das sagen, was während des Prozesses zur Sprache kam. Bei weiter reichenden Fragen sollte man doch besser einen geeigneten RA (zB. Weidemann) befragen.
 
Verstehe ich das richtig JEDES Bundesland hat den WT von einem anderen Bundesland anzuerkennen wenn es von einem staatlich anerkannten Prüfer gemacht wurde?


Soweit wie es vor dem Amtsgericht zur Sprache kam, muß jedes Bundesland die Wt`s und die Rassegutachten von einem zugelassenen Gutachter ( das sind zB. Rasserichter für alle Hunderasse, die vom FCI oder VDH zugelassen sind) anerkennen.

Das wäre ja noch interessanter und für viele wichtig.
Warten wir also mal die schriftliche Urteilsbegründung ab!
matty
 
Vor was für einem Gericht hat dieser Prozess denn stattgefunden? Wenn du schreibst "Amtsgericht", tippe ich mal auf eine Strafsache/Bußgeldsache beim Amtsgericht Moabit. Inwieweit der Amtsrichter für Strafsachen sich in dieser doch höchst komplexen Materie wirklich auskennt, kann man nur vermuten.

Eine wirklich richtungweisende Entscheidung kann doch zu dieser Thematik nur von einer höheren Instanz eines Verwaltungsgerichts kommen, oder täusche ich mich.
 
Ja bitte glei posten sobald was schriftliches hast, wäre wirklich wichtig!
 
Vor was für einem Gericht hat dieser Prozess denn stattgefunden? Wenn du schreibst "Amtsgericht", tippe ich mal auf eine Strafsache/Bußgeldsache beim Amtsgericht Moabit. Inwieweit der Amtsrichter für Strafsachen sich in dieser doch höchst komplexen Materie wirklich auskennt, kann man nur vermuten.

Eine wirklich richtungweisende Entscheidung kann doch zu dieser Thematik nur von einer höheren Instanz eines Verwaltungsgerichts kommen, oder täusche ich mich.

Wenn keiner in Berufung geht oder keine zugelassen wird und das Urteil rechtskräftig wird, ist es zumindest ein Urteil, auf das man sich erst mal berufen kann.

Der Ausgangspunkt muss ja wohl sein, dass ein rechtskräftiges Urteil auch mit geltendem Recht übereinstimmt und nicht, dass man die Qualifikation des Richters in dieser Sache überprüfen sollte.
Ich denke auch, man kann schon davon ausgehen, dass ein Richter sich in Vorbereitung des Termins ausreichend sachkundig macht.

LG
matty
 
Vor was für einem Gericht hat dieser Prozess denn stattgefunden? Wenn du schreibst "Amtsgericht", tippe ich mal auf eine Strafsache/Bußgeldsache beim Amtsgericht Moabit. Inwieweit der Amtsrichter für Strafsachen sich in dieser doch höchst komplexen Materie wirklich auskennt, kann man nur vermuten.

Eine wirklich richtungweisende Entscheidung kann doch zu dieser Thematik nur von einer höheren Instanz eines Verwaltungsgerichts kommen, oder täusche ich mich.


Ob richtungsweisend, das weiß ich nicht, mir ging es nur darum, dass das OA, der Amtstierazrt usw. meine Gutachten nicht so ohne weiteres ablehnen oder zur Seite schieben kann und das vor Gericht die "Sache" mit den Amtstierärzten, die Größe des Minis und das Rassegutachten durch einen , in einem anderen Bundesland zugelassenem Rassegutachter, hier anerkannt werden muß.
Mein Anwalt sagte, das bei einer erneuten Anzeige durch das OA sich kaum ein Richter finden wird der den Fall nochmals übernimmt, sondern ihn sofort einstellt.
Wie schon gesagt, ich bin kein Anwalt und mein Beitrag sollte nur dazu beitragen, das man sich nicht alles von den "allzu mächtigen Behörden" gefallen läßt und ev. Denkanstösse für ähnliche Fälle sein soll. Es ist leider so, das nichts ohne einen, mit dieser Materie vertrautem RA geht.
 
Wow Herzlichen Glückwunsch hat sich gelohnt für Dich der weite Weg finde ich klasse.

Top beide Daumen hoch

Grüßle
 
3. Nach einer Absprache der Innenminister der Länder ist jedes Rassegutachten und jeder Wesenstest aus anderen Bundesländern von zugelassenen Gutachtern in allen Bundesländern an zuerkennen.
Und genau das brauche ich schriftlich und wenn es geht, schon gestern:(. Tyson ist von Hessen nach BaWü gezogen. In seinem Wesenstest, welche von einem Gutachter des VDH abgenommen wurde ist sogar die lebenslange Befreiung beantragt worden. Tyson hat in Hessen aller 2 Jahre den WT abgelegt. Nun machen die BaWüler aus dem Bub wieder einen Kampfhund und sein WT wird hier nicht anerkannt :sauer:. Ich könnte ... :motz:.
Nun bräuchte ich ganz dringend das Urteil von diesem Prozess. Vielleicht können wir das Blatt noch wenden. Mir geht es nicht um den WT, den ich mit ihm nochmal ablegen muss. Das macht der mit links.
Es geht mir darum, dass der nächste Termin bei uns bereits nächste Woche ist, wir aber wahrscheinlich nicht mehr mitmachen können. Dann müssen wir auf den nächsten Termin warten und das könnte u.U. bis zu einem Jahr dauern. Das hiesse dann, Tyson muss einen Maulkorb tragen :(. Tja, und das geht ja mal gar nicht. Ich bin so wütend ..... :sauer:.

Also wer was dazu????
 
Gibt es denn mittlerweile schon das schriftliche Urteil und/oder Aktenzeichen?

Welches Amtsgericht/Bezirk war es?
 
Aktenzeichen existiert doch schon vor der Gerichtsverhandlung.

Bitte melde dich doch mal, es wäre wirklich serh sehr wichtig für Tyson! Sonst muss ein 12 Jahre alter Staff der gesundheitliche Probleme hat und den Test in Hessen schon paar mal gelaufen ist, den ganzen Stress hier nochmal mitmachen.

Wir brauchen dringen Infos zu der Verhandlung, zu dem Rechtsanwalt mit dem das gewonnen wurden, das Aktenzeichen o.ä.
 
Ich schieb nochmal.....
Hast du das Aktenzeichen und kannst es hier veröffentlichen?
 
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