Werde in Ingolstadt wegen meiner Hunde diskriminiert

mydogismygod

Hallo,

ich habe seit 11.9.2012 einen Rottweiler (Spitzbubenberg) und seit August letzten Jahres eine Boxermischlingshündin aus einer Tötungsstation in Ungarn. Der Rottweiler hat kürzlich den Wesenstest gemacht bei einer Dr. Mucha, das Ergebnis liegt noch nicht vor, allerdings ist davon auszugehen, dass er bestanden hat. Heute kommt ein Brief vom Ordnungsamt, ich würde unerlaubt zwei Kampfhunde halten, die Hündin sei eine Rottweilermischlingshündin.
(Den Rüden deshalb unerlaubt, da ich den Wesenstest ca. 2 Monate nach der Frist habe machen lassen). Meine Frage ist nun: Wer muss den Nachweis erbringen, dass bei der Hündin ein Rottweiler mit drin ist? Ich bin extrem frustriert, da für mich Ingolstadt eine extrem intolerante Stadt, aus der ich händeringend raus will, meine Heimatstadt ist München, ich habe in München innerhalb von ca. 10 Jahren, in denen ich mehrere Rottweiler etc. hielt, nicht annähernd solche Probleme gehabt, wie in diesem Kaff, auch die Einstellung der Bevölkerung betreffend.
Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, wie ich jetzt vorgehen soll.

Grüße!
 
  • 19. April 2024
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Hi mydogismygod ... hast du hier schon mal geguckt?
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Im Zweifelsfall musst Du belegen, dass Dein Hund kein Listenhund ist, und zwar per Rassegutachten eines staatlich vereidigten Gutachters.
 
Ich versteh einfach nicht, warum Du "diskriminiert" wirst? Du hast einfach gegen Auflagen verstoßen - den Wesenstest 2 Monate später gemacht....

Wenn mein Auto nicht beim TÜV war, obwohl es eine Frist dafür gab, und ich deshalb belangt werden würde, kann ich doch auch nicht sagen, ich würde diskriminiert werden.... So blödsinnig Regelungen sein mögen, ich dachte immer, sie gelten für alle.

C
 
Hm, so einfach ist das nicht. der Rottweiler hat ja nun den WT gemacht, das kannst Du auch nachweisen. Ich weiß nicht ob die Dir ein Ordnungsgeld aufdrücken können wegen der Fristversäumnis, aber "illegal" ist der Hund schonmal nicht. Er hatte ja wohl auch vor dem WT ein vorläufiges Negativzeugnis?
Die Rasse Deines anderen Hundes wird im Zweifel mit Rassegutachten geklärt. Bei einem "Boxermischling" hast Du wahrscheinlich nur den Impfausweis, bzw den Tierschutzorga- Vertrag in dem etwas zur Rasse steht?

Was steht genau in dem Schreiben drin? Die drohen ja wahrscheinlich mit irgendwelchen Konsequenzen- Ordnungsgeld? Abgabe? Gutachten- Termin?
 
Ich hab mit der Umschreibung Boxer-Mix auch immer meine Probleme.
Sorry....
Sieht sie denn aus wie ein Boxer ? Oder eher wie ein Rotti ?
Würde sie ein Negativ-Gutachten als Listi bestehen ?
 
Mich würde erstmal interessieren wie die auf "Rottweilermischling" kommen? Dh irgendwo muss die Hündin aufgefallen sein. Gab es eine Kontrolle? Anzeige? Wo hat Polizei/Ordnungsamt den Hund zu Gesicht bekommen?

Die Anordnung eines Gutachtens können die nur stellen, wenn sie berechtigte Zweifel am "Boxermischling" haben und dies müssen sie begründen. Dazu musst Du dann Stellung nehmen und da Du die Eltern des Hundes wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, also die Zweifel auch nicht ausräumen kannst, kommt es dann zu einem Gutachten. Solltest Du die Eltern doch vorweisen können, sieht es nochmal anders aus (sofern diese eindeutig keine Rottweiler(mixe) sind).
Besser wäre es, sich um dieses Gutachten selbst zu kümmern, denn sonst benennen die einen Gutachter- evtl vom Vetamt. Das wäre nicht in Deinem Interesse. ;)
 
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber der Rottweiler Rüde ist nicht illegal, sondern höchstens ein Fall für ein Bußgeld.

Für die Boxermischliungshündin würde ich schnellstens ein Rassegutachten erstellen lassen. Hier bist du in der Beweispflicht.

Grüße,
HSH
 
bei uns steht demnächst der dritte wt vor der tür,in 2 tagen 35 meter zaun montieren müssen!
wenn deine hunde halten willst musst du dir wenn pech hast so einiges über dich ergehen lassen,oder wegziehen.so schnell manche beamte beschlüsse schreiben hat man vielleicht zeit sich noch schnell die zähne zu putzen.hör mir auf,bin gerade noch so fertig geworden.:rolleyes:
 
Mich würde erstmal interessieren wie die auf "Rottweilermischling" kommen? Dh irgendwo muss die Hündin aufgefallen sein. Gab es eine Kontrolle? Anzeige? Wo hat Polizei/Ordnungsamt den Hund zu Gesicht bekommen?

;)

das finde ich auch wichtig. Frage doch bei dem Sacharbeiter, welcher Dir schrieb nach, wie er dazu komme, den Hund als Listenhund zu bezeichnen. Er muß Dich darüber informieren. Du merkst im Gespräch auch gleich, auf welcher Seite er steht und Du kannst darauf reagieren.
Illegale Haltung eines Hundes mit WT ist natürlich Quatsch, selbst wenn der WT später als empfohlen abgelegt wird. Es gibt immer Gründe, warum eine Verspätung gerechtfertigt ist und zwei Monate sind kein Zeitraum, wegen dem man eine Absicht konstruieren könnte.
Frage nach, wie Du am besten die Rassezugehörigkeit nachweisen lassen könntest und wie das OA es gegebenenfalls machen ließe. Auch da hat Du dann einen guten Anhaltspunkt.
Ich habe vor einiger Zeit nach Umzug ähnliche Erfahrungen gemacht. 3 mal Post vom OA innerhalb von 10 Monaten in verschiedenen Angelgenheiten - alle völlig gegenstandslos. Die Urheber waren Nachbarn (!), wie ich auf Nachfrage beim OA erfuhr. Mich ärgerte es insgeheim sehr, dass das OA eine anonyme Anschuldigung als Fakt darstellt und so tut und gleich mit Folgen droht.
Beim 3. Brief ist mir der Kamm geschwollen und ich verlangte eine sofortige Rassezugehörigkeitsbegutachtung Ihrerseits. Wie ich dann weiter erfuhr, hatte das OA aufs Geratewohl auch noch beim OA am Vorwohnort allerlei Auskünfte eingefordert.
Auf meine Frage, wieso sie in solch großem Umfang allein aufgrund von völlig hundeunerfahrenen Bürgern überhaupt tätig werden würden, kam die Antwort, diese hätten schließlich Angst und das sei ernst zu nehmen. Daraufhin schrieb ich ihnen einen Brief mit Kopien zu allen öffentlichen Stellen und infrage kommenden Funktionsaträgeren des Kreises, dass ich nicht mehr auf ihre Briefe reagieren würde, wenn die Grundlage Bürgerbeschwerden ohne Hintergrund seien - schließlich kann ich nichts für den mangelnden Sachverstand in Sachen Rassezugehörigkeit von Leuten - sondern erst wieder tätig werden würde, wenn ihre Anschuldiugungen tatsächlich und beweisbar wären und forderte die Rassezugehörigkeitsbeurteilung an.
Danach war Ruhe, eine Rassebegutachtung erfolgte leider nicht, ich hätte sie gerne erlebt.
Was ich meine ist: laß' dich nicht in die Beschuldigtenrolle drängen, das ist die Masche des OA und muß nicht richtig sein. Finde heraus, wer in deinem Kreis die Rassebegutachtung für das OA macht und nimm Kontakt mit den Leuten auf. Da spricht gar nichts dagegen, im Gegenteil, sie können Dir gute Tips geben, wenn Du unvoreingenommen mit ihnen redest.
In meinem Regierungsbezirk machen es zwei Hundeführer in Polizeidiensten - was auch nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, die aber sehr aufgeschlossen für die Problemlage der Halter sind.
 
Nein, Niemals in Bayern eine Rassebegutachtung vom OA !! NIEMALS

Sondern immer von einen selbst gewählten staatlich bestellten und vereidigten Gutachter - am besten bevor es zu zweifeln über die Rasse kommt! Kostet ca 350 Euro und die Aussage des Gutachters ist für das OA verbindlich.
 
Nein, Niemals in Bayern eine Rassebegutachtung vom OA !! NIEMALS

Sondern immer von einen selbst gewählten staatlich bestellten und vereidigten Gutachter - am besten bevor es zu zweifeln über die Rasse kommt! Kostet ca 350 Euro und die Aussage des Gutachters ist für das OA verbindlich.

das ist eine zwiespältige Anordnung. Wenn alles mit rechten Dingen zuginge, dann müßte ein selbst gewählter Gutachter immer zum selben Ergebnis kommen wie der amtliche Begutachter. Kommen sie zu abweichenden Ergebnissen, so muß schließlich einer falsch liegen. Und trotzdem muß ein Fremdgutachten akzeptiert werden? Nunja, das ist nur eine der vielen unerklärlichen Richtlinien in den Hundegesetzen in Deutschland.
 
sorry für die späte Antwort, ich möchte es aber so nicht stehen lassen, weil dein Posting den Eindruck erwecken könnte, hier wird gemauschelt.

Es dürfen in Bayern laut Gesetz verschiedene Personen eine Rassezuordnung vornehmen, z.B. können Sachverständige auch Tierärzte, Hundeführer der Polizei oder Richter aus dem Hundesport sein;

Da diese Gutachten aber fast immer von den Ordnungsämtern nicht angezweifelt wurden, empfiehlt es sich zu einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter zu gehen.

Diese sind NICHT beim OA oder Freistaat "angestellt oder abhängig" sind, sondern frei nach eigenen Wissen und Gewissen entscheiden.

Vom Ordnungsamt angestellte Gutachter gibt es in Bayern nicht, nur angestellte Amtstierärzte...
 
Bei den üblichen "Arbeitszeiten" der Verwaltungsgerichte in Bayern wird noch nichts entschieden sein.
 
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Die haben die Frau also mitgenommen...und den Hund? Da gelassen? Die armen Nachbaren. :kicher:
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