Hund abgeknallt nachdem er Hund totgebissen hatte

Andreas

Kampfhund jagt durch Ortschaft

Burgwedeler Polizei setzt Maschinenpistole ein

Jagdszenen haben sich gestern Vormittag mitten in Großburgwedel abgespielt. Polizeibeamte konnten einen Kampfhund erst nach einer dramatischen Verfolgungsaktion zur Strecke bringen. Der Hund hatte einen Artgenossen totgebissen und war nach Angaben der Polizei in eine Art Blutrausch gefallen. Der Besitzer konnte bislang nicht ermittelt werden, da das Tier keine Steuermarke trug.

Der frei laufende Mischling aus American-Staffordshire und Bullterrier hatte in einem Wohngebiet am westlichen Ortsrand einen Shi-Tzu – eine aus Tibet stammende Kleinhundrasse – eines Burgwedeler Ehepaars getötet. Die alarmierten Polizisten schossen mit einer Maschinenpistole auf den Kampfhund. Er wurde zwar schwer verletzt, konnte aber trotzdem Richtung Ortsmitte flüchten. Die Beamten verfolgten ihn mit mehreren Streifenwagen. Der Hund rannte auf einen Passanten zu, der in letzter Sekunde in ein herbeirasendes Einsatzfahrzeug klettern konnte. Die Polizei versuchte, das Tier zu überfahren – doch es gelang den Beamten nicht. Erst nahe der Kirche konnte ein Beamter mit gezielten Schüssen aus seiner Pistole den Kampfhund töten. Weitere Passanten seien nicht gefährdet gewesen, hieß es.

Bei dem Hund handelt es sich um einen etwa 30 Kilogramm schweren, schwarzen Rüden. Er trug ein Lederhalsband. Den Besitzer hofft die Polizei heute ausfindig zu machen und setzt dabei auf Zeugenaussagen. Wer den Hund kennt, kann sich unter der Telefonnummer (05139) 9910 melden.


swa

Veröffentlicht 09.03.2003 20:41 Uhr
Zuletzt aktualisiert 09.03.2003 20:43 Uhr


... und die "Neue Presse" war live dabei:
Kampfhund: Erst der achte Schuss tötet das wilde Tier

Blutige Jagd auf einen wild gewordenen Kampfhund: Polizisten schießen mit einer Maschinenpistole auf ihn, überrollen das Tier mit dem Auto. Der Bullterrier tötete zuvor einen Schoßhund.



Sonntag früh, zehn Uhr: Ein Kampfhund fällt in Großburgwedel (Am Flöth) einen kleinen Hund an. Der Staffordshire-Bullterrier verbeißt sich, tötet den Shih-Tzu, hält das blutende Tier quer in seinem Maul. Passanten rufen die Polizei, die sofort einen Tierarzt einschaltet. Der besitzt jedoch keine Möglichkeit, den Bullterrier zu betäuben.



Ein Polizist greift zur Maschinenpistole, gibt einen gezielten Schuss auf ab. Der Staffordshire lässt sein Opfer fallen, läuft blutend davon. Ein Jugendlicher, auf den der Hund zuläuft, springt geistesgegenwärtig in einen Streifenwagen. Die Polizei kann mitten im Wohngebiet nicht ohne Gefahr schießen. Der Beamte am Steuer gibt Gas, überrollt den Hund. Ohne Wirkung. Er läuft weiter über die Gartenstraße. An der Bühle besteht die nächste Chance für einen Schuss. Zweimal feuert ein Beamter mit der MP. Er trifft – aber der Bullterrier rennt immer noch davon. Er krabbelt durch einen Zaun auf ein Brachgelände und wird von mehreren Schüssen aus einer Dienstpistole getroffen.



Schwer verletzt liegt er am Boden. Mit einem Kopfschuss wird er getötet. Nun sucht die Polizei nach dem Hundebesitzer. Das Tier hatte keine Steuermarke am Halsband.



Die Besitzer des Schoßhundes, ein Ehepaar (62 und 55) aus Großburgwedel, sind geschockt. Sie hatten nur einen Spaziergang mit ihrem Shih-Tzu machen wollen.


GROSSBURGWEDEL, VON KLAUS GEMBOLIS


Es war also um einen American-Staffordshire - Bullterrier - Staffordshire-Bullterrier - Mischling, 30 Kilogramm schwer, schwarz.

So so... würde mich nicht wundern, wenn's tatsächlich ein Rottweiler-Schäferhund-Mix war...
 
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Das ist ja mal wieder ein "netter" Artikel.

Ich denke mal, der Hund dürfte nach der Aktion überhaupt nicht mehr zu indentifizieren sein.
Frag ich mich grad, wenn keine Steuermarke dran war, woher sie wissen das es ein AmStaff-Bulli-Mix war ?! Ach, ich vergass, er verfiel ja in einen Blutrausch, das kann ja dann nur sowas gewesen sein.

Wenn das Herrchen oder Frauchen nicht einfach abgehaut wäre, würde der Hund noch leben bzw. wenn sie wirklich verwantwortungsvoll gewesen wären, würde der Kleine Hund auch noch leben :sauer:
Kann mir kaum vorstellen, das der Hund allein unterwegs war, außer er ist ausgebüxt.


xana
 
Original geschrieben von Andreas

Es war also um einen American-Staffordshire - Bullterrier - Staffordshire-Bullterrier - Mischling, 30 Kilogramm schwer, schwarz.

So so... würde mich nicht wundern, wenn's tatsächlich ein Rottweiler-Schäferhund-Mix war...


Mal wieder typisch, die einen schreiben AmStaff-Bulli und die anderen nur Bulli, was denn nun ??? Egal, auf alle Fälle ein Soka. Andere Hunde killen ja nicht einfach so Kleine Hunde, neinnein.....

Mich wundert schon lang nix mehr, finds einfach nur zum kotzen.

xana
 
woher sie wissen das es ein AmStaff-Bulli-Mix war ?! Ach, ich vergass, er verfiel ja in einen Blutrausch, das kann ja dann nur sowas gewesen sein.

Neinnein, sicherlich hat er sein Rassegutachten dabei gehabt und vorgezeigt:eg:
Ich bin ja mal gespannt, am Ende stellt sich wieder raus das es ein Rehpinscher oder so was in der Art war. Das steht dann wieder nur im Kleingedruckten in der Presse..
 
:(



Diese ****** (editiert watson) an poliziten:motz: :motz: :motz:
 
Ich hab mich heute morgen auch gefragt, woher die die Rassezugehörigkeit wissen wollen, wenn die nicht mal den Besitzer kennen. Aber den Gipfel finde ich ja, dass das arme Tier erst zusammen geschossen wird und dann auch noch überfahren werden soll. Da kann einem echt nur schlecht werden. Also ich hatte nach dem Artikel keine Lust mehr auf Frühstück. Ich hab meine Süsse erst mal ganz doll in den Arm genommen und geknuddelt.
 
hallo


diese artikel beweisen einmal mehr die nicht vorhandene objektivität und unwissenheit der presse.
ein tötet einen anderen, das muss ja dann zwingend ein soka gewesen sein, andere hunde machen so was ja net.
aber solche artikel, noch fein reisserisch aufgemacht, will das volk doch sehen, damit sie sagen können: seht ihr wir haben doch recht alles bestien, die noch nicht mals tot zu kriegen sind wenn man sie zusammenschiesst und über fährt.

ich finde das unendlich traurig, das reporter so einen müll schreiben, und noch net mals in der lage sind, die rasse genau zu benennen. wenn in einem artikel viermal eine andere hunderasse genannt wird, lässt das ja schon an der kompetenz des reporters zweifeln.

allerdings stelle ich auch die kompetenz der halter dieses hundes in frage, sowas darf net passieren, denn wie schon gesagt wurde, er war bestimmt net alleine unterwegs. und man sollte ihn auf dem grundstück so unterbringen das er net ausbüchsen kann.

und an der schiesstüchtigkeit der polizisten habe ich auch so meine zweifel. es wird doch wohl möglich gewesen sein, dem tier, wenn denn schon erforderlich, sofort den fangschuss zu geben, ohne es erst mehrmals anzuschiessen und dann auch noch mit dem auto überfahren zu wollen. ich erwähnte es schon mal an anderer stelle, sitten wie im wilden westen.

ich kann nur sagen ARMES DEUTSCHLAND :(


liebe grüße
angel und hunde :hallo:
 
Hier mal Fakten dazu

Sorry Andreas,

deine Überschrift „Hund abgeknallt“ finde ich genauso daneben wie die Überschriften in HAZ und Nordhannoversche Zeitung wo natürlich mal wider groß „Kampfhund“ stand. :(

Da ich Information für besser halte als Spekulation habe ich mich mit dem stellvertr. Revierleiter der Polizei Burgwedel, Herrn Haansch (weiß nicht ob so richtig geschrieben) unterhalten, ein Polizist der bei dem Einsatz dabei gewesen ist war auch beim Gespräch anwesend.

Hier die Fakten:

1. Der Hund ist anhand des Chips identifiziert, es handelt sich um einen Staffordshire Bullterrier der vor 1 Jahr wegen erhöhter Aggressivität durch den Wesenstest gefallen ist.

2. Lt. der damaligen Nieders. HVO hätte die Besitzerin den Hund innerhalb 3 Monaten einschläfern lassen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan sondern behauptet sie besäße den Hund nicht mehr. Offenbar haben die zuständigen Behörden (Gemeinde, Region) sich nicht ausreichend darum gekümmert den Verbleib des Hundes festzustellen. Daher das Statement der Polizei „Halter unbekannt“.

3. Der Staffordshire Bullterrier ist am sonntag Vormittag frei in einem Wohngebiet herumgelaufen und hat einen Shih-Tzu angefallen und getötet. Mit dem toten Kleinhund in der Schnauze ist er dann durch den Ort gelaufen und ist dabei auf einen Polizisten zugelaufen der auf den Bullterrier geschossen hat. Als er danach auf einen Jungen zulief hat die Polizei versucht ihn zu überfahren da Schießen wg. der Gefährdung von Passanten nicht möglich war. Als der Bullterrier später auf ein Brachgelände lief hat die Polizei noch mehrfach geschossen (insgesamt 8 Treffer) bis er schließlich zusammenbrach und durch einen gezielten Kopfschuss getötet werden konnte.

4. Andere Möglichkeiten als auf den Hund zu schießen habe man nicht gehabt da Menschen gefährdet waren und ein TA mit Betäubungsgewehr nicht auf die Schnelle greifbar gewesen sei.

5. Die vielen Schüsse ohne erkennbare Wirkung sind wohl auch auf die verwendete Munition zurückzuführen. Wie mir Herr Haansch sagte ist die Polizei gerade in der Umstellungsphase, die hier verwendete Munition hatte noch keine Mannstopp-Wirkung (wir hatten die Diskussion darüber ja bereits hier im Forum).

Mein Gespräch mit Sven Warnecke, dem Redakteur der HAZ und Nordhannoverschen Zeitung (SWA), verlief leider nicht sehr erfreulich. Meine Bitte auf den sachlich falschen und polarisierenden Begriff „Kamphund“ zu verzichten machten ihn ziemlich ärgerlich. Er habe mit einer Expertin, der Chefpflegerin des Tierheims Langenhagen-Krähenwinkel, gesprochen die ihm erklärt habe das „diese Hunde“ nun mal ein erhöhtes Aggressionspotential gegenüber Artgenossen hätten. Und die Gesetzgeber, welche die HVOs erlassen hätten wüssten wohl auch warum sie diese Rassen als gefährlich bezeichnen. Für ihn jedenfalls seien dies eben „Kampfhunde“ und er werde diesen Begriff auch weiter verwenden. :(

Meine Meinung dazu:
dieser Hund war offenbar tatsächlich aggressiv und aggressive Hunde, gleich welcher Rasse, gehören nicht auf die Straße. Das die Polizei auf den Hund geschossen hat war in dieser Situation sicher gerechtfertigt. Zu wünschen wär allerdings das Ausrüstung und Ausbildung der Polizei soweit verbessert würden das sie auch in der Lage ist einen tatsächlich gefährlichen Hund in einer Notsituation mit 1, 2 Schüssen zuverlässig zu töten.
 
Habe noch ´ne Info bekommen:

Der Vater der offiziellen Halterin hat eine beeindruckende Latte an Vorstrafen aufzuweisen und hätte niemals die Genehmigung bekommen einen Listenhund zu halten, die Tochter war als Halterin offenbar nur vorgeschoben.
 
...der Hund ist durch den WT gefallen weil er gegenüber Artgenossen Aggression zeigte, sehe ich das richtig?
Aufgrund wessen ging man davon aus, daß der Hund auch für Menschen gefährlich war? Reicht es, daß er 'auf Menschen zulief'?

Alexis

edit: Das 'abgeknallt' in der Überschrift finde ich auch nicht toll, und Lilly, diesen Kommentar hättest du dir schenken können!
 
...zumal ich überhaupt keine "Poliziten" kenne... ;)

Wolf, danke daß Du mal nachgehakt hast.

Al, ich denke, wenn ein Hund erwiesenermaßen aggressiv ist, muß/darf/sollte auch geschossen werden. Und wenn ein angeschossener Hund auf einen Menschen zuläuft, würde ich ehrlich gesagt nicht warten, ob er nun nur auf Hunde oder auch auf Zweibeiner aggressiv reagiert... :(

Da der Halter ja nun bekannt ist, hoffe ich, daß er derbe zur Rechenschaft gezogen wird....

Zur (angeblichen) Aussage der Tierheim-Mitarbeiterin sage ich leiber nichts...
 
Vom Grundtenor möchte ich mich da schon Wolf, bzw. auch Marion anschließen, denn beinahe genau dieses Szenario hat sich vor über einem Jahr in meinem Heimatort abgespielt <schluck>. Mit dem Unterschied jedoch, daß es sich um einen Dobi handelte, der jedoch keinen Hund getötet, sondern einer Frau hinterher gelaufen war.

Seinerzeit hatte ich auch einen Termin mit dem Dienststellenleiter und nach dem Gespräch mit ihm war klar, daß der Beamte leider so handeln mußte, weil jemand hysterisch geworden war und die Polizei mit dem Hinweis "Kampfhund fällt Frau an" gerufen hatte.

Es lag also nicht an den Beamten, sondern an irgendeiner durchgeknallten (mein zurzeit am häufigsten gebrauchtes Wort) Tante.

Ebenso lag es meiner Meinung nach hier nicht an den Beamten, sondern am Halter, der wissentlich einen durchgeknallten Hund hat frei herumlaufen lassen.

Sab.
 
Original geschrieben von Wolf II

es handelt sich um einen Staffordshire Bullterrier der vor 1 Jahr wegen erhöhter Aggressivität durch den Wesenstest gefallen ist.
...
Lt. der damaligen Nieders. HVO hätte die Besitzerin den Hund innerhalb 3 Monaten einschläfern lassen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan sondern behauptet sie besäße den Hund nicht mehr.

Offenbar haben die zuständigen Behörden (Gemeinde, Region) sich nicht ausreichend darum gekümmert den Verbleib des Hundes festzustellen. Daher das Statement der Polizei „Halter unbekannt“.

Der Staffordshire Bullterrier ist am sonntag Vormittag frei in einem Wohngebiet herumgelaufen und hat einen Shih-Tzu angefallen und getötet. Mit dem toten Kleinhund in der Schnauze ist er dann durch den Ort gelaufen und ist dabei auf einen Polizisten zugelaufen der auf den Bullterrier geschossen hat.

Andere Möglichkeiten als auf den Hund zu schießen habe man nicht gehabt da Menschen gefährdet waren und ein TA mit Betäubungsgewehr nicht auf die Schnelle greifbar gewesen sei.


Sorry auch, Wolf,

deine Fakten stimmen an mehreren Stellen nicht.

1) die GeftVO war von Anfang an nichtig und jeder "Verstoß" dagegen ist daher rechtmäßig gewesen. Jegliche Argumentation, das jemand eine nichtige Verordnung nicht befolgt, ist nicht überzeugend.

2) die Rasse StaffBull war in der (sowieso nichtigen) GeftVO nicht in Paragraf 1 ("Liste1") sondern in der Anlage ("Liste2") aufgeführt.
Das bedeutete, wenn die Verordnung gegolten hätte, dass er nach einem negativen WT nicht von Leinen- und Maulkorbpflicht befreit werden konnte. Eine Möglichkeit zur Tötungsanordnung gab es nur für durchgefallenen Hunde aus Liste 1. Es kann daher für den StaffBull keine Tötungsanordnung gemäß GefTVO gegeben haben. Möglicherweise wäre es sinnvoll gewesen, einen Tötungsanordnung nach Gefahrenabwehrrecht zu erlassen, aber davon war nicht die Rede.
Die von dir wiedergegebenen "Fakten" lassen mich zu dem Schluß kommen, dass der Urheber der Argumentation sich überhaupt nicht mit der GeftVO auskennt.

3) Die Verwaltung wußte von einem bewiesenermaßen individuell gefährlichen Hund, für den sowohl nach dem derzeit gültigen NHundG als auch nach Gefahrenabwehrrecht selbstverständlich Maßnahmen ergriffen werden durften und MUSSTEN. Das Amt hat sich angeblich mit der Auskunft zufriedenen gegeben, dass der Hund "nicht mehr da ist"
Das errinnert mich fatal an Hamburg.
Die Gefährlichkeit des Hundes Zeus war bekannt.
Die Anordnung auf Leinen- und Maulkorbpflich konnte nicht zugestellt werden, weil angeblich die Adresse des Halters nicht bekannt war.
Dort und anscheinend auch hier hat das Amt geschlafen und sich m.E. mitschuldig durch Unterlassen gemacht.

Was würde mir passieren, wenn das Amt von mir wüßte, dass ich vor einem Jahr ein Maschinengewehr unrechtmäßig besessen hätte? Würden die dann auch meine Auskunft "das hab ich verloren, ich hab es nicht mehr" glauben und sich damit zufrieden geben?

4) der Hund war ganz offensichtlich gefährlich für Artgenossen. Ob er den kleinen Shi-Tzu als Beute oder als Konkurenten gebissen und getötet hat, kann relativ unwichtig genannt werden.

Jedenfalls gibt es keinen Anhaltspunkt dafür - außer vielleicht den WT, aber der wird ja offiziell nicht genannt - dass er Menschen gefährden würde. Insbesondere wenn er die Beute (den Hund) im Maul trägt, kann er ja schon aus diesem Grunde keinen Menschen beißen.

Selbst nachdem der Hund von den Menschen angegriffen wurde, hat er versucht zu fliehen, statt auf die Beamten draufzu zu rennen. DA er ja noch mehrere Straßen weit laufen konte, hätte er wohl mit Leichtigkeit die Polizisten erreichen und beißen können, wenn er gewollt hätte.

Hat jemand einen Moment lang daran gedacht, dass ein Hundefänger mit einer Fangstange den Hund hätte einfangen können?

Das Tierheim Hannover hat seit 2000 ca. 100 soKas ohne Gewaltanwendung eingefangen, keiner mußte erschossen werden. Meine Sheila lief 2000 sogar ohne Halsband mitten in der Stadt rum. Mit eine paar Leckerlies war sie einfach dazu zu überreden, in den Transporter einzusteigen.

Die ehemalige GefTVO mit markierten (durchgestrichenen) Pasagen, die von der Nichtigkeitserklärung betroffen sind, kann man nachlesen
 
@ Andreas:

100% Zustimmung!
An Hamburg mußte ich auch gleich denken.
 
Andreas,

endlose Diskussionen um des Kaisers Bart sind hier zwar üblich, bringen uns aber nicht weiter.

Deshalb nur kurz

Wenn Herr Haansch sagt der Hund sei „vor einem Jahr“ durch den Wesenstest gefallen dann war die Niedersächsische Verordnung zu diesem Zeitpunkt geltendes Recht, das sie später für nichtig erklärt wurde konnten vor1 Jahr höchstens Hellseher ahnen aber nicht alle Hundehalter.

Wenn Herr Haansch sagte de Halterin hätte den Hund nach Nichtbestehen des Tests innerhalb 3 Monaten einschläfern lassen müssen dann wird dies nach damaliger Rechts- und Aktenlage wohl so gewesen sein, d.h. der Hund wird einer der Liste 1 Rassen angehört haben. Ich persönlich sehe mich nicht in der Lage genau zu definieren welcher Rasse der Hund angehört hat und sich nun an der Bezeichnung Staffordshire-Bullterrier festzuklammern bringt uns nicht weiter.

Fest steht das er aggressiv war, ob er auch Menschen gegenüber aggressiv war oder „nur“ andere Hunde totgebissen hat ist mir da ehrlich gesagt genauso sch….. egal wie die völlig überflüssige Spekulation darüber ob er den Kleinen totgebissen hat weil es ein anderer Rüde war oder weil er ihn als Beute angesehen hat.
 
Hi Wolf,

aber Fakt ist auch, das genau wie in Hamburg, die Behörden mal wieder geschlampt haben!
 
„vor einem Jahr“ durch den Wesenstest gefallen dann war die Niedersächsische Verordnung zu diesem Zeitpunkt geltendes Recht, das sie später für nichtig erklärt wurde konnten vor1 Jahr höchstens Hellseher ahnen aber nicht alle Hundehalter.
Jein. DieVerordnung war NIE rechtmäßig, keiner hat sich je daran halten müssen. Das haben diverse Rechtsanwälte auch immer so vorhergesagt.
Die Argumentation mit einer rechtswidrigen, nichtigen Verordnung ist in der Tat ein Nebenschauplatz, der uns nicht weiterbringt.

Unbestritten gültig (siehe auch Urteil bzw. Urteilsbegründug des BVerwG vom 3.7. 2002) sind das Strafrecht, das BGB und vor allem das Gefahrenabwehrrecht.

Nach diesem GefAR steht es den Behörden zu, erforderliche Maßnahmen gegen gefährliche Tiere (jeder Art - einschließlich Hunde aller Rassen) einzuleiten und durchzusetzen. Gegen einen Halter, dessen Hund durch den WT fällt stehen diverse Möglichkeiten zur verfügung, von der Verpflichtung zum Besuch einer Hunde-Verhaltenstherapie bis zur Tötungsanordnung für den Hund. Angeblich soll es letztere gegeben haben. Wobei eine Dreimonatsfrist wiederum dagegen spricht, denn warum sollte es hingenommen werden, dass eine erkannte Gefahr noch 90 Tage weiter bestehen bleiben darf?

Zumindest hätte eine Wegmahme von dem offensichtlich ungeeigneten Halter SOFORT erfolgen müssen. Jawohl MÜSSEN und nciht nur "vielleicht können". Hier ist das Amt seiner Aufgabe, die Allgemeinheit vor konkreten Gefahren zu schützen, NICHT NACHGEKOMMEN. Vielleicht deswegen, weil dasselbe Amt zu sehr damit beschäftigt war, Dutzende oder gar Hunderte Hunde im Bezirk aufgrund ihrer Rasse zu verfolgen und zu diskriminieren.

Es ist ja auch viel einfacher z.B. einer Mutti 100 Mark Buße abzuknöpfen, weil sie ihren Bulli oder Staff mit bestandenem WT mal im Wald ohne Maulkorb ausführt. Hier zeigt sich, dass die GefTVO nicht nur unsinnig und rechtswidrig war, sondern der damit verbundene immense (überflüssige) Arbeitsaufwand das Amt evtl. von der Erfüllung der eigentlichen Gefahrenabwehr abgehalten haben könnte.

Der Skandal liegt darin, dass der Hund offensichtlich registriert und bekannt war und trotz bekannter Probleme nichts wirksames gegen Halter und/oder Halterin unternommen wurde.
DAS SELBE PROBLEM FÜHRTE ZUM TOD VON VOLKAN.

Nach der bisher bekannten 'Logik' kriegen wir jetzt eine neue Hundeverordnung. Nach dem Motto "wir hatten wirksame Mittel zur Verfügung, die dies verhindert hätten. Wir haben die Mittel nicht genutzt. Daher wollen wir jetzt andere Mittel. Dann fällt es nicht so auf, dass wir die erforderlichen Mittel schon längst hatten und es an uns lag, dss wir es versäumten, unsere Möglichkeiten zu nutzen."

andere Hunde totgebissen hat
Der eine Hund tut mir natürlich sehr leid. Bei dir sind's schon zwei, bei der Bild wahrscheinlich gleich ein halbes Dutzend Hunde ?
 
Original geschrieben von Wolf II
Wenn Herr Haansch sagte de Halterin hätte den Hund nach Nichtbestehen des Tests innerhalb 3 Monaten einschläfern lassen müssen dann wird dies nach damaliger Rechts- und Aktenlage wohl so gewesen sein,
Tja ich weiß nicht. Wenn ich bedenke, daß hier teilweise nicht mal die Mitarbeiter der zuständigen Behörde so richtig wußten, wie sie 'von Rechts wegen' handeln müssen widerstrebt mir die Aussage 'wird es wohl so gewesen sein'.

Fest steht das er aggressiv war, ob er auch Menschen gegenüber aggressiv war oder „nur“ andere Hunde totgebissen hat ist mir da ehrlich gesagt genauso sch….. egal
Das ist also für dich völlig das gleiche? Einige hier haben Hunde, die bzgl. Artgenossen komplett unverträglich sind. Gehören auch diese Hunde 'weg'? Daß der genannte Vorfall tragischerweise mit dem Tod des eines Hundes endete könnte an der Winzigkeit des Shih-Tzu gelegen haben. Möglicherweise hätte der gleiche Vorfall mit z.B. einem Golden Retriever als Kontrahenten anders geendet.

Ich will damit einfach nur sagen daß ein Hund, der aggressiv auf andere Hunde reagiert, nicht gleich 'weg von der Straße' gehören. Außerdem weigere ich mich zu glauben, daß solche Hunde automatisch gefährlich für Menschen sind. Das Gegenteil wurde mir oft genug bewiesen.
Unberührt davon brauchen solche Hunde selbstverständlich einen Halter, der damit umgehen kann und entsprechend handelt.

Schlußendlich was die Frage 'Beute oder Kontrahent' angeht, so finde ich die gar nicht so nebensächlich (rein für die Diskussion, nicht etwa um die Tatsachen zu ändern). Ich kann mir gut vorstellen daß z.B. auch ein Jagdhund einen sehr kleinen Hund mit Beute 'verwechselt' und diesen tötet.

Alexis
 
ergänzend dazu

Großburgwedel: Kampfhund sollte längst tot sein






Zwei Jahre lang lief der gefährliche Kampfhund frei herum – dabei hätte der von der Polizei erschossene Mischling längst tot sein müssen. Er war schon 2001 durch den Wesenstest gefallen.



Ein kleiner Microchip, der unter die Haut des Staffordshire-Bullterrier-Mischlings transplantiert war, brachte die Ermittler auf die Spur der 27-jährigen Hundebesitzerin Alexandra G. Zur Verwunderung der Polizisten. Denn Kampfhund „Willi” hätte gar nicht mehr leben dürfen.



Vor zwei Jahren war er durch den Wesenstest gefallen, weil er den Tierarzt gebissen hatte. Das Veterinäramt Hannover ordnete die Tötung des Tieres an. Doch so weit ließ es die 27-Jährige nicht kommen. Sie reagierte: Als die Region das Tier schließlich beschlagnahmen wollte, zog sie schnell nach Wolfsburg, anschließend nach Schleswig-Holstein. Und konnte so den Hund behalten.



Fahnder vermuten, dass die junge Frau das Tier nur zum Schein angemeldet hatte. Eigentlicher Besitzer sei ihr Vater, ein vorbestrafter Hell’s Angel gewesen. Warum das Tier am Sonntag frei, ohne Maulkorb, durch Großburgwedel lief und einen kleinen Shih-Tzu zerfleischte, ist unklar.



Die 27-Jährige gab im Verhör an, das Tier bei einer Bekannten untergebracht zu haben. Die Beamten glauben ihr aber nicht. Sie sind sicher, dass der Hund Alexandra G. weggelaufen ist. Der jungen Frau droht jetzt eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder bis zu zwei Jahren Haft. Möglicherweise will Wilhelm M., Besitzer des Shih-Tzu, einen Zivilprozess führen.



Mittlerweile haben sich auch Tierschützer zu Wort gemeldet. Heiko Schwarzfeld vom Tierschutzverein Hannover: „Die Polizei musste schnell reagieren. Aber den Hund mit dem Streifenwagen zu überrollen, ist makaber.”




GROSSBURGWEDEL, VON STEFAN FLEER

 
Hallo,
nach dem Überfall in Olfen erklärten ,Polizeibeamte und Ordnungsamt die Presse darüber auf, wie kriminell die Halter der Hunde seien(wären alle polizeilich bekannt), die Hunde hätten schon mehrfach Menschen angefallen und seien aggressiv und alle Hunde hätten Auflagen.Nichts davon stimmt.
In dem Fall sind aus 20/40er Anlage 1 Hunde gemacht worden ,wobei die Rasse in den Zeitungen zwischen BullterrierMix über American Stafford und Staffordshire-Bullterrier varierten.
Fast alle Aussagen die das OA gegenüber der Presse gemacht hat sind schlichtweg gelogen,was auch bewiesen werden wird.
Bei der Jagd auf einen,Gott sei Dank,entkommenden Hund,die Beamten hatten vergessen beim betreten des Grundstücks das Tor wieder zu schliessen,wurde auf diesen Hund insgesamt 9 mal geschosssen ,wobei er,,nur" einen Streifschuss abbekam.
Nachdem die Polizei sich schön eingeschossen hatten wurde ausserdem noch ein vorbei laufender Schäferhund erschossen und der entlaufende Hund weitergejagdt,wobei er auch von einem Streifenwagen angefahren wurde.
Also,aus eigener Erfahrung weiß ich,glaubt nichts schon gar nicht den Beamten die in solche Sachen involviert sind.
Wahrscheinlich war der ,,Kampfhund",wenn ich das Wort schon höre,ein schwarzer Labrador mit Ahnentafel !

Gruss P.
 
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