Ich finde es ziemlich erbärmlich, das jetzt die "Schuld" kleingeredet wird. Wer auch nur ein bisschen Hirn hat, und eventuell mit seinem eigenen Tier (HUND) schon mal längere Strecken unterwegs war, weiss, das es ähnlich wie bei kleinen Kindern ist.
Quengeln, Pipimachen, Langeweile.
Wer die Bedürfnisse eines Hundes zugunsten des Profits ausser acht lässt, ist für mich ein Tierquäler, - ganz einfach !
Rechenbeispiel :
Ein Mercedes-Sprinter hat Lademasse Innenraum 3,26m X 1,73m, Höhe 1,63m bzw. 1,85m
Laut Transportbestimmungen muss die Box für das Tier so gross sein, das Hund oder Katze darin stehen kann, sich drehen und
bequem darin liegen kann !
Dann wären Standardboxen 81x57x61cm
notwendig -
pro Hund !
Wären, wenn die "Rechnung" stimmt, der Transporter mit 4 Boxen in de Länge und drei Boxen in der Breite beladen worden, - also 12 Boxen pro Lage...
Blöd nur, das die Radkästen in den Laderaum ragen, heisst : pro Lage minus 2 Boxen.
Wenn jetzt, laut den Meldungen von GALGOS.AT., allein
15 Hunde schon von denen dabei waren, wäre ja nur noch Platz für ca. 5 restliche Boxen gewesen...
Darum halte ich die Behauptung des "artgerechten Transports" schlichtweg für gelogen.
Ausserdem habe ich auf einer Schlittenhundeseite eine "neue Verordnung" bezüglich der Ein-und Ausreise mit mehr als fünf Hunden gefunden :
Zitat :
...Neue Reisebestimmungen für Europa für Halter mit mehr als 5 Hunden. Aufgrund des Missbrauchs der Reisebestimmungen der VO 998/2003 EG durch dubiose Tierschutzvereine, die einen verdeckten Hundehandel betrieben haben, hat die EG eine neue Verordnung (VO 388/2010 EG Abl L 114/3 v. 7.5.2010 1) erlassen, die ab 27.05.2010 in Kraft ist. Danach genügt für Halter von mehr als 5 Hunden zum Grenzübertritt nicht mehr nur der Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Zukünftig müssen die Tiere von einem amtstierärztlichen Zeugnis begleitet werden (Abl L 118/56 v. 12.05.2010 1). Die Tiere sind innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport amtstierärztlich zu untersuchen. Es wird der Impfstatus, die Transportfähigkeit und die Kennzeichnung der Tiere überprüft und eine elektronische Meldung (TRACES) an die Veterinärbehörde des Bestimmungslandes erstellt.
Komisch, das sowas bei Privatpersonen so streng kontrolliert wird, - bei anderen anscheinend nicht...