Obernheim-Kirchenarnbach:Tierschutzverein vernachlaessigt offenbar Hunde

Wer bewust einen Tierschützer als SCHLÄCHTER bezeichnet sollte bitte nicht von Niveau reden...
Sie haben keins !!

Ich habe einmal den Fehler gemacht, mich von Ihnen bzw. Ihrer Handlungsweise, die mich in der Tat zutiefst empört, hinreissen zu lassen. Dieser Fehler ist mir aufgefallen, ich habe mich dafür entschuldigt. Ein zweites Mal wird er mir sicher nicht passieren.
 
  • 29. April 2024
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Hi Petra-Neuss ... hast du hier schon mal geguckt?
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Antwort an Perro:

Da haben Sie wirklich was in den falschen Hals gekriegt.
Ich habe nichtSie gemeint !!!1 Es war für herrnDoro gedacht !!!

oh Gott, für heute bin ich ruhig.

Gruß

Marion Noss
 
Mein Problem an der Sache ist, dass die überwiegende Anzahl der Tiere - laut tierärztlichem Gutachten - eben NICHT in einem schlechten Zustand waren, denn das will keiner sehen !!!

Marion, dann sei so lieb, mach' Dir die Mühe, scanne die Gutachten und stelle sie hier ein. Dann ist vieles für die nachzulesen, die die Akten nicht kennen. Und hier gibt es auch kein Problem mit der Größe der Scans. Manche Scans auf Deiner Seite sind wirklich ziemlich klein, und nicht jeder macht sich die Mühe, sie zu kopieren und auf dem eigenen Rechner zu vergrößern.

Viele Grüße
Petra
 
Hallo Petra,

Dein Fragenkatalog kann nur von den Verantwortlichen des TH P. beantwortet werden.
Ich sehe wenig Chancen, dass sie das tun werden.
Ich kann nur immer wieder sagen, dass ich jedes einzelne Blatt der Akte habe und daraus ist ersichtlich, dass 9 Welpen und der Rest Hunde zwischen 3 und 12 Jahren alt waren, bei uns waren.
Es ist wirklich schade, dass man auf das Wesentliche nicht eingehen kann, weil man blockiert wird.


Lieber Gruß,

Marion
 
Hallo Petra,
das werde ich gerne tun.
Da ich aber nur analog unterwegs bin, werde ich versuchen, Dir die Scanns auf Deine Mailadresse zu senden.
Die werden dann zwar automatisch verkleinert, aber manchmal kann man die doch lesen.
Wir mach morgen einenVersuch .o.k ?

Freu mich, für das Interesse. Denn das ist das, was ich wollte.

Gute Nacht bis Morgen

Marion
 
Diesen §153 kennen viele im Tierschutz und beklagen diesen,


Zitat:
Zitat von §153
Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind

Und was öffentliches Interesse ist, dass wird all zu oft nach dem Entschieden,
was die Juristen bei Ihrem Studium zu Vergehen gegen die Tiere gelernt haben,
es ist allenfalls eine Sachbeschädigung.

Und selbst wenn Juristen es mitbekommen haben, dass Tierschutz es bis ins Grundgesetz
geschafft hat, dass für Einrichtungen wie die unter Ihrer Verantwortung,
dass Tierschutzgesetz, die Durchführungsbestimmung hierzu,
sowie die Hunde Haltungsverordnung gültig ist,
dann bleibt der Aufwand der Ermittlungen die zu einer Verurteilung nötig wäre.

Kurze Zwischenfrage: Nach welchem Paragraphen würde denn ein Verfahren eingestellt, wenn einfach keine Schuld vorliegt?

Und nach welchem Paragraphen wurde das Verfahren eingestellt? Nach § 153 oder nach einem anderen Paragraphen.

Will meinen: Das obige Zitat liest sich für mich so, als sei eine Einstellung nach § 153 grundsätzlich mit einer Schuldigkeit verbunden, der Aufwand der Ahndung nur zu groß.

Ich habe das aber mal anders gelernt (allerdings bei einer Übersetzerfortbildung, darum frage ich lieber noch einmal nach).
 
Kurze Zwischenfrage: Nach welchem Paragraphen würde denn ein Verfahren eingestellt, wenn einfach keine Schuld vorliegt?

Und nach welchem Paragraphen wurde das Verfahren eingestellt? Nach § 153 oder nach einem anderen Paragraphen.

Will meinen: Das obige Zitat liest sich für mich so, als sei eine Einstellung nach § 153 grundsätzlich mit einer Schuldigkeit verbunden, der Aufwand der Ahndung nur zu groß.

Ich habe das aber mal anders gelernt (allerdings bei einer Übersetzerfortbildung, darum frage ich lieber noch einmal nach).

Hmpf, schwierig zu beurteilen. Ich bin keine Juristin und kann leider so überhaupt nicht einordnen, wann welcher Paragraph zur Anwendung kommt.

Also habe ich mal gegoogelt und bin einerseits auf die komplette StPO gestoßen ( )

Im Zweiten Buch ("Verfahren im ersten Rechtszug"), erster Abschnitt ("Öffentliche Klage") findet man die §§ 151 ff. Außer dem erwähnten § 153 ist nichts dabei, was hier in irgendeiner Form Anwendung finden könnte.

Durch weiteres googlen bin ich auf einen Hinweis auf § 170 StPO gestoßen. Der steht ebenfalls im Zweiten Buch, aber Zweiter Abschnitt ("Vorbereitung der öffentlichen Klage"). Dieser besagt:

"(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist."

Da dieser Paragraph aber in einem Abschnitt steht, der im juristischen Prozedere quasi schon einen Schritt weiter ist (nämlich bei der "Vorbereitung der öffentlichen Klage"), weiss ich nicht, ob er hier anwendbar wäre. Das könnte wohl nur ein Jurist beantworten.

Sicher ist, dass Einstellung nach § 153 die "beste" Einstellungsmöglichkeit in den 150ern ist. Es gäbe da noch die Einstellung nach § 153a, bei der eine Schuld als nachgewiesen gilt, das Verfahren aber gegen Auflagen eingestellt wird. Das dürfte Fr. Rohn passiert sein (ohne jetzt nachzulesen). Es gibt keinen Paragraphen in diesem Abschnitt, der so etwas wie "Unschuld" behandelt.

Viele Grüße
Petra

@Idefix_Doro

Bei der Googlelei bin ich noch über etwas anderes gestolpert: Selbst ein Verletzter (!) hat bei Einstellung nach § 153 keine Möglichkeit für ein Klageerzwingungsverfahren. Verabschieden Sie sich also von dem Gedanken, an dieser Verfahrenseinstellung irgend etwas ändern zu wollen/können.
 
Kurzer Ausflug in die Juristerei und ein ganz grober Überblick zur Frage § 170 II oder § 153 StPO:

Gemäß § 170 II StPO wird ein Verfahren eingestellt, wenn nach Abschluss der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht begründet werden kann. Wobei hinreichender Tatverdacht bedeutet, dass in der Hauptverhandlung vor Gericht eine Verurteilung wahrscheinlicher wäre als ein Freispruch.

Der Sachverhalt wird also - im Idealfall; denn in der Realität sieht es aufgrund der Überlastung der Staatsanwaltschaften oft anders aus - von StA und Polizei komplett ausermittelt. Hat man am Ende nicht genug belastendes Material, das eine Verurteilung wahrscheinlich erscheinen läßt, wird gemäß § 170 II StPO eingestellt.

Gegen eine solche Einstellung kann ein Verletzter (= Geschädigter, also nicht jeder "Hinz und Kunz") Beschwerde einlegen. Darüber entscheidet die Generalstaatsanwalschaft, sofern der Staatsanwalt aufgrund neuer Beweismittel in der Beschwerdebegründung nicht sowieso weiterermittelt. Hält auch die GStA die Einstellung für richtig und weist die Beschwerde zurück, besteht noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens.

Bei einer Einstellung nach § 153 StPO kann von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld nur gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Die Sache braucht also letztlich nur so weit aufgekärt zu werden, wie es für die Prognose - daß also selbst im Falle einer Überführung nur geringe Schuld vorläge - notwendig wäre. Heißt also, bei einer Einstellung gemäß § 153 StPO könnte jemand durchaus überführt werden und hätte mit einer Verurteilung zu rechnen, aber es ist nur ein geringfügiges Vergehen, das - etwas überspitzt - sonst niemanden interessiert. Der Sachverhalt wird also nicht zwingend ausermittelt.

Gegen eine Einstellung nach § 153 StPO gibt es keine direkte Beschwerdemöglichkeit wie bei § 170 II StPO.

In der Praxis wird sehr großzügig von § 153 StPO Gebrauch gemacht, da die StA aufgrund der Masse der Verfahren einfach gezwungen ist, mit einem groben Besen drüberzufegen.
 
Guten Morgen,

Marion hat mir jede Menge Dateien zugemailt. Die lade ich jetzt runter (geht schnell) und sehe zu, dass sie eine lesbare Größe haben (dauert vielleicht etwas).

Viele Grüße
Petra
 
Ja schööööön, dass Sie auf meiner Homepage spazierengehen ! :):musik:

Ach übrigens, Sie hatten so ein bisschen gedroht, dass Sie Teile der Akte veröffentlichen würden, Sie Schelm ??? :lol:

Ich wäre GOTT FROH, wenn sich jemand wirklich mal für diese Papiere interessieren würde.

Ich hab die nämlich Alle hier vorliegen, alle Seiten, Herr Doro, wirklich A L L E !!!!!

Falls Sie Schwierigkeiten haben beim Einscannen, sagen Sie mir einfach die Nummer der Seite, ich stell sie dann gerne für Sie ein.

Schönes Wochende :elvis:

Schade das sich Ihre Berichte auf Ihrer Homepage,
wenn Sie an die Menschen und Unterstützer appelieren,
sich so stark von Ihrem Ton und gepflogenheiten hier unterscheidet.

Wenn Sie den nächsten (an die Brieftaschen gehenden) Bericht über ein Schicksal,
einen Stern, ihren Leistungen, der Not in aller Welt einstellen, bauen Sie doch auch mal ein Smylie ein.
Hier geht es ja unter anderem nur, um nach Ihrer Erklärung, einen ermordeten Hund.

Auch Ihnen einen schönen Sonntag noch,
sollten Sie mit den Ausdrucken dann immer noch Probleme haben,
ich fasse Ihnen die offenen Punkt gerne noch einmal zusammen.

PS.: Ach ja, wenn andere solche Sätze loslassen

"Ich wäre GOTT FROH, wenn sich jemand wirklich mal für diese Papiere interessieren würde.

Ich hab die nämlich Alle hier vorliegen, alle Seiten, Herr Doro, wirklich A L L E !!!!!"

Dann würden die "üblichen Verdächtigen" anrauschen und heftigst auf Taten statt Sprüchen dringen!
Aber manche sind gleicher als gleich.

Helge, ich glaube, das war nicht auf Dich gemünzt, sondern auf Idefix_Doro...

edit: Bitte, lasst Euch doch nicht auf das Niveau von Idefix_Edo runterziehen. Auch wenn es schwer fällt, ignoriert ihn einfach. Sonst erreicht er das, was er will: Eine weitere Schlammschlacht, bei der es nur Verlierer geben kann.

Schönen Sonntag Petra,

wie kommst Du dadrauf das ich diesen Beitrag von Frau Noss auf mich bezogen habe?

Keinesfalls, ich wollte nur auf das Mißverhältnis zwischen der so gepflegten Kritik an
Idefix Art der Diskussionsführung, und der eigenen Art aufzeigen.

Zudem ist mir der Ton und die Smylies bei der Vorsitzenden eines Vereins,
über den wir diese ernste und traurige Unterhaltung führen,
etwas suspekt.

Er steht in so krassem Widerspruch zu dem Ton in den Berichten auf der Arche Seite, um Interessen anzusprechen, dass ich mich etwas wundere.
 
Nun kenne ich Helges Fragenkatalog natürlich nicht, aber eine vor kurzem von ihm gestellte Frage kann ich ja zitieren:


Mein Fragenkatalog, gerne (aber ich erlaube mir die Fragen ein wenig zu erläutern:(

1.
Warum ist erstmals bei Ihnen von Nitra, oder überhaupt Tschechien wie Sie es nennen, oder besser die Slowakei (die es wirklich ist) am 02.01.08 die Rede?
Auf Ihren Seiten finde ich, praktisch zu jeder Station oder Notfall, im Ausland bei der Sie sich Engagieren, sogar Vorberichte, Zwischenberichte, Aufrufe und anderes, aber kein Wort vom Hilferuf aus Nitra, keinen Ton von angekommenen Tieren, von der Not, nichts.

2.
Haben Sie das nur vergessen, über die Berichte im Dezember, das am 01.12.07 diese vom Kannibalismus (Ihre Angabe in der Stellungnahme) bedrohten Hunde aus Tschechien/Slowakei in Sicherheit bei Frau Eichhorn angekommen sind?

Am 06.12.07 berichten Sie noch von Kannibalismus bei den Hunden in Valencia, da hätte doch ein kleiner Verweis auf die bereits von Ihnen geleistete Hilfe gut gepasst.
Da ging es „nur“ um das unterzeichnen einer Petition, Sie hatten da aber doch schon aktive Hilfe geleistet und kein Hinweis, keine Bitte um Unterstützung und Hilfe?

3.
Warum stimmt Ihr Bild von Nitra, bei der ersten Erwähnung dieser Station und dieser Hunde aus Tschechien/Slowakei nicht mit der Wirklichkeit überein?

Dieser Ihe „Bericht“ vom 02.01.08 „Bilder aus Nitra“ beginnt mit einem Bild welches Nitra darstellen soll.

Nun wenn man sich Bilder von Nitra ansieht, dann wird es deutlich das Sie wohl ein falsches Bild gegriffen haben müssen:


Auch hier, ist nirgendwo Ihr Verein oder Sie bekannt oder erwähnt.


4.
Können Sie sagen, wie viele Hunde Sie aus Tschechien/Slowakei am 01.12.07 übernommen haben und bei Frau Eichhorn aufgenommen wurden?
Diese Angabe kann ich leider nirgendwo finden.

5.
Ist es Zufall das auch die Hunde vom Protectorat Segovia nirgendwo zuvor auf Ihrer Seite auftauchten, und erst nach der Aktion plötzlich, den an Ihrem Verein und seiner Arbeit Interessierten bekannt gegeben wurden?

6.
Wie viele Hunde waren das, also die aus Segovia?

7.
Wann sind die Hunde aus Segovia zu Frau Eichhorn gekommen, Sie sprechen von Sommer in diesem Zusammenhang?

8.
Unter welchen Besitzverhältnissen stehen die Hunde in Ihrem Verein?
In Ihrer Erklärung vom 04.02.08 zu der Freigabe der Sichergestellten Hunde, haben Sie angeführt
„Alle vorigen Eigentümer haben die betreffenden Hunde mit einer Generalvollmacht an den Verein Die Arche e.V übergeben“
Und weiter:
„bisherigen Eigentümer sahen sich außer Stande, die Hunde in die Ursprungsländer zurückzuführen“.

Also soll das bedeuten das Sie und Ihr Verein Hunde nach Deutschland einführen, dafür Spenden sammeln, und die Hunde befinden sich im Eigentum Ausländischer Vereine/Orgas/Eigentümer?


9.
Sind dem Staatsanwalt also Ausländische Eigentümer für die Sicvhergestellten Hunde erklärt worden?
Hatten Sie nur durch die Vollmacht dieser bisherigen Eigentümer einen Anspruch auf Freigabe Bemühungen bei den Behörden?

Also was steht in den Akten der Staatsanwaltschaft über den Eigentümer der Hunde?

Das würde erklären warum der Staatsanwalt der Ansicht ist das die Hunde halt eben so in diesem schlechten Zustand aus dem Ausland kamen, und man besser nicht weiter ermittelt. Denn dies wäre ein kaum zu rechtfertigender Aufwand mit Amtshilfeersuchen und dem entsprechendem Aufwand.

10.
Wären Sie bereit die Spendensumme zu nennen die auf diesen Aufruf zur Hilfe bei der „Rückholung“ gekommen ist?
Leider haben Sie hier keinen Verwendungszweck angegeben, aber eventuell können Sie ja einschätzen anhand des Durchschnitts.

11.
Netter Weise geben Sie sonst praktisch bei jedem Spendenaufruf einen Verwendungszweck für die Spender an. Bei Ihrem Aufruf am 08.10.07 zu den Pensionskosten war dies „Cadiz-Hunde“.
Wären Sie bereit offen zu legen wie viel Geld seit dem 09.10.07 unter diesem Verwendungszweck auf Ihr Konto ging?

12. (Achtung länger)
Haben Sie an PRODEAN für die Hunde aus Cadiz Geld für eine Pensionsunterbringung bezahlt?
Also überhaupt eine Summe für die Unterbringung dort?

Ich will versuchen dies zu erläutern um das Problem zu verdeutlichen.

Sie haben hier im Forum erklärt Sie hätten zuvor nie Pensionskosten berechnet bekommen. Wie machen Sie es denn dann mit der vorgeschriebenen Quarantäntezeiten für Hunde aus solchen Anlagen?

Warum wird am 08.10.07 vom „Partner“ PRODEAN von 3.000,00 Euro Pensionskosten für die 14 Hunde gesprochen.

Diese Tiere werden dann am 25.10.07 von Rudi, aus der Casas Ibanez abgeholt,
also hat man zwischen dem 08.10.07 und dem 25.10.07 die Hunde 750 km durch Spanien gefahren..

Am 06.12.07 sind es plötzlich nur noch 11 Hunde aus Cadiz, und die am 08.10.07 noch Überlebenswichtige Pensionsunterbringung ist nur noch eine angebliche. Aber die 3.000,00 sind immer noch 3.000 Euro.


In Ihrer Stellungnahme hier im Forum erklären Sie, Sie wären von der Pensionsforderung überrascht gewesen. Aber hätten gute Mine zum bösen Spiel gemacht. Dazu wäre es die Umbruch Zeit in Cadiz gewesen.

Sehen Sie, eben der Verein PRODEAN hat die ganzen Aktionen gestartet die letztendlich am 26.11.07 durch Beschluss des Amtsgerichtes Nr.2 in Puerto Real zur Schließung und Auflösung des Hundebestandes führte.

Was jetzt verwundert, der Verein hat bereits seit 2005 eine klare Regelung von 5,00 € pro Tag für die Pension. Diese ist auch für mindestens 21 Tage (Quarantäne vorgeschrieben). So wird also schon immer berechnet und alle anderen Vereine in Deutschland zahlen dies auch.

Dies ist auch in fast allen anderen Ländern und solchen Herausnahmen aus den Auffanglagern, Massen Tierheimen, Tötungsstationen immer so geregelt. Die Gebühren pro Tag sind zum Teil unterschiedlich, aber Geld kostet ein Tag in einer Pension/Quarantänestation immer.

Auch das Sie bereits 2 Monate vor den wirklichen Veränderungen in Cadiz, angeben mit Problemen des „Umbruchs“ zu tun gehabt zu haben, wirkt merkwürdig.

Bemerkenswert bleibt die Angabe von Ihnen, Frau Noss, das Sie nie gewillt waren die Pensionskosten zu zahlen.

Der Verein PRODEAN, der diese Zahlung erwartete, kämpfte übrigens gerade in dieser Zeit um die Kautionssumme für den bei der Demonstration (die Sie ja auch so schön vorgestellt haben) festgenommenen Simone Righi. Jenem Mann der durch seine Anzeige wegen seiner 3 toten Hunde die Schließung erst möglich gemacht hat.

Jetzt sind PRODEAN die bösen und Casas Ibanez die guten.
Merkwürdig das Casa Ibanez Sie nicht mal erwähnt oder verlinkt, wie die anderen Orgas mit denen die zusammenarbeiten.

Sie schreiben hier im Forum:

Die Unterbringungsart wurde dort zwar " Pension " genannt, aber wir sind sicher, dass die Tiere weiterhin in der Perrera lebten, nur dass sie einen besonderen Schutz genossen und nicht zu Tode kamen, da sich "irgendjemand " halt die paar Euros Versorungsgebühren verdiente.

Auf Ihrer Seite schreiben Sie am 25.07.07 hieß es von Ihnen unter „Die ersten Cadizhunde“ noch.

Ich kann diesmal nur lobend über die hervorragende Zusammenarbeit berichten, ohne die die Rettung dieser Hunde und derer die noch kommen werden, nicht möglich gewesen wäre:
Sonja ist vor Ort und geht in ihrer Freizeit in die Pererra, um Hunde für den Transport fertig zu machen und ihrem Blick entgeht kein Hund, dem es nicht gut geht.
Unermüdlich holt sie Hunde, die dort nicht mehr lange überleben würden, aus der Perrera und setzt sie für uns in die sogenannte Residenz , wie sich die spanischen Tierpensionen nennen.
Sehen Sie, diese vielen Widersprüche kann ich kaum verstehen.

13.
Haben Sie in den Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zur Einstellung auf die Rückgabe der Hunde verzichtet?

14.
Verzeihen Sie die Frage, aber wovon bestreiten Sie Ihre Kosten für den Hof in Frankreich und Ihren Lebensunterhalt?

Ohne auf den Beruf "Tierheilpraktiker" einzugehen, aber Sie selbst schreiben wie Einsam Ihr Hof liegt.


15.
Wie viele Mitglieder hat Ihr Verein?

16.
War Ihr Verein je finanziell in der Lage zwei Objekte, also Obernheim und Frankreich, sowie die Verpflegungs- und Versorgungskosten für alle Tiere aufzubringen?

17.
Was haben Sie an monatlichen Spendeneingängen, Sie sprachen hier von keiner Rechtfertigungsgrundlage für Spender, da keiner Spendet?

18.
Was haben Sie monatlich in 08.,09.,10.,11. und 12.07 an Frau Eichhorn und für das Objekt Obernheim gezahlt und ist dies belegbar?

19.
Haben Sie mit Frau Eichhorn über den Zustand der Hunde gesprochen nach dem die Aktion stattfand?

20.
Also hat diese eine Erklärung für die 9 von 9 Hunden im Tierheim in Kaiserslautern bei denen einen Tag nach der Akktion „hochgradige, zum Teil blutiger Durchfall bei allen Tieren“ und der mittelgradige Befall mit Spulwürmern, festgestellt wurde?

21.
Wie viele dieser 9 Hunde gehören Frau M. aus Mallorca (die sich ja leider hier nicht mehr meldet) und wann sind diese von wo nach Obernheim gekommen?

22.
Warum einer dieser 9 Hunde keinen Chip hatte?

23.
Hat Frau Eichhorn eine Erklärung warum ein Hund der, je nach dem welche Ihrer Angaben stimmt, mindestens 2 oder eben 3 Monate in Ihrer Obhut war,
einen Tag nach der Aktion

ein Gewicht von 5,0 kg bei über 40 cm Schulterhöhe hat?

einen, bis auf Gallenflüssigkeit vollständig leeren Magen und Darm hat?

bereits Muskeln und Herzkranzfett aufgezehrt war?

Haben Sie mal einen Tierarzt zu diesem Befund zu rate gezogen, und eine Erklärung?

24.
Könne Sie mir sagen wie viel Futter (vor der Lieferung der 8 Säcke am 21.12.07) in Obernheim war und wie viel finanzielle Mittel Frau Eichhorn Bar oder auf Ihrem Konto hatte?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn es in den Antworten (so Sie wirklich solche geben wollen) ohne das bisherige "Chaos" gehen könnte. Also ohne sich wahllos einen Satz heraus zu picken, der tauglich erscheint , und den Rest zu überlesen oder selbst in der Bedeutung zu werten und zu den unwichtigen zu zählen.

Aber eventuell klärt sich das ja gleich alles durch Petras Einsatz im Dienste der Sache.
Denn ich hoffe zumindest einige dieser Fragen stellt sich Petra, bei alle Verbundenheit, auch.
 
So, ich mach jetzt mal einen Versuch mit den Scans. Bin mir aber nicht sicher, ob sie wirklich lesbar sind...
 

Anhänge

Punkt 13 sollte man mal etwas genauer unter die Lupe nehmen !!
Vielleicht erklärt dies zumindest einstellung nach § 153 STPO ?!

....ich meinte ja schon Einstellung bedeutet nicht unbedingt Unschuld !!
 
Zusatzfrage aus dem einen Dokumet welches ich öffnen konnte (es ist das zweite, Tomy)

Kann einer erkennen was der Hund am ganzen Körper hatte?

Und an Frau Noss,
war die starke Ohrenentzündung links in Behandlung?
Gibt es da etwas schriftliches (Rezept) Tierarztbeleg drüber?
Wie lange wa dieser Hund in Obernheim und wann ist er von wo gekommen?
Wer ist der Eigentümer dieses Hundes?

Nach den Gesetzen, müssen solche Einrichtungen wie die Ihre ein Bestandsbuch führen,
in dem alle Zu- und Abgänge verzeichnet sind.
Gibt es soetwas bei Ihnen in Frankreich, dem Verein, und vor allem in Obernheim?
Wenn nein, ist das eine der Ordnungswidrigkeiten die der Staatsanwalt ansprach?
 
Zusatzfrage aus dem einen Dokumet welches ich öffnen konnte (es ist das zweite, Tomy)

Kann einer erkennen was der Hund am ganzen Körper hatte?

Und an Frau Noss,
war die Ohrenentzündung links in Behandlung?
Gibt es da etwas schriftliches (Rezept) Tierarztbeleg drüber?
Wie lange wa dieser Hund in Obernheim und wann ist er von wo gekommen?
Wer ist der Eigentümer dieses Hundes?

Nach den Gesetzen, müssen solche Einrichtungen wie die Ihre ein Bestandsbuch führen,
in dem alle Zu- und Abgänge verzeichnet sind.
Gibt es soetwas bei Ihnen in Frankreich, dem Verein, und vor allem in Obernheim?
Wenn nein, ist das eine der Ordnungswidrigkeiten die der Staatsanwalt ansprach?

Helge, soll das bedeuten, dass Du das erste Dokument nicht öffnen konntest?

Das Wort, das Du nicht lesen konntest lautet "Kratzspuren".

Viele Grüße
Petra
 
@ Petra, jetzt kann ich es öffnen - einmal ab und wieder angemeldet - Danke.

Hat diese Tierärztin auch die starke Ohrenentzündung bei Tomy behandelt?
 
Da sich die Diskussionsrunde nur noch auf drei oder höchstens vier User beschränkt, habe ich mich zu Folgendem entschlossen:

Ich werde - wie ich bereits gesagt habe - Fragen nicht doppelt beantworten !
Ich habe das gleiche Recht, meine Meinung zu äußern , wie andere Menschen auf diesem Planeten, und ich bin selbstverständlich ebenfalls berechtigt, nicht mit ALLEN dieser Menschen gleicher Meinung zu sein- so wie es deren Recht ist, MEINE Meinung nicht akzeptieren zu müssen.I

Solange ein Herr Doro immer nur boshaft postet und sich zu KEINEM der angeführten Punkte äußert und sich DARÜBER niemand aufregt , sehe ich keinen Grund mich zu IRGENEINEM Thema oder irgendeiner Frage weiterhin zu äußern.

Ich hätte eigentlich " mehr öffentliches Interesse " erwartet, als nur die Postings von drei bis vier Leuten.

Aus diesem Grund werde ich meine Zeit nicht mehr weiter damit vergeuden, immer wieder die gleichen Antworten auf die gleichen Fragen zu geben.

Petra, ich danke Dir für Deine konstruktive Mitarbeit an diesem Thema.
Du mußt hier keine weiteren Scanns mehr einsetzen.

Hiermit ziehe ich mich zurück....:hallo:

Gruß

Marion Noss

 
Ach Frau Noss,

warum habe ich das genau so erwartet?

Sehen Sie, auf keine meiner umseitigen Fragen haben Sie geantwortet.

Alle Fragen haben nichts mit Angaben von Herrn Doro, oder irgendjemand anderen wie Ihnen zu tun.

Sie betreiben einen Verein der Spenden sammelt,

und unter dessen Verantwortung Tier leben,

Tiere die keine andere Chance haben als das Sie vernünftig für diese Sorgen.

Shene Sie auf die Zahl der Zugriffe bei diesem Thema,
es interessiert sehr viele Menschen, nur zum Glück schreiben nicht alle.
Denn dann, wenn Sie schon meine Fragen als zuviel empfinden, was wollen Sie dann mit 30-40 Schreibern?

Sie sind hier weder 2-4 noch 200 Lesern der KSG eine Antwort schuldig!

Aber Sie sind es Ihren Vereinsmitgliedern, den Spendern, den Helfern, den ausländischen Beteiligten,

und vor allem dem toten Caramello,
den Sie selbst mit Ihrem Bericht so fürchterlich ausgeschlachtet haben und zum Mordopfer gemacht haben,

schuldig zu erklären wie Hunde in einem solchen Zustand sein konnten.

Sie wollten diesen Thread wieder geöffnet haben,

Sie wollten über die Akten sprechen,

Sie wollten klären das soetwas nicht wieder geschieht,

Sie wollten sich den Fragen stellen.......

Jetzt wollen Sie sich, aus meiner Sicht genau so wie aus der Verantwortung für die 56 Hunde in Ihrer "Hauptpflegestelle Obernheim,
aus der Verantwortung stehlen.

Sie wurden von Petra darauf hingewiesen das ich "etwas schwierig bin",
Ihre jetzige "Überraschung" kan ich nicht verstehen.
 
Na ja, die eine oder andere (nicht an Frau Noss gerichtete) Frage wie z.B. die nach dem angeblich trächtigen Dalmatiner könnte aber auch mal beantwortet werden.

Wir sind hier ja nicht vor Gericht, sondern in einer Diskussion...
 
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