Wie ist das wenn der Tag x kommt

hundeuschi

10 Jahre Mitglied
bin da etwas überfragt. Wenn einer meiner Mäuse mal nicht mehr ist, möchte ich sie schon gerne hier begraben. Darf ich das? Wer weiß das? Mein damaligen Schnuffel habe ich damals im Garten beerdigt das war aber ein anderes Bundesland und hatte mir da auch nicht all zu viele Gedanken gemacht.
 
  • 10. Mai 2024
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Hi hundeuschi ... hast du hier schon mal geguckt?
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mmh weiß nicht, wie das ist ... aber wenns bei uns irgendwann soweit sein sollte, lassen wir cindy einäschern und nehmen sie in einer urne wieder mit nach hause ..

hoffentlich ists noch lange hin :(
 
hmm kann dir nur sagen --bei uns (österr.) darfst haustiere bis zu 10 kg auf deinem anwesen begraben--"behördlich". über 10 kg kann man "einäschern lassen" oder am tierfriedhof oder bei TA lassen. das sind die "vorlagen". inwieweit diese auch "eingehalten" werden....?? hmmmm schwer zu sagen..
 
hmm kann dir nur sagen --bei uns (österr.) darfst haustiere bis zu 10 kg auf deinem anwesen begraben--"behördlich". über 10 kg kann man "einäschern lassen" oder am tierfriedhof oder bei TA lassen. das sind die "vorlagen". inwieweit diese auch "eingehalten" werden....?? hmmmm schwer zu sagen..

Einen Tierfriedhof gibt es hier weit und breit nicht und meine Mäuse wiegen alle mehr wie 10 kilo, auch meine Maus die ich vor Jahren zur ruhe bettete. Das was du beschreibst habe ich nämlich auch so ähnlich gehört, aber nun weiß ich nicht ob es auch zutreffend ist. Würde alle meine Mäuse hier um mich rum haben wollen also human begraben, aber ich weiß eben nicht ob ich das darf. Ist zwar lange noch nicht so weit, weil alle sind fit wie Turnschuhe aber man möchte beim Tag x nichts verkehrt machen.

Schreibt der TA auf den Schein was mit Hund dann passiert? Ich meine jenem Schein den man dann bei der Behörde abgibt um ihn steuerlich abzumelden? Ich habe keinen Blassen. Zu DDR Zeiten wurde das anders gehandhabt und da leide ich heute noch drunter. Na und das vor Jahren habe ich einfach mal so getan, war ja unser Garten.....
 
was der TA auf den schein schreibt ( und ob überhaupt) kann ich dir leider nicht sagen....meine beiden "alten" herren schliefen zwar beim TA ein,hab ich aber mitgenommen--hab sie dann auch nur mündlich bei meiner gemeinde abgemeldet. ich sags dir ganz ehrlich--dorlassen würd ich nie und nimmer einen von meinen schnauzen. tierfriedhof ist von mir auch 80km weg--ebenso die dazugehörige einäscherungshalle....... ich wohne am land --habe ( ab nächster woche ) ein eigenes haus mit kleinem garten...... :) und meine 2 sind ja noch gaaaaaaaaaanz jung......
 
Hallo,

also wir haben es ja gerade hinter uns. Haben uns aber schon lange zuvor Gedanken darüber gemacht, was wir mit unseren Süssen machen. Begraben wollte ich keinen Hund mehr. Daher haben wir uns schon vor einem Jahr über die Einäscherung erkundigt. Unser Dicker steht jetzt hier bei uns im Wohnzimmer. Vom Tierarzt bekommst du dann einen Todesschein, worauf drauf steht, das der Hund schmerzlos erlöst wurde. Diesen Schein habe ich diese Woche dann zum OA. geschickt. Bei der Haftpflichtversicherung hatte ich angerufen. Die Dame sagte, sie glauben es mir auch so und ich soll eine Mail schreiben. Danach heben sie den Vertrag sofort auf.
 
Wenn das Haustier stirbt

Die Beerdigung unterliegt bestimmten Regeln

Der beste Freund des Menschen ist oftmals sein Haustier. Über einen langen Zeitraum lebt es als enges Mitglied in der Familie. Allein der Gedanke, dass diese tiefe Beziehung einmal zu Ende sein kann, ist schmerzhaft, und dennoch sollte man sich damit befassen.

Nach dem Tod des geliebten Haustieres kommen viele Entscheidungen auf den Halter zu. Wird das Tier dem Tierarzt übergeben oder soll es auf einem Tierfriedhof seine letzte Ruhestätte finden?

Beerdigung im eigenen Garten
Wer die Möglichkeit hat, beerdigt sein Tier im eigenen Garten. Zuvor sind aber einige Ämtergänge nötig, denn: Tiere dürfen nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten begraben werden. Das geht aus einer EU-Verordnung hervor, die ursprünglich für die Eindämmung von BSE und zur Seuchenvermeidung in Kraft gesetzt wurde. Sie besagt, dass der Besitzer einen formlosen Antrag auf Hausbestattung beim zuständigen Veterinäramt stellen muss.

Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden.

Auf diese Weise kann das geliebte Tier in jedem Bundesland bestattet werden - außer in der Hansestadt Bremen. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der hohen Siedlungsdichte dürfen dort nur Ziervögel und Kleinnager im Garten beerdigt werden.

Rechtlicher Hinweis: Ein privater Tierfriedhof darf verboten werden
Grundsätzlich ist also nichts dagegen einzuwenden, wenn Hundebesitzer ihr gestorbenes Tier im eigenen Garten beerdigen. Allerdings darf es einer Hauseigentümerin, die 18 kranken Hunden Asyl gewährt und bereits mehrere verendete Tiere im Garten vergraben hat, verboten werden, weitere Hunde zu bestatten. Wegen des Umfangs der Tierhaltung hält das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die privaten Bestattungen für nicht mehr hinnehmbar. (AZ: 2 L 33/05)

Im Wald vergraben verboten
Generell ist also das Beerdigen der Haustiere im eigenen Garten möglich; auf öffentlichen Plätzen oder beispielsweise in einem Wald ist es jedoch strikt verboten. Halten sich die Besitzer nicht an die Bestimmungen, so drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wer keinen eigenen Garten hat und sein Tier dennoch angemessen beerdigen möchte, kann sich an Tierfriedhöfe wenden.

Verbrennen üblich
Grundsätzlich müssen alle toten Tiere zunächst in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt versorgt werden. Das gilt auch für Fundtiere wie beispielsweise verstorbene Kaninchen im Park oder eine herrenlose Katze, die man in seinem Vorgarten gefunden hat. Solche Tiere sollten den zuständigen Behörden gemeldet oder nach Rücksprache auch zum Tierarzt gebracht werden, damit die Tierkörper entsorgt werden können.

In diesen Tierkörperbeseitigungsanstalten werden die Körper der verstorbenen Haustiere verbrannt. Was am Ende übrig bleibt ist Tiermehl und Tierfett. Früher wurde das Tiermehl verfüttert und das Tierfett in der kosmetischen Industrie weiterverarbeitet. Heutige Gesetze verbieten das. Die Asche wird bei großer Hitze verbrannt, dass keinerlei Reste übrig bleiben. Besitzer sollten auf jeden Fall davon absehen, dass Tier selber zu verbrennen. Tierverbrennung ist nur im Krematorium möglich, die Asche kann dann in einer Urne mit nach Hause genommen werden.

In Norddeutschland gibt es seit einiger Zeit auch die Möglichkeit wie bei Menschen die Asche des geliebten Tieres auf See bestatten zu lassen. Auf Wunsch ist es sogar Möglich durch genaue Positionsbestimmung sich zu gegebener Zeit an der gleiche Stelle bestatten zu lassen.

Der Abschied vom geliebten Freund
Grundsätzlich ist es ratsam, wenn der Besitzer von älteren Haustieren sich schon vorab bei einem vertrauten Tierarzt über alle Möglichkeiten informiert. Auch wenn es furchtbar ist, über den Tod eines geliebten Tieres nachzudenken, ist doch manchmal die Einschläferung der beste Weg für alle Beteiligten. Sie ist wie eine tiefe Narkose, bei der das Tier völlig ruhig einschläft. So ist genügend Zeit, sich auf den Tod vorzubereiten und in Ruhe Abschied zu nehmen. Gerade Kindern hilft es, das Ableben eines Haustieres zu verarbeiten, wenn sie wissen, dass ihr Tier "ruhig eingeschlafen ist".

(Quellen: diverse Webseiten wie , und andere)

Link-Hinweis: Aufstellung der Tierbestatter in Baden-Württemberg
Quelle;


ich habe sowohl meinen verstorbenen Rottweiler als auch meine Main-Coon Katze einäschern lassen, einen Teil der Asche verstreut(an den lieblingsplätzen)..und den anderen Teil in einer Urne an einem speziellen Platz stehen. speziell bei meinem Rotti hat mir die Tatsache, dass er irgendiwe noch bei mir ist sehr geholfen. ich hatte mir vorher auch noch keine Gedanken darüber gemacht und sein Tot traf mich, auch da er so plötzlich kam, wie ein Schlag ins Gesicht. Vll werde ich die Urne irgendwann mal begraben, wenn ich meinen Paltz in der Welt gefunden habe, bis dahin wird er mich wieter begleiten...
 
was der TA auf den schein schreibt ( und ob überhaupt) kann ich dir leider nicht sagen....meine beiden "alten" herren schliefen zwar beim TA ein,hab ich aber mitgenommen--hab sie dann auch nur mündlich bei meiner gemeinde abgemeldet. ich sags dir ganz ehrlich--dorlassen würd ich nie und nimmer einen von meinen schnauzen. tierfriedhof ist von mir auch 80km weg--ebenso die dazugehörige einäscherungshalle....... ich wohne am land --habe ( ab nächster woche ) ein eigenes haus mit kleinem garten...... :) und meine 2 sind ja noch gaaaaaaaaaanz jung......

Verstehe.....da lassen tue ich auch niemanden, das ist Fakt. Letztens musste der TA zum Nachbarn mehrere Häuser weiter kommen und den Hund erlösen, hat uns Nachbar erzählt und hat dann gefragt ob er Hundefutter und Leckerli für unsere Band vorbeibringen könnte (fand ich total nett) nur hab ich ihn vergessen zu fragen oder besser Gespräch drauf zu lenken wo er seinen Rüden gelassen hat, wollte auch nicht in Wunde rühren. Wenn man nat. nur mdl. abmelden braucht wäre Klasse, aber Behörde will sicher wissen warum und wo Hund ist. Da wo ich bin, werden meine Nasen auch immer sein..................
 
Also für die Behörde brauchst du auf jeden Fall einen Todesschein! Für die Versicherung dann vorsichtshalber eine Kopie machen. Kannst aber telefonisch nachfragen, ob sie eine haben möchte. Unsere Hunde sind alle bei der Agila und die sagte mir, das sie mir es so glaubt und ich nur eine Abmeldung per Mail senden muss.
 
Wenn das Haustier stirbt

Die Beerdigung unterliegt bestimmten Regeln

Der beste Freund des Menschen ist oftmals sein Haustier. Über einen langen Zeitraum lebt es als enges Mitglied in der Familie. Allein der Gedanke, dass diese tiefe Beziehung einmal zu Ende sein kann, ist schmerzhaft, und dennoch sollte man sich damit befassen.

Nach dem Tod des geliebten Haustieres kommen viele Entscheidungen auf den Halter zu. Wird das Tier dem Tierarzt übergeben oder soll es auf einem Tierfriedhof seine letzte Ruhestätte finden?

Beerdigung im eigenen Garten
Wer die Möglichkeit hat, beerdigt sein Tier im eigenen Garten. Zuvor sind aber einige Ämtergänge nötig, denn: Tiere dürfen nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten begraben werden. Das geht aus einer EU-Verordnung hervor, die ursprünglich für die Eindämmung von BSE und zur Seuchenvermeidung in Kraft gesetzt wurde. Sie besagt, dass der Besitzer einen formlosen Antrag auf Hausbestattung beim zuständigen Veterinäramt stellen muss.

Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden.

Auf diese Weise kann das geliebte Tier in jedem Bundesland bestattet werden - außer in der Hansestadt Bremen. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der hohen Siedlungsdichte dürfen dort nur Ziervögel und Kleinnager im Garten beerdigt werden.

Rechtlicher Hinweis: Ein privater Tierfriedhof darf verboten werden
Grundsätzlich ist also nichts dagegen einzuwenden, wenn Hundebesitzer ihr gestorbenes Tier im eigenen Garten beerdigen. Allerdings darf es einer Hauseigentümerin, die 18 kranken Hunden Asyl gewährt und bereits mehrere verendete Tiere im Garten vergraben hat, verboten werden, weitere Hunde zu bestatten. Wegen des Umfangs der Tierhaltung hält das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die privaten Bestattungen für nicht mehr hinnehmbar. (AZ: 2 L 33/05)

Im Wald vergraben verboten
Generell ist also das Beerdigen der Haustiere im eigenen Garten möglich; auf öffentlichen Plätzen oder beispielsweise in einem Wald ist es jedoch strikt verboten. Halten sich die Besitzer nicht an die Bestimmungen, so drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wer keinen eigenen Garten hat und sein Tier dennoch angemessen beerdigen möchte, kann sich an Tierfriedhöfe wenden.

Verbrennen üblich
Grundsätzlich müssen alle toten Tiere zunächst in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt versorgt werden. Das gilt auch für Fundtiere wie beispielsweise verstorbene Kaninchen im Park oder eine herrenlose Katze, die man in seinem Vorgarten gefunden hat. Solche Tiere sollten den zuständigen Behörden gemeldet oder nach Rücksprache auch zum Tierarzt gebracht werden, damit die Tierkörper entsorgt werden können.

In diesen Tierkörperbeseitigungsanstalten werden die Körper der verstorbenen Haustiere verbrannt. Was am Ende übrig bleibt ist Tiermehl und Tierfett. Früher wurde das Tiermehl verfüttert und das Tierfett in der kosmetischen Industrie weiterverarbeitet. Heutige Gesetze verbieten das. Die Asche wird bei großer Hitze verbrannt, dass keinerlei Reste übrig bleiben. Besitzer sollten auf jeden Fall davon absehen, dass Tier selber zu verbrennen. Tierverbrennung ist nur im Krematorium möglich, die Asche kann dann in einer Urne mit nach Hause genommen werden.

In Norddeutschland gibt es seit einiger Zeit auch die Möglichkeit wie bei Menschen die Asche des geliebten Tieres auf See bestatten zu lassen. Auf Wunsch ist es sogar Möglich durch genaue Positionsbestimmung sich zu gegebener Zeit an der gleiche Stelle bestatten zu lassen.

Der Abschied vom geliebten Freund
Grundsätzlich ist es ratsam, wenn der Besitzer von älteren Haustieren sich schon vorab bei einem vertrauten Tierarzt über alle Möglichkeiten informiert. Auch wenn es furchtbar ist, über den Tod eines geliebten Tieres nachzudenken, ist doch manchmal die Einschläferung der beste Weg für alle Beteiligten. Sie ist wie eine tiefe Narkose, bei der das Tier völlig ruhig einschläft. So ist genügend Zeit, sich auf den Tod vorzubereiten und in Ruhe Abschied zu nehmen. Gerade Kindern hilft es, das Ableben eines Haustieres zu verarbeiten, wenn sie wissen, dass ihr Tier "ruhig eingeschlafen ist".

(Quellen: diverse Webseiten wie , und andere)

Link-Hinweis: Aufstellung der Tierbestatter in Baden-Württemberg
Quelle;


ich habe sowohl meinen verstorbenen Rottweiler als auch meine Main-Coon Katze einäschern lassen, einen Teil der Asche verstreut(an den lieblingsplätzen)..und den anderen Teil in einer Urne an einem speziellen Platz stehen. speziell bei meinem Rotti hat mir die Tatsache, dass er irgendiwe noch bei mir ist sehr geholfen. ich hatte mir vorher auch noch keine Gedanken darüber gemacht und sein Tot traf mich, auch da er so plötzlich kam, wie ein Schlag ins Gesicht. Vll werde ich die Urne irgendwann mal begraben, wenn ich meinen Paltz in der Welt gefunden habe, bis dahin wird er mich wieter begleiten...

Danke danke danke Du hast ja meine Frage beantwortet mit dem Gesetzestext. Also ich darf, aber nur nach formlosen Antrag bei Vet-Amt und nur wenn hund nicht an irgendwelchen Seuchenerkrankungen litt, wenn ich das mal auf Schnelle richtig gelesen habe. Es tut mir leid das es Dich so plötzlich erwischt hat, dies will ich vermeiden und möchte eben gewappnet sein für den Fall....damals hat es mich auch kalt erwischt und ich steckte mitten im Umzug. Also letzten Gang in Berlin, dann Hund ins Auto und über 300 km weiter dahin wo ich hinziehen wollte mit ihr. Mitten im Winter. Ich war so glücklich das ich sie extra da hin gefahren habe, denn so war sie immer bei mir. Der Tod kam auch unerwartet und hätte nicht sein müssen. Schlimme Zeit und ich denke jeder der einen Hund hat weiß wie schwer solch ein Verlust wiegt. Finde es schön wie Du das mit Deinem Rotti gehändelt hast. So ist er immer bei Dir.
 
Also für die Behörde brauchst du auf jeden Fall einen Todesschein! Für die Versicherung dann vorsichtshalber eine Kopie machen. Kannst aber telefonisch nachfragen, ob sie eine haben möchte. Unsere Hunde sind alle bei der Agila und die sagte mir, das sie mir es so glaubt und ich nur eine Abmeldung per Mail senden muss.
Siest das habe ich befürchtet das Behörde nachfragt, und Schein will, denn sie würde dann ja zukünftig keine Steuern mehr kriegen. Auto muss ja auch an oder abgemeldet werden beim Fiskus.
 
Danke danke danke Du hast ja meine Frage beantwortet mit dem Gesetzestext. Also ich darf, aber nur nach formlosen Antrag bei Vet-Amt und nur wenn hund nicht an irgendwelchen Seuchenerkrankungen litt, wenn ich das mal auf Schnelle richtig gelesen habe. Es tut mir leid das es Dich so plötzlich erwischt hat, dies will ich vermeiden und möchte eben gewappnet sein für den Fall....damals hat es mich auch kalt erwischt und ich steckte mitten im Umzug. Also letzten Gang in Berlin, dann Hund ins Auto und über 300 km weiter dahin wo ich hinziehen wollte mit ihr. Mitten im Winter. Ich war so glücklich das ich sie extra da hin gefahren habe, denn so war sie immer bei mir. Der Tod kam auch unerwartet und hätte nicht sein müssen. Schlimme Zeit und ich denke jeder der einen Hund hat weiß wie schwer solch ein Verlust wiegt. Finde es schön wie Du das mit Deinem Rotti gehändelt hast. So ist er immer bei Dir.

ja, es war wirklich schrecklich...
ich hatte auch als erstes Begraben im Sinn,
aber es war der 24 Januar und meine Eltern wollen ihr Haus demnächst verkaufen. Eine schreckliche Vorstellung, das er evtl irgendwann wieder ausgebuddelt werden würde...:(und wie gesagt hat mir die Tatsache, das ich ihn wieder mit nach Hause nehmen konnte sehr geholfen. Allerdings muss man auch da aufpassen an wen man gerät...denn oft wird mit dem Leid der Tierbesitzer ein gutes Geschäft gemacht und ein würdiger Abschied ist etwas anderes...
ich würde es immer wieder machen lassen, auch wenn es mit knapp 300 euro nicht ganz günstig ist.
es gibt mitlerweile übrigens auch Tierärzte, die dem Tierhalter eine Einäscherung anbieten, einzeln oder mehrere, das wird dann über den TA abgrechnet.
 
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