Hatte gestern bei der dänischen Botschaft angefragt, ob diese Aussage aus dem Jahr 2003, die ich auf Marions Seite gefunden hab, noch gültig ist:
“Wir können Ihnen mitteilen, dass bei der Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland nach Dänemark die amtliche Bescheinigung (Haltegenehmigung) und der internationale Impfpass Ihres American Staffordshire Terrier eine ausreichende Dokumentation ist.”
Die Antwort kam heute prompt, allerdings nur ein Link auf die HP der Botschaft mit den schon bekannten Einreisebestimmungen.
Nun bin ich wieder so schlau wie vorher.
Wer weiß bitte mehr ?
“Wir können Ihnen mitteilen, dass bei der Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland nach Dänemark die amtliche Bescheinigung (Haltegenehmigung) und der internationale Impfpass Ihres American Staffordshire Terrier eine ausreichende Dokumentation ist.”
Die Antwort kam heute prompt, allerdings nur ein Link auf die HP der Botschaft mit den schon bekannten Einreisebestimmungen.
Nun bin ich wieder so schlau wie vorher.
Wer weiß bitte mehr ?