STAATSANWALTSCHAFT STUTTGART lehnt Ermittlungen gegen Funke, DB und Landwirte ab
170 Js 98194/00
/Öz
Verfugung vom 19.12.2001:
Der Aufnahme von Ermittlungen gegen
1. Reinhard Funke, ehemaligen Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten,
2. Verantwortliche der Deutschen Bahn AG
3. unbekannte Landwirte
wegen Vergehen gemäß §17 Nr.2 TierSchG
wird gemäß § 152 StPO i.V. m. §170 Abs. 2 StPO abgelehnt
Gründe:
Den oben Genannten wird aufgrund der Sendung Stern TV vom 13.12.2000 zum Thema
,,Tiertransporte" zur Last gelegt, sie seien dafür verantwortlich, dass mit
Wagons der Deutschen Bahn AG transportierten Rindern erhebliche und auch länger
anhaltende und sich wiederholende Schmerzen und Leiden zugefügt würden.
In diesem Filmbericht schilderte der Journalist Manfred Karremann Vorfälle von
Tiertransporten aus den Jahren 1991 und 1996, die beim Verladen von Rindern in
dem kroatischen Mittelmeerhafen Rasa geschehen waren. Gezeigt wurde vor allem,
wie ein Rind mit einer Seilwinde auf ein Schiff gehoben wurde. Das Seil war nur
an einem Bein befestigt, sodass das gesamte Gewicht des Rindes an diesem einen
Bein hing.
Danach wurde mit der Angabe, es handle sich um Aufnahmen aus dem Jahr 2000,
gezeigt, wie ein Rind, ebenfalls im Hafen von Rasa, mit einem Gabelstapler
transportiert und mit einem Kranseil hochgezogen und auf ein Schiff geladen
wurde.
Der Kommentator erklärte, die Tiere würden per Lkw nach Emden gebracht, zumeist
aus Ostdeutschland, und von Emden per Bahn zuerst nach Österreich transportiert.
In den Wagen der Deutschen Bahn AG fehle es an Futter und Wasser, die Wagons
seien veraltet. Ein Spediteur Oskar Hüfner behauptete, die Bahn sei zu billig.
Der Kommentator erklärte weiter, mit der Bahn würden die Tiere von Salzburg
weiter nach Jesenice und Ljubljana transportiert und seien am 3. Tag in
Buzet/Kroatien. In einem eingeschobenen Statement behauptete Heike Fix von den
Animals Angels, mit Lkws ginge ein solcher Transport viel schneller.
Der Kommentator berichtete weiter, ein Teil des Zuges fahre weiter nach
Slowenien, der andere Teil nach Rasa/Kroatien. Dann wurden mit der Datumsangabe
19.11.2000 Bilder gezeigt, auf denen zu sehen ist, wie Rinder mit einem
Gabelstapler transportiert und mit der Seilwinde auf ein Schiff gebracht werden.
Anschließend berichtete Wolfgang Apel vom Deutschen Tierschutzbund von
Tiertransporten aus dem Jahr 1996 nach Beirut im Auftrag deutscher Viehhändler
und durchgeführt von deutschen Transporteuren. Er behauptete, es seien auch
kranke und verletzte Tiere transportiert worden, denen in Beirut einfach die
Kehlen durchgeschnitten worden seien ohne vorherige Betäubung. Solche Transporte
seien nicht nötig, wenn die Tiere bereits in Deutschland geschlachtet werden
könnten, so dass das Fleisch gefroren nach Beirut transportiert werden könnte.
Diese Möglichkeit scheitere nur deshalb, weil Deutschland nicht bereit sei, dem
Libanon die nötigen Kühlmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Schließlich behauptete er, vor drei Wochen habe er in Rasa beobachtet, wie ein
Tier
mit der Seilwinde auf ein Schiff gebracht worden sei.
Zu Beginn der anschließenden Diskussionsrunde fragte der Journalist Günther
Jauch, wen man dafür verantwortlich machen könne. Apel antwortete hierauf: Alle,
die Politiker, weil sie Derartiges nicht durch gesetzliche Verbote und
ausreichende Kontrollen verhinderten; die Händler, die die Transportaufträge
erteilten; die Transporteure, vornehmlich die Deutsche Bahn AG, die sei eine
Katastrophe, ein halbseidiges Unternehmen.
Der Reporter Manfred Karremann fügte hinzu, es seien immer Deutsche im Hafen
(von Rasa), die wüssten genau, was sie machten. Ganz zum Schluss nannte er den
Viehexporteur Haug in Stuttgart, der hier auch einen Schlachthof betreibe und
machen könne, was er wolle. Keiner der Anzeigeerstatter verfügt über eigene
Kenntnisse aufgrund eigener Beobachtungen über Tierquälereien aus solchen
Transporten. Der Bericht von Stern TV vom 13.12.2000, auf den die
Anzeigeerstatter ihre Beschuldigungen gründen, enthält keine Tatsachen, die den
Verdacht einer Straftat gegen die oben Genannten begründen könnte. Es sind keine
Gründe erkennbar, warum die oben Genannten für irgendwelche Missstände bei dem
Transport oder dem Verladen der Rinder in strafrechtlicher Weise verantwortlich
sein sollten. Der Landwirtschaftsminister ist kraft Amtes nicht verantwortlich
für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder Verstöße gegen die
Tierschutztransportverordnung. Als Organ der Bundesrepublik Deutschland ist er!
nicht einmal zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften, da die Ausführung der Bundesgesetze grundsätzlich Angelegenheit
der Länder ist. Der Filmbericht bietet jedoch auch keine Anhaltspunkte für einen
Straftatverdacht gegen Angehörige von Landesbehörden. Denn der Verdacht von
Straftaten, die nach deutschem Strafrecht verfolgbar wären, bietet der
Filmbericht nicht. Gemäß § 3 StGB gilt das deutsche Strafrecht nur für Taten,
die im Inland begangen werden. Straftaten nach dem Tierschutzgesetz sind nicht
solche, die nach § 5 StGB auch bei Begehung im Ausland verfolgt werden. Sie sind
auch nicht solche, für die gemäß § 6 StGB das deutsche Strafrecht unabhängig vom
Recht des Tatorts auch dann gilt, wenn sie im Ausland begangen werden. Sämtliche
in dem Filmbericht gezeigten Missstände wurden im
Ausland festgestellt, wie etwa die leeren Wasser- und Futtertröge und
insbesondere die brutale und äußerst quälerische Verladung der Rinder mit
Seilwinden.
Abgesehen von der Frage der Geltung deutschen Strafrechts liegt, wie bereits
gesagt, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des
Bundeslandwirtschaftsministers für die Missstände beim Transport und der
Verladung der Rinder nicht vor. Ebensowenig sind die Verantwortlichen der
Deutschen Bahn AG hierfür verantwortlich, da diese lediglich die Wagons zur
Verfügung stellt, während die Verlader in eigener Verantwortung den Transport
der Tiere durchführen. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Landwirte,
die die Rinder an Tierhändler verkaufen, scheidet ebenfalls aus, da diese keine
Pflicht trifft, nach dem Verkauf der Tiere deren weiteren Transport zu
organisieren oder zu überwachen.
Da keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat der oben Genannten
vorliegen, musste gemäß § 152 StPO i. V. m. § 170 Abs. 2 StPO die Aufnahme von
Ermittlungen abgelehnt werden.
Soweit eine Strafbarkeit des Viehexporteurs Haug in Betracht kommt, werden die
Ermittlungen weitergeführt.
Adam
Oberstaatsanwalt
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
quelle:fellbeisser
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Löwner
TIERE KÖNNEN NICHT KÄMPFEN!! (Privatinitiative)
[email protected]
http://www.tierekoennennichtkaempfen.offizielle.de
170 Js 98194/00
/Öz
Verfugung vom 19.12.2001:
Der Aufnahme von Ermittlungen gegen
1. Reinhard Funke, ehemaligen Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten,
2. Verantwortliche der Deutschen Bahn AG
3. unbekannte Landwirte
wegen Vergehen gemäß §17 Nr.2 TierSchG
wird gemäß § 152 StPO i.V. m. §170 Abs. 2 StPO abgelehnt
Gründe:
Den oben Genannten wird aufgrund der Sendung Stern TV vom 13.12.2000 zum Thema
,,Tiertransporte" zur Last gelegt, sie seien dafür verantwortlich, dass mit
Wagons der Deutschen Bahn AG transportierten Rindern erhebliche und auch länger
anhaltende und sich wiederholende Schmerzen und Leiden zugefügt würden.
In diesem Filmbericht schilderte der Journalist Manfred Karremann Vorfälle von
Tiertransporten aus den Jahren 1991 und 1996, die beim Verladen von Rindern in
dem kroatischen Mittelmeerhafen Rasa geschehen waren. Gezeigt wurde vor allem,
wie ein Rind mit einer Seilwinde auf ein Schiff gehoben wurde. Das Seil war nur
an einem Bein befestigt, sodass das gesamte Gewicht des Rindes an diesem einen
Bein hing.
Danach wurde mit der Angabe, es handle sich um Aufnahmen aus dem Jahr 2000,
gezeigt, wie ein Rind, ebenfalls im Hafen von Rasa, mit einem Gabelstapler
transportiert und mit einem Kranseil hochgezogen und auf ein Schiff geladen
wurde.
Der Kommentator erklärte, die Tiere würden per Lkw nach Emden gebracht, zumeist
aus Ostdeutschland, und von Emden per Bahn zuerst nach Österreich transportiert.
In den Wagen der Deutschen Bahn AG fehle es an Futter und Wasser, die Wagons
seien veraltet. Ein Spediteur Oskar Hüfner behauptete, die Bahn sei zu billig.
Der Kommentator erklärte weiter, mit der Bahn würden die Tiere von Salzburg
weiter nach Jesenice und Ljubljana transportiert und seien am 3. Tag in
Buzet/Kroatien. In einem eingeschobenen Statement behauptete Heike Fix von den
Animals Angels, mit Lkws ginge ein solcher Transport viel schneller.
Der Kommentator berichtete weiter, ein Teil des Zuges fahre weiter nach
Slowenien, der andere Teil nach Rasa/Kroatien. Dann wurden mit der Datumsangabe
19.11.2000 Bilder gezeigt, auf denen zu sehen ist, wie Rinder mit einem
Gabelstapler transportiert und mit der Seilwinde auf ein Schiff gebracht werden.
Anschließend berichtete Wolfgang Apel vom Deutschen Tierschutzbund von
Tiertransporten aus dem Jahr 1996 nach Beirut im Auftrag deutscher Viehhändler
und durchgeführt von deutschen Transporteuren. Er behauptete, es seien auch
kranke und verletzte Tiere transportiert worden, denen in Beirut einfach die
Kehlen durchgeschnitten worden seien ohne vorherige Betäubung. Solche Transporte
seien nicht nötig, wenn die Tiere bereits in Deutschland geschlachtet werden
könnten, so dass das Fleisch gefroren nach Beirut transportiert werden könnte.
Diese Möglichkeit scheitere nur deshalb, weil Deutschland nicht bereit sei, dem
Libanon die nötigen Kühlmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Schließlich behauptete er, vor drei Wochen habe er in Rasa beobachtet, wie ein
Tier
mit der Seilwinde auf ein Schiff gebracht worden sei.
Zu Beginn der anschließenden Diskussionsrunde fragte der Journalist Günther
Jauch, wen man dafür verantwortlich machen könne. Apel antwortete hierauf: Alle,
die Politiker, weil sie Derartiges nicht durch gesetzliche Verbote und
ausreichende Kontrollen verhinderten; die Händler, die die Transportaufträge
erteilten; die Transporteure, vornehmlich die Deutsche Bahn AG, die sei eine
Katastrophe, ein halbseidiges Unternehmen.
Der Reporter Manfred Karremann fügte hinzu, es seien immer Deutsche im Hafen
(von Rasa), die wüssten genau, was sie machten. Ganz zum Schluss nannte er den
Viehexporteur Haug in Stuttgart, der hier auch einen Schlachthof betreibe und
machen könne, was er wolle. Keiner der Anzeigeerstatter verfügt über eigene
Kenntnisse aufgrund eigener Beobachtungen über Tierquälereien aus solchen
Transporten. Der Bericht von Stern TV vom 13.12.2000, auf den die
Anzeigeerstatter ihre Beschuldigungen gründen, enthält keine Tatsachen, die den
Verdacht einer Straftat gegen die oben Genannten begründen könnte. Es sind keine
Gründe erkennbar, warum die oben Genannten für irgendwelche Missstände bei dem
Transport oder dem Verladen der Rinder in strafrechtlicher Weise verantwortlich
sein sollten. Der Landwirtschaftsminister ist kraft Amtes nicht verantwortlich
für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder Verstöße gegen die
Tierschutztransportverordnung. Als Organ der Bundesrepublik Deutschland ist er!
nicht einmal zuständig für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften, da die Ausführung der Bundesgesetze grundsätzlich Angelegenheit
der Länder ist. Der Filmbericht bietet jedoch auch keine Anhaltspunkte für einen
Straftatverdacht gegen Angehörige von Landesbehörden. Denn der Verdacht von
Straftaten, die nach deutschem Strafrecht verfolgbar wären, bietet der
Filmbericht nicht. Gemäß § 3 StGB gilt das deutsche Strafrecht nur für Taten,
die im Inland begangen werden. Straftaten nach dem Tierschutzgesetz sind nicht
solche, die nach § 5 StGB auch bei Begehung im Ausland verfolgt werden. Sie sind
auch nicht solche, für die gemäß § 6 StGB das deutsche Strafrecht unabhängig vom
Recht des Tatorts auch dann gilt, wenn sie im Ausland begangen werden. Sämtliche
in dem Filmbericht gezeigten Missstände wurden im
Ausland festgestellt, wie etwa die leeren Wasser- und Futtertröge und
insbesondere die brutale und äußerst quälerische Verladung der Rinder mit
Seilwinden.
Abgesehen von der Frage der Geltung deutschen Strafrechts liegt, wie bereits
gesagt, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des
Bundeslandwirtschaftsministers für die Missstände beim Transport und der
Verladung der Rinder nicht vor. Ebensowenig sind die Verantwortlichen der
Deutschen Bahn AG hierfür verantwortlich, da diese lediglich die Wagons zur
Verfügung stellt, während die Verlader in eigener Verantwortung den Transport
der Tiere durchführen. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Landwirte,
die die Rinder an Tierhändler verkaufen, scheidet ebenfalls aus, da diese keine
Pflicht trifft, nach dem Verkauf der Tiere deren weiteren Transport zu
organisieren oder zu überwachen.
Da keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat der oben Genannten
vorliegen, musste gemäß § 152 StPO i. V. m. § 170 Abs. 2 StPO die Aufnahme von
Ermittlungen abgelehnt werden.
Soweit eine Strafbarkeit des Viehexporteurs Haug in Betracht kommt, werden die
Ermittlungen weitergeführt.
Adam
Oberstaatsanwalt
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Susanne Löwner
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