Bei Umzug nach Bayern kein Bestandsschutz mehr!

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Zuletzt ging es in einem Thread (den ich nicht mehr finde) darum, ob man in Bayern eine Halteerlaubnis für einen Kampfhund bekommen kann, wenn man aus einem anderen Land, wo der Hund berechtigt gehalten wurde, nach Bayern umzieht.

In Artikel 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ist dazu bestimmt:

"Ein berechtigtes Interesse ist auch dann gegeben, wenn ...
eine Person, die sich bisher tatsächlich außerhalb Bayerns aufgehalten und dort berechtigt einen Kampfhund gehalten hat, in eine bayerische Gemeinde umzieht."

In dem anderen Thread gab es die Info, dass ein Umzug nicht mehr als "berechtigtes Interesse" anerkannt wird.

Ich habe dazu das Bayerische Innenministerium angeschrieben und heute folgende Antwort erhalten:

"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 2003. Hierzu dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach Art. 37 Abs. 1 LStVG ist für die Haltung eines sog. Kampfhundes die Erlaubnis der Gemeinde erforderlich. An die Erteilung der Erlaubnis hat der Gesetzgeber strenge An-forderungen gestellt. Sie darf nur erteilt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen, gegen die Zuverlässigkeit des Halters keine Bedenken bestehen und vor allem ein berechtigtes Interesse an der Haltung gerade eines Kampfhundes nachgewiesen werden kann. Die Voraussetzungen des berechtigten Interesses ist restriktiv auszulegen, insbesondere sind Liebhaberinteressen nicht geeignet, um ein entsprechendes Bedürfnis zu begründen. Auch an die persönliche Eignung des potentiellen Kampfhundehalters sind strenge Anforderungen zu stellen.

Es trifft zu, dass nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) für die Annahme eines berechtigten Interesses im Sinne von Art. 37 Abs. 2 LStVG nicht genügt, wenn der Halter eines Kampfhundes sich bislang außerhalb Bayerns aufgehalten hat, den Kampfhund dort rechtmäßig halten konnte und nunmehr seinen Wohnsitz nach Bayern verlegt (BayVGH vom 17.07.2001, AZ. 24 ZS 01.1138; vom 12.03.2001, Az. 24 ZS 01.426; vom 19.05.1999, Az. 24 ZS 1130). Zur Begründung hierfür wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass jeder, der an einen anderen Wohnort umziehe, die dort geltende Rechtslage zu beachten habe. Die in Art. 37 Abs. 4 LStVG enthaltene Übergangsregelung und der zu Grunde liegende Gedanke des Eigentumsschutzes sei in einem solchen Fall nicht übertragbar, weil er sich ausschließlich auf Hundehaltungen auf dem Gebiet des Freistaates Bayern beziehe.
Wenngleich die genannten Entscheidungen jeweils nur im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen sind, hat sich der BayVGH hinsichtlich der Auslegung des Tatbestandsmerkmals „berechtigtes Interesse“ gleichwohl verbindlich festgelegt, so dass mit einer Änderung der Rechtsprechung in etwaigen Hauptsacheverfahren nicht zu rechnen ist. Bei der Prüfung entsprechender Erlaubnisanträge durch die zuständigen Behörden ist eine genaue Beurteilung des jeweiligen Einzelfalles vorzunehmen, wobei es möglich erscheint, bei besonders außergewöhnlichen Umständen die Anordnung der Besitzaufgabe als unverhältnismäßig anzusehen und deshalb ein berechtigtes Interesse anzuerkennen. Das Verwaltungsgericht München hat diesbezüglich das fortgeschrittene Alter eines Kampfhundes bei langjähriger, rechtmäßiger und völlig beanstandungsfreier Haltung außerhalb Bayerns und andere vertrauensbegründende Umstände genannt und die Frage insoweit ausdrücklich offen gelassen (VG München vom 20.04.2001, Az. M 17 S 01.741)."

Ein Umzug mit Kampfhund nach Bayern ist demnach neuerdings so gut wie unmöglich :( .
 
  • 10. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Wolfgang ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 25 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Original geschrieben von Wolfgang


Ein Umzug mit Kampfhund nach Bayern ist demnach neuerdings so gut wie unmöglich :( .

Die gleiche Info hab ich kürzlich in Nürnberg erhalten von einer zuständigen Dame. :(
Sie hat mir dann angeboten, ich könnte ja mit dem Hund der mit seinem Besitzer nach Bayern ziehen will mal vorbeikommen und dann sieht man mal weiter. :verwirrt:

In Nürnberg wird auch das "berechtigte Interesse" einen Listi aus dem Tierheim zu holen nicht mehr anerkannt.

gruß xana
 
Original geschrieben von Xana

In Nürnberg wird auch das "berechtigte Interesse" einen Listi aus dem Tierheim zu holen nicht mehr anerkannt.


Na toll, dann lassen die lieber die Hunde im TH versauern :sauer:
 
Original geschrieben von Champ


Na toll, dann lassen die lieber die Hunde im TH versauern :sauer:

nein, sie versuchen sie in andere Bundesländer zu vermitteln und oft Irren sich die Leute und ein Gutachter stellt fest, das es doch kein Soka ist.

gruß xana
 
In den anderen Bundesländern sitzen die TH'e aber leider auch voll :(
Solange Gutachten erstellt werden, geht's ja noch, aber einfacher wäre es trotzdem, sie würden die Vermittlung von Listis aus dem TH auch in Bayern zulassen.
 
yepp wolfgang, ich hatte das geschrieben.

die info hatte ich bekommen als ich beim OA war um gipsy abzumelden (das war mitte februar und da war die "meldung" wohl noch relativ frisch)

heute hätten wir vermutlich schlechte karten gehabt unser altes mädchen hier anzumelden, vor zwei jahren war das kein problem.

allerdings meinte der OA-mensch zu mir, das sich solche "ansagen" meist so schnell ändern, dass er die meistens gar nicht richtig liest.......
da kommt wohl jede woche irgendwas neues rein, was sich zwei wochen später wieder ändert.
 
@ wolfgang, das dürfte sich dann aber nur um die Liste 1 Hunde handeln. Für Liste 2 brauch ich kein berechtigtes Interesse. - oder hat sich da auch wieder was geändert?
 
Nö, Hannibal, wenn ein Liste 2-Hund ein Negativzeugnis hat, gilt er ja nicht mehr als Kampfhund.
 
Ist klar Wolfgang, aber es hieß ja bis jetzt immer so, man braucht, wenn man einen Liste 1 Hund z.B. aus dem TH haben möchte, eben das berechtigte Interesse. Bei Liste 2 Hunden brauch ich das nicht. Ich kann hier meinen Hund auch ohne Wesenstest halten(Liste 2), bedeutet aber: erhöhter Steuersatz, sowie Maulkorb und Leinenpflicht.
 
Hannibal, Liste 2-Hunde gelten in Bayern ebenfalls als Kampfhunde, wenn diese Vermutung nicht durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens widerlegt wird. Damit unterliegt die Anschaffung/Haltung einer Erlaubnispflicht. Diese Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Da ein Umzug nach Bayern nicht mehr als berechtigtes Interesse gilt, heißt das: Kein Umzug nach Bayern mit einem nicht wesensgetesteten Liste 2-Hund.

Ob diese neue Regelung von allen bayerischen Gemeinden so stringent angewendet wird, weiß ich nicht.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Bei Umzug nach Bayern kein Bestandsschutz mehr!“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Waldfee67
Öhm, den Hund mal eben für mehrere Monate in NRW unterbringen ist nicht mal eben so ... das würde ich vorher mal abklären, denn in NRW dürfen Listis der Kat 1 nicht mal eben so an Privatpersonen übergeben werden, wenn es länger als 6 Wochen am Stück ist. Dann müssen sie angemeldet werden. Also...
Antworten
24
Aufrufe
2K
BlackCloud
BlackCloud
G
Nö. Es gibt Grenzfälle in denen der Gutachter beim Test sehr viel zu meckern hat, aber ein Durchfallen ist in Bayern ja eigtl nicht vorgesehen. Dh, da wird dann im Gutachten vermerkt, dass Defizite im Verhalten/Gehorsam bestehen und der Gutachter empfiehlt einen Hundeschulbesuch, zB. Aber das...
Antworten
18
Aufrufe
2K
Crabat
C
Musst mal beim OA in BW schauen. Teilweise musst sogar nicht mal Kampfhundesteuer zahlen (für Listis Kat.2 ohne Wesenstest).
Antworten
35
Aufrufe
4K
M
Soleyah
So, ich schon wieder... Schlaflosigkeit ist doch was Feines... Relevante, interessante Infos zum Thema hab ich gerade zufällig hier im Forum gefunden. Da geht es zwar um einen alten Hund, aber rein grundsätzlich um ein ähnliches Problem. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu...
Antworten
35
Aufrufe
4K
lektoratte
lektoratte
bolli
SCH..... auf bayern gibt schöneres.sind deswegen nach salzburg gezogen.
Antworten
13
Aufrufe
13K
bigred81
bigred81
Zurück
Oben Unten