Hundehaftpflicht - Sonderkündigungsrecht bei Todesfall?

sanna

15 Jahre Mitglied
Wie einige bestimmt mitbekommen haben, ist kürzlich unser Hund gestorben. Da unsere Hunde beide zu einem Preis versichert sind, frage ich mich, ob es möglich ist, ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen und eine Zwingerhaftpflicht abzuschließen. Zwar war ich immer ganz zufrieden mit der Versicherung, aber eine Zwingerhaftpflicht soll ja doch günstiger sein.
 
  • 26. April 2024
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Hi sanna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Deinen verstorbenen Hund bekommst Du problemlos über ne Bescheinigung vom TA aus dem Versicherungsvertrag raus das dieser den Hund eingeschläfert hat/den Tod festgestellt hat.

Bei Deinem noch lebenden Hund mußt Du Dich wohl an die Kündigungsfrist halten...wobei es doch eigentlich mein Pech wäre wenn mein Hund unversichert rumläuft.

Versuchen würde ich es aber dennoch mal. ;)
 
Naja, da sie eh zu einem Preis versichert sind, ist das kein Problem. Aber zum einen wollen wir schon gerne wieder einen 2. Hund haben (von dem ich dann nicht wüsste, ob er auch mitversichert ist oder ob er in dem Falle doch eine Extra-Versicherung braucht) und wenn ab und zu mal Pflegehunde einziehen sollen, wäre eine Zwingerhaftpflicht vielleicht besser. Und ich möchte mir auch gerne "alle Optionen offen halten"... Ich versuch's einfach mal mit einer Sonderkündigung.
 
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