Mini-Bulli in Sachsen-Anhalt

Kai

20 Jahre Mitglied
Frage: wer in S-A als Mini-Halter hat Probleme mit dem Ordnungsamt wegen der Rassezugehörigkeit? Gab es bereits Schwierigkeiten - wenn ja welche genau und wie ist der aktuelle Stand.

Seit über einem Jahr ist das Gesetz in Kraft, mir persönlich ist kein Fall bekannt, aber einige Internetzer melden/verbreiten, daß es Probleme gibt. Die das betrifft, bitte hier melden :hallo:

Kai
 
  • 5. Mai 2024
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Ich kann von Mini Haltern aus anderen Bundesländern berichten...
 
Ich kann von Mini Haltern aus anderen Bundesländern berichten...

Ich hab gestern mitbekommen, wie sich zwei Bully-Züchter wg Bayern unterhalten haben. Ich glaub die haben was in der Art gesagt, das Bayern die Einstellung vertritt, das jeder Mini, welcher grösser als 38cm wird, automatisch als Standart Bullterrier gilt, alles was unter 38cm bleibt wird als Miniatur Bullterrier anerkannt.

Aber über S-A hab ich keine Infos.
 
In Sachsen-Anhalt gilt: Der Miniatur Bullterrier ist nach dem FCI-Standard gleich dem Bullterrier. Die Begrenzung der Widerristhöhe für Miniatur Bullterrier ist hinsichtlich der Zuordnung zur Rasse Bullterrier nicht von Belang, da es für Bullterrier keine Größen- oder Gewichtsgrenzen gibt....
Diese Information bekamen wir von unserem Ordnungsamt.
Das heisst: WESENSTEST und je nach Gemeinde bzw. Stadt erhöhte Steuer
:nee:
 
Mich würde dabei interessieren ob ihr Papiere für euren Hund habt, wenn ja von welchem Verein?
 
Ja,wir haben Papiere von der Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V.. Aber das interessiert bei uns in Sachsen-Anhalt keinen. Für die ist der Miniaturbullterrier keine eigenständige Rasse, sondern wird dem Bullterrier gleichgestellt......:verwirrt::verwirrt::verwirrt:

Viele Grüße
Astrid
 
Ja,wir haben Papiere von der Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V.. Aber das interessiert bei uns in Sachsen-Anhalt keinen. Für die ist der Miniaturbullterrier keine eigenständige Rasse, sondern wird dem Bullterrier gleichgestellt......:verwirrt::verwirrt::verwirrt:

Viele Grüße
Astrid


Hallo Astrid

Ich hatte so etwas schonmal im Bulliforum gelesen, dachte es betrifft aber nur Hunde ohne Papiere.
Habt ihr schonmal mit der GBF gesprochen?
 
Vielleicht haben die auf dem OA auch einfach keine Ahnung was den Unterschied anbelangt und ihr habt deswegen die Information bekommen?! Sowas soll es ja geben, gerade in kleineren Gemeinden. Ich würde mich da nochmal genauer schlau machen. :hallo:
 
Ich hab die gleiche Vermutung wie Summer. Sie werden ja als zwei unterschiedliche Rassen geführt als sollten sie in der Landeshundeverordnung erscheinen, wenn man Wesenstest und Sachkunde mit ihnen machen soll. Wenn sie jedoch nicht aufgeführt sind, kann es wohl nicht an dem sein. Ich würde mich ans Landesverwaltungsamt wenden. Nicht ans Odnungsamt...
 
Sie werden ja als zwei unterschiedliche Rassen geführt als sollten sie in der Landeshundeverordnung erscheinen, wenn man Wesenstest und Sachkunde mit ihnen machen soll.

Problem dabei ist ja sie werden unter gleicher FCI Standard Nr. 11 geführt. Und der einzigste unterschied ist ja die sollgröße von 35,5cm beim Miniature.

@ Astrid
Wie ich grad nochmal in dem Thread im Bulliforum nachgesehen habe, haben wohl nun auch wirklich welche Post bekommen die Hunde mit VDH Papieren haben genau wie du.
Zuerst waren es wohl nur welche ohne oder mit Dissi Papieren.
Nun scheint es wirklich loszugehen. Wie schon geschrieben wende dich an die GBF ob die schon mehr wissen.
 
Oder an Hund und Halter?! Andere BL handhaben das ja auch so - Bulli fällt unter die VO, Minibulli nicht. Zu schnell würde ich mich nicht geschlagen geben.
 
Naja, auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen... da der "große" Minibulli ja immer beliebter wird und optisch teilweise nicht vom Standard zu unterscheiden ist, müssen sie ja irgendwann handeln.
Also wenn der Mini genau so groß oder gar größer als der Standard ist, würde mich der Unterschied auch mal interessieren :verwirrt:
 
Hier mal ein Auszug vom Schreiben des Landesverwaltungsamtes an die Gemeinden.
Die berufen sich darin auf den FCI. Was soll man da noch machen? Die einzige Möglichkeit wäre eine Klage gegen dieses unsinnige Gesetz. Aber wer soll das bezahlen.......??? Also, machen wir eben den Wesenstest (den "kleinen Wesenstest" haben wir schon geschafft), und erhöhte Steuern haben wir noch nicht...:rolleyes:

LG Astrid
 

Anhänge

Naja, auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen... da der "große" Minibulli ja immer beliebter wird und optisch teilweise nicht vom Standard zu unterscheiden ist, müssen sie ja irgendwann handeln.
Also wenn der Mini genau so groß oder gar größer als der Standard ist, würde mich der Unterschied auch mal interessieren :verwirrt:

Mit optisch nicht unterscheiden lässt ist nicht wirklich wahr. Mein Rüde ist auch viel zu groß und ist auch als einzigster aus dem Wurf viel zu groß geraten trotz kleiner Eltern.
Trotzdem kann man den unterschied zwischen Standard und Miniature sehr gut erkennen. Neben einem Rüden sieht das ein blinder, selbst zu meiner Standard Hündin die nur ein paar cm höher ist das ein gewaltiger unterschied.


@ Astrid
Problem wie ich schon dachte ist das die Minis unter gleicher Nummer geführt werden wie der Standard.
Ich sehe das Schreiben ist ein gutes Jahr alt, hast du irgendetwas unternommen oder einfach so hingenommen?
 
Wir haben unsere Süße erst seit diesem Sommer:crazy::crazy::crazy:.
Unternommen habe ich aber seitdem auch nix, denn wie schon gesagt, bleibt ja im Prinzip nur der Weg über eine Klage gegen das Land. Und das kann sich wahrscheinlich kaum einer leisten.
LG Astrid
 
Warum denn gleich klagen? Fragt doch erst einmal einen Anwalt um Rat, z. B. Hr. Weidemann von Hund und Halter. Und richtig, eine Klage kostet Geld - Wesenstest, erhöhte Steuer etc. doch aber auch.
 
Inzwischen verlangen die Gemeinden Bernburg und Tangermünde von Mini-Haltern sämtliche Auflagen incl. Wesenstest wie bei den 4 üblichen Rassen.
Mal ein Auszug eines Schreibens vom OA Tangermünde

"Der sog. Miniatur Bullterrier hat keinen eigenen Standard, sondern dieser ist gleich dem des Bullterrier mit der Ausnahme der Widerristhöhe. Der sog. Miniatur Bullterrier wird bei der FCI daher lediglich als eine der beiden Varietäten der Rasse Bullterrier klassifiziert und stellt damit nach dieser Einstufung keine eigene Rasse dar. Das Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt hat diese Rechtsauffassung auch nochmals bestätigt."
 
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