Buroni
10 Jahre Mitglied
Hallo,
verboten nicht, aber argumentiert mit....such dir einen in Deutschland.
Und wieso mündlich, ich hab meine Papiere vom Amt alle hier schwarz auf weiß liegen. Egal, das war auch nur als Ansatz gedacht.
VG
Und in den Papieren steht, dass dein Hund vom OA-Beamten XY unanfechtbar als Nicht-Listenhund beurteilt wurde?
Ich hab vom OA nur Papiere in denen steht, dass ich Steuer für den Hund Namens XY, Rasse XY zahle - nicht, dass das irgendwer rechtlich sicher überprüft hätte...