Tierheim Koppelweide - Sieg für die Meinungsfreiheit!

Boxerchen

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WIEHL - Im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichtes herrschte am Dienstag Eiseskälte - kein Wort, nicht einmal ein Blickkontakt zwischen den Vertretern der Organisationen Thea und Tierschutzverein Oberberg. Im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung hatte Rainer Gaertner, der Vorsitzende des Tierschutzvereins, mehrfach versucht, mit Regina Barth-Muth, der Geschäftsführerin der Morsbacher Vereinigung, ins Gespräch zu kommen, um den Streit beizulegen - jedoch vergeblich. Er bekam keine Rückäußerung auf seine verschiedenen eMails. Vorläufiger vielleicht aber auch letzter Höhepunkt des Streits war nun der Prozess vor dem Oberlandesgericht in Köln. Thea wollte dem Tierschutzverein per Einstweiliger Verfügung bestimmte kritische Äußerungen über sich verbieten lassen. Nachdem der Tierschutzverein Oberberg Anfang Januar diesen Jahres vor dem Landgericht Köln jedoch in zehn von zwölf Punkten obsiegt hatte, war Thea in Berufung gegangen. Doch auch dieser Schritt war für die Morsbacher nicht gerade von Erfolg gekrönt, denn das Oberlandesgericht legte dem Anwalt des Klägers nahe, seine Berufungsanträge weitestgehend zurückzuziehen, da ein Urteil zu seinen Ungunsten ausfallen würde. Lediglich in drei weniger wichtigen Punkten konnte die Berufung durchgesetzt werden . Zur Debatte standen auch nach wie vor die eidesstattlichen Versicherungen von Wilhelm Muth und seiner Ehefrau Regina Barth-Muth, die schon in der ersten Instanz wegen der Widersprüche gerügt worden waren und die eine Strafanzeige (Aktenzeichen StA Bonn 555 Js 139/10) wegen "Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung" und Prozessbetruges zur Folge hatten. Dagegen darf weiterhin vom Tierschutzverein Oberberg behauptet werden, dass es fast unmöglich ist, bei Thea ordentliches Mitglied zu werden, und dass bei dieser Vereinigung Interessenten am Telefon regelrecht abgespeist werden und keine Unterlagen erhalten; ebenso dass Thea grundsätzlich keine Abgabetiere aufnimmt, von denen sich die Halter aus welchen Gründen auch immer trennen müssen. Wiederholt werden darf auch in Zukunft, dass sich bei Thea ein Ekzem geplagter Schimmel befindet, der im letzten Sommer mangels einer Schutzdecke und/oder eines geeigneten Unterstandes an der Grenze seiner körperlichen Kräfte stand und auch heute noch ungeschützt auf der Weide steht. Doch nicht nur die Haltung von Tieren darf bei THEA weiterhin scharf kritisiert werden, sondern auch deren Umgang mit Menschen. So ist es per Gerichtsbeschluss erlaubt zu behaupten, Interessenten und Finder würden am Telefon abgefertigt und bekämen nicht selten den Hörer grußlos aufgelegt. Da bekanntlich vier Gemeinden des Südkreises mit Thea Fundtierverträge abgeschlossen haben, ist es sicher von Bedeutung, auch zukünftig sagen zu dürfen, dass sich die Morsbacher Organisation eines Tricks bedient, um sich ihrer Verantwortung zumindest teilweise zu entziehen: Sie fragen nämlich den Finder bei der Abgabe eines Fundtiers spitzfindig, ob er denn den Hund oder die Katze gefüttert habe, um das "Fundtier" dann als solches abzulehnen. Die ganz entscheidende, höchstrichterlich als richtig befundene Aussage ist jedoch folgende: "Allein im Jahr 2008 hat der Tierschutzverein Oberberg e.V. insgesamt 256 Hunde und Katzen aus dem Bereich der Südkreiskommunen aufgenommen, darunter zahlreiche Fundtiere, für die Thea eigentlich zuständig gewesen wäre." Durch die Vorlage der entsprechenden Fundtieranzeigen als auch durch verschiedene eidesstattliche Versicherungen konnte vom Vorsitzenden des Tierschutzvereins Oberberg nachgewiesen werden, dass dies den Tatsachen entspricht. Alles in allem zeigte sich Rainer Gaertner mit dem Ausgang der juristischen Auseinandersetzung sehr zufrieden: "Ich bin froh und glücklich, dass jetzt endlich Klarheit geschaffen wurde, die es erlaubt, uns kritisch über das Verhalten von Thea öffentlich äußern zu dürfen." Und er fährt fort: "Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit." Als zum Ende vorigen Jahres die Gemeinden Morsbach, Waldbröl, Nümbrecht und Reichshof sich dazu entschlossen hatten, die Fundtierverträge mit Thea für ein weiteres Jahr zu verlängern, um die Entwicklung beobachten zu können, wurden im Tierheim Koppelweide die Konsequenzen gezogen. Ab diesem Zeitpunkt sollte kein Fundtier mehr aus diesen Gemeinden aufgenommen werden. "Wir haben nicht eingesehen, dass andere für die Arbeit entlohnt werden, die wir im Endeffekt leisten", begründete Rainer Gaertner den Vorstandsbeschluss vom vorigen Jahr. Da jedoch die Erfahrung zeige, dass immer wieder Menschen mit aufgefunden Tieren direkt ins Tierheim Koppelweide fahren, um sie dort abzugeben, fällte nun der Vorsitzende eine praxisorientierte Entscheidung zugunsten von Findern und Tieren. "Wir werden ab sofort wieder alle Tiere aus den Südkreiskommunen aufnehmen, um erstens unseren guten Willen zu zeigen und zweitens im September eine reelle Chance zu bekommen, uns als verlässlicher Partner um die Fundtierverträge erneut bewerben zu können", sagt Gaertner in der Hoffnung auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit den betreffenden Städten und Kommunen. Selbstverständlich sei es, dass die Gemeinden, in deren Einzugsgebiet die Tiere aufgegriffen würden, unverzüglich über die Vorfälle informiert werden. Für die Beherbergung der Fundtiere würden dem Eigentümer bei Abholung die Aufbewahrungskosten in Rechnung gestellt: bei einem Hund 15 € und bei einer Katze 10 € pro Tag. Das wäre die übliche Praxis auch bei anderen Tierschutzorganisationen. So gesehen würde dem Tierheim Koppelweide also kein größerer Schaden entstehen. Ausgeschlossen sei dabei allerdings die ständige Rufbereitschaft über die Notfall-Nummer und die Möglichkeit, rund um die Uhr die Tiere bei den Findern abzuholen. "Das können wir nur leisten, wenn wir tatsächlich unter Vertrag stehen", betont der Vorsitzende. Gaertner begründet die aktuelle Entscheidung letztendlich auch mit seinem Engagement als Tierschützer: "Für uns sind Fundtiere keine Sachen, sondern in erster Linie Lebewesen - ihnen muss schnell und unbürokratisch geholfen werden!"
 
  • 12. Mai 2024
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