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Mannheim: Höhere Hundesteuer für Mastiff und Bordeauxdogge rechtmäßig
§1 Kampfhunde
...
(2) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
Wie kommt das Gericht aufgrund der HVO dann zu diesem Urteil? Diesen Schrott von wegen Einzelfall hab ich hier in Bayern ja auch erleben müssen mit einer völlig verblödeten Auflage für meinen Rottweilerwelpen. Sie sagen einfach zu jedem, er sei ein Einzelfall und wenden Regelungen damit generell an. Es kann doch nicht sein, dass mit eh schon bescheidenen Verordnungen obendrein noch Schindluder getrieben wird
Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden
...dass ich nicht lache. Die Gemeinde kassiert einfach mal so, Anwälte werden auch beschäftigt und liefern 19% MWSt. ab und die Summe der Gerichtskosten wird auch gleich mal aufgestockt mit dem Endergebnis, dass man VIELLEICHT sein Recht bekommt. Dass hier noch keine Bananen wachsen wundert mich wirklich...
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Darüber hinaus gibt es inzwischen leider auch Hunde von knapp 40cm Höhe, die haben einfach kurze Beine, reichlich Gewicht und Muskelmasse und können auch erheblich schädigend beißen und sonstige Schäden anrichten, wenn man sie nicht führen kann.
Das macht rundum keinen Sinn.
Die Süße (die jetzt Wilma heißt) hat sich superschnell eingelebt, hat als besten Kumpel nun einen Kater an ihrer Seite und macht ihrer neuen Familie einfach nur Freude. :)
Grüßlies, Grazi