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Hund beschützt Mädchen vor Handy-Räubern - Täter gebissen
Aussage von zwei Erwachsenen "das Mädel hatte den Hund nicht im Griff, er hat uns grundlos angesprungen und geschnappt" gegen "die wollten mein Handy klauen..." von einem 11-jährigen Mädchen ?
Aussage von zwei Erwachsenen "das Mädel hatte den Hund nicht im Griff, er hat uns grundlos angesprungen und geschnappt" gegen "die wollten mein Handy klauen..." von einem 11-jährigen Mädchen ?
Normalerweise bemühen sich die Strafverfolgungsbehörden keine Opfer zu Tätern zu machen Und es gibt einige Kritererin anhand derer man die Glaubhaftigkeit von Aussagen und die Glaubwürdigkeit von Personen beurteilen kann.
Eigentlich nicht. Diese Behauptung kommt nur immer wieder, ohne dass irgendwer sie jemals belegt hätte.
Sicher, je nach Fallkonstellation kann ein Hund, der einen "Eindringling" beißt, Ärger bekommen. Das hängt von den Umständen ab. Die Umstände sind hier aber eindeutig, es liegt der Versuch eines Verbrechens vor, der Hund hat einen andauernden Angriff abgewehrt. Es würde mich schon sehr wundern, wenn du einen vergleichbaren Fall findest, bei welchem das für den Hund Konsequenzen hatte.
Fakt ist, dass die gebissenen Anzeige erstatten können, wie das Mädchen es auch kann, da eine Körperverletzung vorliegt.
Und was bringt es, dass die Bisswunde nachgewiesen ist? Das sagt ja nichts darüber aus, weshalb der Hund gebissen hat. Es gibt Situationen, da darf man ganz legal einen anderen Menschen verletzen.
Die Staatsanwaltschaft ist häufig mit gegenseitigen Anzeigen konfrontiert. Und da dort überwiegend kompetente Menschen arbeiten, haben sie durchaus Ahnung, was man glauben kann und was eine bloße Schutzbehauptung ist. Aussage gegen Aussage gibt es so nicht. Wenn die StA das eine glaubt und das andere nicht, klagt sie die eine Sache an und stellt die andere ein. Auch gilt nicht, dass der "gewinnt", der mehr "Zeugen" beibringt. Zumal hier der einzige "Zeuge" ebenfalls tatverdächtig ist.
Im Übrigen weiß ich gar nicht, weshalb du hier von "Ärger für den Hund" sprichst und dann mit strafrechtlichen Anzeigen kommst? Das Mädchen ist nicht strafmündig, die Eltern handelten nicht fahrlässig, es besteht kein Raum für strafrechtliche Konsequenzen - auf Seiten des Mädchens.
Zum einen fehlt mir auch immer noch der Nachweis, dass jemals ein Einbrecher Schadenersatz, wegen einem Hundebiss, bekommen hat, zum anderen wurde aber auch schon auf Fälle hin gewiesen, in denen der Geschädigte keinen Schadenersatz bekommen hat, da er ein Grundstück betreten hat, in dem Wissen, dass sich dort ein Hund befindet.
Was diesen Fall anbelangt wäre es in jedem Fall sinnvoll, wenn der Gebissene eine Anzeige erstattet, bevor er von der Polizei gefunden wird, was aber auch meiner Meinung nach kein halbwegs cleverer Räuber machen wird.
War das erste was wir hier oben im Radio gehört hatten und irgendwie meinen selbst meine Vierbeiner hier besonders aufpassen zu müssen
Aber gut zu wissen das sie es hier auch dürfen
Und im übrigend das Mädchen is nur vor den Typen abgehauen und hinterher mit ihren Eltern zur Polizei
Zum einen würd ich sagen: Glück gehabt dass der Hund wohl nicht im enferntesten bullartig ausgesehen hat - denn dann sähe die Situation mit der Glaubwürdigkeit des Mädchens wohl schon etwas anders aus.
Zum anderen: was die Diskussion hier angeht, is doch klar dass man bei der heutigen Stimmungslage in Deutschland als Hundebesitzer Verfolgungswahn bekommt und sofort an die schlimmsten Möglichkeiten denkt.
@lana: schön für dich, dass Du noch dran glauben kannst, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist (insbesondere was Hunde und ihre Halter angeht) - ich habe durch diverse gegenteilige Erfahrungen in den letzten 12 Jahren den Glauben an den "Rechtsstaat" verloren.
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