Erhöht Steuer für die Zukunft ja oder nein

LillyoftheValley

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15 Jahre Mitglied
Für dieses Jahr2002 habe ich die Rechnung von 1044 Euro :sauer: vorz vor Jahresende bekommen.Da die Verordnung in SH ja gekippt wurde bin ich ja mal gespannt ob meine Hunde im kommenden Jahr 2003 immer noch als gefährlich eingestuft werden.Denn meine Behörde hat alles vor sich liegen,vom Wesenstest über Sachkunde usw.

Weiß darüber schon jemand mehr aus der Gemeinde hier:crazy:
 
  • 3. Mai 2024
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Hi LillyoftheValley ... hast du hier schon mal geguckt?
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Erhöhte Stuere für die Zukunft

Auch bei uns in SA wurde die KHV gekippt.Ich hatte auch um eine Überarbeitung der diesbezüglichen Satzung gebeten. Der Punkt wurde aber vonseiten der Stadtverordneten zunächst von der Tagesordnung genommen, mit dem Hinweis, man müßte nun warten was von Landesebene kommt.Bei uns wurde das Ganze rückwirkend beschlossen, Als ich meinen Hund aus dem Tierheim geholt habe, gab es in meiner Stadt noch keine Kampfhundstueer. Meiner Meinung nach fehlt auf Grund der augenblicklichen Situation eigentlich die Rechtsgrundlage für das Erheben eines erhöhten Stuersatzes. da ja nachgewiesen wurde, das man die Aggresivität eines Hundes nicht an einer Rasse festmachen kann. Will mich auf jeden Fall bei uns in SA für die Sache stark machen. Habe auch im Internet Vorschläge für ein solches Vorgehen gefunden.

Liebe grüße Loebl99
 
Denkfehler!

Ihr unterliegt da beide einem Denkfehler. Das Ordnungs- und das Steuerrecht sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Während vom BVerwG bei der erhöhten Steuer für div. Hunderassen den Gemeinden ein "Gestaltungsspielraum" eingeräumt wurde, gibts diesen beim Ordnungsrecht nicht.
Da gibts nur eine konkrete Gefahr, der man begegnen darf - allerdings reicht dort ein "Gefahrenverdacht" nicht aus!

Die nächste Revision in Sachen KH-Steuer liegt dem BVerwG bereits vor und wird wohl irgendwann im nächsten Jahr verhandelt werden.
 
Jep, es gibt gar Gemeinden, die in Ländern ohne Rotweiler auf Landesliste diesen höher besteuern. Aber es besteht Hoffnung, daß sie sich durch das Urteil beeindrucken lassen und Angst bekommen vor Verfahren, die evtl. verloren werden könnten und dann Geld kosten würden.
 
Das Steuerrecht ist formal unabhängig von irgendwelchen Hundeverordnungen und -gesetzen.
So steht ja auch in Garbsen die "Bulldogge" auf der Strafsteuerliste.

@Beckersmom:
Das mit dem "Gestaltungsspielraum" ist schon richtig.
Aber in dem Urteil wurde auch gesagt, dass ein gewisser Zeitraum notwendig sei, um Erfahrungen zu sammeln und dass man auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu der Frage warte.

Seit dem fraglichen Zeitpunkt 1994/1995 sind inzwischen 8 Jahre vergangen. "Ein gewisser Zeitraum" ist damit meines Erachtens um.

Es gibt keinerlei wissenschaftliche oder statistische Grundlage für die Aufstellung sog. Rasselisten mit vermeintlich a priori gefährlichen Hunden. Daran vermag auch das Urteil des BVerwG vom 19.01.2000 (vgl. nur DÖV 2000, S. 554 ff) nichts zu ändern, da das BVerwG in diesem Urteil die Sach- und Rechtslage im Jahre 1994/95 überprüfte und der Stadt Roßlau einen experimentellen Spielraum bei der Erstellung der Rasselisten einräumte, da seinerzeit das Phäno-men der sog. "Kampfhunde" noch weitestgehend unbekannt war. Dieser experimentelle Spielraum ist nunmehr jedoch abgelaufen, da zwischenzeitlich zahlreiche Gutachten namhafter Wissenschaft-ler (Prof. Dr. Stur, Dr. Eichelberg, Dr. Feddersen-Petersen) sowie neue statistische Erhebungen vorliegen, aus welchen sich zweifelsfrei ergibt, dass Hunde der gelisteten Rassen in keinster Wei-se gefährlicher oder auffälliger sind als Hunde anderer Rassen, wie bspw. der Deutsche Schäfer-hund.
Quelle:

Zu dieser Argumentation passen nun die zwei neuen FAkten hinzu:
- Das BVerwG hat zwischenzeitlich in drei Fällen (Nds., S-A, MV) gegen die Rasselisten entschieden.
- die wissenschaftliche Arbeit (Disseratation) über den Wesenstest ist fertig:

Auf jeden Fall ist es wichtig, einen Widerspruch einzulegen, denn nur dann hat man Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrags, sobald die Strafsteuer für Unrecht erklärt wird.
 
Andreas....

genau das meinte ich mit meinem Posting. Zwischenheitlich ist erneut und ausdrücklich die Revision in einer KH-Steuerklage zugelassen worden, da mittlerweile ausreichend Erfahrungen vorliegen sollten.
 
Widerspruch gegen die Strafsteuer

Hallo Andreas,

dank Dir für Deinen "Widerspruchstipp" hab ich augenblicklich gar nicht dran gedacht. Werd mich morgen gleich hinsetzen, einen Versuch ist es auf jedenfall wert, es handelt sich bei uns um 318 Euro Unterschied.Zur letzten Stadtratssitzung wurde der Punkt von der Tagesordnung gestrichen, da die kvh in Sachsen-Anhalt gekippt wurde, zwei Tage vorher. Nun soll abgewartet werden. Aber den Antrag kann ich ja schon mal stellen.

Liebe Grüße Loebl99
 
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