RLP - Gina

Tharin

15 Jahre Mitglied
Bezug:
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?s=&threadid=10584#post192720

Hi!

Original geschrieben von Christiane
JWenn sie in ein anderes Bundesland käme, in dem Bullis auf der Liste stehen, gelten für sie aber auch alle Regelungen der rassebedingt als gefährlich eingestuften Hunde, oder?

Ne, da gilt dann ja die VO von dort, das ist evtl. noch mal anders (eben Deklaration "Kampfhund" o.ä.).
Machnaml gibt's da auch lustige Schlupflöcher.

Aber was heißt das? Wäre es besser, sie bliebe in Rheinland-Pfalz?

Schau die VOs an.

Ich bin nicht sicher, ob sie einen Test, in dem sie sich als aggressionslos erweisen soll, bestehen würde - da muss ich ihre aktuelle Ausführerin fragen, wie weit sie mit ihr ist.

Na, aggressionslos wäre ja auch bisschen übertrieben. :)
Musst du eben wieder nach jeweiligem Test und Tester schaun.

In Rheinland-Pfalz wäre die Erlaubnis zu ihrer Haltung wohl kein Problem (nur Sachkundenachweis), aber in anderen Bundesländern?

Hast du mal das OA gefragt?
Die haben da bisweilen schon was gegen einen gefährlichen Hund einzuwenden.

Original geschrieben von Midivi
Gina gilt zwar als gefährlicher Hund, aber nicht als rassebedingt gefährlicher Hund in Rheinland-Pfalz......soweit so gut......
Wie also kann sie den Maulkorb bei uns loskriegen?

OA fragen.


Tharin
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Tharin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ne, da gilt dann ja die VO von dort, das ist evtl. noch mal anders (eben Deklaration "Kampfhund" o.ä.).

Ja eben, wenn die Deklaration des jeweiligen Bundeslandes gilt, ist sie dort, wo Bullis auf der Liste stehen, ein rassebedingt gefährlicher Hund, oder? Ich denke, Gina ist quasi "doppelt gefährlich", zum einen jeweils nach den Paragraphen 1 "Hunde die sich als gefährlich erwiesen haben", zum anderen nach der Rasseliste. Was gilt denn da mehr?


Schau die VOs an.

Ich habe schon mal versucht, die alle zu lesen (das hab ich auch geschafft ;) und zu verstehen (das war schon schwieriger). Dem entnehme ich, dass es in einigen Ländern gar keine Genehmigung zur Anschaffung eines solchen Hundes gibt, in anderen Ländern ist es schwieirg, weil sie Bulli ist, also schließe ich daraus, dass es am besten ist, sie bleibt dort, wo sie wenigstens nicht nach der Rasse eingestuft wird? Aber vielleicht ist das auch schnuppe, weil sie einfach überall nach der ersten Einstufug als gefährlich gilt?


Na, aggressionslos wäre ja auch bisschen übertrieben. :) Musst du eben wieder nach jeweiligem Test und Tester schaun.

Bei dem Test in RLP wird ein Hund an dem anderen Hund vorbeigeführt. Da steht aber nicht, was Gina in dem Moment tun dürfte. Ich dachte, ein Hund darf bei diesem Test in keinster Weise aggressiv reagieren?

Hast du mal das OA gefragt?
Die haben da bisweilen schon was gegen einen gefährlichen Hund einzuwenden.


Soweit ich weiß ist die Übernahme eines gefährlichenHundes aus dem Tierheim bei uns ein berechtigter Grund zur Haltung. Der Halter muss die Sachkunde nachweisen und gut ist. Sonst wären ja alle GAVO-Hunde nicht vermittelbar? Vielleicht weiß hier aber jemand besser Bescheid?

OA fragen.

Ich habe vor einiger Zeit unsere damalige Tierheimleitung dazu befragt. Die sprach bei Gina von einem "tierärztlichen Unbedenklichkeitsgutachten" o.s.ä., damit sie den Maulkorb los wird, schilderte dieses aber als recht schwer, so dass es nur ein neuer Halter mit dem Hund probieren sollte, nachdem er geraume Zeit geübt hat. Dabei fiel auch der Satz, dass der Hund dann eben gar keine Auffälligkeiten zeigen darf, um vom Maulkorb befreit zu werden (was ich oben mit "völlig aggressionsos" beschrieben habe).

Weiter fragende Grüße
Christiane
 
Also ich denke auch nicht, das es Probleme beim Vermitteln geben würde....
sie wird bestimmt über das Koblenzer Modell vermittelt (Pflegevertrag)...ich nehme doch stark an, das das Tierheim darüber informiert worden ist, wie Gina vermittelt werden soll....

Ein Hund muß sich auch bei dem Sachkundenachweis nicht kpl. aggressionslos zeigen.....ich kenne ganz andere Kaliber, die den Test auch bestanden haben, obwohl sie nicht gerade anderen Hunden freundlich gesinnt sind (harmlos ausgedrückt)......

Wie ich dir schon privat geschrieben habe, würde ich Gina mal Dr. Bradel vorstellen, vielleicht kann er die ein Unbedenklichkeitsschreiben für Gina ausstellen, wenn er sie begutachtet hat (er ist ja da schließlich der Fachmann).
 
Hi!

Original geschrieben von Christiane
Ja eben, wenn die Deklaration des jeweiligen Bundeslandes gilt, ist sie dort, wo Bullis auf der Liste stehen, ein rassebedingt gefährlicher Hund, oder?

Nein.
In Baden-Württemberg z.B. wird unterschieden zwischen Kampfhund (§1) und "Gefährlichem Hund" (§2). Es sind auch verschiedene Auflange zu erfüllen etc.

Ich denke, Gina ist quasi "doppelt gefährlich", zum einen jeweils nach den Paragraphen 1 "Hunde die sich als gefährlich erwiesen haben", zum anderen nach der Rasseliste. Was gilt denn da mehr?

Meist wäre sie dann einfach ein (Rasse-)Gelisteter, der die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt hat - sondern sogar bewiesen, denke ich.


Dem entnehme ich, dass es in einigen Ländern gar keine Genehmigung zur Anschaffung eines solchen Hundes gibt,

Wo? Würde mich echt interessieren, fällt mir nichts ein auf Anhieb (mal von gekippten VOs -> also derzeit ohen VO oder so abgesehen).

in anderen Ländern ist es schwieirg, weil sie Bulli ist, also schließe ich daraus, dass es am besten ist, sie bleibt dort, wo sie wenigstens nicht nach der Rasse eingestuft wird?

Würde ich nicht gleich so absolut sagen.
Es kommt halt immer drauf an, wie in dem jeweiligen Land und sogar Ort verfahren wird. Wenn z.B. meinetwegen NRW zulassen würde zum Test und sie diesen bestünde, wäre das ja ok.

Aber vielleicht ist das auch schnuppe, weil sie einfach überall nach der ersten Einstufug als gefährlich gilt?

Ich vermute mal, dass da vor allem in der Praxis sehr viel einfach am zuständigen Ordnungsamt hängt. Manche sind ziemlich gut im "Vergessen".

Bei dem Test in RLP wird ein Hund an dem anderen Hund vorbeigeführt. Da steht aber nicht, was Gina in dem Moment tun dürfte. Ich dachte, ein Hund darf bei diesem Test in keinster Weise aggressiv reagieren?

Nö, ist ja kein Wesenstest.
Eigentlich muss der Hund nur unter Kontrolle des Halters stehen. D.h. auch wenn er sich nen Ast freut und dadurch rumhüpft, ist das "schlechter" als wenn er superstinkig drauf ist, aber den Po aufm Boden lässt (Sitz).
Daher gibt's auch keine MK-Befreiung... soweit die spinnerten Ideen des IM.
Tester legen das mal so mal so aus.

Soweit ich weiß ist die Übernahme eines gefährlichenHundes aus dem Tierheim bei uns ein berechtigter Grund zur Haltung. Der Halter muss die Sachkunde nachweisen und gut ist. Sonst wären ja alle GAVO-Hunde nicht vermittelbar?

Die sind alle (offiziell) nur nach vorheriger Zustimmung des betreffenden Ordnungsamtes vermittelbar auf Pflegestelle.
Und immerhin gibt es gefährliche Hunde nach §1 Abs1 und §1 Abs 2. Die nach Abs 2 z.B. werden den MK offiziell nicht los...

Ich habe vor einiger Zeit unsere damalige Tierheimleitung dazu befragt. Die sprach bei Gina von einem "tierärztlichen Unbedenklichkeitsgutachten" o.s.ä., damit sie den Maulkorb los wird, schilderte dieses aber als recht schwer, so dass es nur ein neuer Halter mit dem Hund probieren sollte, nachdem er geraume Zeit geübt hat. Dabei fiel auch der Satz, dass der Hund dann eben gar keine Auffälligkeiten zeigen darf, um vom Maulkorb befreit zu werden (was ich oben mit "völlig aggressionsos" beschrieben habe).

Ich denke mal, das kommt halt auf den Tester an.
Völlig aggressionslos ist ja echt banane. Im normalen Rahmen fände ich ok.

Tharin
 
Bei uns in Bayern gibt es kein agressionslos. Es sind drei Einstufungen möglich: kaum, normal und gesteigert agressiv. Gegen eine Maulkorbbefreiung spricht nur eine Zuordnung zur dritten Gruppe.
 
zu wenig Ahnung

Ich merke schon, ich hab einfach noch zu wenig Ahnung von den Verordnungen... - da heißt es also nochmal lesen und nochmal zu verstehen versuchen. Aber wahrscheinlich bleibt es auch dann zu abstrakt, wenn es jedes OA so unterschiedlich handhabt. D.h. aber im konkreten Fall Gina, dass ich doch erstmal abwarte, ob sich überhaupt irgendwo eine Pflegestelle findet und man dann dort konkret nachfragt, wie es funktionieren könnte?

Wegen Nicht-Genehmigung: Ich hatte vor einem Jahr von einer Hundetrainerin in Bayern die Auskunft bekommen, dass man für Gina in Bayern keine Halteerlaubnis bekäme (ich nahm daraufhin an, dass wohl schlichtweg das "berechtigte Interesse" an der Haltung nicht anerkannt würde und damit die Erlaubnis verweigert werden kann). In BaWü steht auch was von berechtigtem Interesse, das anerkannt werden muss, also dachte ich, dass es auch in BaWü schwierig sein dürfte - oder unmöglich? - einen TierheimGAVO-Hund zu übernehmen?In RLP ist die Übernahme eines Tierheimhundes aber wohl ein berechtigtes Interesse - oder nur in Mainz? :verwirrt:

Tharin & Midivi, ihr habt natürlich völlig recht, habe mich da missverständlich ausgedrückt - die Mainzer GAVO-Hunde werden alle mit Genehmigung des OA in sog. "Dauerpflege" vermittelt, nichts anderes.

Eine Frage liegt mir weiter auf dem Herzen: Was ist denn, wenn Gina wo auch immer zum Test zugelassen würde und ihn nicht besteht???

Verwirrte Grüße
Christiane
 
Also hier im Forum sind jede Menge aus Baden Würtemberg ( z. Bsp. Stine oder Caro-Bx, Private Jocker, raceman usw.), die musst du aber direkt ansprechen, weil ich leider nicht weiß, was man alles in Baden Würtemberg vorlegen muß um einen Hund aus dem Tierheim zu bekommen.....dazu können sie dir sicherlich was dazu sagen.....

Gina wäre in Bayern als Bulli-Mix normalerweise Kat. 2 und könnte mit Wesenstest eigentlich vermittelt werden.....dafür kriegt man noch eine Haltgenehmigung....

In RLP wird der Kampfi ja normalerweise nach dem Koblenzer Modell vermittelt, d. h. mit Pflegevertrag, dann muß dir die Gemeinde die Haltegenehmigung erteilen, wenn du die Anmeldung zur Sachkunde und ein pol. Führungszeugns vorlegen kannst....du brauchst dann keinen Grund anzugeben, warum du einen Kampfi haben willst....
Willst du einen Übernahmevertrag machen, dann musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen.....dies kannst du dann unterschiedlich begründen, ob du ihn aber dann genehmigt bekommst, das hängt vom Ordnungsamt ab.
Wir sind mit unserem Ordnungsamt grad am arbeiten, das wir Rufi kpl. übernehmen dürfen mit einem Übernahmevertrag.....

Wie das allerdings mit Gina und ihrem Beißvorfall in den versch. Bundesländern gehändelt wird weiß ich nicht.....
Am besten wäre, ihr versucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, damit Gina den Maulkorb nicht mehr anziehen muß....
 
Übernahmevertrag

Wo ist denn der Unterschied zwischen der Dauerpflege und einem Übernahmevertrag? Ist das "nur" für Euer Gefühl, oder ändern sich auch Rechte und Pflichten?

Grüße
Christiane
 
Praktisch gesehen ist es gar kein Unterschied, nur theoretisch....

Also in RLP bei den Kampfis (Piti, Staff, Staffbull) ist das so: Bei einem Pflegevertrag bleibt das Tierheim Besitzer und derjenige, bei dem der Hund lebt ist die Pflegeperson......
du als Pflegeperson zahlst aber trotzdem Steuer, Haftpflicht usw......wie eben auch nach einem Übernahmevertrag....

Ich finde das eh den größten Schwachsinn.....ist im Prinzip gehuppt wie geduppt das ganze.....

Wir wollen jetzt nur einen Übernahmevertrag machen, weil mein Freund sich das so wünscht. Ändern tut sich für uns nichts......außer, das wir dann nicht mehr Pflegeperson sondern Besitzer wären.....
Der Mann auf dem Ordnungsamt meinte auch, das es ja eigentlich nur ein Blatt Papier wäre, aber für uns ist es eben mehr.....
 
Na, dann habe ich das ja wenigstens mal richtig verstanden! :)

Ansonsten stochere ich weiter in den trüben Verordnungen...

Grüße
Christiane
 
Jetzt habe ich erst richtig mitbekommen, dass es um einen Tierheimhund geht. Also was Bayern angeht, kann ich Dir einiges erzählen, denn wir machen gerade so eine Situation mit Pflegevertrag und Übernahme mit ziemlich vielen Problemen durch. Siehe "Tierheim will Kampfhund zurück!" http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?s=&threadid=21492

In unserem tollen TH wird von Dir als Pflegestelle verlangt, dass Du Futterkosten und Zubehör und das Gutachten bezahlst, hast aber bis zum Abgabevertrag keine Rechte am Hund. Steuern , Versicherung und TA-Kosten fallen dem Tierheim zur Last.
Leider kann ich Dir auch nicht sagen, ob der Beißunfall bei einem Umzug berücksichtigt werden würde. Wenn nicht, kann ich mir nicht vorstellen, dass es mit einem Bulli-Mix Probleme gibt. Natürlcih müsstest Du den Wesenstest in Bayern machen. Wenn er ihn nicht besteht bekommt er eben Maulkorb- und Leinenzwang. Du hast aber jederzeit die Möglichkeit mit dem Hund zu trainieren und ihn erneut zum Gutachten vorzustellen.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso Du wissen magst, wie es in anderen Ländern ist. Würdest Du im Notfall umziehen?

Tschüß,Nike
 
Info

Hallo Nike,

der Anfang des Threads findet sich in "Tiervermittlung" - es geht nicht um meinen Hund, sondern um meinen Patenhund im Tierheim Mainz, für den ich eine Pflegestelle suche, weil es ihr im Zwinger nicht besonders gut geht.
In diesem Zusammenhang kam dann die Frage auf, was auf die Pflegestelle zukommt, wenn Gina in ein anderes Bundesland kommt bzw. was ich hier noch mit ihr tun könnte, um sie vom Maulkorb zu befreien, damit ihre Vermittlungschancen größer sind.

Trotzdem Danke für die Tips!

Grüße
Christiane
 
Hi!

Original geschrieben von Midivi
Also hier im Forum sind jede Menge aus Baden Würtemberg ( z. Bsp. Stine oder Caro-Bx, Private Jocker, raceman usw.), die musst du aber direkt ansprechen, weil ich leider nicht weiß, was man alles in Baden Würtemberg vorlegen muß um einen Hund aus dem Tierheim zu bekommen.....dazu können sie dir sicherlich was dazu sagen.....

BW ist kacke, wenn der Hund mal nen Beißvorfall hatte.
Da müsstet ihr ein oberkulantes Ordnungsamt finden, das den Hund zum Test zulässt. Wenn er den meiert, ist er aber in BW auf Lebenszeit angeschissen.

Am besten wäre, ihr versucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, damit Gina den Maulkorb nicht mehr anziehen muß....

Jau, ich denke auch, es wäre am besten, wenn man den Mist schon "aus der Welt schaffen" könnte, bevor der Hund vermittelt wird.
Ich denke, wenn er den Stempel "gefährlicher Hund" los ist, wird kein Hahn mehr danach krähen.

Tharin
 
Hi!

Original geschrieben von Christiane
D.h. aber im konkreten Fall Gina, dass ich doch erstmal abwarte, ob sich überhaupt irgendwo eine Pflegestelle findet und man dann dort konkret nachfragt, wie es funktionieren könnte?

Solange ihr Gina nicht "reingewaschen" habt, halte ich das für die praktikabele Variante.

In BaWü steht auch was von berechtigtem Interesse, das anerkannt werden muss, also dachte ich, dass es auch in BaWü schwierig sein dürfte - oder unmöglich? - einen TierheimGAVO-Hund zu übernehmen?

Ne.
Das ist nur insofern schwierig, dass du der Hund zuerst den BW-Test machen muss, bevor du ihn genehmigt bekommst, aber gleichzeitig zuerst der Hund in BW gemeldet sein muss, um den Test zu machen. :)

Das berechtigte Interesse gilt halt für Kampfhunde.
Nach VO in BW ist ein Listenhund aber kein Kampfhund, wenn er den Test bestanden hat.

Eine Frage liegt mir weiter auf dem Herzen: Was ist denn, wenn Gina wo auch immer zum Test zugelassen würde und ihn nicht besteht???

Allgemein kann man das ja nicht sagen.
In BW nach dem offiziellen Test z.B. wäre sie dann auf Lebenszeit ein Kampfhund (-> kaum vermittelbar, da kaum einer einen genehmigt).
Wenn du aber z.B. nur zu einem offiziellen (je nach Bundesland unterschiedlich, wie die heißen, ob vereidigt oder halt zugelassen von Tierärztekammer etc.) Gutachter gehst und das Gutachten in Auftrag gibst (ohne, dass die Gemeinde das verlangt), dann bist du Auftraggeber und dann auch Eigentümer vom Gutachten und kannst dir, wenn du Bock hast, damit den Hintern abwischen.



Tharin

PS: Midivi, Besitzer ist die Pflegeperson - es geht um das Eigentum.
 
Ne. Das ist nur insofern schwierig, dass du oder Hund zuerst den BW-Test machen muss, bevor du ihn genehmigt bekommst, aber gleichzeitig zuerst der Hund in BW gemeldet sein muss, um den Test zu machen. :)

:crazy: :crazy: :crazy: Aha! Das ist ja wirklich alles nicht so easy...

Das berechtigte Interesse gilt halt für Kampfhunde
Nach VO in BW ist ein Listenhund aber kein Kampfhund, wenn er den Test bestanden hat.


O.K., das ist also Definitionssache. Ein z.B. Staff, der den Test bestanden hat, ist also noch ein Listenhund, aber kein Kampfhund mehr und für ihn gelten auch keine - oder nur noch wenigere - Auflagen? Ich dachte immer, Kampfhund sei gar kein offizielles Wort und habe deshalb Listenhund immer für alle benutzt.

Grüße
Christiane
 
Ach so, dann Entschuldigung. War nicht richtig informiert.

Aber noch soviel:
Wir durften unsere solange auf Pflege behalten, bis sie den Test hatte (hat fast ein dreiviertel Jahr gedauert). So wie ich aber den Gutachter verstanden habe, war das schon die Grenze. Dann hätte sie eben einen schlechten Test und bekäme Auflagen. Aber wie schon erwähnt, hat der Besitzer jeder Ziet die Möglichkeit den Hund erneut vorzustellen.
Grundsätzlich würde ich mich bei dem jeweiligen OA befragen,wo Du eine Pflegestelle findest, denn die machen das sowieso total verschieden. Im Prinzip hat doch derjanige ein berechtigtes Interesse, den Hund aus dem TH zu holen, er muss es nur dem zuständigen OA melden. Ich habe noch nicht gehört, dass es da Probleme mit gab(uns hat keiner soetwas gefragt). Nur muss auch für einen Pflegehund früher oder später ein WT vorgelegt werden.
Aber wie schon gesagt, das alles, wenn man den Beißvorfall außen vor lässt.
 
@Christiane
Es gibt die Bezeichnung Kampfhund auch nicht offiziell. Es gibt gefähliche Hunde, bei denen unwiderlegbar eine Gefählichkeit vermutet wird (Kat.1) und gefähliche, bei denen eine Gefählichkeit nur vermutet wird, die durch einen entsprechenden Nachweis (WT) bei der zuständigen Behörde widerlegt werden kann(Kat.2).

Und davon abgesehen, dass bei uns ein Staff gar keinen WT machen kann, da er unwiderlegbar als gefählich eingestuft ist, würde ein gefählicher Hund der Kat.2 mit gutem Gutachten und Negativzeugnis (wird auf Antrag beim OA ausgsetellt) als nachgewisen ungefählich und somit als ganz normaler Hund gelten.
Zwar ist er nach wie vor ein Lisstenhund (kann ja kein Gutachten leugnen), aber ein ungefählicher. Und wir haben dazu noch das Glück, dass wir somit auch keine erhöhte Steuer bezahlen müssen.
 
Hi!

Original geschrieben von Christiane
:crazy: :crazy: :crazy: Aha! Das ist ja wirklich alles nicht so easy...

Ja, die spinnen alle... :)

O.K., das ist also Definitionssache. Ein z.B. Staff, der den Test bestanden hat, ist also noch ein Listenhund, aber kein Kampfhund mehr und für ihn gelten auch keine - oder nur noch wenigere - Auflagen?[/b]


Jau (Leinenzwang, Meldekramsdings, Mitführen der Unterlagen z.B.)

Ich dachte immer, Kampfhund sei gar kein offizielles Wort und habe deshalb Listenhund immer für alle benutzt.

In BW hat die Verordnung "Kampfhund" definiert, s.o. In RLP nicht.
So, wie nennst du nun die Hunde?

Es gibt einfach außer den Listen keine einheitlichen Begriffe für das gesamte Bundesgebiet.

Tharin

PS: Nike hat sich wohl nur auf Bayern bezogen.
 
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