S-H Kampfhundegesetz

StWe

15 Jahre Mitglied
Bericht SHZ heute:

Kiel (Margret Kiosz) - Vor vier Monaten hat das Bundesverwaltungsgericht die Hundeverordnung des Kieler Innenministers in wesentlichen Punkten einkassiert - gestern legte Klaus Buß einen neuen Gesetzentwurf vor. Danach sollen künftig nur noch vier statt bisher elf Hunderassen als gefährlich eingestuft werden: Der American Staffordshire-Terrier, der Staffordshire-Bullterrier, der Bullterrier und Pittbull-Terrier. "Für diese Rassen und deren Kreuzungen besteht bereits nach Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot", erklärte Buß.

Für alle anderen Vierbeiner, die durch ihr Verhalten - Beißen, bedrohliches Anspringen, erhöhte Angriffslust - auffällig geworden sind und deshalb ebenfalls als gefährlich eingestuft werden, müssen die Halter künftig eine Erlaubnis zum Halten beantragen. Die erhält nur, wer volljährig ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann. Zudem muss eine Haftpflicht-Versicherung mit hoher Deckungssumme abgeschlossen werden und der Hund zur Kennzeichnung in der Öffentlichkeit ein gut sichtbares orangefarbenes Halsband tragen - und natürlich besteht Leinenzwang.

"Wir werden die Bürger in Schleswig-Holstein auch weiterhin vor gefährlichen Hunden schützen", bekräftigte Buß. Alle Vorgaben seitens des Bundesverwaltungsgerichts und die Ergebnisse von Experten-Kommissionen seien im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt worden. Er gehe davon aus, dass das Parlament das Gesetz schnell verabschiede, "damit endlich das Verhältnis zwischen Hundebesitzern und Bürgern, die keine Hund haben, befriedet wird".

Für die vier Hunderassen, die auf der "schwarzen Liste" stehen, besteht grundsätzlich Maulkorbzwang, von dem die Tiere nur befreit werden können, wenn sei bei den Kreisveterinären einen "Wesenstest" erfolgreich bestehen. Für Buß ist diese Regelung eine Liberalisierung der bestehenden Hundeverordnung. Die klaren Bestimmungen über den Sachkundenachweis und die Haftpflichtversicherung bei gefährlichen Tieren dagegen eine deutliche Verschärfung. Einen Hundeführerschein für alle Halter lehnt der Minister ab. "Das würde vor Gericht nicht durchstehen und ist für alte Menschen und ihre Schoßhunde eine Zumutung".


Quelle:



Eine Frage: Weiss jemand genaueres über dieses geplante Gesetz (Fortschritt / Durchführbarkeit)?
 
  • 6. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi StWe ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Auch die 4 sind noch vier zuviel!
Gestern konnte man sich diesen Heini auf RTL anschauen.
Der Blick des Hundes der im Anschluss an sein Interview gezeigt wurde, kam mir glaubwürdiger vor als sein Blick.

Ich schätze das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, auch die 4 werden von der Liste runter kommen *mir sicher bin*
 
Hier noch was von der Seite des Innenministeriums.
Sandra

Pressemitteilung

veröffentlicht am: 24.06.2003

Sachkunde, Wesenstest und Halsband - Klaus Buß legt Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Hunden vor

Die Landesregierung hat heute (24. Juni) den Entwurf eines Gefahrhundegesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die entsprechende Landesverordnung von Juni 2000 ersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende vergangenen Jahres sogenannte Rasselisten für gefährliche Hunde zwar nicht grundsätzlich für unzulässig gehalten, hierfür jedoch eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert. "Wir werden die Menschen auch weiterhin vor gefährlichen Hunden schützen", sagte Innenminister Klaus Buß in Kiel. Der Gesetzentwurf berücksichtige Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der obersten Veterinärbehörden und der Innenministerien der Länder sowie Eckpunkte der Innenministerkonferenz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Gegensatz zur Verordnung nur noch vier statt elf Rassen von vorneherein als gefährlich gelten: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier. Für diese Rassen und deren Kreuzungen besteht bereits nach Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot. Außerdem gelten Hunde - wie bisher - immer dann als gefährlich, wenn sie im Einzelfall auffällig geworden sind, zum Beispiel weil sie einen Menschen gebissen haben.

Eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes erhält nur, wer volljährig ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Gefährliche Hunde müssen in der Öffentlichkeit ein gut erkennbares orangefarbenes Halsband tragen und an der Leine geführt werden. Hunde der vier als gefährlich eingestuften Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier werden künftig von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie einen Wesenstest erfolgreich bestanden haben. Wer gegen Bestimmungen des Gefahrhundegesetzes verstößt, handelt ordnungswidrig. Bußgelder bis zu 10.000 Euro sind möglich. Strafbar macht sich hingegen ein Halter, der einen gefährlichen Hund ohne entsprechende Erlaubnis hält.

Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie in anhängender PDF-Datei.


Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler, Innenministerium
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel: 0431/988-3007, Fax: 0431/988-3003
E-Mail:p[email protected]


Absender: Innenministerium
Kontakt: [email protected]
 
Falls noch jemand dem Herrn was schreiben möchte :)

Anschrift:

Innenminister
Klaus Buß
Düsternbrooker Weg 92
24103 Kiel
Telefon 0431/988-0
Telefax 0431/988-3003
E-Mail: [email protected]
 
Tja dann mal wieder "Auf in den Kampf" - so leicht wird der uns nicht los.

Orangfarbenes Halsband, das ich nicht lache! Werden wir mal sehen wer den längeren Atem hat...
 
Bäääh,
dann ist wohl die nächst gestellte Frage der Spaziergänger:"Das ist doch so ein gefährlicher Hund, warum trägt der denn kein orangefarbenes Halsband?" :sauer:
Soll das "nur" für NRW gelten oder auch für alle anderen Bundesländer? Würde mich nämlich mal interessieren wie das mit uns Rheinland-Pfälzern weiter geht.
 
Yvonne, es geht hier um Schleswig-Holstein... :rolleyes:
 
Gefährliche Hunde müssen in der Öffentlichkeit ein gut erkennbares orangefarbenes Halsband tragen und an der Leine geführt werden.

Menschen mussten mal in der Öffentlichkeit einen gelben Stern sichtbar tragen.
Ciao Erwin
 
Genau das gleiche viel mir auch dazu ein,komisch diese Verbindung nicht war.

Tja also geht der ganze ****** von vorne los,Maike wir müssen uns mal treffen und vieleicht mal wieder ne kleine Demo in Kiel organisieren und dem ***** zeigen das wir noch da sind.:hallo:
 
Na Tyson ein Grillen steht ja noch an. Schlag einfach mal einen Termin vor, Karsten Ribbe kommt dann sicherlich auch.

Würd mich freuen :)
 
Also wenn auffällig gewordene Hunde ein orangenes Halsband tragen müssen, dann dürfte es hier bald leuchten.

Gibt hier genug hinterlistige Spitze, fehlerzogene Westies, hackenbeissende Dackel,......

Vielleichten sollten auch die Halter solcher Hunde eine leuchtend orangefarbene Weste tragen, damit man rechtzeitig die Flucht ergreifen kann !?

Möchte wissen was für einen Orden derjenige sich anstecken darf, auf dessen Mist das gewachsen ist . :verwirrt: :sauer: :verwirrt: :sauer: :verwirrt:

kapi
 
Nicht schon wieder!!!
Grad wo alles so gut aus sah!!

@Tyson +Meike...

Hör ich da Grillen?

:D
:D
sdb19720.gif
 
Hallo Markus

Na geht es dir gut:D Weißt ja noch wer ich bin oder:rolleyes:
 
Orangefarbene Halsbänder? Hatten wir das nicht schon mal in einer anderen Form???:verwirrt::wut:
 
Klar weiß ich noch wer Du bist Brenda;)

Also meintewegen Grillen bei uns am nächtsten week end.Mal ein paar Sachen bereden wenn es nötig ist halt ne Demo organisieren.Laut Insider informationen kommt das Gesetz frühestens 2004,also noch lange Zet um was zu tun,und um zu sehen welchen Weg wir einschlagen können.Kasten hat schon mit der FDP Fraktion geredet die sind wohl auch wieder dabei.:hallo: :D Wer dann nächstes week end kommen will zum grillen und wer was mitbringt , sollten wir dann mal in einem extra Thread bereden oder?
 
Ich berede das nachher schnell mit meiner Frau,nicht das ich ein aufn Deckel bekomme wenn ich einfach so ein treffen mache*gg*aber wird schon klappen.
 
Btw.:Am 05.07.03 können Meike und ich nicht..Sind bei BiN.
 
Dann machen wir das halt eine Woche später vieleicht auch besser dann können mehr Leute das einrichten.Ich werde mal Heiner Garg von der FdP anrufen ob der auch kommen kann.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „S-H Kampfhundegesetz“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

N8fee
Spanien will wohl das Gesetz verändern. Mal sehen ob das auch was wird. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
346
N8fee
bxjunkie
Wie auch immer..ich hoffe es wird was geändert werden :) In NL haben sie es ja auch gerafft und die waren eine zeitlang weiß Gott nicht sehr zimperlich mit Listis :(
Antworten
4
Aufrufe
1K
bxjunkie
bxjunkie
prisca
Guten Abend, ich halte diesen Ansatz für verkehrt. In meinen Augen, wäre es richtig gewesen wenn die Tierärztekammer die Kastration aufgrund der Rassendiskreminierung grundsätzlich verweigert hätte und damit ein moralisches Zeichen gesetzt hätte. Eine Kastration eines Hundes aus...
Antworten
5
Aufrufe
761
Tierfreund1800
T
crazygirl
Die FDP versuchts doch immer wieder! Gibt wohl nicht mehr soviele marktradikale Juppys!:lol:
Antworten
13
Aufrufe
895
D
Melanie F
Gleich mal einen Link für Holland schicken. :(
Antworten
7
Aufrufe
1K
Pixel
Zurück
Oben Unten