KIRCHEN Willibald Dreher ist ganz traurig, als er in der Zoohandlung eine Tüte Hundfutter kauft. Es ist wohl die letzte, die er seinem Hund "Chakomo" verfüttern wird. Denn der knapp vier Jahre alte Mischling soll eingeschläfert werden. Sein Herrchen will dem Vierbeiner nach einer mehrjährigen Odyssee zu einem friedvollen Ende verhelfen, wenn er schon nicht mehr bei ihm leben darf: "Ich will auf keinen Fall, dass Chakomo lebenslang ins Tierheim kommt."
Chakomo alias James
Als Labrador-Mischlings-Welpe hat Chakomo im Ulmer Tierheim unter der Registrier-Nummer 168-1978 mit dem Namen "James" gelebt, bis ihn am 18. September 2000 Drehers Tochter Brigitte und ihr damaliger Freund holten. Sie zahlten 200 Mark für ihn und gaben ihm den neuen Namen.
Wenig später, beim Spaziergang durch einen Ulmer Park, ist das junge Pärchen mit dem nicht angeleinten Hund einer Polizeistreife aufgefallen, weil Chakomo keinen Maulkorb trug. Willibald Dreher vermutet: "Wahrscheinlich haben die beiden sich stark gefühlt, sich bei der Überprüfung ungeschickt verhalten und damit die Beamten provoziert." Dreher, der lange Zeit freiwillig im Polizeidienst war: "Da haben sich die Beamten wahrscheinlich gesagt, die nehmen wir genauer unter die Lupe - und seither muss der Hund das büßen." Dessen Pech sei gewesen, dass inzwischen die Kampfhundeverordnung in Kraft getreten ist.
Nach der Begegnung mit der Polizei musste Brigitte Dreher ihren Chakomo für ein Gutachten vorführen. Sie zahlte 150 Euro, ehe ihr erklärt wurde, dass der Mischlings-Rüde eindeutig Blut eines American Staffordshire in sich trage, der als Kampfhund gilt, und kein Labrador-Mischling sei, wie ihr gesagt wurde. Weil der Rüde jedoch noch nicht geschlechtsreif sei, könne er noch nicht endgültig beurteilt werden. Die zweite Verhaltensprüfung bestand der Hund laut Aktenlage nicht. Chakomo wurde von einem Tierarzt und mehreren Polizeibeamten "eindeutig als Kampfhund" und als "gesteigert aggressiv" eingestuft, so der amtliche Bescheid.
Nie aufgefallen
"Er hat doch nur gebellt", sagt dagegen Brigitte Dreher. Eine Schutzhundebegleitprüfung abzulegen, hat die heute 23-Jährige als überflüssig angesehen. Der Hund sei zu Hause und bei Spaziergängen in ihrer Begleitung lammfromm gewesen. Zurück ins Tierheim wollte sie ihn nicht bringen und so gab sie Chakomo einem Bekannten nach Spanien mit, wo er auf einem großen Anwesen lebte und nach Brigitte Drehers Angaben niemals negativ auffiel. Für immer konnte Chakomo dort aber nicht bleiben. Der Besitzer des Anwesens erkrankte und so kam der Vierbeinern mit Urlaubern wieder zurück nach Deutschland. Die Polizei bekam Wind davon, dass er "illegal eingeführt" wurde und begann zu ermitteln, bis sie seinen derzeitigen Aufenthalt ausgemacht hatten.
Willibald Dreher hatte sich inzwischen entschlossen, den Hund bei sich aufzunehmen und sein Herrchen und zur Bezugsperson zu werden. Inzwischen sind der 57-Jährige und Chakomo ein Herz und eine Seele. Die Tochter, die mit ihrem 15 Monate alten Sohn Jeremias wieder im Elternhaus lebt, freut sich darüber. Bei den Nachbarn ist Chakomo gern gesehener Gast. Der ruhige und gehorsame Hund, der jeder Katze aus dem Weg gehe, gilt bei den Behörden weiter als gefährlich. Drehers Antrag auf einen neuen Verhaltenstest wurde abgelehnt. Bei Androhung eines Zwangsgeldes wurde er von der Stadt Ehingen aufgefordert, bis Ende des Monats die Hundehaltung aufzugeben. Eine Wiederholung des Wesenstests ist in Baden-Württemberg nicht möglich.
Chakomo alias James
Als Labrador-Mischlings-Welpe hat Chakomo im Ulmer Tierheim unter der Registrier-Nummer 168-1978 mit dem Namen "James" gelebt, bis ihn am 18. September 2000 Drehers Tochter Brigitte und ihr damaliger Freund holten. Sie zahlten 200 Mark für ihn und gaben ihm den neuen Namen.
Wenig später, beim Spaziergang durch einen Ulmer Park, ist das junge Pärchen mit dem nicht angeleinten Hund einer Polizeistreife aufgefallen, weil Chakomo keinen Maulkorb trug. Willibald Dreher vermutet: "Wahrscheinlich haben die beiden sich stark gefühlt, sich bei der Überprüfung ungeschickt verhalten und damit die Beamten provoziert." Dreher, der lange Zeit freiwillig im Polizeidienst war: "Da haben sich die Beamten wahrscheinlich gesagt, die nehmen wir genauer unter die Lupe - und seither muss der Hund das büßen." Dessen Pech sei gewesen, dass inzwischen die Kampfhundeverordnung in Kraft getreten ist.
Nach der Begegnung mit der Polizei musste Brigitte Dreher ihren Chakomo für ein Gutachten vorführen. Sie zahlte 150 Euro, ehe ihr erklärt wurde, dass der Mischlings-Rüde eindeutig Blut eines American Staffordshire in sich trage, der als Kampfhund gilt, und kein Labrador-Mischling sei, wie ihr gesagt wurde. Weil der Rüde jedoch noch nicht geschlechtsreif sei, könne er noch nicht endgültig beurteilt werden. Die zweite Verhaltensprüfung bestand der Hund laut Aktenlage nicht. Chakomo wurde von einem Tierarzt und mehreren Polizeibeamten "eindeutig als Kampfhund" und als "gesteigert aggressiv" eingestuft, so der amtliche Bescheid.
Nie aufgefallen
"Er hat doch nur gebellt", sagt dagegen Brigitte Dreher. Eine Schutzhundebegleitprüfung abzulegen, hat die heute 23-Jährige als überflüssig angesehen. Der Hund sei zu Hause und bei Spaziergängen in ihrer Begleitung lammfromm gewesen. Zurück ins Tierheim wollte sie ihn nicht bringen und so gab sie Chakomo einem Bekannten nach Spanien mit, wo er auf einem großen Anwesen lebte und nach Brigitte Drehers Angaben niemals negativ auffiel. Für immer konnte Chakomo dort aber nicht bleiben. Der Besitzer des Anwesens erkrankte und so kam der Vierbeinern mit Urlaubern wieder zurück nach Deutschland. Die Polizei bekam Wind davon, dass er "illegal eingeführt" wurde und begann zu ermitteln, bis sie seinen derzeitigen Aufenthalt ausgemacht hatten.
Willibald Dreher hatte sich inzwischen entschlossen, den Hund bei sich aufzunehmen und sein Herrchen und zur Bezugsperson zu werden. Inzwischen sind der 57-Jährige und Chakomo ein Herz und eine Seele. Die Tochter, die mit ihrem 15 Monate alten Sohn Jeremias wieder im Elternhaus lebt, freut sich darüber. Bei den Nachbarn ist Chakomo gern gesehener Gast. Der ruhige und gehorsame Hund, der jeder Katze aus dem Weg gehe, gilt bei den Behörden weiter als gefährlich. Drehers Antrag auf einen neuen Verhaltenstest wurde abgelehnt. Bei Androhung eines Zwangsgeldes wurde er von der Stadt Ehingen aufgefordert, bis Ende des Monats die Hundehaltung aufzugeben. Eine Wiederholung des Wesenstests ist in Baden-Württemberg nicht möglich.