LHV Berlin

Manfred_Heimann

Sagt mal hat Berlin im Moment eine gültige Hundeverordnung? Mir hat heute beim Gassi gehen jemand erzählt das Berlin im Moment keine hätte weil die neue erst im Herbst rauskommt und die alte zum teil rechtswiedrig gewesen sein soll :verwirrt:

In Brandenburg war es wohl genauso. Weiß hier jemand was davon?
 
  • 7. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Manfred_Heimann ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hallo!
Berlin hat keine gültige LHV, die wurde mit dem Urteil vom 21.11 2002 ungültig.
Es wird erst wieder eine gültige geben, wenn die Neue raus ist ( :verwirrt: :sauer: )
 
Mondra schrieb:
Hallo!
Berlin hat keine gültige LHV, die wurde mit dem Urteil vom 21.11 2002 ungültig.
Es wird erst wieder eine gültige geben, wenn die Neue raus ist ( :verwirrt: :sauer: )
Heißt das dann, das im Moment auch keine Maulkorbpflicht besteht? Weil hier alle ohne laufen.

Wann kommt die neue LHV denn raus? Und wo kann man was darüber lesen?
 
Zur Zeit besteht keine Maulkorbpflicht, daß haben mir die Amtsveterinäre von Tempelhof bestätigt, als ich wegen einer Maulkorbbefreiung da war.
Außerdem, wenn die es mir sagen (Tempelhof ist in dieser Beziehung ziemlich schlimm) ,muss es wohl stimmen.
Es soll ein Hundehaltergesetz 2005 herauskommen. Mal sehen, was es bringt. Kann ja nur noch schlimmer werden (Entschuldigt, bin Pessimist)
 
Kammergericht: Geldbuße gegen Kampfhundehalter rechtmäßig (PM 29/2004)
=
Berlin, 08.06.2004
=
Die Präsidentin des Kammergerichts
- Justizpressestelle Moabit -



Pressemitteilung

Nr.: 29 / 2004

Kammergericht:

Geldbuße gegen Kampfhundehalter rechtmäßig

Der 5. Strafsenat des Kammergerichts hat die Überprüfung eines vom Amtsgericht Tiergarten gegen den Halter eines American Staffordshire Terrier Mischlings verhängten Bußgelds abgelehnt. Das Amtsgericht hatte nach der Berliner Hundeverordnung eine Buße in Höhe von 125 Euro verhängt, weil der Hundehalter sein Tier unangeleint spazieren geführt hatte.

Das Kammergericht hat eine Überprüfung dieser Entscheidung zwecks Vereinheitlichung der Rechtsprechung als unzulässig abgelehnt. Die Rechtslage sei durch das Bundesverfassungsgericht bereits abschließend geklärt, die Berliner Hundeverordnung als verfassungsgemäß bestätigt worden.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 2001 die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Hundeverordnung festgestellt, das Bundesverfassungsgericht auf eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde diese Auffassung bestätigt (Beschluss vom 31. März 2004 – 1 BvR 1363/01). Lediglich müsse die Entwicklung des Beißverhaltens beobachtet, die Verordnung gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. In einer weiteren Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht American Staffordshire Terrier als besonders gefährlich eingestuft (Beschluss vom 29. März 2004 – 1 BvR 1498/00).

Das Kammergericht schließt sich dieser Rechtsauffassung an. Bußgelder gegen Halter besonders gefährlicher Hunde dürfen demnach auch weiterhin nach der Berliner Hundeverordnung verhängt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen sei höher zu bewerten als das möglicherweise durch eine Leine beeinträchtigte Wohlergehen eines Hundes, so der Strafsenat.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (Beschluss des 5. Strafsenats des Kammergerichts vom 7. Juni 2004, Aktenzeichen 5 Ws (B) 179/03).

Bei Rückfragen: Arnd Bödeker
Pressesprecher
(Tel.-Nr.: 9014-2280/-2332)​
 
la loca schrieb:
Kammergericht: Geldbuße gegen Kampfhundehalter rechtmäßig (PM 29/2004)
=
Berlin, 08.06.2004
=
Die Präsidentin des Kammergerichts

- Justizpressestelle Moabit -



Pressemitteilung

Nr.: 29 / 2004

Kammergericht:

Geldbuße gegen Kampfhundehalter rechtmäßig

Der 5. Strafsenat des Kammergerichts hat die Überprüfung eines vom Amtsgericht Tiergarten gegen den Halter eines American Staffordshire Terrier Mischlings verhängten Bußgelds abgelehnt. Das Amtsgericht hatte nach der Berliner Hundeverordnung eine Buße in Höhe von 125 Euro verhängt, weil der Hundehalter sein Tier unangeleint spazieren geführt hatte.

Das Kammergericht hat eine Überprüfung dieser Entscheidung zwecks Vereinheitlichung der Rechtsprechung als unzulässig abgelehnt. Die Rechtslage sei durch das Bundesverfassungsgericht bereits abschließend geklärt, die Berliner Hundeverordnung als verfassungsgemäß bestätigt worden.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 2001 die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Hundeverordnung festgestellt, das Bundesverfassungsgericht auf eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde diese Auffassung bestätigt (Beschluss vom 31. März 2004 – 1 BvR 1363/01). Lediglich müsse die Entwicklung des Beißverhaltens beobachtet, die Verordnung gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. In einer weiteren Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht American Staffordshire Terrier als besonders gefährlich eingestuft (Beschluss vom 29. März 2004 – 1 BvR 1498/00).

Das Kammergericht schließt sich dieser Rechtsauffassung an. Bußgelder gegen Halter besonders gefährlicher Hunde dürfen demnach auch weiterhin nach der Berliner Hundeverordnung verhängt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen sei höher zu bewerten als das möglicherweise durch eine Leine beeinträchtigte Wohlergehen eines Hundes, so der Strafsenat.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (Beschluss des 5. Strafsenats des Kammergerichts vom 7. Juni 2004, Aktenzeichen 5 Ws (B) 179/03).

Bei Rückfragen: Arnd Bödeker
Pressesprecher
(Tel.-Nr.: 9014-2280/-2332)



:verwirrt: :verwirrt: :verwirrt: das heißt dann also auf gut deutsch das es doch Leinen und Maulkorbzwang gibt oder wie? Ich sehe echt nicht mehr durch in diesen durcheinander.
 
Die Berliner Hundeverordnung ist weiterhin gültig!

Weitere Infos:





 
Und Brandenburg hat seit dem !.7.eine "Neue" !
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich Ko***** möchte !
 
Ok, danke dann bin ich ja jetzt wieder ein wenig schlauer!

@ la loca

Hast du es schriftlich bekommen das du eine Maulkorbbefreiung hast? Oder haben die das einfach nur gesagt? Wenn du in eine Kontrolle kommst mußt du doch bestimmt was vorlegen oder?
Außerdem dachte ich immer in Berlin bekommt man keine Maulkorbbefreiung auch nicht wenn der Hund den Wesenstest hat?
 
Experten kritisieren Entwurf zum Berliner Hundegesetz
Rasseliste und Leinenzwang umstritten - Verabschiedung am 9. September geplant

Von Katrin Schoelkopf

Das von SPD und PDS im Entwurf vorgelegte Hundegesetz soll am 9. September vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Doch nach der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zeigt sich, dass der Gesetzentwurf der Beurteilung von Experten nicht standhält. Tenor der Kritik: Das Gesetz, insbesondere die Liste der als gefährlich eingestuften Hunderassen, fußt weder - wie vom Bundesverfassungsgericht im März verlangt - auf statistischen Daten noch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die vorgelegte Rasseliste sei prinzipiell ungeeignet, vorhandene Gefährdungspotenziale durch Hunde zu verringern, sagte gestern die Tierärztin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Tierschutz und Tierverhalten an der Freien Universität, Franziska Kuhne. Das Gesetz diene letztlich nur dazu, die subjektive Angst des Einzelnen zu schmälern. Die Rasseliste, die Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff als gefährliche Hunde einstuft, ist nach Ansicht Kuhnes völlig willkürlich aufgestellt. Hundebissvorfälle seien rasseneutral und individuell. Deren Ursache liege in einer gestörten Beziehung zwischen Hund und Halter. "Es gibt keinerlei statistische Erhebung in Berlin, die die Anzahl der Hundebisse bestimmten Rassen zuordnet", so Kuhne. Überdies seien 2003 bei 100 000 steuerlich registrierten Hunden in Berlin lediglich 1020 Hunde auffällig geworden. Und es sei bekannt, dass sich 70 bis 80 Prozent der Unfälle im familiären Bereich des Hundehalters ereigneten.

Auch die Leinenpflicht für alle Hunde auf Plätzen und Straßen mit Menschenansammlungen hält Kuhne wie auch ihr Tierarztkollege Maurice Bob für kontraproduktiv. Das Anleinen widerspreche artgerechter Haltung und erhöhe das Unfallrisiko, gibt Bob zu bedenken. "Ständig angeleinte Hunde können Konflikte mit anderen Hunden nicht regeln", so Bob. Verhaltensfehlentwicklungen seien die Folge. Ein Gesetz könne nur greifen, wenn es beim Halter und beim Züchter ansetze.

Eine Forderung, die auch von der Bürgerinitiative Berliner Schnauze, die sich für die Rechte von Hunden und Haltern einsetzt, unterstützt wird. Handlungsbedarf bestehe bei der Bekämpfung von Schwarzzüchtern, die so genannte Kampfhunde nicht artgerecht "produzierten" und aus rein pekuniären Gründen oft an ungeeignete Personen verkauften, so Gisela Düllberg von der Initiative. Begrüßt wird von den drei Experten ein Sachkunde-Nachweis der Halter im Umgang mit Hunden.

Auch die generelle Haftpflichtversicherung für Hunde stößt auf Zuspruch. Der Vertreter der Deutschen Versicherungswirtschaft, Nils Hellberg, warnte vor hohen Kosten bei obligatorischer Versicherungspflicht. Das Versicherungsvertragsgesetz schreibe einen hohen administrativen Aufwand vor.

Der Gesundheitsausschuss will am 2. September zum Hundegesetzentwurf entscheiden.
 
Achtung!!!
Die Abstimmung über das neue Berliner Hundegesetz im Abgeordnetenhaus wurde auf den 23. September verschoben.

Dem Tierschutzverein liegt nun endlich auch der Original-Antrag zum neuen Hundegesetz vor, der nicht wie befürchtet einen generellen Leinenzwang zum Inhalt hat , sondern nur eine Erweiterung der Anleinpflicht auf "Fußgängerzonen sowie öffentliche Straßen und Plätze mit Menschenansammlungen" (§3, 2) vorsieht.
Das ist natürlich Auslegungsfrage, würde aber im Klartext bedeuten, das Hunde in ruhigen Seitenstraßen und Wohngebieten weiterhin ohne Leine laufen dürfen.

Quelle:
 
Wenn sie Leinenzwang für "belebte Plätzte und öffentliche Gebäude" festlegen wäre ich ganz vorsichtig. Das ist dann nämlich Auslegungssache! Ich glaube gerade bei unseren geächteten Hunden sollten wir darauf achten. Mein Hund ist innerhalb einer Gemeinde immer an der Leine und ist nur in Auslaufgebieten ober leeren Parks frei. Denke das ist die sicherste und Stress freieste Lösung, ich fahr halt regelmäßig in den Wald oder an Feldränder. Haben die Hunde außerdem Abwechslung.

Lieber Gruß Anna-Odin-Tequila
 
AKTUELL:

Einige Neuerungen aber kein genereller Leinenzwang
im neuen Berliner Hundegesetz

Es war eine schwere Geburt, aber jetzt ist es beschlossen: Das neue Berliner Hundegesetz, das die Hundeverordnung vom Juli 2000 ablösen soll.

Die wesentlichen Veränderungen für Hundehalter sind die nun vorgeschrieben Chippflicht und die Versicherungspflicht. Zwei Neuerungen, die der Tierschutzverein für Berlin sehr begrüßt, denn wir hoffen nun, dass dadurch in Zukunft nicht mehr so viele Tiere ausgesetzt werden. Anhand des implantierten Microchips kann man ein vermisstes Tier eindeutig identifizieren und den Besitzer zur Verantwortung ziehen. Auch entlaufene Hunde können schnell und problemlos wieder an ihre Besitzer zurückgegeben werden.

llerdings muss zur Chippflicht dann auch eine gesetzliche Registrierung der Daten vorgeschrieben werden, sonst macht es nicht viel Sinn! Ganz wichtig ist auch die Versicherungspflicht für alle Hunde: Wenn ein Hund gebissen oder einen Autounfall verursacht hat, ist so gewährleistet, dass die Kosten übernommen werden und sowohl Opfer als auch Hundehalter abgesichert sind.

Im neuen Hundegesetz wird auch wieder eine Liste von 10 als gefährlich geltenden Rassen verankert sein, für die besondere Auflagen gelten. Diese umstrittene Liste hält der Tierschutzverein für wenig sinnvoll, da sie keinen Schutz vor wirklich gefährlichen Hunden bietet und Hunde von vorn herein als gefährlich diskriminiert. Sinnvoller als eine Rasseliste wäre ein Hundeführerschein für alle Hundehalter und gleichzeitig strengere Auflagen und Kontrollen auffällig gewordener Hunde durch die Veterinärämter.

Am stärksten erregt die Gemüter aber die Verschärfung des Leinenzwangs in der Stadt. Dazu ist trotz zusätzlicher Einschränkungen zu sagen:
Es ist im neuen Hundegesetz kein genereller Leinenzwang in Berlin vorgeschrieben, sondern eine Erweiterung der Anleinpflicht auf "Fußgängerzonen sowie öffentliche Straßen und Plätze mit Menschenansammlungen" (§3, 2).
Das ist natürlich eine sehr schwammige Formulierung und Auslegungsfrage, bedeutet aber im Klartext, dass Hunde in ruhigen Seitenstraßen und Wohngebieten weiterhin ohne Leine laufen dürfen.



Hier die wichtigsten Punkte des neuen Hundegesetztes auf einen Blick:

1) Leinenzwang
Zwei Meter Leine: In Grünanlagen, Kleingartenanlagen und Waldflächen
Ein Meter Leine: Treppenhäuser, Zuwege von Wohnhäusern, Büro- und Geschäftshäuser, Läden und anderen öffentlich zugängliche Gebäude, Campingplätze, Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen und Plätze mit Menschenansammlungen
Hundeverbot: Liegewiesen, Badestellen, Spielplätze


2) Chippflicht:
Gilt ab 2005 für alle neu in Berlin gemeldeten Hunde; für alle anderen
Übergangsfrist bis 2010

3) Versicherungspflicht:
Mindestdeckungssumme 1 Millionen Euro, gilt für neu gemeldete Hunde ab 2005; für alle anderen Übergangsfrist bis 2010

4) Liste der "gefährlichen Hunde":
Pit-Bull-Terrier
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Tosa Inu
(für diese vier Rassen gilt auch Zuchtverbot)


Bullmastiff
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Mastin Espagnol
Mastino Napoletano
Mastiff

All diese Rassen müssen beim Veterinäramt gemeldet werden, der Besitzer muss ein polizeiliches Führungszeugnis haben und einen Sachkundenachweis erbringen; der Hund wird auf sein Verhalten getestet und bekommt bei bestandenem Wesenstest eine grüne Plakette, die sichtbar am Halsband befestigt werden muss;
Für alle zehn Rassen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, der Maulkorb muss auch im Auslaufgebiet getragen werden.

Neu: Nach tierärztlicher Indikation kann ein Hund von der generellen Maulkorbpflicht befreit werden, was positiv zu bewerten ist.
Quelle:
 
"Das Gesetz ersetzt die bislang geltende Hundeverordnung, in der zwölf Rassen als gefährlich aufgeführt sind. Nicht mehr dabei sind die Bordeauxdogge und der Staffordshire Bullterrier."



"Chip: Jeder Hund muss künftig mit einem Chip, der unter die Haut gepflanzt wird, eindeutig zu identifizieren sein. Der Chip kostet 30 bis 40 Euro. Die Regel gilt für Hunde, die ab 2005 angeschafft werden. Für alle anderen gilt die Übergangsfrist bis 2010.

Haftpflicht: Die Halter müssen für ihre Tiere eine Haftpflichtversicherung bis zu einer Schadenshöhe von einer Million Euro abschließen. Kosten: 60 bis 180 Euro. Es gelten die gleichen Fristen wie beim Chip.

Zwei-Meter-Leine: Eine generelle Leinenpflicht wird zwar nicht eingeführt, aber sie gilt nahezu überall in der Stadt. In öffentlichen Grünanlagen und in Wäldern müssen alle Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausnahme sind die ausgeschilderten Hundeauslaufgebiete.

Ein-Meter-Leine: In Treppenhäusern, Büro- und Geschäftsgebäuden, Läden, Verwaltungen, auf Sport- und Campingplätzen, bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, in Bussen und Bahnen, in Fußgängerzonen sowie auf Straßen und öffentlichen Plätzen mit Menschenansammlungen darf die Leine nur einen Meter lang sein.

Gefährliche Hunde: Als gefährlich gelten Hunde, die über das natürliche Maß hinaus Kampfbereitschaft und Angriffslust zeigen, die unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen und die bereits andere Tiere oder Menschen angegriffen oder gefahrdrohend angesprungen haben.

Rasseliste: Per Gesetz werden zehn Rassen als gefährlich eingestuft. Pit-Bull, Bullterrier, American Stafford- shire Terrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff. Für sie alle gilt Leinen- und Maulkorbzwang, für die vier erstgenannten zudem Zuchtverbot.

Sachkundenachweis: Die Eigentümer dieser Hunde müssen zudem volljährig sein und dürfen nicht vorbestraft, alkohol- oder drogenabhängig sein. Sie müssen einen Sach- kundenachweis ablegen.

Wesenstest: Der Amtstierarzt muss bei diesen vier Rassen prüfen, ob der Hund eine unnormale Kampfbereitschaft aufweist. Besteht der Hund die Prüfung, bekommt er eine große grüne Plakette, die sichtbar am Halsband angebracht werden muss."



Die FDP beweist mal wieder, dass sie nicht weiß, wovon sie redet:
"Die FDP kritisierte, dass nicht geklärt sei, welche Daten der Chip enthalten soll, der ab 2005 jedem neu angeschafften Hund und ab 2010 jedem Hund eingepflanzt sein muss."



Ein Transponderchip enthält eine lange Nummer, sonst nichts.

"Das neue Hundegesetz löst die derzeitige Hundeverordnung ab. Das Gesetz wurde von der SPD- und der PDS-Fraktion ausgearbeitet. Änderungen, wie sie beispielsweise die Grünen-Fraktion forderte, wurden nicht berücksichtigt."


Nun wissen Hundefreunde also, welche Parteien nicht wählbar sind, weil sie Hunderassismus betreiben und tierschutzwidrigen MAulkorbzwang für unauffällige Hunde beschlossen haben: SPD und PDS.

Dass ständiger Maulkorbzwang tierschutzwidrig ist, wissen alle Fachleute. Diese Regelung dürfte vorausssichtlich vor Gericht keinen Bestand haben bei unauffälligen, postiv geprüften Tieren. Dass diese offensichtliche verfassungsbrechende (Tierschutz!) Entscheidung trotzdem getroffen wurde, zeigt die populistische Einstellung der Politiker.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „LHV Berlin“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

tinka
@zwerg ist nicht so schlimm. Du hast Wichtigers zu tun!! saludos jeanny y la loca Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. "Ein Lebenskünstler ist, wer sich von den lästigen Kleinkriegern des Alltags...
Antworten
11
Aufrufe
720
la loca
L
Candavio
Neuer Blog Eintrag( noch nicht frei) Sehr geehrter Herr Edelmann, für wie blöd halten sie eigentlich die Bevölkerung!? In dem im Betreff angezeigten Blog Eintrag sagen sie dass es extrem unterschiedliche Äußerungen zum Referentenentwurf gab und alle Beiträge in die Meinungsbildung einbezogen...
Antworten
345
Aufrufe
17K
Markus Herwig
M
Pommel
Da hast Du wahr :( ... leider habe ich nix wortneutrales dazu im inet gefunden!
Antworten
2
Aufrufe
614
Pommel
Pommel
Maluna
Wie lang die leine bei einem 20/40 hund sein darf ist nicht vorgeschrieben (zumindest hat man mir das im OA bielefeld gesagt).du must den hund aber damit unter kontrolle haben. bei einem leinen und maulkorbbefreiten staff verhält es sich wie bei jedem anderen 20/40 hund. bis zum 6monat ist jeder...
Antworten
2
Aufrufe
491
Bignobi
Capella
Hallo ihr lieben !! bin im moment etwas durch den wind !!! hab mal wieder garnicht mitbekommen das sich hier was getan hat !!! *schäm* bin aber auch noch nicht dazu gekommen an der HP weiter zuarbeiten !!! melde mich aufjedenfall wieder wenn was ist oder ich was brauche !!! ein ganz...
Antworten
5
Aufrufe
786
Capella
Capella
Zurück
Oben Unten