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Einige Neuerungen aber kein genereller Leinenzwang
im neuen Berliner Hundegesetz
Es war eine schwere Geburt, aber jetzt ist es beschlossen: Das neue Berliner Hundegesetz, das die Hundeverordnung vom Juli 2000 ablösen soll.
Die wesentlichen Veränderungen für Hundehalter sind die nun vorgeschrieben Chippflicht und die Versicherungspflicht. Zwei Neuerungen, die der Tierschutzverein für Berlin sehr begrüßt, denn wir hoffen nun, dass dadurch in Zukunft nicht mehr so viele Tiere ausgesetzt werden. Anhand des implantierten Microchips kann man ein vermisstes Tier eindeutig identifizieren und den Besitzer zur Verantwortung ziehen. Auch entlaufene Hunde können schnell und problemlos wieder an ihre Besitzer zurückgegeben werden.
llerdings muss zur Chippflicht dann auch eine gesetzliche Registrierung der Daten vorgeschrieben werden, sonst macht es nicht viel Sinn! Ganz wichtig ist auch die Versicherungspflicht für alle Hunde: Wenn ein Hund gebissen oder einen Autounfall verursacht hat, ist so gewährleistet, dass die Kosten übernommen werden und sowohl Opfer als auch Hundehalter abgesichert sind.
Im neuen Hundegesetz wird auch wieder eine Liste von 10 als gefährlich geltenden Rassen verankert sein, für die besondere Auflagen gelten. Diese umstrittene Liste hält der Tierschutzverein für wenig sinnvoll, da sie keinen Schutz vor wirklich gefährlichen Hunden bietet und Hunde von vorn herein als gefährlich diskriminiert. Sinnvoller als eine Rasseliste wäre ein Hundeführerschein für alle Hundehalter und gleichzeitig strengere Auflagen und Kontrollen auffällig gewordener Hunde durch die Veterinärämter.
Am stärksten erregt die Gemüter aber die Verschärfung des Leinenzwangs in der Stadt. Dazu ist trotz zusätzlicher Einschränkungen zu sagen:
Es ist im neuen Hundegesetz kein genereller Leinenzwang in Berlin vorgeschrieben, sondern eine Erweiterung der Anleinpflicht auf "Fußgängerzonen sowie öffentliche Straßen und Plätze mit Menschenansammlungen" (§3, 2).
Das ist natürlich eine sehr schwammige Formulierung und Auslegungsfrage, bedeutet aber im Klartext, dass Hunde in ruhigen Seitenstraßen und Wohngebieten weiterhin ohne Leine laufen dürfen.
Hier die wichtigsten Punkte des neuen Hundegesetztes auf einen Blick:
1) Leinenzwang
Zwei Meter Leine: In Grünanlagen, Kleingartenanlagen und Waldflächen
Ein Meter Leine: Treppenhäuser, Zuwege von Wohnhäusern, Büro- und Geschäftshäuser, Läden und anderen öffentlich zugängliche Gebäude, Campingplätze, Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen und Plätze mit Menschenansammlungen
Hundeverbot: Liegewiesen, Badestellen, Spielplätze
2) Chippflicht:
Gilt ab 2005 für alle neu in Berlin gemeldeten Hunde; für alle anderen
Übergangsfrist bis 2010
3) Versicherungspflicht:
Mindestdeckungssumme 1 Millionen Euro, gilt für neu gemeldete Hunde ab 2005; für alle anderen Übergangsfrist bis 2010
4) Liste der "gefährlichen Hunde":
Pit-Bull-Terrier
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Tosa Inu
(für diese vier Rassen gilt auch Zuchtverbot)
Bullmastiff
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Mastin Espagnol
Mastino Napoletano
Mastiff
All diese Rassen müssen beim Veterinäramt gemeldet werden, der Besitzer muss ein polizeiliches Führungszeugnis haben und einen Sachkundenachweis erbringen; der Hund wird auf sein Verhalten getestet und bekommt bei bestandenem Wesenstest eine grüne Plakette, die sichtbar am Halsband befestigt werden muss;
Für alle zehn Rassen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, der Maulkorb muss auch im Auslaufgebiet getragen werden.
Neu: Nach tierärztlicher Indikation kann ein Hund von der generellen Maulkorbpflicht befreit werden, was positiv zu bewerten ist.
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