Von der Nicht-Einziehung eines Hundes (länger)...

bones

KSG-Bullizist™
15 Jahre Mitglied
Ich weiß nicht, ob der folgende Bericht unter "Geschichten" muss, falls ja, bitte verschieben.

Einige von Euch wissen ja, dass ich seit meinem Einzug hier massive Probleme mit einem bissigen Hund habe. Der Verlauf dieser Geschichte ist in meinen Augen unfassbar und ich möchte das gerne mal mit Euch teilen.
Folgendes passierte und passiert immer noch:

Ich wohne auf einem Pferdehof, die Eigentümer (meine Vermieter) haben einen Hund (Dogo Canario oder Staffmix), der als Hofhund gehalten wird und sich frei bewegt (hier ist nix eingezäunt, der Hund ist völlig frei).

Dieser Hund ist hoch territorialaggressiv, will sagen, es gibt Hunde mit denen sie spielt, es gibt ein Huhn, dass sie in Frieden lässt, es gibt Menschen, mit denen sie ganz lieb kuschelt - und es gibt andere Lebewesen, die sie töten will, wenn sie sie sieht.
Das meine ich genau so, wie es schreibe, mittlerweile habe ich dreimal Hunde zusammennähen lassen müssen, weil dieses Riesenvieh (sorry) mit voller Wucht attackiert, an den Hals geht, und schüttelt.
Natürlich versuche ich alles, um meine Hunde zu beschützen, also wurde auch ich verletzt im Dezember, mein Daumen ist immer noch nicht wieder ok (Kapselverletzung).

Es gab noch weit mehr Attacken, die ohne ernste Verletzung blieben, weil wir mit vereinten Kräften (und massiver Gewalt) den Hund noch abwimmeln konnten.
Der Hund hat bereits Menschen gebissen (Fahrradfahrer) und nun angeblich einen kleinen Hund getötet. Zwei unserer ehemaligen Nachbarn sind aus Angst vor dem Hund bereits ausgezogen, auch sie mussten Hunde nähen lassen. In der ganzen Umgebung haben die Menschen Angst, Kinder dürfen nicht mehr hierhin etc.

Der Hund geht häufig deutlich offensiv drohend auf Menschen zu (z.B. in der Dämmerung) und wird zusehends stärker (sie ist jetzt ca. 2-2,5Jahre alt). Vor einem halben Jahr habe ich den Hund noch häufig eingefangen und zu den Leuten gebracht mit der Bitte, den Hund endlich zu sichern - heute fasse ich sie nicht mehr an, zu gefährlich.

Nach ungefähr 20 längeren Gesprächen mit den Leuten habe ich mich entschlossen (da ich mich nicht mehr aus dem Haus traue - der Hund lauert gern vor meiner Haustür), dem OA zu schreiben. Nebenbei: Ich habe noch keinen Cent der TA-Kosten ersetzt bekommen. Auch nebenbei: Die Halter sind permanent besoffen, die entsprechende Suchtproblematik ist aber natürlich schwer nachzuweisen.

Ich telefoniere nun regelmäßig mit dem OA und war gestern nochmals persönlich da:
Beim OA liegen mittlerweile ca. 10 (!!!) Anzeigen wegen Bissen des Hundes vor, dennoch sind denen die Hände gebunden: Der Hund hat beim Amtsvet einen VT gemacht, Ergebnis: es handelt sich ohne Zweifel um einen Boxermix und der Hund ist lammfromm.

Weiteres Problem: das Halter-Ehepaar hat sich getrennt und nun schustern die sich gegenseitig den Hund zu, so dass es keinen Empfänger für die Ordnungsverfügungen (Mk/Leinenzwang) gibt. Angeblich soll die Frau heute das Eigentum am Hund aufgeben, dann könnten wir den Kerl hier endlich verantwortlich machen. Gestern lief der Hund wieder um mein Auto und ich konnte nicht raus.
Eine Einziehung des Hundes liegt immer noch in weiter Ferne, zunächst brauchen wir einen Empfänger für die Verfügung Mk-Zwang, wenn danach nochmal etwas passiert soll ich mich melden.

Ich kann nicht mehr und hoffe sehr für meine Maus, dass wir es nicht schon wieder sind, die den nächsten Angriff abbekommen, in den angrenzenden Wald hier gehe ich schon lange nicht mehr.

In meinen Augen ist dieser Hund ohne Zweifel ein Kandidat für ein totes Kind und ich finde es unglaublich, wie derartige Zustände Dank gewisser Gesetzeslücken (ich muss da dem OA vertrauen, kenne mich nicht gut genug aus) hingenommen werden müssen. Völlig verständnislos denke ich da an all' die friedlichen Sokas, die allein wegen ihrer Rassezugehörigkeit Auflagen ohne Ende bekommen :( .

So, musste mal raus, in diesem Forum ist ja eigentlich nur von Vorkommnissen "andersherum" die Rede, hier würde ich mir sehnlichst wünschen, dass jemand endlich was gegen dieses Killerviech unternimmt.

LG
Mareike
 
  • 2. Mai 2024
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Hi bones ... hast du hier schon mal geguckt?
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Boah Mareike,

da fällt mir echt nichts merh zu ein, daß ist ja der Hammer.
Wenn ich das richtig verstanden habe lebst du zusammen mit deinen Vermietern,die gleichzeitig die Besitzer von diesem Hund sind zusammen auf einem Hof?!
Die Besitzer/Vwermieter, sind dazu noch ständig betrunken??

Das ist echt die wucht....

Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll, ausser das ich es total mistig finde das das OA da nichts machen kann.....echt traurig....und immer dieses, wenn dann nochmal was passiert!
Muss denn immer nochmal was passieren?
 
Mareike, ich kann Deine Angst und Deinen Ärger wirklich gut nachvollziehen, denn wir haben in der Nachbarschaft auch so einen Kandidaten (DSH) und das Stadtamt kümmert sich nicht. Keiner in der Nachbarschaft geht mit seinem Hund noch sorglos spazieren. Der Hund überfällt Hunde auf ihrem Grundstück, beißt sie zusammen etc. Wir sind nun schon X-Mal beim Stadtamt vorstellig geworden, aber die zuständige Dame sieht keinen Handlungsbedarf - das ist wie gegen Windmühlen kämpfen. :(
 
@Tuffi: Ja, die Besitzer des Hofes mit ca. 10 Mietwohnungen und ca. 60 Pferden etc. sind auch Halter des Hundes. Wir haben länger gesucht, um eine passende Wohnung zu finden, daher haben wir anfangs nix Offizielles gemacht. Wir suchen nun händeringend ein Häuschen...

LG
Mareike

@Bine: Seit meinem gestrigen Besuch beim OA weiß ich wenigstens, dass die sehr wohl handeln wollen - sie können nur nicht, weil hauptsächlich die AmtsTA sich querstellt. Der Hofbesitzer hat jede Menge Einfluss hier im Umkreis, darüberhinaus war er selbst in der Verwaltung tätig und kennt die Gesetzeslage gut genug ;) :( .
LG
Mareike
 
Das erinnert mich so an den Film/das Buch "Cujo"... Finde ich absolut stark, daß der Amts-TA so parteiisch ist, aber es stimmt. Wenn Amts-Vet sagt, ist der Hund ist gefährlich bzw. der Hund ist nicht gefährlich, sind dem OA die Hände gebunden.
 
bones schrieb:
@Bine: Seit meinem gestrigen Besuch beim OA weiß ich wenigstens, dass die sehr wohl handeln wollen - sie können nur nicht, weil hauptsächlich die AmtsTA sich querstellt. Der Hofbesitzer hat jede Menge Einfluss hier im Umkreis, darüberhinaus war er selbst in der Verwaltung tätig und kennt die Gesetzeslage gut genug ;) :( .
LG
Mareike

Genau an das habe ich Gedacht als ich deinen Text gelesen habe .Es is echt Traurig das es immer wieder so unvernünftige Menschen gibt .
Geht es nicht das der Hund vom Tierheim eingefangen wird ..."so als Herren loser Hund "?
 
Hallo Mareike,

das ist ja eine schreckliche Situation!

Und es kann nicht sein, dass ein Hund mit zehn Anzeigen nicht eingezogen werden kann! Das hat auch gar nicht mit irgendweiner Hunderassen-Verordnung zu tun, könnte ja genauso irgend ein Mix oder Schäferhund oder oder sein!

Hast du mal versucht die zuständige Polizeihundestaffel anzusprechen? Persönlich oder per Telefon?

Und wenn ich nicht aus meinem Auto käme, würde ich demnächst ein Handy mitnehmen und beim nächsten mal die Polizei bitten, mich aus dem Auto zu holen!

Und wegen der Tierarztkosten hast du denen hoffentlich schon schriftliche Zahlungsaufforderungen und Mahnungen geschickt!

Genau solche Menschen sind Schuld, wenn wieder etwas schreckliches passiert.

Wenn du einige der anderen betroffenen Hundehalter kennst, schließt euch zusammen und nervt die Behörden. Der Hund darf dort auf keinen Fall bleiben. Mit zwei, zweieinhalb Jahren schon so aggressiv. Kaum vorstellbar.

Uuups, hattest du ja noch etwas zu geschrieben.

Also versuche den Weg über die Polizeihundestaffel!

Und jedesmal Anzeige bei der Polizei (nicht beim Amt), wenn der Hund euch wieder massiv bedroht hat.

Logisch, dass ich euch auch für einen schnellstmöglichen Umzug die Daumen drücke!
 
bones schrieb:
@Bine: Seit meinem gestrigen Besuch beim OA weiß ich wenigstens, dass die sehr wohl handeln wollen - sie können nur nicht, weil hauptsächlich die AmtsTA sich querstellt. Der Hofbesitzer hat jede Menge Einfluss hier im Umkreis, darüberhinaus war er selbst in der Verwaltung tätig und kennt die Gesetzeslage gut genug ;) :( .
LG
Mareike

Leider ist es hier so, daß der Hund wohl schon so 20 - 25 Mal aufgefallen ist, etliche Aussagen (auch schriftlich) beim Stadtamt vorliegen, aber die zuständige Dame keinen Handlungsbedarf sieht, da der Besitzer den Hund immer an der Leine führt. Was sie leider dabei immer wieder vergißt, ist, daß der Besitzer dem Hund weder körperlich noch geistig gewachsen ist (der Besitzer ist weit über 70 und kann/konnte den Hund bei den bisherigen
Vorfällen nie halten bzw. abrufen). Der Hund geht auf alles, Rüden, Hündinnen, Welpen - wir fragen uns schon, wann denn der erste Mensch (außer dem Besitzer) dran ist.
 
@Caro: Rate mal, wer gerade in der zuständigen Diensthundstaffel Dienst macht ;) . Auch wir sind allerdings an das Gesetz gebunden, und solange es keine Auflagen gibt und keine Vorfälle, sind wir genauso machtlos wie das OA. :(
LG
Mareike
 
Eigentlich dachte ich mir so etwas schon.:D

Aber von "keine Vorfälle" kann ja nicht die Rede sein, wenn der Hund schon mehrmals gebissen hat. Oder hat gar keiner angezeigt?
 
Das ist ja Furchtbar wie Du da lebst. Ständig schauen zu müßen ob der Weg frei ist.Wenn ich an Deiner Stelle wäre , und kein anderer was tut, würd ich selbst Hand anlegen. War ein Unfall fertig. Mein Leben sowie das meiner Tiere ginge mir in so einem Fall vor.
Mögt denken was Ihr wollt . Aber ich möchte nicht mit so einer Angst leben wollen.
 
Meine Güte, das ist ja unmöglich!!! Aber ich doof würde mich wohl auch eher beissen lassen,:rolleyes: als das Tier umzubringen, das bring ich nicht fertig. Sieht so aus, als würde wirklich nur helfen, so schnell wie möglich en anderes Obdach zu finden. Wenn der Halter schon so alt ist, gibt es denn nicht die Möglichkeit eines unabhängigen Gutachters? Aus einem anderen Ort oder so? Kenn ich mich ja nicht aus, aber das sind doch keine Zustände! Vor einiger Zeit erfuhr ich von einem Fall, wo der Jagdhund einer Frau vom OA beschlagnahmt und eingeschläfert wurde, weil dieser in der Garage seiner Besitzerin das Frauchen schützen wollte und eine Besucherin umgeschubst hat, nicht mal gebissen!! Was ist das nur für eine Welt?:nee: Der Hund kann seine Besitzer möglicherweise um einiges überleben, wer ist denn dann zuständig? Ich wünsche mir nur für alle betroffenen, daß jeder einen hellwachen Schutzengel hat, wenn der Hund mal wieder schlechte Laune hat....Unfassbar!!!!!!
 
Der Hund hat gerade mal wieder eine halbe Stunde vor meiner Tür verbracht, ich kann echt nicht mehr :( .
@Flocke: Du meinst Bine's Fall, ne? So alt sind in meinem Fall die Besitzer nicht, und der Sohn ist ja der eigentliche Halter. Der wird so um die 40J. sein.

LG
Mareike
 
Boaa, wie übel !!

So wird dann sichtbar, was das Landeshundegesetzt für die Sicherheit der Leute bringt: gerade mal garnix :sauer: .
Ich würde vielleicht versuchen, den Amtsvet unter Druck zu setzen, indem man ihn direkt und durch Anschreiben möglichst aller Betroffenen auf die Gefährlichkeit des Hundes hinweist. Ihm muss klar werden, dass sein Kopf durch den Schlachthof kullert, sobald dieser Hund jemanden ernsthaft erwischt.

Step
 
@Step: Es sind auch schon Unterschriftensammlungen in der Nachbarschaft gelaufen - die liegen irgendwo sauber abgeheftet, wenn überhaupt.

LG
Mareike
 
Oh Gott oh Gott, das wär das richtige für mich, da hätt ich täglich die Hosen voll, ganz ehrlich:heul: , das ist ja Horror pur?

Ich versteh das net, ein Hund macht wouwou und wird gleich beschlagnahmt und ein anderer der darf da wie wild drauflosbeisen?:nee:

Du sagst es gibt anliegend ein Wald? geht der Hund dann evtl. auch wildern??
Ich meine ja nur, dann könnte man ja mal den Jäger unter Umständen drauf ansprechen, falls nix geschieht??? *graysybösegedankenhat*??
Naja aber dann wäre es wenigstens ein Wilddieb und unter diesen Umsränden, darf doch der Jäger oder???
Ich wünsch Dir weiterhin gute Nerven und toitoitoi, das Ihr da alle heile täglich rauskommt:sauer: unfassbar???
 
bones schrieb:
@Step: Es sind auch schon Unterschriftensammlungen in der Nachbarschaft gelaufen - die liegen irgendwo sauber abgeheftet, wenn überhaupt.

LG
Mareike

Jaja, die Behördenmühlen malen auch hier ziemlich langsam. :(

Mensch Mareike, seht bloß zu, daß ihr woanders ein Domizil findet, und das schnellstmöglich.
 
bones schrieb:
Ich wohne auf einem Pferdehof, die Eigentümer (meine Vermieter) haben einen Hund (Dogo Canario oder Staffmix), der als Hofhund gehalten wird und sich frei bewegt (hier ist nix eingezäunt, der Hund ist völlig frei).
TIPP: Miete mindern, da der Vermieter keinen gefahrlosen Zugang zum Mietobjekt gewährleistet.

bones schrieb:
Ich telefoniere nun regelmäßig mit dem OA und war gestern nochmals persönlich da:
Beim OA liegen mittlerweile ca. 10 (!!!) Anzeigen wegen Bissen des Hundes vor, dennoch sind denen die Hände gebunden: Der Hund hat beim Amtsvet einen VT gemacht, Ergebnis: es handelt sich ohne Zweifel um einen Boxermix und der Hund ist lammfromm.
Dem OA sind keineswegs die Hände gebunden! Die Rasse des Hundes ist ebenso wie die Einschätzung des AmtsVet, daß der Hund lammfromm sei, völlig ohne Belang. Die VV zum LHundG NRW bestimmen dazu Folgendes:

3.3.1.3
Zu § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 5 (Hunde, die sich als bissig erwiesen haben)

Als bissig gilt ein Hund, der einen Menschen durch einen Biss verletzt oder geschädigt hat, ohne dass er dazu provoziert worden ist (Nr. 3) oder der einen anderen Hund gebissen hat, ohne von diesem angegriffen worden zu sein, oder sich über eine Unterwerfungsgeste hinweggesetzt hat (Nr. 5).

Ob sich ein Hund als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erwiesen hat, wird von der örtlichen Ordnungsbehörde auf der Grundlage eines Gutachtens (fachliche Stellungnahme) der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes festgestellt. Da das Beißen Bestandteil des artgemäßen typischen Verhaltensrepertoires des Hundes ist, kann ein Beißvorfall nur unter Würdigung aller Umstände eine Bissigkeit im Sinne von Nr. 3 oder 5 begründen. Eine Ermittlung des Geschehensablaufes, der zu dem Beißvorfall geführt hat, ist erforderlich und erfolgt durch die örtliche Ordnungsbehörde. Dies gilt auch für die Frage, ob das Beißen zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah (§ 24 VwVfG.NRW.). Zu ermitteln ist auch, ob und inwiefern der Hund in der Vergangenheit bereits in Vorfälle verwickelt war, die Tatbestände der Nrn. 3 bis 6 betreffen.

Die Vorführung des zu beurteilenden Hundes bei der amtlichen Tierärztin/beim amtlichen Tierarzt ist zu veranlassen oder nach § 12 Abs. 1 anzuordnen.

Der Hund kann sich bereits durch einen Beißvorfall als bissig im Sinne von Nr. 3 oder 5 erweisen. Bissigkeit liegt in jedem Fall vor, wenn festgestellt wurde, dass der Hund mehr als einen Beißvorfall verursacht hat, ohne dazu provoziert worden zu sein.

3.3.2
Die Aufklärung der für eine Zuordnung unter die in Nrn. 1 bis 6 genannten Fallgruppen maßgeblichen Sachverhaltsumstände und die verbindliche Feststellung erfolgt durch die zuständige Ordnungsbehörde. Dies setzt eine gründliche Ermittlung des Sachverhaltes oder Geschehensablaufes und eine fachkundige Begutachtung des Hundes voraus. Insofern bestimmt § 3 Abs. 3 Satz 2, dass der verbindlichen Feststellung eine Begutachtung aus fachlicher Sicht durch die amtliche Tierärztin/den amtlichen Tierarzt vorauszugehen hat. Die Vorführung des zu beurteilenden Hundes bei der amtlichen Tierärztin/dem amtlichen Tierarzt ist zu veranlassen oder nach § 12 Abs. 1 anzuordnen.

Bis zur endgültigen Feststellung der Gefährlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 3 sollten sichernde Anordnungen (z.B. Anlein- und Maulkorbpflicht, ggf. ausbruchsichere Unterbringung) nach § 12 Abs. 1 getroffen werden.


bones schrieb:
Weiteres Problem: das Halter-Ehepaar hat sich getrennt und nun schustern die sich gegenseitig den Hund zu, so dass es keinen Empfänger für die Ordnungsverfügungen (Mk/Leinenzwang) gibt. Angeblich soll die Frau heute das Eigentum am Hund aufgeben, dann könnten wir den Kerl hier endlich verantwortlich machen. Gestern lief der Hund wieder um mein Auto und ich konnte nicht raus.
Eine Einziehung des Hundes liegt immer noch in weiter Ferne, zunächst brauchen wir einen Empfänger für die Verfügung Mk-Zwang, wenn danach nochmal etwas passiert soll ich mich melden.
Was sind das denn für Dilettanten :sauer: ? Als 40/20er muß er doch namentlich einem Halter zugeordnet werden können, sonst wäre er ja herrenlos (und müßte ins TH).

Ich würde dem OA kräftig Dampf machen, damit die endlich ihren A.... hochkriegen (Dienstaufsichtsbeschwerde , kleiner Hinweis auf 339 StGB, Medien einschalten etc.).
 
Bei uns ist es auch so, egal ob Wesenstest oder nicht, ein Beissvorfall und dein Hund hat Maulkorb- und Leinenzwang.

Kann ja auch nicht sein, nur weil einmal einer gesagt hat, der Hund ist o.k. und gleichzeitig soviele Anzeigen dagegen sprechen.
 
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