Habe gerade Streit-Thema, bitte um schnelle Antwort!!!

Tessa 081205

Hallo :hallo:

Ich sitze hier grad mit einem Kollegen und streite mich über Kampschmuser :lol:
Ich habe ihm mehrmals versucht zu erklären das das züchten von Kampfhunden in Deutschland verboten ist. Das heisst ja auch das ich selbst ein z.B Staffi Labi Mix als Kampfhund melden muss.
Er ist auch der Meinung das unsere Tessa auch kein Kampfschmuser ist :unsicher:
Und er meint auch das Dobis und Rottis auch zu den Kampfschmusern gehören :lol: ( bei uns ist es auf jeden fall nicht so )

Kann mir vieleicht jemand sagen oder Links geben wo drin steht was das züchten anbelangt und wie ich die Mixe anmelden muss. Im I-Net bin ich auf die schnelle nicht fündig geworden und ich denke mir wenn ich gute Antworten bekommen möchte dann ja wohl hier :love:

Ich bin mit meinem Latein grad echt am Ende und ich weiss nicht mehr wie ich Argumentieren soll :heul:
Denn alle haben unrecht nur er nicht :unsicher: :lol:

Ganz liebe Grüsse
Eure Mandy
 
  • 8. Mai 2024
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Tessa 081205 schrieb:
Er ist auch der Meinung das unsere Tessa auch kein Kampfschmuser ist :unsicher:
Und er meint auch das Dobis und Rottis auch zu den Kampfschmusern gehören :lol:

Was macht Hund zum Hund ? Und was macht Mann zum Mann ?
Schenk ihm nach und proste ihm zu...... :D
 
Das ist glaub ich von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.
Mir ist zB nicht bekannt, daß es verboten wäre in Niedersachsen Staffords zu züchten...

Ps: Nachzulesen sein müsste das in den jeweiligen Landeshundeverordnungen.
 
Die für Niedersachsen geltenden Regelungen sind im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) enthalten, welches am 01.03.2003 in Kraft trat. Seit der Änderung des Gesetzes mit Wirkung vom 01.10.2003 werden nunmehr nur noch Hunde – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit - reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung des Hundes sowie die Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters nachzuweisen. Der Hund ist grundsätzlich außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und hat einen Maulkorb zu tragen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

und hier ist nochmal das gesetz für niedersachsen:



liebe grüße ilka
 
Also bei uns in Hessen ist das züchten auch nicht verboten, soviel ich weis. Wenn ein aktueller und positiver WT vorliegt ist es glaube ich erlaubt, gibt jedenfalls einige Bulli und StaffBull züchter! Nur mit der Anmeldung nach dem Kauf könnte es vieleicht Probleme geben.;)
 
guck mal unter / Rathaus/Umsetzung_der_Landeshundeverordnung_NRW.htm nach. Da steht genau was ein Anlage Hund I ist und welche Rasse wie behandelt werden muß.
Gruß
Katja
 
Danke :) werde mich gleich mal durchwühlen und die wichtigsten sachen für ihn raussuchen ;)
 
Wer SoKa ist regelt die jeweilige Landesregierung. In Berlin ist der Dobermann ein normaler Hund, ein paar Kilometer weiter in Brandenburg ist er ein Kampfhund.

Auch die Mixe zählen dann zu den SoKas.
 
Bei uns in RLP steht der Bullterrier nicht auf der Liste.
Wir haben nur Auflagen für AmStaff, Staffbull und Pitbull.
Züchten ist bei uns verboten.
 
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