Anders als die Regierung nimmt sie dafür sogar Kollateralschäden für den Hundehalter in Kauf. Überspringt das Tier nämlich zum Beispiel einen Zaun, um sich auf einem privaten Rasen zu erleichtern, wird der Hundebesitzer nicht darum herumkommen, selber das private Grundstück zu betreten - auch wenn er sich dabei noch anderweitigen Ärger einhandeln könnte.