Bulli von NS nach NRW als Besuch

flipmo1001

Hallo Forum,

Seit 25 Jahren halte ich Hunde , und seit 15 davon Kampfschmuser.
Am Sonntag ist mein Francis im Alter von 15 Jahren freidlich bei mir auf dem Sofa
eingeschlafen , und nicht mehr aufgewacht. Das ist ein sehr Hartes Brot für mich.
Er ist einfach immer bei allen dabei gewesen, Geburt von drei Kindern usw....
ISt ein Standard Bulli gewesen.

Aber nun gut nun mal zum Thema.
Ich bin vor vier Wochen von NS nach NRW gezogen. Und habe da beim Googeln von Verordnungen schon gemerkt das das Hundetechnisch Mist ist.
Aber ging nicht anders.
Mein Francis habe ich einfach nicht gemeldet , muss ich zugeben..... da er so alt und grau gewesen ist. Kaum noch raus wollte . Und mein neues Grundstück 2 Hektar groß ist in ziemlicher Alleinlage. Da dachte ich mir , das bekommen wir auch noch so rum.

Nun aber mal die Frage zum rechtlichen. Ich wohne immer noch direkt an der Grenze zu NS . Meine Schwester und Ihr Bulli wohnen noch in Niedersachsen. Ab und an muss meine Schwester auf Messe fahren und dann habe ich sonst für ein bis zwei Wochen Ihren Bulli aufgenommen.

Geht das jetzt noch legal???
Kann ich Ihren in Niedersachsen gemeldeten Bulli in NRW betreuen?
Viele Grüße , Philip
 
  • 18. Mai 2024
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Hi flipmo1001 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi.

Besuch ist erlaubt, als Besuch gilt jedoch maximal 6 Wochen am Stück. Und der Hund muss nicht nur in NS gemeldet sein, sondern dort auch seinen "Lebensmittelpunkt" haben, sprich sich aufs Jahr gerechnet insgesamt länger in NS aufhalten als in NRW.

Wenn er ein paar Mal im Jahr (so alle 2-3 Monate) für weniger als 6 Wochen in NRW betreut wird, gilt das als Besuch.

Der Hund muss aber dann in NRW ständig mit Leine und Maulkorb geführt werden, da er keinen gültigen Verhaltenstest hat.

Einen Bulli auf Deine Schwester in NS zu melden und dann in NRW zu halten wäre dagegen illegal. ;)

Aber in NRW ist die Haltung eines Bullis echt kein Problem. Solange der Hund aus dem Tierheim kommt, kriegt man den ohne großes Trara genehmigt und der Verhaltenstest ist durchaus machbar. ;)

Gruß
tessa
 
Hi.
Einen Bulli auf Deine Schwester in NS zu melden und dann in NRW zu halten wäre dagegen illegal. ;)
Gruß
tessa

Warum soll das "illegal" sein? Man könnte sich auch bei seiner Schwester anmelden und als Zweitwohnsitz iwo wohnen. Auch für Hundehalter gelten immer noch die Grundrechte, oder?
 
Hi.
Einen Bulli auf Deine Schwester in NS zu melden und dann in NRW zu halten wäre dagegen illegal. ;)
Gruß
tessa

Warum soll das "illegal" sein? Man könnte sich auch bei seiner Schwester anmelden und als Zweitwohnsitz iwo wohnen. Auch für Hundehalter gelten immer noch die Grundrechte, oder?

Es wäre "illegal", weil man (welches "Gesetz" weiß ich jetzt nicht, weil da verschiedene staatliche Behörden (Finanz-, Kraftfahrzeugbundes-, Einwohnermeldeamt) ein "Interesse" dran haben) als Bundesbürger verpflichtet ist, sich mit seinem Erstwohnsitz an seinem Lebensmittelpunkt zu melden und Veränderungen den zuständigen Stellen mitzuteilen.

Es muss wohl auch von irgendeiner Stelle kontrolliert werden, weil es ja ansonsten der "SoKa-Freibrief" schlechthin für z.B. Bayern oder sonstigen Bundesländern mit ähnlich harten LHVOs wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in 13 Jahren Rasseliste niemand auf diese grandiose Idee gekommen ist.
 
Der Hund muß dort gemeldet sein, wo der Lebensmittelpunkt ist und das ist nun mal jetzt NRW.
Die Auflagen in NRW sind ja wohl auch kein Hexenwerk.
 
Guten Morgen ,
und Danke für die Antworten.
Zu dem letzten Beitrag, Nein der Lebensmittelpunkt ist nicht NRW!
Da Der Bulli von meiner Schwester in Niedersachsen wohnt , und das auch weiterhin
tut , (Wer gibt sein Bulli schon länger ab als nötig ?!?!) Ist wie gesagt nicht oft im Jahr für
max. 2 Wochen. Damit ist die Frage geklärt.

Und wenn er dann mal wieder bei mir in NRW Betreut werden sollte , ist das mit der Leinen und vor allem Maulkorb-Pflicht auch kein Problem.
Da mein neues Grundstück auch wieder mehrere Hektar groß ist , ist es möglich Ihn rein auf Privatgrund auszuzführen , zu spielen usw.

Und nun nochmal zu der Aussage das es in NRW kein Hexenwerk ist:
Ich überlege natürlich auch wieder in meine Familie einen Bulli aufzunehmen.
Bin da aber jetzt schon mehr oder weniger bei Mini-Bulli gewesen, wegen den
Ämtern. Ich habe ein paar Beitrage im Internet gefunden , seitdem dachte ich nur , OK Bulli in groß , hier jetzt in NRW...... das wird schwer.

Ich wohne übrigens jetzt im Kreis Herford, genauer 32289 Rödinghausen!
Wenn mein Infostand richtig ist bräuchte ich:

Polizeiliches Führungszeugniss.
Sachkundenachweiß.
Ok vom Vermieter fällt weg , da eigenes Eigentum.
Haftpflichtversicherung.
Und ok vom Ordnungsamt , das KANN kommen wenn es ein Tierheimhund
ist.
Und ein Wesenstest???? Brauch man den immer? Oder nur wenn Maulkorbbefreiung
angestrebt wird?
Kennt einer von euch den Steuersatz für meinen Wohnort? Beim Amt ist gerade keiner zu erreichen :)

So richtig? Ich hatte bis jetzt den Eindruck das es einen in NRW schwerer gemacht wird als es sein muss....... diese Meinung ist aber durch stöbern im Netzt entstanden.

Grüße ,Philip
 
So richtig? Ich hatte bis jetzt den Eindruck das es einen in NRW schwerer gemacht wird als es sein muss....... diese Meinung ist aber durch stöbern im Netzt entstanden.

naja, es sind halt ein paar punkte, aber nicht unlösbar.

Die Liste ist fast komplett. Bei mir musste das Grundstück (ausbruchsicher) eingezäunt werden. Also 1,8 mtr. hoch und rundum Buddelsperren. Das war schon bei 1000qm eigentlich das teuerste und aufwändigste an der ganzen Aktion. Bei deinem Gelände könnte es interessant werden, es sei denn du ziehst diese Grenze etwas näher um's Haus. Ohne die Einzäunung müsstest du "reine Wohnungshaltung" angeben und darfst im eigenen Garten mit Leine spazieren gehen.
Ich war mit dem jungen Hund in der Hundeschule, damit er anschließend bis zum 2. Lebensjahr Leinen- und Maulkorbbefreiung bekam. Den eigentlichen Test werde ich mit ihr machen, wenn sie 2 Jahre alt wird. Früher würde mir nichts bringen, weil man ihn dann später trotzdem noch einmal wiederholen müsste.
 
1. Hund 42,00 € 2. Hund 90,00 €


Wenn diese Angaben stimmen, zahlst du für einen Hund 42,00€ Steuern, es gibt keine Listenhundsteuer.

Quelle: hundesteuer.biz
 
Hi.

Ich finde die Auflagen in NRW im Gegensatz zu anderen BL noch echt "human" :rolleyes:

Einen Bulli aus dem Tierschutz _muss_ das Ordnungsamt genehmigen, da gibts nix.
Verhaltenstest muss man nicht machen, nur wenn man Leinen- und MK-Befreiung haben will. Ist keine Pflicht.

Ohne Leine und MK auf dem eigenen Grundstück wird allerdings nur genehmigt, wenn das Grundstück "ausbruchssicher umzäunt" ist. Ansonsten gilt auch auf dem eigenen Land MK und Leinenpflicht (aber wer will das kontrollieren?). Es darf halt nur nix passieren... :unsicher:

Ich würde auf dem Gelände ein kleines Stück am Haus "ausbruchssicher" umzäunen und dem Amt erklären, dass sich der Hund nur im Haus und im umzäunten Stück Garten aufhält, dann ist das OK und wird auch so genehmigt.

Die Sachkunde ist läppisch, das ist ein Multiple-Choice-Fragebogen, macht man beim Vet-Amt.
Führungszeugnis sollte sauber sein, versteht sich.
Haftpflichtversicherung für den Hund sollte eh obligatorisch sein.
Gechipt muss er auch sein, aber das ist ein Hund aus dem Tierschutz ja eh.

Alles keine unlösbaren Dinge.

Was allerdings nicht genehmigt wird in NRW ist ein Bulli vom Züchter oder von Privat. Er muss aus dem Tierschutz sein (aber da gibts ja auch genug...).

Gruß
tessa
 
Und ja... es gibt auch ab und an reinrassige Bullterrier-Welpen im Tierschutz. :love:

Schau mal in die Tiervermittlung, da suchen gerade 4 Bananennasen ein neues Zuhause!

Gruß
tessa
 
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