Mein Tierarzt ist verunsichert. Er sagt, dass der Hinweis in dem Schreiben, das ich ja oben angehängt habe, "...Wir empfehlen..." genau die Probleme aufwirft. Der Verordnungstext, wie auch der deutsche Rechtstext verweist auf die Formulierung: "...die der Impfstoffhersteller angibt (^=empfiehlt).." nicht was zugelassen ist zählt, sondern was der Impfstoffhersteller empfiehlt. Verstehst Du jetzt, wo das juristische Problem liegt? Klar sind das juristische Spitzfindigkeiten, aber damit beschäftigen sich in Deutschland sackweise Gerichte.
In dem Schreiben ist keine Rede von einer Wirksamkeitsdauer (die wäre nämlich deutlich länger).
In dem Schreiben ist keine Rede von einer Wirksamkeitsdauer (die wäre nämlich deutlich länger).