"Experte" Breitsamer zum LHG NRW

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Hi.

Folgendes hab ich im Anhang bei den Änderungen zum LHG NRW gefunden, wo die "Experten" zu Wort kommen:

Zitat
Franz Breitsamer (öffentlich bestellter Sachverständiger im Hundewesen) stellte klar, die seiner schriftlichen Stellungnahme beigefügte „Beißstatistik“ zeige, dass als Hauptursache für Hundeattacken die „Mehrhundhaltung“ verantwortlich sei. Der Gesetzentwurf berücksichtige weitgehend das Schutzbedürfnis der Bevölkerung.
Zitat Ende

Der bezieht sich wohl auf die Passage im neuen Gesetz, nach der man "Gefährliche Hunde", also die in den Listen genannten, nur noch einzeln ausführen darf.
Ein gleichzeitiges Ausführen mehrerer Listis ist eine Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend geahndet.

So ein Unfug!
Was soll man denn machen, wenn man mehrere Hunde hat. Immer getrennt gassi gehen? Das haut doch in den meisten Fällen zeitlich gar nicht hin!

Wenn ich mir vorstelle, ich hab zwei Staff-Bulls und darf nichtmal gleichzeitig mit beiden spazieren gehen... :sauer:

Das ist doch verrückt!

Gruß
tessa
 
  • 9. Mai 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Tessa,

würd ich nicht unbedingt so sehen. Viele Hunde verhalten sich im Rudel eben anders. Und wenn ich mir da so manche durchgeknallten Köter ansehe hoff ich nur das die Leine hält. Grade die Unerzogenen sind im Rudel noch um einiges schlimmer als alleine.

Und wen trifft es hier? Mehrhundhalter wie dich deren Hunde nie im Leben drauf kämen einen Menschen zu beissen, ob nun alleine oder nicht.

Ich könnte mir schon vorstellen das seine "Statistik" - dich ich übrigens mal gerne sehen würde - stimmt

Lieben Gruß
Meike
 
Also ich habe folgende Erfahrung gemacht.
Jede Hündin allein läßt sich problemlos von mir abrufen, beide zusammen aber werden plötzlich und unerwartet taub wenn etwas ineressantes zu sehen ist (Kaninchen etc.). Aus diesem Grund bleibt bei mir jeweils abwechselnd eine an der Leine und eine läuft frei. Klappt ganz gut und toben können sie trotzdem. :)
Anne mit Dobis
 
Zwei "gefährliche Hunde" zusammen auszuführen war schon bei der LHV untersagt.
 
Original geschrieben von Denise
Zwei "gefährliche Hunde" zusammen auszuführen war schon bei der LHV untersagt.

Das scheint aber von Stadt zu Stadt verschieden zu sein.Hier wohnt jemand der hält 2Staffs,die er auch gleichzeitig ausführt.
Beide Hunde haben den WT,und sind MK und Lbefreit.
Da soll noch wer durch blicken wo jetzt was wo gilt.
Lg Thai
 
Ich denk mal er meint gar keine Listenhunde sondern ganz "normale" Hunde
 
Auch hier gilt eigentlich nur wieder wie überall : Vernunft läßt sich nicht erzwingen.
Jeder Halter sollte selbst vernünftig einschätzen können, ob er seine Hunde - sofern er mehrere hat - gleichzeitig führen kann oder nicht. Wem das egal ist, der wird auch nach dieser regelung mit mehreren Hunden gehen. Eben nur da, wo es nicht so auffällt, bzw. keinen interessiert.

Gehe ich aufs Feld, ist es kein Problem, alle drei Hunde gleichzeitig mitzunehmen. Auch nicht bei Hundebegegnungen. Aber auch nur deshalb, weil ich dann nur vermehrt auf Daufi achten muß. Arco sind andere Hunde eh meist schnurzpiepe, und Kiara haut ab, bevor es brenzlig wird.
Würde ich ins Örtchen gehen wollen, würde ich mir lieber einen Kopfschuß geben, bevor ich alle 3 mitnehme.
So ist es eben eine Ermessenssache, die vernunftgeprägt sein muß, jedoch nicht erzwungen werden kann, insofern geht diese Regelung wie die gesamte LHV am eigentlichen Ziel vorbei.
 
Übrigens gibt es den Breitsamer auch im Internet:

Ich bin nicht sicher, ob das allgemein bekannt ist. :D
 
Hi Tessa,
du musst dir das LHundG mal genau durchlesen.
Es ist verboten 2 gefährliche Hunde zusammen auszuführen, aber Hunde, welche die Verhaltensprüfung abgelegt haben, sind nach dem LHundG keine gefährlichen Hunde mehr, denn dann würden Sie nicht Leinen- & Maulkorbbefreit.
Also kann ein Hundehalter auch mit 2 Staffs, welche bewiesen haben, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht, spazierengehen. :)
Lediglich Hunde nach § 3 Absatz 3 und Hunde der Rassen Pitbull, Am. Staff, Staff Bullterrier und Bullterrier (wenn sie die Verhaltensprüfung nicht bestanden haben) müssen getrennt ausgeführt werden.

§ 3 Abs.3 LHundG NRW:
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
 
Ich denke aber, daß es da mehr dran liegt, daß man zwei Hunde nicht so leicht hält. Hier kommen selten Beißvorfälle mit mehr als einem Hund vor, es sei denn, die Hunde haben sich gefetzt und Herrchen/Frauchen wollte eingreifen.
Das ist doch nur die nächste kampagne.
 
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