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nina77
... wurde gelöscht.
heute Mittag klingelt an der Haustür ne Tante vom Amt und hatte einen Brief für mich den ich unterschreiben mußte. Ich machte den Brief auf und drin war eine tolle lamienierte rote Karte mit der Überschrift " Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 Gefahrhundegesetz ". Ich habe alle meine Papiere ( Hundeführerschein, Führungszeugniss, Bescheinigung das mein Dicker gechipt ist ) alles im Dezember 2005 beim Amt Oldenburg abgegeben und heute nach 1 1/2 Jahren bekam ich endlich diese dumme Karte und das beste ist noch dafür soll ich noch 100 Euro zahlen.
Bin schon gestraft genug mit 600 Euro Steuer im Jahr.
Nach dem Schock bin ich gleich zum Rathaus und hab die Tante mal gefragt, wie es aussieht mit einem Hundeauslaufgebiet, wenn der Hund nur mit 2 m Leine und MK ausgeführt werden darf. Natürlich hatte da keiner ne Ahnung davon.
Nun meine Frage, muß es in einer Stadt wo genereller Leinenzwang besteht ein Hundeauslaufgebiet sein? Ich meine es einmal gehört zu haben, das im Umkreis von 5 km so ein Gebiet zu sein hat.
Schöne Grüße aus Oldenburg in Holstein
PS. Bin die einzige in Oldenburg die so eine tolle rote Karte hat.
Bin schon gestraft genug mit 600 Euro Steuer im Jahr.
Nach dem Schock bin ich gleich zum Rathaus und hab die Tante mal gefragt, wie es aussieht mit einem Hundeauslaufgebiet, wenn der Hund nur mit 2 m Leine und MK ausgeführt werden darf. Natürlich hatte da keiner ne Ahnung davon.
Nun meine Frage, muß es in einer Stadt wo genereller Leinenzwang besteht ein Hundeauslaufgebiet sein? Ich meine es einmal gehört zu haben, das im Umkreis von 5 km so ein Gebiet zu sein hat.
Schöne Grüße aus Oldenburg in Holstein
PS. Bin die einzige in Oldenburg die so eine tolle rote Karte hat.