Glarus, Graubünden, St. Gallen - Ein Hund ist eben nicht nur ein Hund

  • 11. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zwölf von ihnen listet der Rat nun als bewilligungspflichtig auf. Darunter ist auch der Deutsche und Belgische Schäferhund.
Vielleicht sollte man hier im Gegenzug den Berner Sennenhund bannen.
Seehofer übernehmen Sie :lol:

LG
Dominic
 
Der Schäferhund mit auf der Liste?

Jetzt wird alles gut! :love:
 


Im Kanton Glarus sind ab 1. Januar 2014 die folgenden Hunderassen bewilligungspflichtig:

American Staffordshire Terrier
American Pitbullterrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
Rottweiler
Dobermann
Hovawart
Dogo Argentino
Cane Corso
Rhodesian Ridgeback
Deutscher Schäferhund
Belgischer Schäferhund
 
Ein Teil Breitsamer ist schon mit dabei wg Rhodesian Ridgeback - die Schweizer sind halt etwas langsamer und haben die wissenschaftlichen Änderungen in Bayern noch nicht geschnallt :eg: - nur der Bandog fehlt merkwürdigerweise, aber vielleicht gibts in der Schweiz wirklich keinen :p

Was hab ich gerade so schön gehört?
Mit Vernunft erreichst du nur die Vernünftigen, nicht die Dummen, nicht die Verführten und auch nicht die Politiker.

Deshalb wird Vernunft nie etwas erreichen... :sauer:
 
Die Rassen sind bewilligungspflichtig, aber nicht verboten! Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
 
Zugegeben - das faktische Rasseverbot in Bayern für Anlage-1-Hunde ist wesentlich bescheuerter als die Schweizer Variante :sauer:
 
Ganz ehrlich, wenn es dabei bleibt, ist nicht viel dagegen zu sagen. Im Gegenteil würde ich mich solche Regelungen auch für deutsche Bundesländer wünschen. Wenn man den Hund halten darf und ihn sich nur vorab genehmigen lassen muss, sehe ich da kein sonderliches Problem.
 
Ganz ehrlich, wenn es dabei bleibt, ist nicht viel dagegen zu sagen. Im Gegenteil würde ich mich solche Regelungen auch für deutsche Bundesländer wünschen. Wenn man den Hund halten darf und ihn sich nur vorab genehmigen lassen muss, sehe ich da kein sonderliches Problem.

Kann ich mich definitiv nicht anschließen.

Hier in Niedersachsen hole ich mir den Hund, den ich möchte und gut ist es.

O.K., für Neuhundehalter gibt es jetzt den HFS!
Scheint aber, bis auf das Finanzielle, nicht das Schlimmste zu sein, wie ich jetzt gehört habe.
 
Ganz ehrlich, wenn es dabei bleibt, ist nicht viel dagegen zu sagen. Im Gegenteil würde ich mich solche Regelungen auch für deutsche Bundesländer wünschen. Wenn man den Hund halten darf und ihn sich nur vorab genehmigen lassen muss, sehe ich da kein sonderliches Problem.

Kann ich mich definitiv nicht anschließen.

Ich auch nicht. Das ist Bevormundung, und der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.
 
Besser als ein Verbot ist es alleweil... das grösste Problem wird sein, dass viele die 2 und mehr Hunde halten wohl nicht gewillt sein werden, eine Bewilligung einzuholen und im Kt. GL gibt es so gut wie keine "TH"Plätze. Nicht mal ein richtiges TH...
 
Besser als ein Verbot ist es alleweil... das grösste Problem wird sein, dass viele die 2 und mehr Hunde halten wohl nicht gewillt sein werden, eine Bewilligung einzuholen und im Kt. GL gibt es so gut wie keine "TH"Plätze. Nicht mal ein richtiges TH...

Im Endeffekt ist es aber ein Verbot ;)
Verbot in dem Sinn, dass es nicht eindeutig als Verbot geschrieben ist, sondern "ausgeschmückt".
Warum sonst würde man die HH so madig machen?!

Ich denke,dass es sein kann,dass ein generelles Verbot nicht durchzubringen ist
,so sich aber erhofft,die Hunde reduzieren zu können...

Warum,wieso,weshalb ... Da steig ich nicht durch.
Das vorgeschobene Argument,der Beissunfälle und/oder "Gefährlichkeit" zählt sowieso nicht ... LG
 
Da braucht sich doch blos irgendeiner bei der Anmeldung eine blöde Ausrede einfallen lassen um den Hund nicht zu bewilligen....gibt es doch in D auch, das "berechtigte" Interesse...oder gab's wenigstens mal...
 
Na ja, es gibt ja festgelegte Kriterien und liegt nicht am willkürlichen Urteil des Sachbearbeiters, ob man einen Hund halten darf oder nicht.

Für die Hunderassen selber kann es ein Schutz sein, wenn man den Erwerb und die Haltung vorab bewilligt bekommen muss.

Ein generelles Verbot, wie es für bestimmte Rassen in den meisten Bundesländern existiert, ist ne ganz andere Nummer.

Hier hat man das Recht einen Hund bewilligt zu bekommen. Wenn die Rassen dagegen generell verboten sind, hat man das Recht eben nicht.

Wenn man das Prinzip konsequent und vernüftig durchsetzt, wird es vernünftige Halter nicht betreffen und manchen Hund vor einem ar.schigen Halter bewahren.

Es ist aber halt wie immer, dass es an der Durchführung scheitern wird und man irgendwann einen Schritt weiter gehen wird.
 
In Bayern gibt es auch festgelegte Kriterien. Das berechtigte Interesse für Anlage 1 ist eine Farce, die wohl nur eingeführt wurde, damit die Verordnung für rechtliche Überprüfungen keine Angriffsfläche bietet.

Anlage 2 hat auch alles schön festgelegt :eg: und manche Gemeinden halten sich einfach nicht dran. Es gibt keine Grundlage dafür, ein Führungszeugnis zu verlangen und Zolling/Attenkirchen verlangt es trotzdem - beinahe hätten sie noch wissen wollen, ob ich ein berechtigtes Interesse habe :eg:. Es gibt keine Versicherungspflicht aber sie wollen trotzdem einen Nachweis (zwar versichert man seinen Hund sowieso, aber ohne Versicherungspflicht keine Nachweispflicht). Es gibt keinen sinnvollen Grund, bereits einem Welpen mit 8 Wochen einen Beißkorb zu verpassen aber sie tun es trotzdem - das Innenministerium findet das zwar auch seltsam, aber redet sich damit raus, dass sie nicht wissen können, ob der Welpe vielleicht schon auffällig geworden wäre (mehr Schmarrn geht kaum!). Das vorläufige Negativzeugnis ist ein reiner Verwaltungsakt und trotzdem machen sie so einen Zirkus!

Ach ja: das oberste Bayerische Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass Listenhunde (2) mit Wesenstest ohne Auflagenempfehlung und Negativzeugnis genauso behandelt werden müssen wie nicht gelistete Hunderassen. Trotzdem gilt hier für Anlage 2 auch außerorts Leinenzwang - für andere Hunde nicht!
 


Im Kanton Glarus sind ab 1. Januar 2014 die folgenden Hunderassen bewilligungspflichtig:

American Staffordshire Terrier
American Pitbullterrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
Rottweiler
Dobermann
Hovawart
Dogo Argentino
Cane Corso
Rhodesian Ridgeback
Deutscher Schäferhund
Belgischer Schäferhund
Ich staune, daß der AC nicht gelistet ist.
Was ein bißchen Farbe doch ausmacht.
Oder eher doch der Heimvorteil? :D
Im italienischsprachigen Tessin sind ja auch so gut wie alle "HSH" gelistet, außer ...
... genau, außer dem italienischen Maremmano Abruzzese.
 
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