@ Heather: Eigentlich nicht, ABER
da der Tierarzt mit seiner OP bereits in Vorlage getreten ist und die nächste OP von uns gezahlt wird und dann die 3 OP sowie die Krankengym von der neuen Besitzerin gezahlt werden, müsste er um den Hund wieder zu bekommen erst alle Rechnungen zahlen (plus der Zinsen).
Der der TA als erstes mit Kosten in Vorlage getreten ist, hat er sowas wie ein Pfandrecht für den Kleinen erhalten.
Nachdem er dies vom Vet Amt mitgeteilt bekam hat man von ihm nichts mehr gehört !!!!!!!
Befürchte nun, dass es nicht lange dauert und er nen neuen hat .... Halteverbot kann nicht ausgesprochen werden, da man ihm nicht nachweisen kann, dass er für die Verletzung des Kleinen verantwortlich ist (wurde uns so vom Vet Amt mitgeteilt). Er bekam nur ein paar lächerliche Auflagen erteilt, für den Fall, dass er sich wieder einen Hund anschafft.