Das ich nicht lache oder besser gesagt nicht weine....
Der Deutsche Tierschutzbund ist noch nicht mal bereit, meine Mail richtig zu lesen. Eben kam nämlich eine Antwortmail und diese fand ich sehr traurig! Grund...Es war eine Systemnachricht!!!! :mauer:
Naja, habe denen grad noch ne nette :doof: mail zurück geschrieben. Habe Ihnen auch gesagt, das eine andere Organisation schon nach 2 Tagen auf meine Mail reagiert hat und diese jetzt etwas unternehmen werden.
Hier die Antwortmail des Tierschutzbundes.
Sehr geehrte Frau Gotsche,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 20.02.2009.
Leider ist der Verkauf von Hunden und auch Katzen über Zoogeschäfte in Deutschland nicht verboten. Der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren bedingt aber auch eine artgerechte Haltung. Dies ist in Bezug auf Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften kaum möglich. Deshalb hat sich der Deutsche Tierschutzbund seit jeher dafür eingesetzt (siehe auch unsere Website unter oder auch unsere Zeitschrift "du und das tier" u.a. 5/05), dass der Verkauf dieser Tiere in Zoofachgeschäften unterbunden wird. Unsere erst kürzlich dazu veröffentlichte Stellungnahme und auch unser Schreiben an einen großen Anbieter wurden vor kurzem von den Medien aufgegriffen. Auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands unterstützt unsere Forderung und gibt entsprechende Richtlinien an die ihm angeschlossenen Geschäfte weiter.
Allerdings ist es aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes dringend notwendig, den Handel und die Präsentation von Heimtieren noch deutlich strikter zu regulieren. So sind z. B. die wenigsten exotischen Tiere, dazu zählen auch Papageien und Schildkröten, in Privathaushalten artgerecht zu halten. Aber auch kleine Säugetiere wie Hamster, Frettchen oder Rennmäuse sollten aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes besser nicht als Heimtiere angeboten werden.
Wenn Sie beobachten, dass Tiere schlecht gehalten oder gequält werden, können Sie sich mit Ihren Beobachtungen (genaue Angaben von Ort, Zeit, Geschehen, ev. Zeugen) entweder an die Polizei oder an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am Besten selbst dort melden sollten. Gerne geben unsere Mitgliedsvereine dabei Hilfestellung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben
Der Deutsche Tierschutzbund ist noch nicht mal bereit, meine Mail richtig zu lesen. Eben kam nämlich eine Antwortmail und diese fand ich sehr traurig! Grund...Es war eine Systemnachricht!!!! :mauer:
Naja, habe denen grad noch ne nette :doof: mail zurück geschrieben. Habe Ihnen auch gesagt, das eine andere Organisation schon nach 2 Tagen auf meine Mail reagiert hat und diese jetzt etwas unternehmen werden.
Hier die Antwortmail des Tierschutzbundes.
Sehr geehrte Frau Gotsche,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 20.02.2009.
Leider ist der Verkauf von Hunden und auch Katzen über Zoogeschäfte in Deutschland nicht verboten. Der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren bedingt aber auch eine artgerechte Haltung. Dies ist in Bezug auf Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften kaum möglich. Deshalb hat sich der Deutsche Tierschutzbund seit jeher dafür eingesetzt (siehe auch unsere Website unter oder auch unsere Zeitschrift "du und das tier" u.a. 5/05), dass der Verkauf dieser Tiere in Zoofachgeschäften unterbunden wird. Unsere erst kürzlich dazu veröffentlichte Stellungnahme und auch unser Schreiben an einen großen Anbieter wurden vor kurzem von den Medien aufgegriffen. Auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands unterstützt unsere Forderung und gibt entsprechende Richtlinien an die ihm angeschlossenen Geschäfte weiter.
Allerdings ist es aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes dringend notwendig, den Handel und die Präsentation von Heimtieren noch deutlich strikter zu regulieren. So sind z. B. die wenigsten exotischen Tiere, dazu zählen auch Papageien und Schildkröten, in Privathaushalten artgerecht zu halten. Aber auch kleine Säugetiere wie Hamster, Frettchen oder Rennmäuse sollten aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes besser nicht als Heimtiere angeboten werden.
Wenn Sie beobachten, dass Tiere schlecht gehalten oder gequält werden, können Sie sich mit Ihren Beobachtungen (genaue Angaben von Ort, Zeit, Geschehen, ev. Zeugen) entweder an die Polizei oder an das örtlich zuständige Veterinäramt wenden. Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am Besten selbst dort melden sollten. Gerne geben unsere Mitgliedsvereine dabei Hilfestellung.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben