Bonsai1624
Hallo Ihr Lieben,
ich beschäftige mich jetzt schon seit einiger Zeit mit den Auflagen für einen Listenhund aus dem Tierheim und blicke soweit auch durch nur folgendes ist mir noch fraglich:
- In Tierheimen in Ba-Wü wird geäußert, dass für das Ausführen eines Listenhundes ein Sachkundenachweis gefordert wird.
Wie ist das nun. Hier im Rhein-Neckar-Kreis wird natürlich der Sachkundenachweis für die Haltung benötigt, wenn nun aber jemand anderes meinen Hund ausführen möchte, braucht dieser dann wirklich auch einen Sachkundenachweis?
- Wie ist das mit einem Rottweiler. In Ba-Wü steht er nicht auf der Liste. Wenn ich nun aber nach Hessen gehe, da es nur 5 km enfernt ist und ich dort auch arbeite, habe ich dann natürlich Maulkorbpflicht. Angenommen es passiert etwas ganz blödes in Hessen (das kann ja immer mal passieren), wie sieht es dann aus, da ich ja kein Wesenstest habe?
Vielen Dank im Voraus!
ich beschäftige mich jetzt schon seit einiger Zeit mit den Auflagen für einen Listenhund aus dem Tierheim und blicke soweit auch durch nur folgendes ist mir noch fraglich:
- In Tierheimen in Ba-Wü wird geäußert, dass für das Ausführen eines Listenhundes ein Sachkundenachweis gefordert wird.
Wie ist das nun. Hier im Rhein-Neckar-Kreis wird natürlich der Sachkundenachweis für die Haltung benötigt, wenn nun aber jemand anderes meinen Hund ausführen möchte, braucht dieser dann wirklich auch einen Sachkundenachweis?
- Wie ist das mit einem Rottweiler. In Ba-Wü steht er nicht auf der Liste. Wenn ich nun aber nach Hessen gehe, da es nur 5 km enfernt ist und ich dort auch arbeite, habe ich dann natürlich Maulkorbpflicht. Angenommen es passiert etwas ganz blödes in Hessen (das kann ja immer mal passieren), wie sieht es dann aus, da ich ja kein Wesenstest habe?
Vielen Dank im Voraus!