Listenhund ausführen & Verordnung in versch. Bundesländern

Bonsai1624

Hallo Ihr Lieben,

ich beschäftige mich jetzt schon seit einiger Zeit mit den Auflagen für einen Listenhund aus dem Tierheim und blicke soweit auch durch nur folgendes ist mir noch fraglich:

- In Tierheimen in Ba-Wü wird geäußert, dass für das Ausführen eines Listenhundes ein Sachkundenachweis gefordert wird.
Wie ist das nun. Hier im Rhein-Neckar-Kreis wird natürlich der Sachkundenachweis für die Haltung benötigt, wenn nun aber jemand anderes meinen Hund ausführen möchte, braucht dieser dann wirklich auch einen Sachkundenachweis?

- Wie ist das mit einem Rottweiler. In Ba-Wü steht er nicht auf der Liste. Wenn ich nun aber nach Hessen gehe, da es nur 5 km enfernt ist und ich dort auch arbeite, habe ich dann natürlich Maulkorbpflicht. Angenommen es passiert etwas ganz blödes in Hessen (das kann ja immer mal passieren), wie sieht es dann aus, da ich ja kein Wesenstest habe?


Vielen Dank im Voraus!
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Bonsai1624 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Erstmal vorweg, in Bawü gibt es keinen Sachkundenachweis. Ein Kategorie 1 Hund muss einen bzw. 2 Wesensteste ablegen dann gilt er nicht als gefährlich in Bawü. Führen darf man in Bawü einen Listenhund ab dem 18. Lebensjahr, egal ob der Hund den WT schon hat oder nicht. Ohne Wesenstest muss der Hund mit Maulkorb geführt werden.
Um einen Listenhund der Kategorie 1 in Bawü halten zu dürfen, bedarf es auch keinen Sachkundenachweis, der Hund muss den Wesenstest ablegen. Wenn der Hund den WT bei Vermittlung noch nicht hat beantragt man eine vorläufige Halteerlaubnis bis zum Wesenstest. Nach dem bestandenen Test ist der Hund nicht mehr Erlaubnispflichtig.
Anders sieht es aus bei gefährlich eingestuften Hunden ( durch den Wesenstest gefallen etc.), hier wird ein Sachkundenachweis gefordert. Die Frage ist aber ob man einen gefährlich eingestuften Hund überhaupt genehmigt bekommt wenn man ihn aus dem TH adoptiert. Ist ein schwieriges Thema.

Seit 2 Jahren ist es auch möglich den Wesenstest zu wiederholen falls der Hund ihn nicht gepackt hat.
In Hessen brauchst du zum führen von dort gelisteten Hunden einen Sachkundenachweis der dort anerkannt wird. Hast du das nicht muss der Hund dort Maulkorb tragen.
 
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