andreasoymann
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Das Amtsgericht Oberhausen hat am 30.9.2004 geurteilt, dass die Verwendung der Begriffe Massenzüchter und Hundehändler keine Beleidigung darstellen. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass es sich bei der Aussage "Kauft nicht bei diesen Händlern" zwar um eine Meinungsäußerung bzw. ein Werturteil handelt, jedoch stellt diese Stellungnahme keine ehrverletzende Schmähkritik dar. Hintergrund des Urteils ist ein Forumsbeitrag im Internet, in dem die Berlinerin Christine Schwabe als Massenzüchterin und Hundehändler bezeichnet wurde. Diese hatte versucht diesen Beitrag mittels einer einstweiligen Verfügung aus dem Internet entfernen zu lassen, ihre Klage würde jedoch abgewiesen, die Kosten der Klage wurden der Klägerin auferlegt. (AZ 3 C 1294/04)
Den gesamten Urteilstext gibt es als PDF-Datei .
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