Huhu
Ich weiß das Thema ist schon uralt, aber ich würde es aus Interesse gerne nochmal kurz aufgreifen. Habe es nämlich nicht zu 100% verstanden bzw bin mir etwas unsicher
Im Landeshundegesetzt - LHundG NRW
steht
Gilt dies auch noch wenn Hunde den WT abgelegt haben?
Sprich ich habe einen Staff, der den WT abgelegt hat, wenn ich aber jetzt noch einen zweiten Hund Kat.1 haben wollen würde, darf ich sie dann, wenn beide den WT abgelegt haben gleichzeitig führen?
Ich weiß das Thema ist schon uralt, aber ich würde es aus Interesse gerne nochmal kurz aufgreifen. Habe es nämlich nicht zu 100% verstanden bzw bin mir etwas unsicher
Im Landeshundegesetzt - LHundG NRW
steht
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig
Gilt dies auch noch wenn Hunde den WT abgelegt haben?
Sprich ich habe einen Staff, der den WT abgelegt hat, wenn ich aber jetzt noch einen zweiten Hund Kat.1 haben wollen würde, darf ich sie dann, wenn beide den WT abgelegt haben gleichzeitig führen?