mit dem Staff nach Holland?

BobbyBrown

10 Jahre Mitglied
weiss jemand über die gesetzlichen Bestimmungen in den Niederlanden mehr als mein Tierarzt?
danke






 
  • 16. Mai 2024
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Hi BobbyBrown ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo schön das ihr euch angemeldet habt....
Ein herzliches Willkommen von Püppis Pflegeeltern...:hallo: :lol:
Stellt euch doch einfach mal in der Kontaktbörse vor dann lernt man sich besser kennen...;)
Zur eurer Frage hab ich n bißchen gesucht und das gefunden:
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=46265&highlight=holland



Einfach die Suchfunktion benutzen,hat einiges ausgespuckt....;)
Viel Spass noch bei uns...
 
Nach Holland bzw. in die Niederlande darfst Du mit AmStaff nur, wenn Dein Hund über eine gültige FCI-Ahnentafel verfügt - ein Mix gilt ggf. als "Pitbull" und könnten eingezogen und getötet werden :( .
 
Amy schrieb:
ein Mix gilt ggf. als "Pitbull" und könnten eingezogen und getötet werden :( .
Echt???Getötet???:verwirrt: Ist das dein Ernst??Die können doch nicht einfach einen Hund töten....:verwirrt: :unsicher: :sauer:
Wir waren letztes Jahr ohne Hunde in Holland,weil wir für Loki keinen Heimtierausweiss hatten,und haben am Strand ganz viele Kampfis ohne Leine rumtollen gesehen...
Wir wollten eigentlich dieses Jahr mit den Hunden nach holland aber das hat sich ja nu erledigt...:unsicher: :unsicher:
 
Hab zwar gesehen, dass in den anderen Threads schon eine Menge darüber diskutiert wurde, aber hätte da dann auch mal eine Frage:
Habe einen Bullterrier- Stafford Mix (siehe Bild im Profil), wo man den Bullterrier nicht verkennen kann! Aber es ist eben auch ein Staff mit drin... meint ihr, dass ich trotzdem mit ihr mal nach Holland fahren könnte?!?!?
 
DieJanine schrieb:
Hab zwar gesehen, dass in den anderen Threads schon eine Menge darüber diskutiert wurde, aber hätte da dann auch mal eine Frage:
Habe einen Bullterrier- Stafford Mix (siehe Bild im Profil), wo man den Bullterrier nicht verkennen kann! Aber es ist eben auch ein Staff mit drin... meint ihr, dass ich trotzdem mit ihr mal nach Holland fahren könnte?!?!?



Also noch mal *seufz* ...

Nach dem Gesetz muss der Hund eine gültige FCI-Ahnentafel haben, die ihn als AmStaff oder StaffBull oder Bull Terrier ausweist - der Hund muss reinrassig sein ;) .
Wird bei einem Mix schwer werden. :rolleyes:

Frankreich handhabt es genauso - für mich ist das mit die beste Lösung um langfristig Hinterhof- und Agressionsaufzuchten auszumerzen.
 
hier meine Anfrage an die Holländischen Botschaften aus Dezember 05:


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hunderunde in und um Aachen möchte das Jahr nicht ohne einen Besuch im Königreich der Niederlande zu Ende gehen lassen.

Was ist die Hunderunde in und um Aachen?

Es ist ein kostenloses und unverbindliches Angebot für alle Menschen die Freude daran haben mit einem großen "Rudel" Hunde neue Wege zu erkunden.

Die Hunderunde trifft sich seit Januar 2005 einmal monatlich. Durchschnittlich nehmen 25 Hunde und ihre Menschen teil.
Treffpunkt und Termin werden jeweils auf der Homepage ( ) bekannt gegeben.

Bei den Teilnehmern der Hunderunden in und um Aachen handelt es sich ausnahmslos um Hundehalter, mit ihren Familienhunden, die grossen Wert darauf legen, dass ihre Hunde gut sozialisiert sind und kein Ärgerniss für die nichthundehaltende Bevölkerung darstellen.

Solch wunderbare Einrichtungen, wie das Hundeauslaufgebiet in Brunssum sucht man im Aachener Grenzland vergeblich.

Nun hat die Hunderunde in und um Aachen gehört, dass für die Einreise nach Holland mit Hund, ausser dem Mitführen des EU-Heimtierausweises, noch weitere Regelungen gelten sollen.

Es wird um Mitteilung gebeten welche Hunde genau davon betroffen sind.

Desweiteren wird gebeten mitzuteilen, ob für in der BRD rechtmässig gehaltene Hunde, welche ausnahmslos den sogenannten "Wesenstest" bestanden haben und deren Besitzer folglich auch eine Maulkorb- und Leinenbefreiung für das Land Nordrheinwestfalen verfügen, die Teilnahme an der geplanten Hunderunde am 11.12.2005 erlaubt werden kann.

In der Hoffnung auf baldige Rückantwort verbleibe ich

mit freundlichem Gruss aus Aachen

Ute Herff & O
Bismarckstr. 202
52066 Aachen

E-Mail: [email protected]


Aus den Antworten der Niederländer:

"Pit-Bull-Terrier dürfen nicht in die Niederlande eingeührt werden. Für die Mitnahme eines American Staffordshire Terrier benötigt man einen Stammbaum."

Noch mal nachgefragt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst auch von mir ein herzliches Dankeschön für Ihre Antwort .
Die Bestimmungen für Reisen mit Haustieren und der EU-Heimtierpass sind uns bekannt und werden auch von allen Teilnehmern der Hunderunde erfüllt.

Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir kurzfristig noch folgende Fragen beantworten könnten.

Woran erkenne ich einen Pit Bull? Sind damit die einzig in den USA als Rasse anerkannten American Pit Bull Terrier gemeint?
Nach welchen Kriterien wird ein Hund als Pit Bull Terrier eingestuft?

Zum Staffordshire Terrier:
Das Einreiseverbot gilt also nur für American Staffordshire Terrier, nicht auch für die englischen Staffordshire Bullterrier?

Gibt es in den Niederlanden, auch unter Berücksichtugung der allgemeinen Freizügigkeit innnerhalb der EU, nicht ähnliche Ausnahmeregelungen wie in der BRD? Hier gibt es ja auch ein Einfuhrverbot für bestimmte Hunderassen, allerdings gibt es auch Ausnahmen für Hunde die im Ursprungsland berechtigt gehalten werden.

Viele Teilnehmer der Hunderunde haben Hunde die aus dem Tierasyl stammen. Für diese Tiere erhält man in aller Regel keinen Abstammungsnachweis.
Wird der EU- Heimtierausweis für Tierheimhunde als Abstammungsnachweis anerkannt seitens der niederländischen Behörden?

Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichem Gruss Ute Herff

Und nochmal die Antwort:

"Sehr geehrte Frau Herff,

anlässlich Ihrer E-Mail kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Regelungen für American Staffordshire Terrier gelten auch für die englischen Staffordshire Bullterrier. Für die Einreise in den Niederlande benötigt man ein Stammbaum. Ohne Stammbaum riskiert man Beschlagnahme! Ein EU-Heimtierausweis reicht also nicht aus. Es gibt hierfür keine Ausnahmeregelung.
Für eine Beschreibung der Pitbull möchte ich Sie verweisen auf die Internetseite
Ausserdem habe ich die offizielle niederländische Beschreibung als Anlage bei diesem Mail gefügt. Leider ist diese nur auf Niederländisch.

Mit freundlichen Grüssen

Sandra Scheffer
Agrarassistentin
 
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