Mal ganz davon abgesehen, dass das ganze eine Riesensauerei ist, stehen Rotzis und ihre Mischlinge in NRW auf Liste zwei und haben somit auch Auflagen (bis auf das "berechtigte Interesse" nahezu gleich wie die Listis). Das sollten neue Besitzer wissen, wenn sie mit einem offensichtlichen Rottweilermischling spazieren gehen wollen ...