L
la loca
... wurde gelöscht.
Zur Situation in Berlin
Diese Zeilen stellen keine Rechtfertigung dar, sondern sollen der
Transparenz der Sache dienen.
Von Juli bis November 2000 wurden - öffentlich - Kläger gesucht. In
den ersten ca. 10 Wochen nach Inkrafttreten der HVO Berlin wurden
mehrere Anwälte kontaktiert und sämtliche in Frage kommenden
Vorgehensweisen mit interessierten Menschen durchgesprochen.
Die Spendenaufrufe verhallten fast ungehört.
Die Berliner Verfassung schließt die Möglichkeit einer
Normenkontrollklage aus, negative Feststellungsklagen hätten mit
immensem Kostenaufwand für jede gelistete Hunderasse einzeln geführt
werden müssen.
Nach intensiver Überlegung sind alle Beschwerdeführer, bei denen es
sich ausschließlich um unabhängige Privatpersonen handelt, zu der
Entscheidung gelangt, eine verbands- u. vereinsunabhängige
Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Natürlich betrifft das ergangene negative Urteil viele Hundehalter.
Wo waren sie aber alle, als es darum ging, sich zu beteiligen?
Unsere Sache hat keine andere ausgeschlossen. Letztendlich gibt es nur
eine einzige mutige Person, die in dieser Stadt einen anderen Weg
beschritten hat. Ob sie mehr Glück haben wird, bleibt abzuwarten - wir
wünschen es ihr (und allen Hunden) von ganzem Herzen!
Alle, die jetzt vor Selbstmitleid zerfließen oder vor Kritik
überschäumen, hätten die Möglichkeit gehabt, einen anderen Weg zu
gehen. Sie haben es sich verdammt einfach gemacht: Bei einem Erfolg
hätten alle behauptet: "Wir haben gewonnen". Nun heißt es: "Die haben
verloren."
O.k., vorerst haben wir verloren - aber nur eine Gerichtsverhandlung.
Was wir nie verlieren werden, ist die Verpflichtung unseren Hunden
gegenüber.
Wir werden weiterhin in die Augen unserer Hunde und auch in den
Spiegel blicken können, ohne uns wegen Untätigkeit schämen zu müssen!
Niemand - und erst recht keine Kritik - wird uns daran hindern, dass
wir uns auch in Zukunft wehren gegen Unrecht, Dirigismus, Mensch- und
Tierelend - auf welchem Weg auch immer!
Marion Bobka
und Grüße von Manuela Schnur als betroffene Beschwerdeführerin
Diese Zeilen stellen keine Rechtfertigung dar, sondern sollen der
Transparenz der Sache dienen.
Von Juli bis November 2000 wurden - öffentlich - Kläger gesucht. In
den ersten ca. 10 Wochen nach Inkrafttreten der HVO Berlin wurden
mehrere Anwälte kontaktiert und sämtliche in Frage kommenden
Vorgehensweisen mit interessierten Menschen durchgesprochen.
Die Spendenaufrufe verhallten fast ungehört.
Die Berliner Verfassung schließt die Möglichkeit einer
Normenkontrollklage aus, negative Feststellungsklagen hätten mit
immensem Kostenaufwand für jede gelistete Hunderasse einzeln geführt
werden müssen.
Nach intensiver Überlegung sind alle Beschwerdeführer, bei denen es
sich ausschließlich um unabhängige Privatpersonen handelt, zu der
Entscheidung gelangt, eine verbands- u. vereinsunabhängige
Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Natürlich betrifft das ergangene negative Urteil viele Hundehalter.
Wo waren sie aber alle, als es darum ging, sich zu beteiligen?
Unsere Sache hat keine andere ausgeschlossen. Letztendlich gibt es nur
eine einzige mutige Person, die in dieser Stadt einen anderen Weg
beschritten hat. Ob sie mehr Glück haben wird, bleibt abzuwarten - wir
wünschen es ihr (und allen Hunden) von ganzem Herzen!
Alle, die jetzt vor Selbstmitleid zerfließen oder vor Kritik
überschäumen, hätten die Möglichkeit gehabt, einen anderen Weg zu
gehen. Sie haben es sich verdammt einfach gemacht: Bei einem Erfolg
hätten alle behauptet: "Wir haben gewonnen". Nun heißt es: "Die haben
verloren."
O.k., vorerst haben wir verloren - aber nur eine Gerichtsverhandlung.
Was wir nie verlieren werden, ist die Verpflichtung unseren Hunden
gegenüber.
Wir werden weiterhin in die Augen unserer Hunde und auch in den
Spiegel blicken können, ohne uns wegen Untätigkeit schämen zu müssen!
Niemand - und erst recht keine Kritik - wird uns daran hindern, dass
wir uns auch in Zukunft wehren gegen Unrecht, Dirigismus, Mensch- und
Tierelend - auf welchem Weg auch immer!
Marion Bobka
und Grüße von Manuela Schnur als betroffene Beschwerdeführerin